Lärmschutz entlang der ICE-Trasse der Neubaustrecke Köln/Rhein-Main
der Abgeordneten Heidemarie Wieczorek-Zeul, Elke Ferner, Dr. R. Werner Schuster, Doris Barnett, Ludwig Eich, Lothar Fischer (Homburg), Monika Ganseforth, Angelika Graf (Rosenheim), Klaus Hagemann, Alfred Hartenbach, Klaus Hasenfratz, Reinhold Hiller (Lübeck), Gerd Höfer, Ingrid Holzhüter, Erwin Horn, Barbara Imhof, Siegrun Klemmer, Eckart Kuhlwein, Brigitte Lange, Dr. Elke Leonhard, Erika Lotz, Dorle Marx, Ulrike Mehl, Ursula Mogg, Michael Müller (Düsseldorf), Jutta Müller (Völklingen), Dr. Eckhart Pick, Karin Rehbock-Zureich, Bernd Reuter, Gerhard Rübenkönig, Dr. Hansjörg Schäfer, Gudrun Schaich-Walch, Siegfried Scheffler, Heinz Schmitt (Berg), Ottmar Schreiner, Gisela Schröter, Horst Sielaff, Wieland Sorge, Dr. Dietrich Sperling, Joachim Tappe, Adelheid Tröscher, Karsten D. Voigt (Frankfurt), Hans Georg Wagner, Hans Wallow, Lydia Westrich, Dr. Norbert Wieczorek, Berthold Wittich, Uta Zapf
Vorbemerkung
Entlang der ICE-Trasse der Neubaustrecke Köln/Rhein-Main besteht in der Bevölkerung weiterhin große Besorgnis wegen der zu erwartenden Lärmbelastung, die in vielen Bereichen insbesondere dadurch besonders problematisch erscheint, daß aus Gründen der Raumordnung als auch des Naturschutzes und der Landschaftspflege die Neubaustrecke mit bestehenden Verkehrsträgern - insbesondere mit der Bundesautobahn A 3 - möglichst gebündelt geführt wird. Obwohl die notwendigen Raumordnungs- und darauf aufbauenden Planfeststellungsverfahren schon weit fortgeschritten sind, besteht weiterhin große Unsicherheit darüber, ob tatsächlich ein ausreichender Lärmschutz entlang der Neubaustrecke gewährleistet werden wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wann beabsichtigt die Bundesregierung die Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung) (16. BImSchV) dahin gehend zu ändern, Lärmschutzmaßnahmen auch für den Fall der Lärmsanierung an bestehenden Straßen und Schienen verbindlich zu machen, wenn der von dem Verkehrsweg ausgehende Lärm den Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV um 5 dB (A) übersteigt?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung sicherzustellen, daß die Summe der von parallelen Verkehrswegen ausgehenden Lärmemissionen die vorgeschriebenen Immissionsgrenzwerte in den zu schützenden Gebieten nicht übersteigen darf?
In welcher Höhe beabsichtigt die Bundesregierung Mittel für die Lärmsanierung der BAB A 3 in den Bereichen bereitzustellen, in denen die Autobahntrasse und die ICE-Neubautrasse gebündelt verlaufen?
In welchen Jahren sollen diese Mittel bereitgestellt werden?
Nach welchen Kriterien soll die Verteilung der Mittel auf die verschiedenen Streckenabschnitte erfolgen?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung die vom Bundesministerium für Verkehr in einem am 1. September 1994 an die obersten Straßenbaubehörden der Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Hessen gerichteten Schreiben gemachte Zusage einzulösen, wonach unter bestimmten Voraussetzungen ca. 15 Mio. DM für ergänzende Lärmschutzmaßnahmen aus dem Straßenbauhaushalt in Aussicht gestellt wurden?
Welche Voraussetzungen wurden in dem in Frage 6 genannten Schreiben für die Mittelbereitstellung genannt?
Mit welchen Maßnahmen und in welchem finanziellen Rahmen ist die Bundesregierung bereit, bei der ICE- Neubaustrecke Köln/Rhein-Main parallel zur Bundesautobahn eine Optimierung des Lärmschutzes über die derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen hinaus sicherzustellen?
