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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Konsequenzen der Bundesregierung nach den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zum Asylrecht (G-SIG: 13011816)

Umsetzung des BVerfG-Urteils zur Widerspruchsfrist gegen Entscheidungen des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFI), Änderung der "Rahmenbedingungen" im Transitbereich der Flughäfen, Schulungen für Entscheider beim BAFI, Beratung für Asylbewerber

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

24.07.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/526009. 07. 96

Konsequenzen der Bundesregierung nach den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zum Asylrecht

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Am 14. Juni 1996 hat der Bundesminister des Innern, Manfred Kanther, einen „Bericht über die Konsequenzen der Urteile des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 14. Mai 1996" vorgelegt.

Darin erklärt er, die Bundesregierung sehe keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf bezüglich der vom BVerfG verlangten Fristverlängerung für Einsprüche bei Verwaltungsgerichten gegen Asylbescheide des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFI). Die Fristverlängerung findet damit keinen Eingang in das Asylverfahrensgesetz. Vielmehr bleiben dem Flüchtling weiterhin nur drei Tage, um Widerspruch einzulegen. Lediglich für die Begründung seines Antrags kann er eine Nachfrist von vier Tagen beantragen.

Ferner berichtet der Bundesminister des Innern, daß im Transitbereich der internationalen Flughäfen Rahmenbedingungen zu schaffen seien, „unter denen tragfähige Entscheidungsgrundlagen erzielt und die Asylantragsteller vollständige und wahrheitsgetreue Angaben machen können" .

Schulungsveranstaltungen für Entscheiderinnen und Entscheider sollen „das erforderliche Problembewußtsein und die notwendige Sensibilität für derartige Besonderheiten des Asylverfahrens herstellen" . Als „Besonderheiten" gelten erlittene Folter, sexuelle Gewalt, überdies sollen in diesen Schulungen „grundlegende kulturelle und soziale Differenzen in den Verhältnissen der Herkunftsländer der Asylbewerber im Vergleich zu denjenigen in Deutschland dargestellt werden" .

Asylbewerber, die nicht anwaltlich vertreten sind, sollen die Möglichkeit zur kostenlosen asylkundigen Beratung erhalten.

Überdies werden auf sämtlichen internationalen Flughäfen Videoanalysegeräte zur Echtheitsprüfung von Urkunden angeschafft, da der Bundesgrenzschutz (BGS) laut BVerfG nachweisen muß, daß Einreisepapiere gefälscht sind. Gelingt ihm dies nicht binnen zwei Tagen, muß der BGS den Flüchtling einreisen lassen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Warum verzichtet die Bundesregierung auf ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung des BVerfG-Urteils bezüglich der Fristen zur Einlegung von Widerspruch gegen BAFI-Entscheidungen?

2

Wohin sollen Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die über den Landweg eingereist sind, abgeschoben werden, wenn ihr Reiseweg nicht bekannt ist?

3

Wie sind die „Rahmenbedingungen" im Transitbereich der deutschen internationalen Flughäfen zu ändern, um den Ansprüchen des Verfassungsgerichts zu genügen betreffend Unterbringung, psycho-soziale Betreuung und Rechtsberatung (bitte einzeln aufschlüsseln)?

a) Aufgrund welcher Probleme hat das BVerfG den Auftrag erteilt, die „Rahmenbedingungen" im Transitbereich zu ändern?

b) Welche Schritte haben die Bundesregierung und die zuständigen Behörden diesbezüglich bereits unternommen?

c) Auf welchen Flughäfen werden bei der Unterbringung im Transitbereich bauliche Veränderungen in welchem Umfang nötig?

d) Was werden die Umbauten kosten, und wer wird sie bezahlen?

4

Wie wurden Entscheider des BAFI bislang für ihre Aufgabe geschult?

Auf welcher Grundlage außer den AA-Berichten haben sie bislang ihre Entscheidungen getroffen?

5

Wer hat bislang die Schulungen für Entscheider des BAFI durchgeführt?

a) Wer soll künftig zusätzlich oder alternativ die Schulungen für Entscheider des BAFI durchführen?

b) Werden Psychologinnen (für sexuelle Gewalt und Folter), Medizinerinnen und Mediziner, Vertreterinnen und Vertreter von Migranten- und Flüchtlingsorganisationen bei der Schulung konsultiert oder einbezogen (bitte einzeln aufschlüsseln)?

6

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung zur Gewährleistung der kostenlosen asylkundigen Beratung für nicht anwaltlich vertretene Asylbewerberinnen und Asylbewerber ergreifen?

a) Welche Personen- und Berufsgruppen kommen als asylkundliche Berater in Frage?

b) Wird sie Büros und Personalmittel für asylkundliche Berater zur Verfügung stellen? In welcher Höhe sind Mittel noch für 1996 vorgesehen?

c) Stellt die Bundesregierung Mittel und Fachleute bereit, um ggf. Interessenten zu asylkundlichen Beratern fortzubilden?

7

Wie viele moderne Videoanalysegeräte zur Echtheitsprüfung von Urkunden werden je Flughafen angeschafft?

a) Was kostet ein solches Gerät, und wie hoch sind die Gesamtkosten?

b) Aus welchem Haushaltstitel wird die Anschaffung der Geräte finanziert?

c) Werden andere Maßnahmen genauso schnell umgesetzt wie die Beschaffung von Prüfgeräten?

Bonn, den 4. Juli 1996

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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