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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Europäische Integrationspolitik

<span>Integrationspolitische Grundprinzipien der EU, Integrationshandbuch und Internetauftritt der Europäischen Kommission, Ergebnisse der Hochrangigen Expertengruppe zur Integration von Zuwanderern, Zugang zu Fördermitteln, Europäischer Integrationsfonds (EIF), nationale Kontaktstellen zur Integration in der EU, Beteiligung deutscher Kommunen, europäisches Städtenetzwerk, Zusammenkunft der für Integrationsfragen zuständigen Minister der EU in Potsdam im Mai 2007</span>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

03.03.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/809413. 02. 2008

Europäische Integrationspolitik

der Abgeordneten Omid Nouripour, Josef Philip Winkler, Rainder Steenblock, Jürgen Trittin, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Grietje Bettin, Alexander Bonde, Dr. Uschi Eid, Kai Gehring, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Monika Lazar, Jerzy Montag, Kerstin Müller (Köln), Winfried Nachtwei, Claudia Roth (Augsburg), Silke Stokar von Neuforn, Wolfgang Wieland und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

I.

Auf ihrem Ratstreffen im Juni 2007 forderten die Justiz- und Innenministerinnen und -minister der Europäischen Union – im Nachgang des informellen Treffens der für Integrationsfragen zuständigen Ministerinnen und Minister der EU am 10. und 11. Mai 2007 in Potsdam – die nationalen Kontaktstellen in der EU für Integration auf, Folgendes zu prüfen:

  • Konzepte und Ansätze in Bezug auf Mitwirkung und Staatsbürgerschaft;
  • den möglichen Nutzen gemeinsamer europäischer Integrationsmodule zur Förderung des Spracherwerbs und der Partizipation von Zuwanderinnen und Zuwanderern;
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Bildes von Zuwanderung in der Öffentlichkeit;
  • Maßnahmen zur Vorbeugung von sozialer Entfremdung und Radikalisierung sowie
  • Ausarbeitung gemeinsamer Indikatoren und Indizes zur Bewertung der Ergebnisse der Integrationspolitik der Mitgliedstaaten.

Die Ergebnisse dieser Prüfaufträge sollen erneut auf Ministerinnen- und Ministerebene in der zweiten Hälfte dieses Jahres ebenso evaluiert werden wie die Erfahrungen mit dem „Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs 2008“ (EU-Ratsdokument 10267/07, vom 13. Juni 2007).

Der Bundesminister des Innern Dr. Wolfgang Schäuble begrüßte diese fünf Prüfaufträge als Resultate eines „äußerst fruchtbaren“ Treffens in Potsdam (BMI-Pressemitteilung vom 11. Mai 2007).

Diese Einschätzung überrascht. Schließlich wurden in Potsdam elementare Bestandteile der längst beschlossenen Integrationsagenda der Europäischen Union einfach ausgeklammert, z. B.

  • Förderung einer umfassenden und gleichberechtigten Eingliederung in den Arbeitsmarkt;
  • Förderung eines – gerade im Hinblick auf Deutschland – deutlich durchlässigeren Bildungswesens;
  • Liberalisierung von Aufenthalts- und Nachzugsregelungen;
  • Förderung einer aktiven Gleichstellung und Antidiskriminierungspolitik.

II.

Die Rolle der Europäischen Union bei der Entwicklung einer kohärenten europäischen Integrationspolitik wurde in den letzten Jahren immer wieder durch die Politik Deutschlands in Frage gestellt.

So stellte Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble in Potsdam klar: „Die Integration von Zuwanderern ist vorrangig eine nationale Aufgabe (…) Der Gemeinschaftsvertrag sieht im Titel zur Asyl- und Einwanderungspolitik keine ausdrückliche europäische Zuständigkeit für Integrationsmaßnahmen vor.“ (BMI-Pressemitteilung vom 10. Mai 2007).

Mit dem Reformvertrag wird sich dies aber in Zukunft ändern. So heißt es zwar in Artikel 79 Abs. 4 des im Dezember 2007 unterzeichneten Reformvertrages der Europäischen Union, dass die EU keine Maßnahmen beschließen dürfe, die die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten harmonisieren würden. Die von der EU zu beschließenden Maßnahmen dürften lediglich die Bemühungen der Mitgliedstaaten um die Integration legal aufhältiger Drittstaatsangehörigen „fördern und unterstützen“.

