Öffentliche Zapfenstreiche, Vereidigungen und Gelöbnisse der Bundeswehr
der Abgeordneten Winfried Nachtwei und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Zwischen dem Bild des Bundeswehrsoldaten als einem selbstbewußten „Staatsbürger in Uniform" und dem Bild des „uniformierten Staatsbürgers", der beim öffentlichen Zapfenstreich, bei öffentlichen Vereidigungen oder bei Gelöbnissen anzutreten hat, besteht eine große Diskrepanz. Viele Bürgerinnen und Bürger haben in der Vergangenheit wiederholt ihr Unverständnis und ihren Widerspruch gegenüber derartigen öffentlichen Weiheveranstaltungen des Militärs artikuliert. Dabei ging es ihnen häufig nicht darum, die Bundeswehr aus dem öffentlichen Raum zu verbannen, sondern die Form des öffentlichen Auftretens zu kritisieren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß bereits durch die Fortsetzung derartiger Veranstaltungen bei vielen Bürgerinnen und Bürgern das Ansehen der Bundeswehr, als einer modernen Armee in einer demokratischen Gesellschaft, öffentlich herabgesetzt werden kann, und wenn nein, warum nicht? Wenn ja, was will sie dagegen unternehmen?
Sieht die Bundesregierung in dieser Art militärischer Auftritte ein geeignetes (Werbe-)Mittel, um angehenden Wehrpflichtigen aller Schichten und Bildungsstufen die Attraktivität der Bundeswehr vor Augen zu führen? Wenn ja, warum? Wenn nein, wieso nicht?
Betrachtet die Bundesregierung Zapfenstreich, Vereidigung und Gelöbnis als unverzichtbaren Bestandteil der Veranstaltungsformen der Bundeswehr, und wenn ja, warum? Wenn nein, welche Überlegungen gibt es, um diese häufig als überholt betrachteten Zeremonien abzuschaffen?
Gab oder gibt es bei der Bundesregierung Überlegungen, z. B. auch zivil- oder entwicklungsdienstleistende Wehrpflichtige in einer Art öffentlicher Massenveranstaltung auf ihren spezifischen Dienst für die Gesellschaft weihevoll vorzubereiten? Wenn ja, welche? Wenn nein, was unterscheidet diese Wehrpflichtigen von den Wehrdienstleistenden?
Welche Kommunen haben es seit 1990 abgelehnt, der Bundeswehr den gewünschten öffentlichen Raum für Zapfenstreiche, Vereidigungen oder Gelöbnisse zur Verfügung zu stellen?
Welche Möglichkeiten hat die Bundeswehr/das Bundesministerium der Verteidigung, Veranstaltungen gegen den Willen der kommunalen Behörden durchzusetzen, und auf welche juristische Grundlage kann sie/es sich dabei berufen? In welchen Fällen wurde seit 1990 davon Gebrauch gemacht?
Wie viele öffentliche Zapfenstreiche gab es seit 1990 jährlich in den alten, wie viele in den neuen Bundesländern (jeweils Ort), und was war der jeweilige konkrete Anlaß?
Wie viele Soldaten wurden seit 1990 öffentlich vereidigt (aufgeschlüsselt nach Jahr/alte, neue Bundesländer/Ort/Teilnehmerzahl)?
Wie viele Wehrpflichtige haben seit 1990 ein öffentliches Gelöbnis abgelegt (aufgeschlüsselt nach Jahr/alte, neue Bundesländer/Datum/Ort/Teilnehmerzahl)?
Welche öffentlichen Zapfenstreiche, Vereidigungen und Gelöbnisse plant die Bundeswehr für 1996/97 (neue, alte Bundesländer/Datum/Ort)?
Wie viele Soldaten/Wehrpflichtige haben in den Jahren seit 1990 ihre Teilnahme an der öffentlichen Vereidigung/am öffentlichen Gelöbnis verweigert?
Unter Angabe welcher Gründe können Soldaten/Wehrpflichtige von der Teilnahme an der Vereidigung/dem Gelöbnis befreit werden, und mit welchen Sanktionen müssen diejenigen rechnen, die eine Teilnahme verweigern?