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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Schutz für Deserteure der ehemaligen Roten Armee in der Bundesrepublik Deutschland (G-SIG: 13012037)

Zahl der Asylanträge von Deserteuren der sowjetischen Armee, Bescheide durch das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, Befragung der Deserteure durch deutsche und ausländische Geheimdienste, Sanktionen gegen Rückkehrer in Rußland bzw. anderen GUS-Republiken

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

18.12.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/606606.11.96

Schutz für Deserteure der ehemaligen Roten Armee in der Bundesrepublik Deutschland

der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Kerstin Müller (Köln) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Laut Presseberichten (taz vom 20. September 1996, Die Woche vom 27. September 1996) haben rd. 600 ehemalige Angehörige der Roten Armee in Deutschland um Asyl nachgesucht. In den Presseberichten wird ausgeführt, die Deserteure seien vom Bundesnachrichtendienst im Zusammenhang mit ihrer Asylantragstellung befragt worden. Ihre Asylanträge seien trotz anderslautender Zusicherungen im Einzelfall nach einem mehrjährigen Entscheidungsstopp inzwischen meist ablehnend beschieden worden.

Die Deserteure befürchten, bei einer Rückkehr nach Rußland mit Haftstrafen bis zu 15 Jahren, in besonderen Fällen sogar mit der Todesstrafe bestraft zu werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie viele ehemalige Angehörige der sowjetischen bzw. russischen Streitkräfte haben ab 1989 in der Bundesrepublik Deutschland um Asyl nachgesucht, und wie viele von ihnen sind Staatsangehörige der Russischen Föderation bzw. der GUS-Staaten?

2

Wie viele Asylanträge des o. a. Personenkreises (aufgeschlüsselt nach Staatszugehörigkeit) wurden inzwischen vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge beschieden, wie viele davon positiv bzw. negativ?

3

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine Befragung der Deserteure durch deutsche oder ausländische Geheimdienste für die Betroffenen bei einer Rückkehr nach Rußland zum Auslöser von Sanktionen (Haftstrafen etc.) werden kann und daß vor diesem Hintergrund ein angemessener asyl- bzw. ausländerrechtlicher Schutz dieses Personenkreises geboten ist?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, was hat die Bundesregierung zum Schutz dieser Personen unternommen?

4

Ist es zutreffend, daß ehemaligen Angehörigen der Westgruppe der sowjetischen Armee bei Befragungen durch den Bundesnachrichtendienst oder durch andere Dienste eine positive Bescheidung des Asylantrags bzw. ein Abschiebungsschutz in Aussicht gestellt wurde?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, bei wie vielen befragten Deserteuren wurde der Asylantrag, obwohl eine derartige Regelung in Aussicht gestellt wurde, ablehnend bzw. noch nicht beschieden?

5

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Tätigkeit russischer Geheimdienstkreise (z. B. Entführungen, Bedrohungen) gegenüber Deserteuren in der Bundesrepublik Deutschland?

6

Sind der Bundesregierung Fälle von Verschleppungen von Deserteuren aus der Bundesrepublik Deutschland nach Rußland oder in andere GUS-Republiken bekannt?

Wenn ja, welche Erkenntnisse hat sie über das weitere Schicksal von Verschleppten, und in welcher Form ist sie gegenüber der russischen Regierung tätig geworden?

7

War bzw. ist die Problematik der in der Bundesrepublik Deutschland asylsuchenden Deserteure der ehemaligen sowjetischen Armee Gegenstand von Gesprächen auf diplomatischer bzw. Regierungsebene?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche Lösungen wurden bisher diskutiert, beschlossen und umgesetzt?

War das Thema auch Gegenstand der Gespräche der Delegation des Bundeskanzlers bei Boris Jelzin im Frühjahr diesen Jahres?

8

Ist es zutreffend, daß von seiten des Bundesministeriums des Innern ein Entscheidungsstopp über Asylanträge von Deserteuren der sowjetischen Armee verhängt und im Frühjahr 1996 aufgehoben wurde?

Wenn ja, was waren die Gründe für die Aufhebung des Entscheidungsstopps?

9

Welche Sanktionen drohen nach Erkenntnissen der Bundesregierung Deutschland Deserteuren in Rußland bzw. anderen GUS-Republiken wegen Fahnenflucht aufgrund der dort geltenden Gesetze und der Rechtspraxis?

10

Welche Sanktionen drohen nach Erkenntnissen der Bundesregierung Deserteuren in Rußland bzw. anderen GUS-Republiken wegen „Heimatverrat" bzw. „Spionage" aufgrund dort geltender Gesetze und der Rechtspraxis?

11

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung ehemalige Angehörige der sowjetischen Streitkräfte, die nicht Staatsangehörige der Russischen Föderation, sondern eines der GUS-Staaten sind, von ihren Heimatstaaten der russischen Militärgerichtsbarkeit überstellt bzw. an Rußland ausgeliefert?

12

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM), wonach allen aus den russischen Streitkräften geflohenen Soldaten und Offizieren Haftstrafen drohten, die Zustände in der Haft in Rußland der Folter gleichkomme und einem Teil der desertierten Offiziere die Todesstrafe drohe (vgl. IGFM: Auslieferung innerhalb der GUS. Schwerpunkt Geflohene Militärangehörige der Westgruppe, September 1996)?

14

Auf welche Weise behält die Bundesregierung das weitere Schicksal der abgeschobenen Deserteure im Auge, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Schicksal der nach 1989 abgeschobenen Deserteure?

13

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Schicksal des im Dezember 1995 nach Rußland abgeschobenen Asylbewerbers Maxim Pokatajew (vgl. IGFM, a.a.O., S. 20)?

Bonn, den 30. Oktober 1996

Winfried Nachtwei Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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