Allerdings haben sich die Mitgliedstaaten darauf geeinigt, der EU eine Gesetzgebungskompetenz in originären Fragen der Integrationspolitik zuzuweisen. Denn in Artikel 79 Abs. 2 des EU-Reformvertrages heißt es, dass das Europäische Parlament und der Rat zur „Entwicklung einer gemeinsamen Einwanderungspolitik“ u. a. „Maßnahmen für die Erteilung von Aufenthaltstiteln [und] zur Familienzusammenführung“ beschließen sowie die „Rechte von solchen Drittstaatsangehörigen festlegen [soll], die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten, einschließlich der Bedingungen, unter denen sie sich in den anderen Mitgliedstaaten frei bewegen und aufhalten dürfen.“

Bei den in Artikel 79 Abs. 2 aufgeführten Tatbeständen handelt es sich zweifellos um elementare Bestandteile von Integrationspolitik. Es kommt also immer darauf an, wie man Integrationspolitik definiert, ob damit lediglich Spracherwerb u. Ä. gemeint ist – oder eben auch z. B. die Gewährung von sicheren Aufenthaltsrechten und effektiven Partizipationsmöglichkeiten.

III.

Die diesbezügliche Beschlusslage der Europäischen Union ist eindeutig: Sowohl in den hierfür maßgeblichen Schlussfolgerungen des Gipfels von Tampere (1999) und des Gipfels von Thessaloniki (2003), wie auch in der „Gemeinsamen Integrationsagenda“ des Rates (EU-Ratsdokument 14390/05) und in allen entsprechenden Mitteilungen der Europäischen Kommission (zuletzt im Dritten Jahresbericht über Migration und Integration; KOM(2007) 512 endg. vom 11. September 2007) wurden folgende Aspekte immer wieder bekräftigt:

  • Der umfassende und multidimensionale Ansatz europäischer Integrationspolitik, der folgende Themenkomplexe umfasst: Beschäftigung und wirtschaftliche Teilhabe, Bildung und Sprachausbildung, Gesundheit und soziale Dienste, Fragen der Wohnungs- und Städtepolitik sowie Kultur und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
  • Die Zuständigkeit der EU für Fragen des Aufenthaltsrechts, der Familienzusammenführung sowie der Gleichstellungs- und Antidiskriminierungspolitik.

Auf dieser Grundlage hatte der Rat „Justiz und Inneres“ bereits drei Jahre zuvor (im November 2004) 11 gemeinsame integrationspolitische Grundprinzipien beschlossen (EU-Ratsdokument 14615/04). Integration ist nach Ansicht des Rates demnach

  • 1. ein dynamischer und zweiseitiger Prozess des gegenseitigen Entgegenkommens aller. Dieser Prozess basiert auf
  • 2. der Achtung der Grundwerte;
  • 3. der Eingliederung in den Arbeitsmarkt;
  • 4. dem Erwerb von Grundkenntnissen der Sprache, der Geschichte und der Institutionen der Aufnahmegesellschaft;
  • 5. einem durchlässigen Bildungswesen;
  • 6. einem gleichberechtigten Zugang zu den Institutionen sowie zu öffentlichen und privaten Gütern und Dienstleistungen;
  • 7. einem interkulturellen Dialog;
  • 8. der Achtung der Vielfalt der Kulturen und des Rechts auf freie Religionsausübung;
  • 9. der demokratischen Teilhabe von Einwanderinnen und Einwanderern;
  • 10. dem Querschnittsansatz staatlicher Integrationspolitik sowie
  • 11. der Entwicklung gemeinsamer Ziele und Indikatoren für einen Evaluierungsmechanismus der Integrationspolitik der Mitgliedstaaten.

Die Europäische Kommission hatte ein Jahr später versucht, diese Integrationsprinzipien des Rates in einer Mitteilung (KOM-Mitteilung(2005) 389 endg. vom 1. September 2005) zu operationalisieren.

Auch das Europäische Parlament hat sich in Hinblick auf eine verbesserte Integrationsförderung innerhalb der EU positioniert. So schlagen die Europaabgeordneten in einer Entschließung zur Integration von Zuwanderern vom 6. Juli 2006 (P6_TA-PROV(2006)0318) über das vom Rat und von der Europäischen Kommission Vorgeschlagene hinausgehend u. a. Folgendes vor:

  • Liberalisierung des Staatsangehörigkeitsrechts, um die Zahl von Einbürgerung zu erhöhen;
  • Schaffung einer europäischen Zivilbürgerschaft, die langaufhältigen Drittstaatsangehörigen ein aktives und passives Wahlrecht ermöglichen sollte;
  • Veränderungen im Familiennachzugsrechts, um nachgezogenen Ehegattinnen und ihren Kindern so früh wie möglich einen vom Stammberechtigten unabhängigen Aufenthaltsstatus und einen schnellstmöglichen, eigenständigen Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen;
  • integrationsbezogene Maßnahmen der Mitgliedstaaten nicht nur für Flüchtlinge zu intensivieren, sondern auch für Asylsuchende.

IV.

