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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Welternährungskonferenz 1996 in Rom (G-SIG: 13011995)

Vereinbarkeit der geplanten Kürzungen im BMZ-Haushalt mit dem erhöhten Finanzbedarf für Nothilfe und Entwicklungszusammenarbeit (0,7 v.H. des BSP-Ziel), Anerkennung und Umsetzung des Menschenrechts auf Nahrung, Veränderung der europäischen Agrarpolitik hinsichtlich der globalen Ernährungssicherung, Verankerung sozialer und ökologischer Standards in den internationalen Handelsvereinbarungen, Position der Bundesregierung auf den kommenden GATT- und WTO-Verhandlungen, Beitrag des ökologischen Landbaus zur globalen Ernährungssicherung

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Datum

20.01.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/589217. 10. 96

Welternährungskonferenz 1996 in Rom

der Abgeordneten Ulrike Höfken, Steffi Lemke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Heute hungern rd. 800 Millionen Menschen, diese Zahl befindet sich seit etwa 20 Jahren auf unverändert hohem Niveau. Die Prognose der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) für das Jahr 2010 geht von 750 Millionen hungernden Menschen aus.

Der Welternährungsgipfel 1996 in Rom wurde von der FAO mit dem Ziel vorgeschlagen, die nationale und internationale Verantwortung der Politik für die Beseitigung des Hungers und der Sicherung der Welternährung zu erneuern.

In vielen Fällen haben die Regierungen die Industrialisierung der Agrar- und Nahrungsmittelproduktion in den Ländern des Südens und des Nordens und die damit einhergehende Zerstörung der Umwelt (Versalzung, Erosion der Böden, Wasser- und Klimaschädigung) forciert. Die Folgen der ökologischen Krise werden - wenn nicht bald einschneidende Maßnahmen getroffen werden - die Lage der Welternährung gravierend verschlimmern.

Aufgrund der vielfältigen Ursachen für Hunger und Unterernährung wird eine Steigerung der Produktion allein die Ernährungsprobleme der armen Bevölkerung nicht beheben. Wichtige Voraussetzung für eine wirksame Armuts- und Hungerbekämpfung sind Agrar- und Landreformen sowie verbindliche Regelungen, die den Kleinbauern, den Landlosen und insbesondere den Frauen den Zugang zu Land, Wasser, Krediten, Bildung und Gesundheitsdiensten eröffnen. Der Welternährungsgipfel in Rom bietet der internationalen Staatengemeinschaft die Möglichkeit, Einfluß zu nehmen - insbesondere auf die Ausgestaltung des internationalen Handels - und politische Veränderungen der Rahmenbedingungen herbeizuführen.

I. Anerkennung und Umsetzung des Menschenrechts auf Nahrung

Das Menschenrecht auf Nahrung ist in Artikel 11 des Internationalen Paktes für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 1976 („Sozialpakt") definiert. Es ist gleichzeitig Bestandteil zahlreicher internationaler Erklärungen, u. a. der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der Welternährungskonferenz von 1974 und der International Conference on Nutrition von 1992.

Dennoch wird vielfach das Recht auf Nahrung nur als moralische Größe, nicht aber als Menschenrecht betrachtet. Zur Erfüllung des Menschenrechts auf Nahrung existiert bis heute kein Fakultativprotokoll. Ein Fakultativprotokoll, wie es etwa für die Opfer von Menschenrechtsverletzungen existiert, ermöglicht ein individuelles Beschwerderecht vor den zuständigen VN-Menschenrechtsgremien. Zur Umsetzung des Rechts auf Nahrung ist der ausreichende Zugang zu produktiven Ressourcen wie Land und Krediten für die Kleinbauern und Landlosen eine wichtige Frage.

Agrarreformen und Mindestlohngesetzgebung können daher fundamentale Bestandteile von Ernährungssicherungsstrategien in Ländern mit einem hohen Anteil ländlicher Bevölkerung und großer Armut sein.

II. Handel, GATT, Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen und WTO (Welthandelsorganisation)

Durch eine steigende Nachfrage in den Industriestaaten und die exportorientierte Politik vieler Entwicklungsstaaten nehmen Agrarexportprodukte wie Kaffee, Bananen, Tee, Soja usw. immer größere Anbauflächen in Anspruch, so daß diese Flächen für die heimische Nahrungsmittelproduktion nicht mehr genutzt werden können.

