Das Helms-Burton-Gesetz und Kuba
der Abgeordneten Dr. Willibald Jacob, Ulla Jelpke, Steffen Tippach, Dr. Winfried Wolf und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Mehr als ein halbes Jahr ist bereits seit der Verabschiedung des US-amerikanischen Helms-Burton-Gesetzes vergangen, das eine weitere Verschärfung der mehr als 36 Jahre währenden Blockadepolitik der USA gegenüber Kuba bedeutet. Mit diesem Gesetz allerdings versuchen die USA, ihre eigene Boykottpolitik gegenüber Kuba zu internationalisieren. Dabei geht eine besondere Bedrohung für die Wirtschaftspartner Kubas vom Abschnitt III und Abschnitt IV des Gesetzes aus. Im Abschnitt III des Gesetzes werden amerikanische Staatsbürger und Unternehmen, insbesondere auch eingebürgerte Exilkubaner ermächtigt, gegen amerikanische und ausländische Unternehmen rechtlich vorzugehen, wenn diese deren früheres und durch die kubanische Revolution enteignetes Eigentum heute nutzen. Mit dem Abschnitt IV soll den Vertretern besagter Unternehmen die Einreise in die USA untersagt werden. Bereits Ende Mai wurde begonnen, an betreffende Firmen Briefe zu verschicken; im Sommer sollte eine Schwarze Liste mit Namen von kanadischen und europäischen Geschäftsleuten erstellt werden, denen zukünftig die Einreise in die USA verweigert werden würde.
Die Staaten der Europäischen Union (EU), die Rio Gruppe, aber auch die Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) haben in Mehrheit gegen diese amerikanische Politik protestiert. Kanada, Großbritannien und andere Staaten haben sich daran gemacht, Gegenmaßnahmen zu ergreifen und z. B. Schutzgesetze zu erlassen. In Mexiko liegt ein solches bereits vor.
Präsident Clinton sah sich aufgrund der weltweiten Ablehnung gezwungen, am 16. Juli 1996 den Abschnitt III des Gesetzes bis zum 1. Februar 1997 auszusetzen. Aber die Bedrohung und der Druck durch das Helms-Burton-Gesetz bestehen weiter. Die europäischen und amerikanischen Staatenzusammenschlüsse organisieren weiter ihren Widerstand. Ende August hat der juristische Ausschuß der OAS erklärt, daß das Helms-Burton-Gesetz im Widerspruch zu geltendem internationalen Recht steht; in der EU hat man sich auf einen Strafkatalog geeinigt und Gegenmaßnahmen beschlossen, u. a. eine Beschwerde bei der Welthandelsorganisation (WTO); eine Verurteilung des Helms-Burton-Gesetzes durch die Nordamerikanische Freihandelszone (NAFTA) wird angestrebt. Falls die USA am Helms-Burton-Gesetz weiter festhalten, wird das nicht ohne Folgen für die kubanische Wirtschaft bleiben. Aber auch mit einem internationalen Handels- und Wirtschaftskrieg muß gerechnet werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob und inwieweit sich die 36jährige Blockadepolitik der USA gegenüber Kuba sozial und ökonomisch auf das Land ausgewirkt hat?
Wenn ja, wird um kurze Darlegung gebeten?
Welche Zielvorstellung verfolgt das Gesetz nach Auffassung der Bundesregierung, und unterstützt die Bundesregierung diese?
Wie schätzt die Bundesregierung die möglichen Auswirkungen des Helms-Burton-Gesetzes auf die politische, ökonomische und soziale Situation in Kuba ein?
Ist die Bundesregierung der Meinung, daß Kuba anno 1996 „den internationalen Frieden bedroht"?
Wenn ja, wie begründet sie das?
Wird die Bundesregierung bundesdeutschen Unternehmen die Einhaltung dieses Gesetzes angesichts der angedrohten Sanktionen für ausländische Unternehmen empfehlen?
Wie viele deutsche Unternehmen investieren nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit auf Kuba und in welchem finanziellen Umfang?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von deutschen Investoren, die seit der Verabschiedung des Helms-Burton-Gesetzes wegen der zu erwartenden Sanktionen von ihren Plänen, in Kuba zu investieren, Abstand genommen haben?
Wird die Bundesregierung die von der EU ins Auge gefaßte Klage gegen die USA vor dem Schiedsgericht der WTO unterstützen, falls die USA an der Sanktionsgesetzgebung weiter festhalten sollten?
Gedenkt die Bundesregierung deutsche Unternehmen gegen die US-amerikanische Sanktionsgesetzgebung zu schützen?
Wenn ja, welche Maßnahmen wird sie ergreifen?
Ist an die Ausarbeitung eines deutschen Schutzgesetzes gedacht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Rechtsausschusses der OAS, daß das Helms-Burton-Gesetz einen Verstoß gegen internationales Recht bedeutet?
Was ist nach Meinung der Bundesregierung der geeignete Weg, ohne Androhung von Sanktionen den Demokratisierungsprozeß auf Kuba zu fördern?
Gab es bislang auf bilateraler Ebene Gespräche der Bundesregierung mit den USA zum Helms-Burton-Gesetz?
Wer führte sie, und mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, sind Gespräche geplant (bitte ggf. Zeitpunkte und Gesprächspartner angeben)?
Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen dem Helms-Burton-Gesetz und dem Kennedy-D'Amato-Gesetz, das Sanktionen gegenüber ausländischen Unternehmen vorsieht, die mehr als 40 Mio. US-Dollar pro Jahr in die Ölbzw. Gasindustrie des Irans oder Libyens investieren?
Wenn ja, welchen?