Innerhalb der EU wurden in der letzten Zeit einige neue integrationspolitische Instrumente geschaffen:

So wurde z. B. im Juni 2007 der „Europäische Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen“ (EIF) eingerichtet (2007/435/EG; vgl. ABl. L 168/30 vom 28. Juni 2007).

Die EU hat in den EIF für den Zeitraum 2007 bis 2013 Mittel in Höhe von 825 Mio. Euro eingestellt.

Die EU möchte hiermit innerhalb von vier Säulen Maßnahmen zur verbesserten Integration von Drittstaatsangehörigen fördern:

  • 1. Maßnahmen zur Umsetzung der 11 gemeinsamen integrationspolitischen Grundprinzipien des Rates (Maßnahmen zur Sprach- und Bildungsförderung, zur Förderung der beruflichen und gesellschaftlichen Teilhabe – sowie Maßnahmen zur „Vorintegration in den Herkunftsländern“, die allerdings in den Grundprinzipien des Rates gar nicht enthalten sind);
  • 2. Entwicklung von Indikatoren und Bewertungsmethoden zur Messung von Integrationsfortschritten;
  • 3. Aufbau integrationspolitischer Kapazitäten, Koordinierung und Aufbau interkultureller Kompetenz in den Mitgliedstaaten auf allen Regierungsebenen;
  • 4. Austausch von Erfahrungen, bewährten Praktiken und Informationen zwischen den Mitgliedstaaten.

Ende Dezember 2007 veröffentlichte die Bundesregierung ihr Mehrjahresprogramm für den EIF (www.bamf.de/cln_006/SharedDocs/Anlagen/DE/Integration/Downloads/EIF/Antragsverfahren2007/070-mehrjahresprogramm, templateId=raw,property=publicationFile.pdf/070-mehrjahresprogramm.pdf).

Daraus wird zweierlei ersichtlich:

  • Deutschland erhält aus dem EIF folgende Mittelzuweisungen: 2007: 10,4 Mio. Euro; 2008: 10,8 Mio. Euro; 2009: 15,4 Mio. Euro; 2010: 16,8 Mio. Euro; 2011: 21,4 Mio. Euro; 2012: 27,0 Mio. Euro; 2013: 30,5 Mio. Euro (Gesamt: 132,3 Mio. Euro).
  • Die Bundesregierung möchte die Deutschland zustehenden Mittel zwischen den vier Schwerpunktbereichen des EIF wie folgt aufteilen:
  • – Priorität 1: 63 Mio. Euro (47 Prozent)
  • – Priorität 2: 31 Mio. Euro (24 Prozent)
  • – Priorität 3: 19 Mio. Euro (13 Prozent)
  • – Priorität 4: 12,5 Mio. Euro (9 Prozent)

Zu berücksichtigten ist, dass grundsätzlich 7 Prozent der deutschen EIF-Mittel pauschal für Verwaltung und technische Unterstützung veranschlagt werden.

Im Ergebnis sollen also (wenn die Verwaltungskosten sowie die Säulen 2, 4 und (zumindest partiell) Säule 3 zusammenrechnet werden), über 40 Prozent der EIF-Mittel für Maßnahmen verausgabt werden, die der Integration von Zuwanderinnen und Zuwandern entweder gar nicht oder bestenfalls mittelbar zugute kommen.

Neben dem Integrationsfonds hat die Europäische Kommission darüber hinaus im letzten Jahr bereits die zweite Auflage des „Handbuchs zur Integration für Entscheidungsträger und Praktiker“ veröffentlicht. Dieses wurde in Zusammenarbeit mit den nationalen Kontaktstellen unter Mitwirkung regionaler/ lokaler Behörden und nichtstaatlicher Akteure erstellt. Diese zweite Ausgabe entwickelte anhand der 11 gemeinsamen integrationspolitischen Grundprinzipien des Rates sog. Schlüsselthemen:

  • Förderung eines integrationspolitischen Querschnittansatzes,
  • Implementierung erfolgreicher Integrationsmodell in Regelangebote,
  • Integration und Wohnen im städtischen Umfeld,
  • Wirtschaftliche Integration.

Und schließlich entwickelt die Europäische Kommission derzeit eine allgemein zugängliche Website, um einen strukturierten integrationspolitischen Erfahrungs- und Informationsaustauschs zu unterstützen. Diese soll in diesem Jahr verfügbar sein.

Die Europäische Kommission hat zudem auch eine „Hochrangige Gruppe von Expertinnen und Experten auf dem Gebiet der sozialen Integration von Zuwanderinnen und Zuwandern und deren vollen Eingliederung in den Arbeitsmarkt“ eingesetzt. Dieses 10-köpfige Gremium, das unter Leitung von Dr. Rita Süssmuth arbeitete, legte im Dezember 2007 seine Empfehlungen vor (Ethnic Minorities in the Labour Market – An Urgent Call for Better Social Inclusion).

