Pflanzenschutzmittel im Zierpflanzenbau
der Abgeordneten Ulrike Höfken, Dr. Uschi Eid, Steffi Lemke, Egbert Nitsch (Rendsburg), Wolfgang Schmitt (Langenfeld), Dr. Jürgen Rochlitz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Seit den 60er Jahren hat der Zierpflanzenbau einen großen Aufschwung genommen. Es sind vor allem kleine und mittelständische Unternehmen, die diese Branche bilden. Der deutsche Markt für Schnittblumen wird jedoch zunehmend durch Importe aus den Niederlanden (etwa 80 % der Importe), Israel, Kenia und Kolumbien beherrscht. Nur etwa jede fünfte Schnittblume stammt aus heimischer Erzeugung.
Viele Schnittblumen werden in Monokulturen im Freiland und in Gewächshäusern angebaut. Dort verbreiten sich Schädlinge und Pilzerkrankungen häufig explosionsartig. Die Bekämpfung erfolgt meist unter Einsatz großer Mengen verschiedener Pflanzenschutzmittel. Nach Angaben der Centralen Marketinggesellschaft der Agrarwirtschaft Bonn (CMA-aktuell Nr. 15-96) werden beispielsweise in den Niederlanden durchschnittlich 45,3 kg Pflanzenschutzmittelwirkstoffe je Hektar Blumen ausgebracht, womit erhebliche arbeitsschutzrechtliche Probleme und ökologische Folgen verbunden sind.
Ein besonderes Problem bereitet die fehlende europäische Harmonisierung im Bereich der Pflanzenschutzmittel. Dies gilt in besonderem Maße für Regelungen mit Drittländern. So gelangen mit Pflanzenschutzmitteln behandelte Schnittblumen auf den deutschen Markt, die hier nicht zugelassen bzw. verboten sind. Zu den besagten Mitteln gehört u. a. Captan, das häufig als Pilzbekämpfungsmittel in der Schnittblumenerzeugung eingesetzt wird. Seit 1986 ist Captan aufgrund seiner krebserzeugenden Wirkung in Deutschland verboten.
Gefahren durch belastete Zierpflanzen für Verbraucherinnen und Verbraucher, insbesondere für Kinder, können nicht ausgeschlossen werden.
Bewohnerinnen und Bewohner der großen deutschen Anbaugebiete klagen über vielfache Belastungen durch chemische Pflanzenschutzmittel. Krebserkrankungen von Kindern, die in der Nähe von Zierpflanzen- bzw. Baumschulanbaugebieten leben, wurden bereits in Zusammenhang mit den dort eingesetzten Pflanzenschutzmitteln gebracht.
In vielen Ländern wird immer noch mit verbotenen Pflanzenschutzmitteln gearbeitet, ohne daß ausreichende Arbeitsschutzmaßnahmen (Schutzanzug, Atemmaske) getroffen werden. In den Erzeugerbetrieben werden vorwiegend chemische Mittel eingesetzt; biologische oder mechanische Pflanzenschutzmaßnahmen finden bisher kaum Anwendung.
Vor allem für die in der Produktion tätigen Gärtnerinnen und Gärtner stellen diese chemischen Mittel teils erhebliche Belastungen dar. Die Zunahme der Berufskrankheiten, vor allem Allergien, Haut- und Atemwegserkrankungen, dürfte in einem erheblichen Maß auf den Kontakt mit diesen Mitteln zurückzuführen sein.
Aufgrund mehrerer Fehlgeburten wurde 1995 im Bundesland Nordrhein-Westfalen eine Untersuchung dazu durchgeführt.
Nach Angaben der IG BAU klagen Floristinnen insbesondere in den Zeiten mit einem hohen Schnittblumenanteil aus Importen (vor allem im Winter) über Haut- und Atemwegsbelastungen.
Nach Untersuchungen der Zeitschrift „Öko-Test” waren 1995 analysierte Blumensträuße in erheblichem Umfang mit teils verbotenen Pflanzenschutzmitteln belastet (Öko-Test Nr. 3/95).
Ein geplantes Gütesiegel für die sozialverträgliche Erzeugung von Schnittblumen in Kolumbien sollte u. a. zwei Prüfungen pro Jahr für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln vorsehen. Dieses Gütesiegel wurde jedoch 1995 von der kolumbianischen Regierung und dem Verband der kolumbianischen Blumenexporteure abgelehnt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen26
Welche Pflanzenschutzmittel wurden und werden nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich insgesamt und pro Hektar von 1980 bis 1996 in Deutschland im Zierpflanzenbau (im Freiland, in Gewächshäusern, unter Folie) und in Baumschulen ausgebracht?
Welche Mittel wurden und werden zur Bodendesinfektion (Wirkstoffe und Handelsnamen) jährlich insgesamt und pro Hektar von 1980 bis 1996 in Deutschland im Zierpflanzenbau (im Freiland, in Gewächshäusern, unter Folie) und in Baumschulen ausgebracht?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen des Einsatzes dieser Mittel auf Wasser, Gewässer und Trinkwasser?
