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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Strafrechtliche Verfolgung der sogenannten Schlepperkriminalität (G-SIG: 13011898)

Ermittlungs- und Strafverfahren wegen Hilfeleistung zur illegalen Einreise seit 1990, Ermittlungen gegen Beamte, Zusammenarbeit mit dem Ausland, Observationsmaßnahmen des Bundesgrenzschutzes

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

04.10.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/555616.09.96

Strafrechtliche Verfolgung der sogenannten Schlepperkriminalität

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Wie viele Ermittlungsverfahren sind seit 1990 wegen der Hilfeleistung zur „illegalen Einreise" eingeleitet worden (bitte aufschlüsseln)?

a) Wie gliedern sich diese Zahlen (hinsichtlich des Aufgriffortes der „illegal einreisenden Personen") auf:

deutsch-polnische Grenze

deutsch-tschechische Grenze,

deutsch-österreichische Grenze

deutsch-schweizerische Grenze

deutsch-französische Grenze

deutsch-belgische Grenze

deutsch-niederländische Grenze

deutsch-dänische Grenze

deutsche Seehäfen

deutsche internationale Flughäfen?

b) In wie vielen Fällen wurde diesbezüglich Anklage erhoben (bitte nach Jahren und Grenzabschnitt aufschlüsseln)?

c) Wie viele dieser Fälle sind (mit welchem Ergebnis) rechtskräftig abgeschlossen worden?

d) In wie vielen Fällen betrug die Dauer des polizeilichen Ermittlungsverfahrens

mehr als ein

mehr als zwei

mehr als drei

mehr als vier

mehr als fünf

oder mehr Jahre?

e) Ist es zutreffend, daß sich die Dauer derartiger Ermittlungsverfahren seit 1990 verlängert hat?

Wenn ja, warum?

2

In wie vielen Fällen sind solche Ermittlungsverfahren aufgrund welcher Delikte gegen Angehörige deutscher Behörden eingeleitet worden?

a) Wie viele hiervon richteten sich gegen Angehörige

des BGS

sonstiger Polizeibehörden (BKA oder Landespolizeibehörden)

der Zollbehörden

Ausländerbehörden

deutscher Botschaften bzw. Konsulate

welcher Geheimdienste?

b) In wie vielen dieser Fälle ist Anklage erhoben worden?

c) Wie viele dieser Fälle sind - mit welchem Ergebnis - rechtskräftig abgeschlossen worden?

d) In wie vielen Fällen sind - mit welchem Ergebnis - Disziplinarverfahren eingeleitet worden (bitte jeweils nach Jahren und Grenzabschnitten aufschlüsseln)?

e) In wie vielen Fällen betrug die Dauer des polizeilichen Ermittlungsverfahrens

mehr als ein

mehr als zwei

mehr als drei

mehr als vier

mehr als fünf

oder mehr Jahre?

3

Sind zur Aufklärung derartiger Fälle staatsanwaltschaftliche bzw. polizeiliche/grenzpolizeiliche Sonderkommissionen gebildet worden?

Wenn ja, wo und welche Behörden arbeiten hierbei zusammen?

a) Waren/sind bei derartigen Ermittlungsarbeiten auch ausländische Behörden beteiligt?

Wenn ja, welche Behörden welcher Staaten haben seit 1990 auf welcher rechtlichen Grundlage in welcher Form mit den deutschen Ermittlungsorganen kooperiert (bitte aufschlüsseln)?

4

In welchen Staaten des ehemaligen Warschauer Vertrages wurden seit 1990 wie viele Polizeibeamte bzw. Angestellte deutscher Ausländerbehörden entsandt, um deutschen Botschaftsangestellte bzw. dortige Polizei- bzw. Ausländerbehörden in welchen mit dem Komplex illegaler Migration zusammenhängenden Fragen auszubilden bzw. zu beraten (bitte nach Jahren, Staaten, deutsche und ausländische Behörde sowie Tätigkeit im Ausland aufschlüsseln)?

5

In wie vielen Fällen wurden hinsichtlich der in Fragen 1 und 2 erwähnten Ermittlungsverfahren vom BGS

Telefonüberwachungs- und/oder

Observationsmaßnahmen durchgeführt

verdeckte Ermittler oder

V-Leute eingesetzt

Hausdurchsuchungen durchgeführt?

Bonn, den 16. September 1996

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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