Zunächst verweist diese 122 Seiten umfassende Studie eine Zusammenstellung sog. best practices.

  • Im Bereich des Staatsangehörigkeitsrechts wird das 2006 reformierte Staatsangehörigkeitsecht Portugals gelobt. Als vorbildlich im Hinblick auf die Zulassung von Mehrstaatigkeit wird die Rechtslage in Belgien, Frankreich, Irland und Großbritannien hervorgehoben.
  • Im Hinblick auf die Möglichkeiten der politischen Teilhabe von Drittstaatsangehörigen wird auf das diesem Personenkreis z. B. in Schweden zustehende aktive und passive kommunale Wahlrecht lobend hingewiesen.
  • Großbritannien, vor allem aber auch Schweden und die Niederlande bieten besonders attraktive Integrations- und Sprachkurse an.
  • Die Zugangsmöglichkeiten zum privatwirtschaftlichen Arbeitsmarkt sind in Spanien und Schweden besonders vorteilhaft, während Drittstaatsangehörige in Großbritannien den effektivsten Zugang zu Arbeitsstellen im Öffentlichen Dienst haben.
  • Die pragmatischsten und unbürokratischsten Möglichkeiten für Unternehmensgründungen durch Drittstaatsangehörige bestehen in Schweden, Portugal und Slowenien.

Deutschland wird nur in einem Bereich lobend erwähnt, nämlich hinsichtlich seiner Anstrengungen den speziellen integrationspolitischen Bedürfnissen von Migrantinnen gerecht zu werden.

Empfohlen wurden vom europäischen Expertengremium u. a. folgende konkrete Maßnahmen:

  • Entwicklung einer Charta von Unternehmen zur Förderung von betrieblicher/ gesellschaftlicher Diversität auf europäischer Ebene (bis Ende 2008);
  • Erleichterungen bei der Anerkennung von in Drittstaaten erworbenen beruflichen Qualifikationen;
  • Öffnung des Zugangs zu allen Berufen für Drittstaatsangehörige – auch zu allen Arbeitsstellen im öffentlichen Dienst;
  • Einbürgerungsmöglichkeit nach fünf Jahren legalem Aufenthalt;
  • Reduzierung der Hürden für eine doppelte Staatsangehörigkeit.

Wir fragen die Bundesregierung:

Informelles Treffen der für Integrationsfragen zuständigen Ministerinnen und Minister am 10./11. Mai 2007 in Potsdam

1. Liegen bereits einzelne Ergebnisse der integrationspolitischen Prüfaufträge vor, die sich aus dem informellen Treffen der für Integrationsfragen zuständigen Ministerinnen und Minister in Potsdam ergaben?

  • a) Wenn ja, wie lauten diese Ergebnisse?
  • b) Wenn nein, wann ist mit der Vorlage zu rechnen, und wie werden sie der Öffentlichkeit bzw. dem Deutschen Bundestag zugänglich gemacht?

2. Wer führt diesen Prüfauftrag in Deutschland durch?

3. Zwischen welchen Institutionen werden diese Prüfergebnisse vor deren Veröffentlichung abgestimmt?

Inwiefern werden hierbei auch die am Nationalen Integrationsgipfel beteiligten Verbände oder ggf. die Deutsche Islam Konferenz konsultiert?

4. Warum wurde in Potsdam nicht auch über andere elementare Themen europäischer Integrationspolitik gesprochen bzw. Prüfaufträge verteilt, als da wären

  • a) Förderung einer umfassenden und gleichberechtigten Eingliederung in den Arbeitsmarkt;
  • b) Förderung eines – gerade auch im Hinblick auf Deutschland – deutlich durchlässigeren Bildungswesens;
  • c) Liberalisierung von Aufenthalts- und Nachzugsregelungen bzw.
  • d) Förderung einer aktiven Gleichstellung und Antidiskriminierungspolitik?

Nationale Kontaktstellen für Integration

5. Wo ist die Nationale Kontaktstelle für Integration in Deutschland institutionell angesiedelt, und wer leitet diese Stelle?

  • a) Welche Aufgaben hat diese Kontaktstelle?
  • Woraus ergibt sich deren Handlungsauftrag?
  • b) Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten?
  • c) Wie ist die deutsche Kontaktstelle personell und finanziell ausgestattet?

6. Inwiefern haben sich aus den Potsdamer Prüfaufträgen Veränderungen für die deutsche Kontaktstelle

  • a) bezüglich ihrer personellen bzw. finanziellen Ausstattung bzw.
  • b) hinsichtlich ihres inhaltlichen Aufgabengebietes ergeben?

7. In welchem Kooperationsverhältnis stehen die deutsche Kontaktstelle und der Integrationsgipfel der Bundesregierung zueinander?

