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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Umsatzbesteuerung im internationalen Omnibusverkehr (G-SIG: 13011997)

Steuerliche Behandlung von Bus und Flugzeug, angekündigte Richtlinie der EU zur Vereinheitlichung der Besteuerung des internationalen Omnibusverkehrs

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

08.11.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/589421. 10. 96

Umsatzbesteuerung im internationalen Omnibusverkehr

der Abgeordneten Halo Saibold, Gila Altmann (Aurich), Christine Scheel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Omnibusverkehr ist ein unverzichtbarer Baustein in dem anzustrebenden Verbund umweltverträglicher touristischer Verkehrsmittel. Insbesondere als Alternative zum motorisierten Individualverkehr sollte die Rolle des Busverkehrs gestärkt werden.

Vor diesem Hintergrund darf eine steuerliche Schlechterstellung des Busverkehrs gegenüber dem besonders umweltschädlichen Flugverkehr nicht länger hingenommen werden. Sowohl bei der Besteuerung des Kraftstoffs als auch bei der Umsatzsteuer wird der innereuropäische Flugverkehr durch die Steuerbefreiung einseitig gegenüber Bus und Bahn bevorzugt. Dies verzerrt den Wettbewerb und ist der ausschlaggebende Faktor für den klimagefährdenden Zuwachs des Flugverkehrs. Die steuerliche Gleichbehandlung muß allerdings gewährleisten, daß die Verkehrsträger wie andere Güter auch entsprechend ihres Umsatzes und ihrer Ressourcen- bzw. Umweltbeanspruchung besteue rt werden. Eine Befreiung des Omnibusverkehrs von der Umsatzbesteuerung wäre daher der falsche Weg.

Da die Busunternehmen überwiegend klein- und mittelständisch strukturiert sind, ist bei der Verfahrensgestaltung der Umsatzbesteuerung ein besonderes Augenmerk auf einfache Verwaltungsabläufe zu richten. Berichte, wonach sich Busunternehmen über ein zu kompliziertes Verfahren der Umsatzsteuererklärung im grenzüberschreitenden Verkehr beschweren, müssen deshalb beunruhigen. Die derzeitige Steuerpraxis ist vor allem deshalb kompliziert, weil die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) unterschiedliche Steuersätze und -verfahren anwenden. Bei der Harmonisierung der Besteuerung ist die EU gefordert, doch die 1991 von der EG-Kommission angekündigte Richtlinie zur Besteuerung der Beförderung von Personen wurde immer noch nicht verabschiedet.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen7

1

Sieht die Bundesregierung eine Ungleichbehandlung beim grenzüberschreitenden Verkehr von Bus und Flugzeug?

Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um den innereuropäischen Flugverkehr ebenfalls der Umsatzsteuer zu unterziehen?

2

Wie ist die von der EU-Kommission angekündigte Richtlinie zur Vereinheitlichung der Besteuerung des internationalen Omnibusverkehrs aus der Sicht der Bundesregierung auszugestalten, damit diese

a) nicht zu einer Ungleichbehandlung der am internationalen Onmibusverkehr beteiligten Staaten führt,

b) den internationalen Verkehr nicht gegenüber dem inländischen Verkehr steuerlich bevorzugt,

c) zu einer Vereinfachung bei der Steuererhebung führt, um die Kosten der Finanzverwaltung zu senken und um kleine und mittelständische Omnibusunternehmen nicht durch ein kompliziertes Verfahren der Steuererklärung zu belasten?

3

Aus welchen Gründen - insbesondere auf der Seite der anderen EU-Mitgliedstaaten - wurde diese Richtlinie bisher noch nicht verabschiedet?

4

Welche Bedingungen muß die Richtlinie aus der Sicht der Bundesregierung erfüllen, damit ihr zugestimmt werden kann?

5

Sieht der gegenwärtige Entwurf der EU-Richtlinie vor, daß auf den gesamten Umsatz einer grenzüberschreitenden Busreise der Steuersatz des Herkunftslandes erhoben wird?

Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß dieses Verfahren zu einer Ungleichbehandlung von Busunternehmen aus verschiedenen Ländern führen würde?

6

Welche Position vertritt die Bundesregierung in der Frage, ob die Aufteilung des Umsatzes auf die Reiseländer sinnvollerweise nach dem Verhältnis der in dem jeweiligen Land zurückgelegten Personenkilometer oder nach dem Verhältnis der Aufenthaltsdauer erfolgen sollte?

7

Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen, um auf Beschwerden ausländischer Omnibusunternehmen zu reagieren, denen zufolge das deutsche Verfahren der Steuererhebung zu kompliziert sei und unzureichend darüber informiert werde?

Bonn, den 21. Oktober 1996

Halo Saibold Gila Altmann (Aurich) Christine Scheel Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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