Theoretisch könnten aus den Deviseneinnahmen im Gegenzug Weizen aus den Industrieländern gekauft werden, die Einkünfte dieser Länder aus dem Export gehen jedoch zu einem überwiegenden Teil in den Luxuskonsum und werden kaum zugunsten der Verbesserung der Situation der armen Bevölkerungsschichten verwendet. Die auf den noch verbleibenden Anbauflächen von Kleinbauern erzeugten Lebensmittel müssen mit hochsubventionierten Überschüssen aus den Industrieländern konkurrieren. Die Folge ist, daß die lokal erzeugten Lebensmittel nicht verkauft werden können und immer mehr Bauern auf Exportfrüchte umstellen. Dadurch wird eine hohe Abhängigkeit vom Weltmarkt erzeugt und die Ernährung der regionalen Bevölkerung gefährdet.

Viele Länder sind heute nicht mehr in der Lage, sich selbst ausreichend mit Lebensmitteln zu versorgen. In Folge der Uruguay-Runde des GATT und der WTO-Vereinbarungen sind die Getreideüberschüsse auf den Weltmärkten zurückgegangen und die Preise angestiegen. Dadurch müssen die Länder mit einem Nahrungsmitteldefizit heute wiederum mehr Geld für den Import von Nahrungsmitteln aufwenden.

Die FAO setzt stark auf eine weitere „Liberalisierung" des Welthandels als Wirtschaftsmotor auch und gerade in Entwicklungsländern. Die Wirkungen haben sich jedoch ins Gegenteil verkehrt: in einigen Ländern, vor allem in Afrika südlich der Sahara, hat die Umstellung auf Exportproduktion und die Absenkung der Importzölle die Ernährungssicherheit verschlechtert.

Immer wieder unterbieten die Länder des Nordens auf Märkten des Südens die einheimische Produktion mit Hilfe subventionierter Agrarexporte. Gleichzeitig müssen die Netto-Nahrungsmittelimportländer, vor allem die armen unter ihnen, durch die gestiegenen Weltmarktpreise wesentlich mehr Devisen für bestimmte Agrarimporte aufbringen. Die Industrieländer müssen mit geeigneten Instrumenten Hilfe leisten, wie es in der Uruguay-Runde der GATT-Verhandlungen und bei den WTO-Verhandlungen zugesagt wurde. Es besteht also ein erhöhter Finanzbedarf für Nothilfe und Entwicklungszusammenarbeit.

III. Umsetzung der VN-Vereinbarungen und Beschlüsse der Agenda 21

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich der VN-Vereinbarung angeschlossen, 0,7 % des Bruttosozialproduktes (BSP) für entwicklungspolitische Zwecke bereitzustellen. Zur Zeit sind kaum Bemühungen erkennbar, diese Quote zu erreichen; sie liegt derzeit bei etwa 0,32 %.

Die Bundesrepublik Deutschland wird weltweit als wirtschaftlich erfolgreiches Land angesehen. Damit verbunden gilt unsere Lebensweise in vielen Teilen der Welt als Vorbild. Analysen zeigen, daß dieses Lebenskonzept nicht nachhaltig ist und weltweit an seine Grenzen stößt. Unser Konsumverhalten verursacht in vielen Ländern Armut und gefährdet die Ernährungssicherheit.

Das Konsumverhalten der Industrieländer ist wichtiger Bestandteil der Agenda 21 für eine nachhaltige Entwicklung, die auch von der Bundesregierung unterzeichnet wurde. Hiernach sind die Industrieländer gefordert, neue tragbare Konsummuster und Wertvorstellungen zu entwickeln und zu fördern, die sich gezielt mit den Fragen des Bedarfs und der Deckung der Grundbedürfnisse der Armen befassen und dem weiteren Abbau, der Verschwendung und der Übernutzung begrenzter Ressourcen im Rahmen des Produktionsprozesses entgegenwirken.

IV Ökologischer Landbau und Welthungerproblem

Die Lage und zukünftige Sicherung der Welternährung wird Thema der FAO-Konferenz in Rom im November dieses Jahres sein.

Die Rufe nach einer zweiten „Grünen Revolution", die die globale Nahrungsmittelproduktion mit Hilfe der Gentechnik weiter steigern soll, werden immer lauter. Doch bereits die Einführung von Pestiziden und Kunstdüngern in die Landwirtschaft der Dritten Welt hat den Welthunger nicht besiegen können, weil es sich nicht um „angepaßte Technologien" handelt, bzw. die Ursachen der Ernährungsprobleme damit nicht erfaßt werden.