Kommunen

8. Inwiefern werden deutsche Kommunen bzw. die kommunalen Spitzenverbände an der Entwicklung europäischer Integrationspolitik beteiligt?

9. Inwiefern werden deutsche Kommunen bzw. die deutschen kommunalen Spitzenverbände eingebunden

  • a) in die EU-weite Entwicklung gemeinsamer Statistikinstrumente und Indikatoren für die Evaluierung von Integrationsprozessen bzw.
  • b) in den EU-weiten Austausch von Informationen bzw. sog. best practices bezüglich der Integrationspolitik der anderen Mitgliedstaaten?

10. Wurden die kommunalen Spitzenverbände über die Ergebnisse des Integrationsministertreffens in Potsdam durch die Bundesregierung informiert bzw. eingebunden in die Bearbeitung der fünf Potsdamer Prüfaufträge, und wenn nein, warum nicht?

11. Welche Rolle spielt bzw. kann die deutsche Kontaktstelle für Integration bei der diesbezüglichen Einbindung kommunaler Akteure spielen?

12. Unterstützt die Bundesregierung die Arbeit des 2006 gegründeten „Europäischen Städtenetzwerks zur Integrationspolitik“?

  • a) Wenn ja, was wird diesbezüglich, mit wie vielen Mitteln und aus welcher Titelgruppe welches Einzelplans des Bundeshaushalts finanziert?
  • b) Wenn nein, warum nicht?

Integrationsfonds

13. Warum wurde der EIF letztlich nur mit 825 Mio. Euro ausgestattet, was weniger als die Hälfte der Mittel ist, die von der Europäischen Kommission für den EIF ursprünglich vorgeschlagen worden sind (vgl. KOM(2005) 123 endg., S. 12, wo das Finanzvolumen des EIF noch mit 1,771 Mrd. Euro veranschlagt worden war)? Welche Position hat die Bundesregierung diesbezüglich im Rahmen der Verhandlungen um den EIF vertreten?

14. Warum richtet sich der EIF (anders als im ursprünglichen Vorschlag der Europäischen Kommission vom 6. April 2005) hauptsächlich an Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer? Welche Position hat die Bundesregierung diesbezüglich im Rahmen der Verhandlungen um den EIF vertreten?

15. Wie viele EIF-Mittel gedenkt die Bundesregierung für Maßnahmen der sog. Vorintegration (Sprachförderung und Vermittlung gesellschaftspolitischen Orientierungswissens im Herkunftsland) zu bewilligen?

16. Inwiefern ist die Bundesregierung im Hinblick auf ihren Mehrjahresplan willens bzw. in der Lage, die Verteilung der EIF-Mittel so zu verändern, dass mehr Maßnahmen der sog. Priorität 1 finanziert werden können, die der Integration von Zuwanderinnen und Zuwandern unmittelbar zugute kommen?

17. Welche Grundsätze und welche Grenzen sind einzuhalten hinsichtlich dessen, dass auch Behörden befugt sind, Gelder aus dem EIF zu beantragen?

18. Welche Grundsätze und welche Grenzen gelten im Hinblick auf die Anrechenbarkeit von Sachleistungen, ehrenamtlicher Tätigkeit bzw. dem Bezug staatlicher Zuschüsse auf den 25- bis 50-prozentigen Kofinanzierungsanteil, den ein EIF-Projektnehmer erbringen muss?

19. Inwiefern wird bei der Verteilung der Deutschland zustehenden EIF-Mittel eine angemessene Verteilung der Fördergelder zwischen den Bundesländern sichergestellt?

20. Auf welche Weise können zivilgesellschaftliche Projektträger und Initiativen sich über den EIF informieren, und wie erhalten sie Zugang zu den Fördermitteln?

Handbuch und Website

21. Inwiefern orientiert sich die Bundesregierung an den von der Europäischen Kommission veröffentlichten Integrationshandbüchern?

22. Welche darin enthaltenen Anregungen greift die Bundesregierung auf? Welchen Vorschlägen ist die Bundesregierung nicht bereit, zu folgen?

23. Wann wird die integrationspolitische Website der Europäischen Kommission nach Einschätzung der Bundesregierung arbeitsfähig sein?

24. Welchen praktischen Nutzen verspricht sich die Bundesregierung von dieser Website?

25. Werden Kommunen darin bestärkt, ihre Erfahrungen mit Hilfe der Website auszutauschen, und können Kommunen europaweit mittels der Website in Kontakt treten?

26. Warum hat der Aufbau dieser Website so lange gedauert?

Die 11 gemeinsamen integrationspolitischen Grundprinzipien der EU

27. Welche konkreten Maßnahmen sind der Bundesregierung bekannt, mit denen die Europäische Kommission ihre in der Mitteilung KOM(2005) 389 endg. angekündigten Vorhaben bezüglich der 11 gemeinsamen integrationspolitischen Grundprinzipien des Rates umsetzen will?

