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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Rechtsverschärfung als Ersatz für mangelnde Ausstattung der Exekutiven mit elektronischen Kommunikationsmitteln (G-SIG: 13011961)

Ermittlungstätigkeit verschiedener Behörden in elektronischen Netzen, insbesondere Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften, Bundesbeauftragter für den Datenschutz, Bundeskriminalamt und Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, technische und personelle Kapazitäten

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

07.11.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/578309. 10. 96

Rechtsverschärfung als Ersatz für mangelnde Ausstattung der Exekutiven mit elektronischen Kommunikationsmitteln

des Abgeordneten Dr. Manuel Kiper und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Hinsichtlich der Nutzung des Internets und anderer elektronischer Netze wurden in jüngster Zeit besonders deren Gefahren problematisiert. Jugendgefährdendes und extremistisches Material, Datenschutz-Verstöße und Probleme für die Sicherheitsbehörden durch die Nutzung von Verschlüsselungsverfahren werden thematisiert. Zwar erklärte der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie, eine totale Kontrolle sei technisch nicht machbar (Frankfurter Rundschau vom 27. Juli 1996), vor der VN-Konferenz im Juli forderte hingegen die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Gesundheit, ebenso wie wenig später der Bundesminister des Auswärtigen, Maßnahmen gegen Kinderpornographie auf dem Internet (atp vom 8. September 1996). Mittlerweile ermittelt der Generalbundesanwalt auf unklarer Rechtsgrundlage gegen Internet-Provider, weil diese einen Zugang zu inkriminiertem, extremistischem Material gestattet hätten, das auf einem Server in den Niederlanden gespeichert ist.

Auf Anfragen zu Problemen der Strafverfolgungsbehörden mit dem Internet hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Verbreitung jugendgefährdender Schriften erklärt, ihr seien keine Fälle der Zusammenarbeit von Ermittlungsbehörden der Bundesrepublik Deutschland mit denen der USA bei derartigen Straftaten bekannt (Drucksache 13/4800, Antwort zu den Fragen 16 und 17).

Bei Fragen hinsichtlich der Nutzung kryptographischer Verfahren war der Bundesregierung ebenfalls kein Fall bekannt, in dem die Ermittlung in Strafverfahren durch die Nutzung derartiger Verfahren behindert wurde (Drucksache 13/5290, Antwort zu den Fragen 1 und 2). Damit blieb die Bundesregierung die Antwort schuldig, ob und inwieweit dem Recht nicht zur Geltung zu verhelfen war, weil die Eigenarten elektronischer Netze den Strafverfolgungsbehörden eine Strafverfolgung unmöglich machten.

Die Bundesregierung, erklärt generell, zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen Handlungsbedarf bezüglich nationaler gesetzlicher Regelungen zu haben; lediglich in gewissen Bereichen sei eine Abstimmung auf internationaler Ebene erforderlich (Drucksache 13/4800, Vorbemerkung und Antwort zu Frage 22). Die Bundesanwaltschaft schlägt nunmehr mit ihrem Vorgehen gegen Internet-Provider allerdings eigene Wege der Rechtsklärung ein.

Einzelne Fälle von Strafverfolgung im Zusammenhang mit der Verbreitung illegaler Inhalte mittels elektronischer Medien werden seit mehreren Jahren von der Einsicht begleitet, daß es den ermittelnden Beamten an Erfahrung und technischen Mitteln fehlt, ihrer Aufgabe nachzukommen. Die mangelhafte technische Ausstattung der Behörden, die für verschiedene Aufgaben der Kontrolle und Strafverfolgung der genannten Straftaten verantwortlich sind, wird ebenfalls notorisch beklagt. Dies nährt die Vermutung, hier sollten exekutive Defizite durch ungerechtfertigte Verschärfungen des Rechts kompensiert werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

In welcher absoluten und - gemessen an deren Gesamthaushalt - prozentualen Höhe stehen der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften jährliche Etatmittel für die Überprüfung von elektronisch publiziertem Material zur Verfügung?

2

Wie viele Indizierungen von Computerspielen und anderer Software sowie elektronisch verbreiteten Inhalten hat die Bundesprüfstelle in den letzten fünf Jahren vorgenommen, und wie viele Indizierungen bezogen sich davon auf Material, das via Internet verbreitet wurde?

3

Wie viele Mitarbeiter der Bundesprüfstelle sind technisch und vom Kenntnisstand her in der Lage, das Internet nach jugendgefährdendem Material zu durchsuchen und welcher zeitliche Aufwand ist dafür vorgesehen?

4

Wie viele Computer und Modems hat die Bundesprüfstelle, wie viele Anschlüsse an zumindest einen der verfügbaren Netzzugänge?

5

An welchen internationalen Konferenzen haben Mitarbeiter der Bundesprüfstelle in den letzten fünf Jahren teilgenommen, die sich mit der elektronischen Verbreitung jugendgefährdenden Materials beschäftigten?

6

Strebt die Bundesregierung einen Ausbau derjenigen sowohl technischen wie personellen Kapazitäten der Bundesprüfstelle an, die zur Überprüfung von elektronisch verbreitetem Material notwendig sind; wenn ja, in welchem Umfang?

7

In welcher absoluten und - gemessen an dem Gesamthaushalt - prozentualen Höhe stehen dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz (BfD) jährliche Etatmittel zur Verfügung, um in elektronischen Netzen nach Verstößen gegen den Datenschutz zu ermitteln bzw. Beschwerden nachzugehen?

8

Wie viele Mitarbeiter des BfD sind technisch und vom Kennnisstand her in der Lage, das Internet sowohl nach Hinweisen als auch nach technischen Verfahren bzw. Systemen zu durchsuchen, deren Betrieb eine Gefährdung des Datenschutzes darstellt?