Eine mögliche Perspektive im Produktionsbereich zur Sicherung der Welternährung eröffnen regionale, standortangepaßte Konzepte, die am Grundsatz der Nachhaltigkeit ausgerichtet sind. Hier bietet der ökologische Landbau einen entscheidenden Vorteil vor anderen Landnutzungssystemen: er ist als immanent nachhaltig zu charakterisieren, da er die natürlichen Produktionsfaktoren fördert und optimal nutzt sowie auf Pestizide und synthetische Dünger ganz verzichtet. Die Abhängigkeit von diesen kostenintensiven Vorleistungen wird verringert, während die nachhaltige Ertragssicherheit der Böden gesichert wird. Hiermit kann der ökologische Landbau die Basis für die Ernährungssicherung auf regionaler Ebene schaffen, insbesondere für die armen Bevölkerungsschichten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

a) Wie äußert sich der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zu den geplanten Kürzungen des BMZ-Haushaltes?

1

b) Wie läßt sich der erhöhte Finanzbedarf für Nothilfe und Entwicklungszusammenarbeit mit der aktuellen und Jahr für Jahr zunehmenden Kürzung des BMZ-Haushaltes vereinbaren, insbesondere wenn man an das Versprechen auf der Welt-Umweltkonferenz 1992 in Rio de Janeiro denkt, 0,7 % des BSP für Entwicklungszusammenarbeit auszugeben?

1

c) Weshalb wurde die Vorbereitung des Welternährungsgipfels nicht von den Staatssekretären federführend durchgeführt?

1

d) Wird der Bundeskanzler persönlich am Gipfel in Rom teilnehmen, um weltweit die Bedeutung des Gipfels und die Dringlichkeit der Umsetzung des sog. Plan of Action zu demonstrieren?

2

In welcher Weise gedenkt die Bundesregierung darauf einzuwirken, daß das Menschenrecht auf Nahrung mit seiner völkerrechtlichen Basis des Sozialpaktes in das „policy statement" des Welternährungsgipfels in Rom aufgenommen wird?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag und die Wirkung einer „Internationalen Dekade der Nahrung für Alle", wie sie von der FAO vorgeschlagen wird?

4

Welche Position nimmt die Bundesregierung zu dem Vorschlag eines Fakultativprotokolls zum Sozialpakt ein, wie es derzeit in den zuständigen VN-Menschenrechtsgremien diskutiert und vom Wissenschaftlichen Beirat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit sowie einer Initiative deutscher Nichtregierungsorganisationen (NRO) unterstützt wird?

5

Welche Anstrengungen wird die Bundesregierung unternehmen, um einen solchen Vorschlag zur Operationalisierung des Menschenrechts auf Nahrung in den global plan of action des food summits zu integrieren oder auf anderen diplomatischen Wegen international zu unterstützen?

6

Wie verhält sich die Bundesregierung zu dem Vorschlag internationaler und deutscher NRO, die internationalen Finanzinstitutionen, analog zu den nationalen Regierungen, gegenüber dem Menschenrecht auf Nahrung rechenschaftspflichtig und damit dem kompetenten VN-Gremium gegenüber berichtspflichtig zu machen?

7

Welche Anstrengungen wird die Bundesregierung unternehmen, um das bisher in den Vorbereitungspapieren zum Welternährungsgipfel nur am Rande behandelte Thema des Zugangs zu produktiven Ressourcen durch integrierte Agrarreformen als einen zentralen Bestandteil des policy statements und plan of action aufzunehmen?

8

Wie wird die Bundesregierung auf eine Veränderung der europäischen Agrarpolitik hinwirken, um die Ziele der Ernährungssicherung als Bestandteil der EU-Politik zu integrieren?

Wie beurteilt die Bundesregierung eine Abschaffung der Exporterstattungen und wird sie darauf drängen?

Auf welche Art und Weise gedenkt die Bundesregierung auf eine Verringerung der Einfuhr von Futtermittelsubstituten und auf eine Flächenbindung der Tierhaltung sowie eine Stickstoff-Steuer als Beitrag zum Schutz des Klimas hinzuwirken?

Mit welchen Schritten gedenkt die Bundesregierung auf ein Verbot des Exportes von in Deutschland nicht zugelassenen gesundheits- und umweltgefährdenden Pestiziden hinzuwirken?

9

Unterstützt die Bundesregierung die Forderung zahlreicher Nichtregierungsorganisationen und insbesondere der Bauernorganisationen weltweit, daß die Ausnahme für Agrarprodukte beim sog. Dumpingverbot in Artikel VI des GATT-Vertrages gestrichen werden muß?