  • a) Inwiefern unterstützt die Bundesregierung welche der diesbezüglichen Vorhaben der Europäischen Kommission?
  • b) Gibt es diesbezügliche Vorschläge der Europäischen Kommission, denen die Bundesregierung nicht bereit ist, zu folgen, und wenn ja, welche?

28. Welche Vorschläge etwa zur Liberalisierung von Aufenthalts- und Nachzugsregelungen bzw. zur Förderung einer aktiven Gleichstellung und Antidiskriminierungspolitik ist die Bundesregierung bereit, der Europäischen Kommission zu empfehlen bzw. auf nationaler Ebene eigenständig zu initiieren?

Hochrangige Gruppe

29. Hat die Bundesregierung die Ergebnisse und Empfehlung der Hochrangigen Expertengruppe der Europäischen Kommission zur Integration von Zuwanderinnen und Zuwandern in den Arbeitsmarkt positiv zur Kenntnis genommen, und wenn nein, warum nicht?

  • a) Welche Regelungen des 2006 reformierten Staatsangehörigkeitsrechts Portugals werden – nach Kenntnis der Bundesregierung – von dieser Hochrangigen Expertengruppe als vorbildlich gelobt? Wäre die Bundesregierung bereit, diese vorbildlichen Regelungen auch in Deutschland umzusetzen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
  • b) Wie sehen – nach Kenntnis der Bundesregierung – die von dieser Hochrangigen Expertengruppe gelobten Regelungen im belgischen, französischen, irischen bzw. britischen Staatsangehörigkeitsrecht aus, bezüglich der Zulassung von Mehrstaatigkeit? Wäre die Bundesregierung bereit, diese vorbildlichen Regelungen auch in Deutschland umzusetzen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
  • c) Wie sehen – nach Kenntnis der Bundesregierung – die von dieser Hochrangigen Expertengruppe gelobten Regelungen z. B. Schwedens aus, bezüglich des kommunalen Wahlrechts für Drittstaatsangehörige? Wäre die Bundesregierung bereit, diese vorbildlichen Regelungen auch in Deutschland umzusetzen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
  • d) Worin sieht die Hochrangige Expertengruppe – nach Kenntnis der Bundesregierung – die vorbildlichen Elemente der Integrations- und Sprachkurse in Großbritannien, Schweden und den Niederlanden? Wäre die Bundesregierung bereit, diese vorbildlichen Elemente auch für die deutschen Integrationskurse zu übernehmen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
  • e) Welche Zugangsmöglichkeiten für Zuwanderinnen und Zuwanderer zum privatwirtschaftlichen Arbeitsmarkt hält die Hochrangige Expertengruppe – nach Kenntnis der Bundesregierung – in Spanien und Schweden für besonders vorteilhaft? Wäre die Bundesregierung bereit, diese vorbildlichen Maßnahmen auch in Deutschland zu übernehmen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
  • f) Welche britischen Zugangsmöglichkeiten für Zuwanderinnen und Zuwanderer zu Arbeitsstellen im öffentlichen Dienst hält die Hochrangige Expertengruppe – nach Kenntnis der Bundesregierung – für besonders effektiv? Wäre die Bundesregierung bereit, diese vorbildlichen Maßnahmen auch in Deutschland zu übernehmen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
  • g) Welche pragmatischen und unbürokratischen Möglichkeiten für Unternehmensgründungen durch Drittstaatsangehörige hebt die Hochrangige Expertengruppe – nach Kenntnis der Bundesregierung – in Schweden, Portugal und Slowenien lobend hervor? Wäre die Bundesregierung bereit, diese vorbildlichen Maßnahmen auch in Deutschland zu übernehmen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

Fragen29

1

Liegen bereits einzelne Ergebnisse der integrationspolitischen Prüfaufträge vor, die sich aus dem informellen Treffen der für Integrationsfragen zuständigen Ministerinnen und Minister in Potsdam ergaben?

a) Wenn ja, wie lauten diese Ergebnisse?

b) Wenn nein, wann ist mit der Vorlage zu rechnen, und wie werden sie der Öffentlichkeit bzw. dem Deutschen Bundestag zugänglich gemacht?

2

Wer führt diesen Prüfauftrag in Deutschland durch?

3

Zwischen welchen Institutionen werden diese Prüfergebnisse vor deren Veröffentlichung abgestimmt?

Inwiefern werden hierbei auch die am Nationalen Integrationsgipfel beteiligten Verbände oder ggf. die Deutsche Islam Konferenz konsultiert?

