Finanzierung europäischer Umweltverbände
der Abgeordneten Michaele Hustedt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Europäische Kommission schlägt für den 1997er EU-Haushalt ein Aktionsprogramm zur Förderung europäischer Umweltverbände vor (KOM [95] 573, Ratsdokument 4163/96).
Die Bundesregierung begrüßte in ihrer Stellungnahme vom 2. April 1996 (Umweltausschuß-Drucksache 13/266) zwar die neu geschaffene Rechtsgrundlage für die Unterstützung der Nichtregierungsorganisationen (NRO), behielt sich jedoch vor, den für vier Jahre vorgesehenen Betrag von 10,6 Mio. ECU zu prüfen.
Daraufhin beschloß der EU-Finanzministerrat mit Unterstützung der Bundesregierung am 25. Juli 1996, die Mittel im EU-Haushalt zu kürzen.
Darüber hinaus schlug der Rat vor, die institutionellen Förderungen von Brüsseler Umwelt-NRO-Dachverbänden abzuschaffen sowie die Projektunterstützung einzuschränken (Haushaltsposten B 4-306).
Die Aufgaben, welche die Umweltverbände auf europäischer Ebene übernehmen, erfordern eine angemessene Grundfinanzierung anstelle einer Kürzung der Mittel.
Sie sind unerläßlich zur Koordination der internationalen Arbeit sowie zur Information einer breiten Öffentlichkeit über umweltrelevante Entwicklungen.
Die im Fünften Umweltaktionsprogramm formulierten Anforderungen an die Umweltverbände - geographische Breitenwirkung, effektive Kommunikations- und Informationsstrukturen - sind nur mit ausreichenden Finanzhilfen zu erfüllen.
Ohne finanzielle Unterstützung reichen die Kapazitäten der Umweltverbände nicht aus, sich wirksam in den politischen Entscheidungsprozeß einzubringen.
Die Umweltverbände, bereits jetzt im Verhältnis zu den anderen Interessenverbänden äußerst schwach besetzt, könnten ihre Interessen in Brüssel und Straßburg bei Wegfall oder Kürzung der Mittel kaum noch zum Ausdruck bringen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Stimmt die Bundesregierung zu, daß durch die Kürzungen die im Fünften Umweltaktionsprogramm geforderte Partnerschaft aller umweltrelevanten Akteure in Frage gestellt wird?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung der Umweltverbände, durch die Kürzungen könnten sie sich nicht mehr effektiv in den politischen Entscheidungsprozeß einbringen, zudem drohe ihnen kurz- bis mittelfristig das finanzielle und politische Aus?
Wie vereinbart die Bundesregierung ihre restriktive Haltung bei der Finanzierung von Umweltverbänden mit ihrer häufig bekundeten Ansicht, daß Umwelt-NRO einen wesentlichen Bestandteil im immer wichtiger werdenden Bereich der Umwelt-Außenpolitik (Klimaschutz, Biodiversität, nachhaltige Entwicklung) darstellen?
Wie bringt die Bundesregierung ihre Unterstützung für die Kürzung des ohnehin knapp bemessenen Etats mit ihrem Streben nach einer „möglichst hohen Beteiligung gesellschaftlicher Gruppen" an der Umweltpolitik in Einklang, ein Streben, das sie in der Broschüre ,Umweltpolitik - Bericht über die Umsetzung des EG-Umweltaktionsprogramms „Für eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung" in Deutschland - Zwischenbilanz 1995' propagierte?
Stimmt die Bundesregierung zu, daß mit den Kürzungen die Bürgerbeteiligung, welche von einer breiten Öffentlichkeit als stark defizitär in der europäischen Politik angesehen wird, weiter eingeschränkt wird?
Wie stellt sich die Bundesregierung die von ihr gewünschte Beteiligung der europäischen Umweltverbände und ihre finanzielle Absicherung vor?