Anlaßunabhängige Polizeikontrollen
der Abgeordnete Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
In Bayern und jüngst auch in Baden-Württemberg wurden Änderungen der Landespolizeigesetze zur Legalisierung sog. „verdachtsunabhängiger Polizeikontrollen" nicht nur im Grenzgebiet, sondern auch auf allen Durchgangs- bzw. Transitstrecken sowie auf Flugplätzen und Bahnhöfen vorgenommen. Dies wurde ausdrücklich als Ausgleichmaßnahme für die Kontrollen an den Schengener Binnengrenzen gerechtfertigt. Der Bundesminister des Innern, Manfred Kanther, hat in einer Pressemitteilung vom 17. Juli 1996 diesen Schritt - ebenfalls unter Hinweis auf Schengen - ausdrücklich begrüßt.
Auf einer Anhörung der bündnisgrünen Fraktion im baden-württembergischen Landtag äußerte sich der Direktor des Polizeipräsidiums Unterfranken folgendermaßen: seiner Meinung nach sei es „notwendig, daß solche Kontrollen bundesweit und flächendeckend möglich werden. "
Kritisiert wurde die Novelle des baden-württembergischen Polizeigesetzes u. a. vom kommissarischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, dem Kölner Polizeipräsidenten sowie von einem Sachverständigen der Fachhochschule für Polizei in Villingen—Schwenningen.
Sie kritisierten - im Hinblick auf das am 25. März 1995 in Kraft getretene Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) - insbesondere,
- daß die „Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität" nicht Aufgabe der Länderpolizeien, sondern Bundesangelegenheit (BGS) sei;
- daß das Ziel des Gesetzes nicht die Verhütung grenzüberschreitender Kriminalität, sondern eine (vornehmlich gegen Ausländerinnen und Ausländer) gerichtete Fahndungsmaßnahme sei. Dies müsse demzufolge nicht in Landespolizeigesetzen, sondern in der Strafprozeßordnung geregelt werden;
- daß „Schengen" keine Kontrollen aufgrund der Tatsache des Grenzübertritts wolle. Dies sei aber der Sinn und Zweck von anlaßunabhängigen Grenzkontrollen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Plant die Bundesregierung bzw. ist die Bundesregierung an Überlegungen, Diskussionen und/oder Planungen beteiligt, „anlaßunabhängige Polizeikontrollen" - entlang der Schengener Binnengrenzen, - entlang der Ostgrenzen, - entlang von Transitstrecken bzw. auch - auf anderen Verkehrsstrecken einzuführen?
a) Wenn ja, wer hat wann welche diesbezüglichen Pläne diskutiert bzw. in welcher Weise vereinbart?
b) Wird hierfür auch eine Änderung des Bundesgrenzschutzgesetzes erwogen, und wenn ja, mit welcher Zielrichtung?
Welche Bundesländer (neben Bayern und Baden-Württemberg) hegen - nach Kenntnis der Bundesregierung - diesbezüglich welche Planungen zur Änderung ihrer Länderpolizeigesetze?
Welche Schengener Vertragsstaaten hegen welche Pläne zur Einführung bzw. Verrechtlichung derartiger „anlaßunabhängiger Polizeikontrollen"?
Wie viele Personen wurden seit dem Inkrafttreten des SDÜ - nach Kenntnis der Bundesregierung - durch deutsche Länderpolizeien - direkt an Binnengrenzen bzw. - in deren Umfeld aufgegriffen?
Wie viele Personen wurden seit dem Inkrafttreten des SDÜ durch den BGS - direkt an den Binnengrenzen, - innerhalb der 30-km-Zone entlang den Grenzen der Bundesrepublik Deutschland aufgegriffen?
Aufgrund welchen (orts- bzw. personenbezogenen) „Kontrollrasters " (vgl. Schengener Jahresbericht 1995 der IMK, S. 14) werden in Bayern derartige „anlaßunabhängige Polizeikontrollen" durchgeführt?
Ist der Bundesregierung die entsprechende Dienstvorschrift der bayerischen Polizei/Grenzpolizei bekannt?
Wenn ja, wie lautet sie?
Wie lautet die entsprechende Dienstvorschrift des BGS?