4

Warum wurde in Potsdam nicht auch über andere elementare Themen europäischer Integrationspolitik gesprochen bzw. Prüfaufträge verteilt, als da wären

a) Förderung einer umfassenden und gleichberechtigten Eingliederung in den Arbeitsmarkt;

b) Förderung eines – gerade auch im Hinblick auf Deutschland – deutlich durchlässigeren Bildungswesens;

c) Liberalisierung von Aufenthalts- und Nachzugsregelungen bzw.

d) Förderung einer aktiven Gleichstellung und Antidiskriminierungspolitik?

5

Wo ist die Nationale Kontaktstelle für Integration in Deutschland institutionell angesiedelt, und wer leitet diese Stelle?

a) Welche Aufgaben hat diese Kontaktstelle?

Woraus ergibt sich deren Handlungsauftrag?

b) Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten?

c) Wie ist die deutsche Kontaktstelle personell und finanziell ausgestattet?

6

Inwiefern haben sich aus den Potsdamer Prüfaufträgen Veränderungen für die deutsche Kontaktstelle

a) bezüglich ihrer personellen bzw. finanziellen Ausstattung bzw.

b) hinsichtlich ihres inhaltlichen Aufgabengebietes ergeben?

7

In welchem Kooperationsverhältnis stehen die deutsche Kontaktstelle und der Integrationsgipfel der Bundesregierung zueinander?

8

Inwiefern werden deutsche Kommunen bzw. die kommunalen Spitzenverbände an der Entwicklung europäischer Integrationspolitik beteiligt?

9

Inwiefern werden deutsche Kommunen bzw. die deutschen kommunalen Spitzenverbände eingebunden

a) in die EU-weite Entwicklung gemeinsamer Statistikinstrumente und Indikatoren für die Evaluierung von Integrationsprozessen bzw.

b) in den EU-weiten Austausch von Informationen bzw. sog. best practices bezüglich der Integrationspolitik der anderen Mitgliedstaaten?

10

Wurden die kommunalen Spitzenverbände über die Ergebnisse des Integrationsministertreffens in Potsdam durch die Bundesregierung informiert bzw. eingebunden in die Bearbeitung der fünf Potsdamer Prüfaufträge, und wenn nein, warum nicht?

11

Welche Rolle spielt bzw. kann die deutsche Kontaktstelle für Integration bei der diesbezüglichen Einbindung kommunaler Akteure spielen?

12

Unterstützt die Bundesregierung die Arbeit des 2006 gegründeten „Europäischen Städtenetzwerks zur Integrationspolitik“?

a) Wenn ja, was wird diesbezüglich, mit wie vielen Mitteln und aus welcher Titelgruppe welches Einzelplans des Bundeshaushalts finanziert?

b) Wenn nein, warum nicht?

13

Warum wurde der EIF letztlich nur mit 825 Mio. Euro ausgestattet, was weniger als die Hälfte der Mittel ist, die von der Europäischen Kommission für den EIF ursprünglich vorgeschlagen worden sind (vgl. KOM(2005) 123 endg., S. 12, wo das Finanzvolumen des EIF noch mit 1,771 Mrd. Euro veranschlagt worden war)? Welche Position hat die Bundesregierung diesbezüglich im Rahmen der Verhandlungen um den EIF vertreten?

14

Warum richtet sich der EIF (anders als im ursprünglichen Vorschlag der Europäischen Kommission vom 6. April 2005) hauptsächlich an Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer? Welche Position hat die Bundesregierung diesbezüglich im Rahmen der Verhandlungen um den EIF vertreten?

15

Wie viele EIF-Mittel gedenkt die Bundesregierung für Maßnahmen der sog. Vorintegration (Sprachförderung und Vermittlung gesellschaftspolitischen Orientierungswissens im Herkunftsland) zu bewilligen?

16

Inwiefern ist die Bundesregierung im Hinblick auf ihren Mehrjahresplan willens bzw. in der Lage, die Verteilung der EIF-Mittel so zu verändern, dass mehr Maßnahmen der sog. Priorität 1 finanziert werden können, die der Integration von Zuwanderinnen und Zuwandern unmittelbar zugute kommen?

17

Welche Grundsätze und welche Grenzen sind einzuhalten hinsichtlich dessen, dass auch Behörden befugt sind, Gelder aus dem EIF zu beantragen?

18

Welche Grundsätze und welche Grenzen gelten im Hinblick auf die Anrechenbarkeit von Sachleistungen, ehrenamtlicher Tätigkeit bzw. dem Bezug staatlicher Zuschüsse auf den 25- bis 50-prozentigen Kofinanzierungsanteil, den ein EIF-Projektnehmer erbringen muss?

19

Inwiefern wird bei der Verteilung der Deutschland zustehenden EIF-Mittel eine angemessene Verteilung der Fördergelder zwischen den Bundesländern sichergestellt?

20

Auf welche Weise können zivilgesellschaftliche Projektträger und Initiativen sich über den EIF informieren, und wie erhalten sie Zugang zu den Fördermitteln?

