Verwertung volkseigener Güter und Vierte Novelle zum Landwirtschaftsanpassungsgesetz
der Abgeordneten Dr. Gerald Thalheim, Wolfgang Thierse, Brigitte Adler, Ernst Bahr, Tilo Braune, Dr. Eberhard Brecht, Hans Büttner (Ingolstadt), Christel Deichmann, Iris Follak, Iris Gleicke, Hans-Joachim Hacker, Manfred Hampel, Christel Hanewinckel, Reinhold Hemker, Stephan Hilsberg, Jelena Hoffman (Chemnitz), Wolfgang Ilte, Renate Jäger, Sabine Kaspereit, Ernst Kastning, Marianne Klappert, Dr. Uwe Küster, Markus Meckel, Herbert Meißner, Kurt Palis, Albrecht Papenroth, Gisela Schröter, Richard Schuhmann (Delitzsch), Rolf Schwanitz, Horst Sielaff, Jörg-Otto Spiller, Jella Teuchner, Matthias Weisheit, Heidemarie Wieczorek-Zeul, Heidemarie Wright
Vorbemerkung
Die Umwandlung bzw. Umstrukturierung der früheren Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) erfolgt auf der Basis des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG). Der Gesetzgeber hat damit die Durchführung der Umwandlung und Umstrukturierung dieser Unternehmen und somit auch die Durchführung der Vermögensauseinandersetzung in die Hände der Betroffenen, also der LPG und ihrer Mitglieder selbst, gelegt.
Die Umstrukturierung und Verwertung der volkseigenen Güter dagegen hat sich die Bundesregierung mit Hilfe ihrer Treuhandanstalt bzw. mit Gesellschaften derselben vorbehalten.
Im Zusammenhang mit der Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. im Deutschen Bundestag eingebrachten Entwurfs einer Vierten Novelle zum LwAnpG ist es deshalb von besonderem Interesse, welche Ergebnisse die Verwertung des Umlauf- und Anlagevermögens (ohne landwirtschaftlich genutzte Flächen) hat. Diese Ergebnisse lassen möglicherweise Rückschlüsse auf den Umfang des Vermögens der LPG-Nachfolgebetriebe zu, so daß eine Versachlichung der Diskussion über die Höhe der Vermögenswerte der Landwirtschaft und der Vermögensauseinandersetzung möglich wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie viele der 1990 der Treuhandanstalt zur Verwertung und Verwaltung übergebenen 515 ehemals volkseigenen Güter mit einer Rechtsträgerfläche von rd. 330 000 Hektar und einem Viehbestand von ca. 458 000 Großvieheinheiten (Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der SPD vom 26. April 1994, Drucksache 12/7382) sind bis heute verwertet worden?
Wie hoch war das Bilanzvermögen (Umlauf- und Anlagevermögen) der in Frage 1 genannten 515 ehemals volkseigenen Güter zum Zeitpunkt der Übergabe an die Treuhandanstalt?
Wie wurden die Flächen der in Frage 1 genannten Betriebe bisher verwertet, wie viele Hektar wurden
a) langfristig verpachtet,
b) ggf. auch verkauft?
Wie wurde das mit den in den Fragen 3 a und 3 b genannten Flächen verbundene Umlauf- und Anlagevermögen verwertet?
An wen wurde es in aller Regel verwertet (Käufer/Pächter der Betriebsflächen/Dritte/etc.)?
Wie hoch (in DM) waren die Altschulden der in Frage 1 genannten Betriebe, und wie hoch ist der Anteil der Altschulden (in %), der durch Verkäufe des Umlauf- und Anlagevermögens realisiert werden konnte?
Wer trägt ggf. die restlichen Altschulden?
Wie stellt sich das Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung der in Frage 1 aufgeführten Betriebe bis zu ihrer jeweiligen Verwertung insgesamt dar?
Wie interpretiert die Bundesregierung das Ergebnis?
Wieviel DM wurden aus der Verwertung des in Frage 4 aufgeführten Umlauf- und Anlagevermögens (ohne landwirtschaftlich genutzte Flächen) erlöst?
Wie stellt sich das Ergebnis in DM je Hektar, bezogen auf die in Frage 3 genannten Flächen, dar?
Wieviel DM wurden bei Verkäufen bis Ende 1992 im Durchschnitt je
a) Rind,
b) Milchkuh,
c) Schwein,
d) Pferd,
e) Schaf
erlöst?
Wie stellt sich die Erlössituation aus der Verwertung der Rinder- und Milchviehställe dar?
Wieviel DM wurden für die übrigen Anlagen erlöst?
Erlöse in welcher Höhe konnten bis Ende 1992 aus der Verwertung der Maschinen und Geräte der in Frage 1 genannten Betriebe erzielt werden?
Welche Kosten sind bisher für die Beseitigung von Altlasten im weitesten Sinne, nicht mehr nutzbare Gebäude, Stallanlagen, Siloanlagen und -flächen entstanden?
Welche entsprechenden Kosten werden nach Auffassung der Bundesregierung noch entstehen?
Falls Maßnahmen nach § 249h des Arbeitsförderungsgesetzes durchgeführt wurden, wie hoch waren die Gesamtkosten?
In welchem Umfang und in welcher Höhe mußten bei der Verwertung des Umlauf- und Anlagevermögens Kaufpreisminderungen hingenommen werden, weil dera rtige Anlagen wirtschaftlich nicht zu nutzen und die Kosten für die Beseitigung auf den Erwerber übergegangen sind?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Ergebnis der Verwertung des Umlauf- und Anlagevermögens (ohne landwirtschaftlich genutzte Flächen) ehemals volkseigener Güter?
Steht das Ergebnis nach Einschätzung der Bundesregierung in irgendeiner Beziehung zum vorhandenen Umlauf- und Anlagevermögen in Nachfolgeunternehmen früherer LPG, das maßgebend ist für die Vermögensauseinandersetzung dieser Unternehmen?
Wie im einzelnen begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung?
Vorausgesetzt, es wird unterstellt, die unter das Landwirtschaftsanpassungsgesetz fallenden landwirtschaftlichen Unternehmen weisen im Durchschnitt vergleichbare wirtschaftliche Verhältnisse auf wie die ehemals volkseigenen Güter, welche Höhe würde dann rechnerisch das Umlauf- und Anlagevermögen der unter die Anwendung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes fallenden Unternehmen haben, wenn man das Verwertungsergebnis für das Umlauf- und Anlagevermögen der ehemals volkseigenen Güter auf erstgenannte Betriebe hochrechnet?
Wie interpretiert die Bundesregierung dieses Ergebnis im Hinblick auf die derzeit geführten Diskussionen über den Entwurf einer Vierten Novelle zum Landwirtschaftsanpassungsgesetz?
Sind nach Kenntnissen der Bundesregierung die wirtschaftlichen Verhältnisse in den ehemals volkseigenen Gütern denen in den LPG-Nachfolgeunternehmen vergleichbar gewesen, wenn nein, worin bestehen nach Auffassung der Bundesregierung die gravierendsten Unterschiede?