Unterirdisch geführte öffentliche Verkehrswege, die Belange von behinderten Menschen und von Frauen und das Projekt eines Karlsruher Stadtbahntunnels
des Abgeordneten Dr. Winfried Wolf und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Die Stadt Karlsruhe plant einen Stadtbahntunnel in der Kaiserstraße („Unterpflasterstraßenbahn" - „U-Strab"), der u. a. mit Bundesmitteln finanziert werden soll. Ein entsprechender Beschluß wurde von der Mehrheit des Gemeinderats am 14. Mai 1996 gefaßt.
Gegen dieses Projekt wurden von der Initiative „Stoppt den Stadtbahn-Tunnel - für eine lebendige Innenstadt" über 30 000 Unterschriften gesammelt; 24 473 wurden als gültig anerkannt.
Angesichts dieser Artikulation eines großen Teils der Bevölkerung gegen die „U-Strab" faßte der Karlsruher Gemeinderat am 16. Juli 1996 den Beschluß, einen Bürgerentscheid zu diesem Projekt zuzulassen. Dieser findet am 20. Oktober 1996 statt. Der Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe, Dr. Gerhard Seiler, plädierte für einen früheren Termin des Bürgerentscheids, um, wie die „Badischen Neuesten Nachrichten" den OB zitierten, „bei der Beantragung von Zuschußmitteln für das 390 Mio. DM teure Projekt keine Zeit zu verlieren, immerhin gebe es weit größere Vorhaben beispielsweise in Stuttgart, Frankfurt und München. Wer zu spät komme, der habe das Nachsehen." (Badische Neueste Nachrichten vom 17. Juli 1996)
Eine Mehrheit des Gemeinderats lehnte einen früheren Bürgerentscheid-Termin ab und bestätigte den oben genannten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Kann die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium für Verkehr bestätigen, daß für die Finanzierung der Karlsruher „U-Strab" Bundesmittel in Frage kommen?
Wenn ja, welche Mittel kommen in Frage und in welcher Höhe sind diese angesichts der bekannten Gesamtkosten von 390 Mio. DM (Preisstand 1993) zu erwarten bzw. denkbar (z. B. in Prozent der Gesamtkosten)?
Trifft die Mitteilung der Stadt Karlsruhe (Projektgruppe U-Strab), vom März 1996 zu, wonach beim „heutigen Stand" der Gesamtkosten für die „U-Strab" von 390 Mio. DM, „85 Prozent der Baukosten... durch das Land und den Bund nach dem Gemeinde-Verkehrs-Finanzierungs-Gesetz (GVFG) bezuschußt" werden?
Trifft die Auffassung des Oberbürgermeisters dieser Stadt zu, wonach ein früherer Termin des Bürgerentscheids verbesserte Möglichkeiten erbracht hätte, Bundesmittel für dieses Projekt zu erhalten, und gibt es diesbezüglich eine Konkurrenzsituation zwischen dem Karlsruher Projekt einer unterirdischen Straßenbahn einerseits und den Projekten in Stuttgart, München und Frankfurt/Main, die bestehenden Bahnhöfe und einen großen Teil der Bahnanlagen in den Untergrund zu verlagern, andererseits?
Gibt es bereits Absprachen über die Höhe des Betrages, mit dem die Karlsruher U-Strab aus Bundesmitteln zu fördern wäre (ggf. übermittelt von dem baden-württembergischen Verkehrsminister)?
Wie bewertet die Bundesregierung grundsätzlich die Verlegung von Anlagen, Fahrbahntrassen, Bahnhöfen bzw. Haltestellen des öffentlichen Verkehrs (DB AG, ÖPNV u. a.) in den Untergrund insbesondere bei Berücksichtigung städtebaulicher, ökologischer und ökonomischer Aspekte?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Stadt Karlsruhe, die ihr Plädoyer für den „Stadtbahntunnel Kaiserstraße Karlsruhe" und ihre Ablehnung der Alternative, in der Kriegstraße eine neue Straßenbahntrasse zu bauen, damit begründet, daß „heute etwa zwei Drittel aller Fahrgäste ihr Ziel im Bereich der Fußgängerzone der Innenstadt haben" und daß „die Straßenbahnen dorthin fahren (müssen), wo die Menschen hin wollen, denn der öffentliche Personennahverkehr hat vor allem dienende Funktion" oder spricht sie den ÖPNV-Planungen auch eine lenkende und den Gesamtverkehr dezentralisierende Funktion zu?
Verfügt die Bundesregierung über vergleichende Berechnungen der ökonomischen und volkswirtschaftlichen Rentabilität von oberirdisch geführten ÖPNV- und unterirdisch geführten ÖPNV-Strecken(abschnitten) - ggf. unter Berücksichtigung ökologischer Kriterien?
Wie bewertet die Bundesregierung die Verlegung von öffentlichen Verkehrswegen, die bisher oberirdisch geführt werden, in den Untergrund, hinsichtlich der Belange von behinderten Menschen, und hält sie angesichts der damit angesprochenen Problematik eine - direkte oder indirekte - öffentliche Förderung der Verlegung von bisher oberirdisch geführten öffentlichen Verkehrswegen in den Untergrund für gerechtfertigt?
Wie bewertet die Bundesregierung die Verlegung von öffentlichen Verkehrswegen, die bisher oberirdisch geführt wurden, in den Untergrund, hinsichtlich der Interessen von Menschen, die sich z. B. mit Kinderwagen oder schweren Einkaufstaschen im öffentlichen Verkehr bewegen und hält sie angesichts dieser Problematik eine öffentliche Förderung der Verlegung oberirdisch geführter öffentlicher Verkehrswege in den Untergrund für gerechtfertigt?
Sind der Bundesregierung die statistischen Erhebungen bzw. entsprechende Feststellungen von Stadtwerken und Verkehrsbetrieben bekannt, wonach ein großer Teil der Frauen, die auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind, unterirdisch geführte Anlagen des öffentlichen Verkehrs zu nächtlichen Stunden zu meiden versuchen und wonach eine Mehrheit dieser Frauen nach 22 Uhr nach Möglichkeit lieber eine Station weiter fährt, um oberirdisch auszusteigen, als die unterirdische Haltestelle zu nutzen?
Wenn ja, in welcher Form fließt diese Erkenntnis in die Bundesverkehrspolitik (z. B. bei der Vergabe von Bundesmitteln für öffentliche Verkehrswege) ein?