21

Inwiefern orientiert sich die Bundesregierung an den von der Europäischen Kommission veröffentlichten Integrationshandbüchern?

22

Welche darin enthaltenen Anregungen greift die Bundesregierung auf? Welchen Vorschlägen ist die Bundesregierung nicht bereit, zu folgen?

23

Wann wird die integrationspolitische Website der Europäischen Kommission nach Einschätzung der Bundesregierung arbeitsfähig sein?

24

Welchen praktischen Nutzen verspricht sich die Bundesregierung von dieser Website?

25

Werden Kommunen darin bestärkt, ihre Erfahrungen mit Hilfe der Website auszutauschen, und können Kommunen europaweit mittels der Website in Kontakt treten?

26

Warum hat der Aufbau dieser Website so lange gedauert?

27

Welche konkreten Maßnahmen sind der Bundesregierung bekannt, mit denen die Europäische Kommission ihre in der Mitteilung KOM(2005) 389 endg. angekündigten Vorhaben bezüglich der 11 gemeinsamen integrationspolitischen Grundprinzipien des Rates umsetzen will?

a) Inwiefern unterstützt die Bundesregierung welche der diesbezüglichen Vorhaben der Europäischen Kommission?

b) Gibt es diesbezügliche Vorschläge der Europäischen Kommission, denen die Bundesregierung nicht bereit ist, zu folgen, und wenn ja, welche?

28

Welche Vorschläge etwa zur Liberalisierung von Aufenthalts- und Nachzugsregelungen bzw. zur Förderung einer aktiven Gleichstellung und Antidiskriminierungspolitik ist die Bundesregierung bereit, der Europäischen Kommission zu empfehlen bzw. auf nationaler Ebene eigenständig zu initiieren?

29

Hat die Bundesregierung die Ergebnisse und Empfehlung der Hochrangigen Expertengruppe der Europäischen Kommission zur Integration von Zuwanderinnen und Zuwandern in den Arbeitsmarkt positiv zur Kenntnis genommen, und wenn nein, warum nicht?

a) Welche Regelungen des 2006 reformierten Staatsangehörigkeitsrechts Portugals werden – nach Kenntnis der Bundesregierung – von dieser Hochrangigen Expertengruppe als vorbildlich gelobt? Wäre die Bundesregierung bereit, diese vorbildlichen Regelungen auch in Deutschland umzusetzen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

b) Wie sehen – nach Kenntnis der Bundesregierung – die von dieser Hochrangigen Expertengruppe gelobten Regelungen im belgischen, französischen, irischen bzw. britischen Staatsangehörigkeitsrecht aus, bezüglich der Zulassung von Mehrstaatigkeit? Wäre die Bundesregierung bereit, diese vorbildlichen Regelungen auch in Deutschland umzusetzen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

c) Wie sehen – nach Kenntnis der Bundesregierung – die von dieser Hochrangigen Expertengruppe gelobten Regelungen z. B. Schwedens aus, bezüglich des kommunalen Wahlrechts für Drittstaatsangehörige? Wäre die Bundesregierung bereit, diese vorbildlichen Regelungen auch in Deutschland umzusetzen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

d) Worin sieht die Hochrangige Expertengruppe – nach Kenntnis der Bundesregierung – die vorbildlichen Elemente der Integrations- und Sprachkurse in Großbritannien, Schweden und den Niederlanden? Wäre die Bundesregierung bereit, diese vorbildlichen Elemente auch für die deutschen Integrationskurse zu übernehmen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

e) Welche Zugangsmöglichkeiten für Zuwanderinnen und Zuwanderer zum privatwirtschaftlichen Arbeitsmarkt hält die Hochrangige Expertengruppe – nach Kenntnis der Bundesregierung – in Spanien und Schweden für besonders vorteilhaft? Wäre die Bundesregierung bereit, diese vorbildlichen Maßnahmen auch in Deutschland zu übernehmen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

f) Welche britischen Zugangsmöglichkeiten für Zuwanderinnen und Zuwanderer zu Arbeitsstellen im öffentlichen Dienst hält die Hochrangige Expertengruppe – nach Kenntnis der Bundesregierung – für besonders effektiv? Wäre die Bundesregierung bereit, diese vorbildlichen Maßnahmen auch in Deutschland zu übernehmen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

g) Welche pragmatischen und unbürokratischen Möglichkeiten für Unternehmensgründungen durch Drittstaatsangehörige hebt die Hochrangige Expertengruppe – nach Kenntnis der Bundesregierung – in Schweden, Portugal und Slowenien lobend hervor? Wäre die Bundesregierung bereit, diese vorbildlichen Maßnahmen auch in Deutschland zu übernehmen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 13. Februar 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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