Ausfuhr und Schmuggel antiker Kulturgüter
der Abgeordneten Halo Saibold, Christa Nickels und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Behörden Griechenlands sind bemüht, durch strenge Zollbestimmungen die Ausfuhr und den Schmuggel antiker Kulturgüter zu unterbinden. Beschwerden deutscher Urlauber zeigen jedoch, daß die griechischen Zollbehörden bei der Durchsetzung dieses berechtigten Anliegens häufig in überzogener und für Touristen nicht nachvollziehbarer Weise agieren. Die Beschwerden erstrecken sich auch auf das Verhalten der diplomatischen Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland in Griechenland, die von deutschen Urlaubern um Hilfe und rechtlichen Beistand gebeten wurden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele deutsche Staatsbürger in den Jahren 1994 bis 1996 wegen Vergehen gegen die griechischen Zollgesetze angeklagt und verurteilt wurden?
Auf welche Anschuldigungen erstrecken sich die Anklagepunkte und Verurteilungen?
Falls es zu Verurteilungen gekommen ist, wie hoch war jeweils das Strafmaß?
Liegen den deutschen diplomatischen Vertretungen in Griechenland Beschwerden von seiten deutscher Touristen über die griechischen Zollbehörden vor?
In wie vielen Fällen wurden die deutschen diplomatischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1994 bis 1996 von deutschen Touristen um Hilfe und rechtlichen Beistand gebeten?
In wie vielen Fällen standen diese Hilfeersuchen im Zusammenhang mit dem Verstoß gegen griechische Zollbestimmungen?
In welcher Art und Weise wird deutschen Staatsbürgern dieser Beistand durch die diplomatischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland gewährt?
Liegen der Bundesregierung Beschwerden über unzureichende Hilfestellung durch die diplomatischen Auslandsvertretungen vor?
Informiert die Bundesregierung deutsche Touristen über die griechischen Zollbestimmungen, insbesondere über die Bestimmungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr antiker Kulturgüter? Wenn ja, in welcher Form und Häufigkeit? Wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß es Angelegenheit der Reiseveranstalter und Reisebüros ist, deutsche Urlauber auf die einschlägigen Zollbestimmungen des Zielortes und auf die strenge Auslegung durch die dortigen Behörden hinzuweisen?
Gibt es Hinweise von seiten der griechischen Regierung an die Bundesregierung, daß deutsche Urlauber gegen die einschlägigen griechischen Bestimmungen verstoßen?
Gibt es bilaterale tourismuspolitische Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Griechenland? Wenn ja, wird in diesen auch auf die Ein- und Ausreise von Touristen aus dem jeweiligen Gastland Bezug genommen? Welche Regelungen finden sich diesbezüglich?
Sind der Bundesregierung vergleichbare Fälle aus anderen Urlaubsländern bekannt? Wenn ja, aus welchen Ländern?