9

Wie viele Computer und Modems hat der BfD, wie viele Anschlüsse an zumindest einen der verfügbaren Netzzugänge?

10

Welche der im Internet genutzten Systeme hat der BfD datenschutzrechtlich in den letzten fünf Jahren untersucht, und bei wie vielen davon mußten Datenschutz-Verstöße festgestellt werden?

11

An welchen internationalen Konferenzen haben Mitarbeiter des BfD in den letzten fünf Jahren teilgenommen, die sich mit Fragen des Datenschutzes in elektronischen Netzen beschäftigten?

12

Strebt die Bundesregierung einen Ausbau derjenigen sowohl technischen wie personellen Kapazitäten des Bundesbeauftragten an, die zur Überprüfung von elektronisch verbreitetem Material notwendig sind; wenn ja, in welchem Umfang?

13

In welcher absoluten und - gemessen an dem Gesamthaushalt - prozentualen Höhe stehen dem Bundeskriminalamt jährliche Etatmittel zur Verfügung, um mittels elektronischer Netze verübte Straftaten, deren Aufklärung gesetzliche Aufgabe des Bundeskriminalamtes (BKA) ist, zu verfolgen?

14

Wie viele Fälle gab es - über die Verbreitung von Fahndungsaufrufen durch den Webserver des BKA hinaus - in den letzten fünf Jahren, in denen das BKA zu Ermittlungszwecken auf die Nutzung des Internets zurückgegriffen hat?

15

Hat das BKA dabei die Hilfe des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Anspruch genommen; wenn ja, wie häufig?

16

An welchen internationalen Konferenzen haben Mitarbeiter des BKA in den letzten fünf Jahren teilgenommen, die sich mit der Nutzung elektronischer Netze bei Straftaten beschäftigten?

17

Strebt die Bundesregierung einen Ausbau derjenigen sowohl technischen wie personellen Kapazitäten des BKA an, die zu Ermittlungstätigkeiten in elektronischen Netzen notwendig sind; wenn ja, in welchem Umfang?

18

Welche konkreten Aufgaben hat die kürzlich gegründete Arbeitsgruppe aus Mitarbeitern des Bundesamtes für Verfassungsschutz und dem BKA zu Maßnahmen der Exekutiven zur Verfolgung von Delikten, die unter Nutzung des Internets begangen wurden, und welche weiteren Bundesbehörden sind daran beteiligt?

19

Gibt es in den internationalen Gremien zur polizeilichen Kooperation, an denen bundesdeutsche Stellen beteiligt sind, Arbeitsgruppen, die sich mit Problemen der Strafverfolgung von Delikten, die unter Nutzung des Internets begangen wurden, und wenn ja, welche Aufgaben und Zusammensetzung haben diese?

20

Welche Schulungsmaßnahmen hat das BSI in den letzten fünf Jahren für die mit der Verfolgung von Gesetzesverstößen im Zusammenhang mit elektronischen Netzen betrauten Mitarbeiter anderer Bundesbehörden durchgeführt? Um welche Behörden handelte es sich dabei?

21

In welchem Umfang hat das BSI im Internet verfügbare und als sicherheitsrelevant bewertete Software geprüft, und in welchen Fällen wurden in den letzten drei Jahren Warnungen herausgegeben, die sich nicht auf Computerviren, sondern auf softwaretechnische Unsicherheitsfaktoren bezogen?

22

Bei welchen internationalen Normungsbemühungen der letzten fünf Jahre, die für die Verfolgung von Gesetzesverstößen im Zusammenhang mit der Nutzung elektronischer Netze von Bedeutung sind, waren Mitarbeiter des BSI beteiligt?

23

Über welche technischen Mittel verfügen jeweils — das Bundesamt für Verfassungsschutz, — das Zollkriminalamt, — der Militärische Abschirmdienst, — der Bundesnachrichtendienst, um ihren gesetzlichen Aufgaben auch im Zusammenhang mit der Nutzung elektronischer Netze nachzukommen?

24

In welcher absoluten und - gemessen am Gesamthaushalt - prozentualen Höhe stehen den zuletzt genannten Behörden jeweils jährliche Etatmittel zur Verfügung, um mittels elektronischer Netze begangene Taten, deren Aufklärung ihre jeweilige gesetzliche Aufgabe ist, zu verfolgen bzw. aufzuklären?

25

Strebt die Bundesregierung einen Ausbau derjenigen sowohl technischen wie personellen Kapazitäten der genannten Behörden an, die für die jeweiligen Ermittlungstätigkeiten in elektronischen Netzen notwendig sind; wenn ja, in welchem Umfang?

26

Hat die Bundesregierung die Generalbundesanwaltschaft angewiesen, im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen die elektronische Ausgabe der Zeitschrift „radikal" (vgl. Frankfurter Rundschau vom 14. September 1996) die Sperrung von Internet-Zugängen bei einem niederländischen Anbieter zu verlangen bzw. in diesem Zusammenhang gegen inländische Internet-Provider vorzugehen?

27

Welche Rechtsgrundlage läßt sich nach Ansicht der Bundesregierung für diese Forderung der Generalbundesanwaltschaft nach Sperrung dieses in seiner Form individualkommunikativen Zugangs zu Telekommunikations-Angeboten im Ausland heranziehen, und inwieweit ist dies vereinbar mit der Antwort der Bundesregierung in Drucksache 13/4800 zu den Fragen 3, 4 und 15?

Bonn, den 7. Oktober 1996

Dr. Manuel Kiper Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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