10

Unterstützt die Bundesregierung die Forderung der NRO, für die Bauern und Märkte der Länder des Südens eine Ausnahme zu erlassen und Handelsbeschränkungen zu Gunsten der Erhaltung der Ernährungssicherheit einzuführen?

11

Wird die Bundesregierung das Thema Ernährungssicherheit in Singapur auf die WTO-Agenda bringen?

12

a) Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit sozial- und ökologische Standards in den internationalen Handelsvereinbarungen in Hinblick auf die Verhinderung von Dumping und Schutz der europäischen Landwirtschaft zu verankern?

b) Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung bezüglich der Ausgestaltung von sozial- und ökologischen Standards, und welche Möglichkeiten sieht sie zur Umsetzung?

13

Welche Position wird die Bundesregierung bei den kommenden GATT- und WTO-Verhandlungen hinsichtlich des Außenschutzes des EU-Agrarbereiches einnehmen?

14

Welche Lösungsansätze verfolgt die Bundesregierung mit der Kürzung der Finanzmittel für die entwicklungsbezogene Forschung, beispielsweise für die Entwicklung angepaßter Technologien in der Landwirtschaft?

15

Welche Position vertritt die Bundesregierung gegenüber der v. a. in Lateinamerika feststellbaren Entwicklung, daß bestehende Agrarreformprozesse, wie etwa in Honduras, durch die Strukturanpassungsmaßnahmen der internationalen Finanzinstitutionen gebremst oder sogar gestoppt wurden?

16

a) Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards deutscher Firmen in Ländern des Südens vor?

b) Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um sicherzustellen, daß deutsche Tochterfirmen und deren Beteiligungen bei der Produktion im Ausland ein Minimum an Umwelt- und Sozialstandards einhalten?

17

Wie verhält sich die Bundesregierung zu der vorgebrachten Kritik, ihre Unterstützung solcher Strukturanpassungsmaßnahmen, die den Land- und Kreditzugang für Landlose und kleinbäuerliche Familien beschränken, sei mit den Zielen der Ernährungssicherung und Einhaltung der Menschenrechte nicht kohärent?

18

a) Welche Initiativen ergreift die Bundesregierung zur Identifikation der Menschen, die in der Bundesrepublik Deutschland von Armut besonders gefährdet sind?

b) Welche Anstrengungen werden unternommen, um für die von Armut besonders betroffen Menschen Interventionen zu entwickeln und diese in die Politik umzusetzen?

19

a) Welche Position nimmt die Bundesregierung zu dem Vorschlag ein, Indikationen des nachhaltigen Wirtschaftens in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) auszuschließen, wie sie in der Conference for Sustainble Development (CSD) diskutiert werden?

b) Wie gestaltet sich für die Bundesregierung eine solche volkswirtschaftliche Gesamtrechnung?

c) Hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die Öffentlichkeit für ein solches Konzept der Wirtschaftseinschätzung zu sensibilisieren, und wie sehen ggf. die Ergebnisse aus?

20

Wie beurteilt die Bundesregierung den potentiellen Beitrag des ökologischen Landbaus zur globalen Ernährungssicherung?

21

Welche Kriterien sind neben der absoluten Ertragshöhe wichtiger landwirtschaftlicher Kulturpflanzen (Weizen, Reis) nach Auffassung der Bundesregierung zu berücksichtigen, um eine nachhaltige Welternährungssicherung zu erreichen?

22

Sind der Bundesregierung Forschungsergebnisse bekannt, die dem ökologischen Landbau eine maßgebliche Rolle für die künftige Ernährungssicherheit bescheinigen?

23

a) Wie beurteilt die Bundesregierung die Prinzipien des ökologischen Landbaus im Hinblick auf die Notwendigkeit einer nachhaltigen Entwicklung?

b) Inwiefern könnte nach Auffassung der Bundesregierung die Landwirtschaft hier eine Vorreiterrolle für andere Wirtschaftsbereiche übernehmen?

24

Kann nach Auffassung der Bundesregierung der ökologische Landbau insofern zu einer Versorgungssicherheit auf den regionalen Märkten des Südens beitragen, als er die Abhängigkeit der lokalen Bauern von teuren Betriebsmitteln (Pestizide, synthetische Dünger) verringert, die Gefahr der Bodenerosion minimiert und nachhaltig stabile Erträge liefert?

Bonn, den 14. Oktober 1996

Ulrike Höfken Steffi Lemke Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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