Vertriebenenverbände und die Gemeinnützigkeit (Ill)
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Da das Bundesministerium der Finanzen festgestellt hatte, daß Vertriebenenverbände mit ihren Satzungen gegen die Gemeinnützigkeit verstoßen, wenn sie im Widerspruch zu völkerrechtlich gültigen Verträgen und dem Grundgesetz stehen, hatten wir die Bundesregierung gefragt,
- um welche Satzungen welcher Vertriebenenverbände es sich dabei handelt und
- seit wann der Bundesregierung dies bekannt sei.
Auf diese präzisen Fragen hatte die Bundesregierung geantwortet: „Der Bundesregierung ist bekannt, daß einzelne Verbände ihre Satzungen (...) der veränderten Staats- und völkerrechtlichen Lage Deutschlands bereits angepaßt haben und andere Verbände entsprechende Satzungsänderungen prüfen" (Antwort der Bundesregierung vom 8. Juli 1996 auf die Kleine Anfrage „Vertriebenenverbände und die Gemeinnützigkeit (II)" (Drucksache 13/5268).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Welche Satzungen welcher Vertriebenenverbände stehen nach Kenntnis der Bundesregierung im Widerspruch zu völkerrechtlich verbindlichen Verträgen der Bundesrepublik Deutschland mit seinen östlichen Nachbarstaaten und/oder dem Grundgesetz?
Seit wann ist der Bundesregierung bekannt, daß Vertriebenenverbände mit ihrer Satzung im Widerspruch zu bestehenden völkerrechtlich verbindlichen Verträgen der Bundesrepublik Deutschland mit seinen östlichen Nachbarstaaten und/oder dem Grundgesetz stehen?
Welche Vertriebenenverbände haben nach Kenntnis der Bundesregierung bisher ihre Satzungen geändert?
Welche weiteren Vertriebenenverbände prüfen nach Kenntnis der Bundesregierung eine Satzungsänderung?