Wohnungslosigkeit von Frauen
der Abgeordneten Christina Schenk, Klaus-Jürgen Warnick und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Wohnungslosigkeit wird in der Bundesrepublik Deutschland noch immer fast ausschließlich als Männerproblem angesehen und behandelt.
Während die wenigen auf der Straße lebenden obdachlosen Frauen nach wie vor als Verwahrloste, Alkohol- und Drogenabhängige oder Prostituierte stigmatisiert werden, ist der größte Teil der wohnungslosen Frauen weitgehend unsichtbar. Da die Inanspruchnahme öffentlicher Hilfen für sie mit der Gefahr der sozialen Ächtung, für Mütter auch mit der Gefahr des Sorgerechtsentzugs, verbunden ist, suchen die meisten Frauen zunächst nach individuellen Notlösungen. „Mangels quantitativer, aber auch qualitativ bedarfsgerechter Angebote sind wohnungslose Frauen stärker (als Männer) auf private und verdeckte Bewältigungsstrategien angewiesen. Ihre Mittel- und Wohnungslosigkeit wird deshalb in der Öffentlichkeit, aber auch von Hilfeinstitutionen nicht in dem Maße wahrgenommen, wie sie tatsächlich existieren." (Heinrich Holtmannspötter; „Nichtseßhaftigkeit" in: Fachlexikon der sozialen Arbeit, hrsg. vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge, 3. Auflage, Frankfurt a. M. 1993, S. 673).
Für Frauen ist ein Wohnungsverlust nicht nur mit dem Verlust des Arbeitsplatzes, sondern, in viel existentiellerem Maße als bei Männern, mit dem Verlust des privaten Schutzraumes verbunden.
Deshalb sind Frauen meist unter allen Umständen darauf bedacht, ihre Wohnungslosigkeit durch Formen von Zweckpartnerschaften zu kompensieren, die - anders als die Straße oder die Obdachlosenunterkunft - zumindest die Möglichkeit eines solchen Schutzbereiches versprechen. Sie leben abwechselnd bei Bekannten, bei Männern oder Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, die dafür Dienstleistungen, meist sexueller Art, oder finanzielles Entgegenkommen erwarten.
Diese geschlechtsspezifischen Verlaufsformen von Wohnungslosigkeit bei Frauen sind bei der bisherigen Wohnungspolitik kaum beachtet worden. Offizielle Daten zur Entwicklung der Wohnungslosigkeit von Frauen liegen bislang kaum vor. Das Hilfesystem der Bundesrepublik Deutschland ist in diesem Punkt fast ausschließlich an den Bedürfnissen männlicher Nichtseßhafter und Obdachloser orientiert.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen19
Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Gesamtzahl wohnungsloser Frauen in der Bundesrepublik Deutschland sowie in den einzelnen Bundesländern, und wie viele davon sind
allein lebende Frauen,
alleinerziehende Frauen (nach Anzahl der Kinder differenziert),
Frauen mit Behinderungen,
Minderjährige,
ältere Frauen,
Migrantinnen?
Welchen Anteil haben wohnungslose Frauen an der Gesamtzahl aller Wohnungslosen, und wie viele wohnungslose Frauen sind
manifest wohnungslos,
latent wohnungslos?
(Nach Bundesländern aufschlüsseln.)
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Dunkelziffer wohnungsloser Frauen?
Welche allgemeinen und geschlechtsspezifischen Ursachen sieht die Bundesregierung für die zunehmende Wohnungslosigkeit von Frauen?
Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über geschlechtsspezifische Formen der Wohnungslosigkeit von Frauen?
Wie berücksichtigt die Bundesregierung die geschlechtsspezifischen Ursachen und Formen der Wohnungslosigkeit bei der Entwicklung präventiver Maßnahmen zu deren Vermeidung/Verhinderung?
Sieht die Bundesregierung Zusammenhänge zwischen der strukturellen Diskriminierung von Frauen in der Gesellschaft, der zunehmenden Armut von Frauen und ihrem wachsenden Anteil an den Wohnungslosen?
Wenn ja, in welcher Form finden diese Zusammenhänge Eingang in die Konzepte der Bundesregierung zur Bekämpfung der Wohnungslosigkeit von Frauen?