Wenn eine vollständige Finanzierung der unter Frage 8 angesprochenen Maßnahmen nicht beabsichtigt ist, wie hoch ist der beabsichtigte Finanzierungsanteil?
a) Ist die Bundesregierung vor dem Hintergrund, daß für die Akzeptanz der ICE-Neubaustrecke durch die im Trassenbereich von Lärm betroffenen Menschen ein tatsächlich ausreichender Lärmschutz von ganz entscheidender Bedeutung ist, und unter Berücksichtigung der besonderen Schutzpflicht gegenüber der körperlichen Unversehrtheit der Menschen aus Artikel 2 Abs. 2 des Grundgesetzes als Trägerin der Straßenbaulast bereit, schon heute bestehende Lücken im Lärmschutz der Bundesautobahnen A 66 und A 3 durch ergänzende Lärmschutzmaßnahmen auf ihre Kosten dort zu schließen, wo Bundesautobahnen und ICE- Neubaustrecke gebündelt verlaufen?
b) Unter welchen Voraussetzungen ist die Bundesregierung bereit, u. a. im Bereich Niedernhausen aus Lärmschutzgründen die Trasse tiefer zu legen?
Ist die Bundesregierung als Trägerin der Straßenbaulast der BAB A 3 und der BAB A 66 weiterhin konkret bereit, für folgende Lärmschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Bau der ICE-Neubautrasse Mittel in der notwendigen Höhe durch Umwidmung bereitzustellen?
Elz 40 Meter lange Lärmschutzwand
Hünstetten-Wallrabenstein Schließung der entstehenden Lärmschutzfenster
Werschau/Brechen 80 Meter lange Lärmschutzwände
Idstein/Wörsdorf 220 Meter lange Lärmschutzwand
Wiesbaden/Auringen 65 Meter lange Lärmschutzwand
Wiesbaden/Breckenheim 370 Meter lange Lärmschutzwände/90 Meter langer Lärmschutzwall
Hofheim-Wallau 360 Meter lange Lärmschutzwand im Klingenbachtal, zweimal 75 Meter lange Lärmschutzwände an der BAB A 3 über der L 3017 und der K785
Hofheim-Wallau Erhöhung der Schutzwälle ab km 3.153.805 bis km 3.155.200 auf 4,50 Meter Höhe
Hofheim-Wallau Verlängerung des geplanten Erdwalles (Bauwerksverzeichnis Nr. 70) mit Schallschutzwirkung in Richtung Norden bis km 3.154.550
Flörsheim am Main/Weilbach 1 280 Meter langer Wall und daran anschließende Wände über die Straßenbrücken entlang der BAB A 3
Niedernhausen Erhöhung der Lärmschutzwände auf 6 Meter, falls keine Tieferlegung der Trasse
Niedernhausen- Niederseelbach Lärmschutzwall an BAB 3
Wiesbaden/Nordenstadt Ergänzung und Vervollständigung der Lärmschutzmaßnahme an der Nordseite der BAB A 66 zwischen Wallau und Erbenheim
Wiesbaden/Nordenstadt Schließung des „Lärmfensters Sonnenhof" durch geeignete Lärmschutzmaßnahmen
Wiesbaden/Nordenstadt Optimierung des Lärmschutzwalles zwischen der L 3017 und der Autobahnpolizei auf niveaugleiche Dämme
Wiesbaden/Erbenheim Erhöhung und Verlängerung der vorgesehenen Schallschutzmaßnahme im Bereich „Rennbahnstraße ” zu einem durchgehenden Schallschutz bezogen auf Einzelschallereignisse von 4,50 Meter Höhe
Wiebaden/Nibelungenviertel Lärmschutzwand entlang der BAB A 66 von der Sulzbachbrücke bis zur Unterquerung der BAB A 66 durch die ICE- Trasse
Ist die Bundesregierung weiter bereit, im Bereich von Wiesbaden/Medenbach für eine Lärmsanierungsmaßnahme in Form einer 1 570 Meter langen Wand (davon 300 Meter Länge Lückenschluß bis zur von der DB AG geplanten Wallschüttung) die notwendigen Mittel durch Umwidmung bereitzustellen?
Wie steht die Bundesregierung dazu, das Tunnelportal der ICE-Neubaustrecke „Am Forsthaus" im Bereich Wiesbaden- Auringen 300 Meter weiter nach Norden zu verlegen?
Welche Auswirkungen hat die Ausführung der Gleisanlage der ICE-Neubaustrecke in Beton oder in Schotter auf die von der Strecke ausgehenden Lärmemissionen?
Welche Ausführungsart der Gleisanlage wird den Berechnungen zugrunde gelegt?
Wie steht die Bundesregierung dazu, die Blendschutzwände zwischen der BAB A 3 und der ICE-Trasse als Wände mit Blend- und Schallschutzwirkung (beiderseitig absorbierend) zu errichten?
Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch den auf der ICE-Strecke geplanten Güterfernverkehr insbesondere hinsichtlich der nächtlichen Lärmbelastung?
Ergeben sich heute gegenüber der Ausgangsprognose 1990 geänderte Erkenntnisse über das künftige Verkehrsaufkommen auf der Neubaustrecke, und folgen daraus geänderte Prognosedaten über die künftigen Lärmbelastungen auf dieser Strecke?