Kindergartenplätze für Asylbewerber
der Abgeordneten Andrea Fischer (Berlin), Rita Grießhaber und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In der Praxis kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen in den Kommunen über die Frage, ob Kinder von Asylbewerbern einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz gemäß § 24 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes haben und ob ggf. der örtliche Träger der Jugendhilfe zur Übernahme dieser Kosten verpflichtet ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen2
Ist die Bundesregierung vor diesem Hintergrund bereit, gesetzgeberische Maßnahmen zu erwägen, um sicherzustellen, daß der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz auch für Kinder von Asylbewerbern gilt?
Wenn nein, warum nicht?
Sieht sich die Bundesregierung vor diesem Hintergrund veranlaßt, sicherzustellen, daß der örtliche Träger der Jugendhilfe ggf. zur Deckung der Kosten verpflichtet wird?
Wenn nein, wer soll nach Auffassung der Bundesregierung für die Kosten aufkommen?