Welche finanziellen Mittel stellten Bund und Länder von 1990 bis einschließlich 1996 für die Bekämpfung der Wohnungslosigkeit insgesamt zur Verfügung, welcher Anteil entfällt dabei auf Wohnungslosigkeit von Frauen (aufgeschlüsselt nach Jahren, Ländern und Geschlecht)?
Hält die Bundesregierung das System der Wohnungslosenhilfe in der Bundesrepublik Deutschland für wohnungslose Frauen und ihre Probleme für ausreichend?
Wenn ja, wie äußert sich dies
für alleinstehende wohnungslose Frauen,
für alleinerziehende wohnungslose Frauen,
für ältere wohnungslose Frauen,
für drogenabhängige wohnungslose Frauen,
für junge wohnungslose Frauen und Mädchen?
Wenn nein, welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um dies zu ändern?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit rechtlicher Regelungen, durch die bei Gewalt in Beziehungen dem Gewaltopfer grundsätzlich die gemeinsame Wohnung zugesprochen und der Täter von Amts wegen aus dieser entfernt würde?
Wenn nein, weshalb nicht?
Welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den positiven Erfahrungen derartiger Regelungen, sog. (ban-orders) in den USA?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Regelungen des Bundessozialhilfegesetzes, insbesondere die dort enthaltenen Zielgruppendefinitionen von „Nichtseßhaften" und „Obdachlosen" so zu erweitern bzw. zu ändern, daß die geschlechtsspezifischen Formen der Wohnungslosigkeit von Frauen, insbesondere die verdeckte Wohnungslosigkeit, mit erfaßt werden?
Wenn ja, wodurch soll dies erreicht werden?
Wenn nein, wie soll das Problem der latenten Wohnungslosigkeit von Frauen sozialrechtlich abgesichert werden?
Welche Maßnahmen der Bundesregierung greifen das geschlechtsspezifische Problem der latenten Wohnungslosigkeit von Frauen auf?
Existieren dazu über das Modellvorhaben „Hilfen für alleinstehende wohnungslose Frauen" hinaus durch die Bundesregierung gef��rderte Projekte?
Wenn ja, seit wann, mit welchem Etat und welchen Ergebnissen?
Welche gesetzgeberischen Initiativen oder anderen Maßnahmen sieht die Bundesregierung in Auswertung des seit 1995 geförderten Modellvorhabens „Hilfen für alleinstehende wohnungslose Frauen" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend als notwendig und geboten an?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Zusammenhang zwischen Wohnungslosigkeit von Frauen und Zwangsprostitution?
Welche konkreten gesetzgeberischen Aktivitäten plant die Bundesregierung bis zum Ende der Wahlperiode, um die Situation von wohnungslosen Frauen zu verbessern?
Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für geboten, um Frauen in gemischtgeschlechtlichen Notunterkünften vor Übergriffen und sexueller Gewalt zu schützen?
Hält es die Bundesregierung für geboten, angesichts der Zunahme wohnungsloser Frauen den Ländern die Einrichtung spezieller Frauen-Notunterkünfte in allen größeren Städten der Bundesrepublik Deutschland zu empfehlen und sich an der Finanzierung ggf. zu beteiligen?
Welche genauen Daten liegen der Bundesregierung zu relevanten Unterschieden im Gesundheitszustand von weiblichen und männlichen Wohnungslosen vor, und welcher Handlungsbedarf ergibt sich aus Sicht der Bundesregierung aus diesen Unterschieden für die gesundheitliche Betreuung, insbesondere die Sicherung der hygienischen Grundversorgung für wohnungslose Frauen?
Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung für die besondere soziale und gesundheitliche Betreuung von wohnungslosen Frauen mit Behinderungen?
Ist der Bundesregierung die psychiatrisch-epidemiologische Studie von Greifenhagen und Fichter aus dem Jahre 1994 bekannt, in der ein besonders dringender Handlungsbedarf für die gesundheitliche Betreuung von psychisch kranken obdachlosen Frauen angemahnt wird, und welche Schlußfolgerungen für ihre eigene gesetzgeberische Tätigkeit bzw. welche Empfehlungen für die Bundesländer hat die Bundesregierung daraus ggf. abgeleitet?