Welche Untersuchungen liegen im entsprechenden Zeitabschnitt vor?
Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln im Zierpflanzenbau und in Baumschulen zu reduzieren?
Welche heute nicht mehr zugelassenen bzw. verbotenen Pflanzenschutzmittel wurden seit 1970 im Zierpflanzen- und Baumschulbereich eingesetzt?
Welche Informationen liegen über das gesundheitliche Gefährdungspotential der „neuen" systemisch wirkenden Pflanzenschutzmitteln vor?
Welche Erkenntnisse liegen über den Verbleib dieser „Altstoffe" bzw. deren Metaboliten in der Umwelt (Boden, Wasser, Luft) vor?
Welche Rückstandsmengen (Wirkstoffe) von Pflanzenschutzmitteln sind
— nach der Ernte in und auf den Pflanzen,
— im Boden der Zierpflanzen-, Gartenbau- und Baumschulbetriebe,
— im Grundwasser und in Oberflächengewässern in unmittelbarer Nähe von Zierpflanzen-, Gartenbau- und Baumschulbetrieben nachgewiesen worden?
Verfügt die Bundesregierung über Informationen, daß aufgrund von Pflanzenschutzmittel-Rückständen durch Zierpflanzen-, Gartenbau- oder Baumschulbetriebe im Grundwasser oder Oberflächengewässern Trinkwasserbrunnen oder andere Einrichtungen zur Bereitstellung von Trinkwasser geschlossen werden mußten?
Wenn ja, welche Brunnen und Gebiete wurden davon betroffen, und welche Gegenmaßnahmen wurden ergriffen?
Mußten durch die Planung von Wasserschutzgebieten Zierpflanzen-, Gartenbau- oder Baumschulbetriebe ihre Produktion einstellen oder traten gravierende Probleme bei der Produktion auf?
Wenn ja, welche Aktivitäten wurden ergriffen, um die bestehenden Arbeitsplätze zu sichern?
In welchen Zeiträumen, von wem und in welchem Umfang werden nach Kenntnis der Bundesregierung Zierpflanzen- und Gartenbaubetriebe sowie Blumenhandelsunternehmen und der mit Blumen handelnde Lebensmitteleinzelhandel in Hinsicht auf die vorschriftsgemäße Verwendung der Pflanzenschutzmittel überprüft?
Wie viele Beschäftigte arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung in Zierpflanzen-, Gartenbaubetrieben und Baumschulen bzw. im Blumengroßhandel und -einzelhandel und haben damit direkt oder indirekt Kontakt mit Pflanzenschutzmitteln?
Wie schätzt die Bundesregierung die gesundheitlichen Auswirkungen auf die Beschäftigten der Gartenbau- und Zierpflanzenbetriebe sowie von Groß- und Einzelhandel als auch auf die Konsumenten ein?
Welche Untersuchungen liegen über die Ursachen des Auftretens von gesundheitlichen Beeinträchtigungen wie Allergien, Nervenstörungen, Hautausschlägen usw. bei Beschäftigten von Gartenbau-, Zierpflanzenbau- und Blumenhandelsbetrieben vor?
Ist seitens der Bundesregierung vorgesehen, zukünftig Rückstandshöchstmengen für Pflanzenschutzmittel auf Schnittblumen einzuführen?
Wenn nein, warum nicht?
Existieren in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und in den USA Rückstandshöchstmengen für Pflanzenschutzmittel auf Schnittblumen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefährdung der Verbraucherinnen und Verbraucher durch belastete Zierpflanzen und Baumschulprodukte?
Kann die Bundesregierung ausschließen, daß insbesondere für Kleinkinder von belasteten Zierpflanzen keine Gefahren ausgehen?
Auf welche Untersuchungen stützt sich die Bundesregierung in ihren Aussagen?
Sind Fälle von Erkrankungen von Anwohnerinnen und Anwohnern der Zierpflanzen- und Baumschulanbauflächen bekannt geworden, die im Zusammenhang mit dem Einsatz von in diesen Produktionen eingesetzten chemischen Pflanzenschutzmitteln gebracht wurden (z. B. Baumschulgebiet des Landkreises Pinneberg, Bundesland Schleswig-Holstein)?
Wurden oder werden Anwohnerinnen und Anwohner, insbesondere Kinder, seit 1980 untersucht?
Sind nach Ansicht der Bundesregierung weitergehende Untersuchungen notwendig?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um in den Niederlanden und Drittländern (vor allem den sog. Entwicklungsländern) die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren, um sicherzustellen, daß weitestgehend rückstandsfreie Zierpflanzen auf dem deutschen Markt angeboten werden?
Gibt es in Deutschland, ähnlich wie in den USA, aus Gründen des Arbeitsschutzes Wartezeiten für die Betretung von Gewächshäusern nach erfolgten Pflanzenschutzmittelanwendungen?
Wenn nein, sind solche Regelungen zukünftig vorgesehen?
Wenn ja, welche wissenschaftlichen Grundlagen sind für die Ermittlung der Wartezeiten herangezogen worden?
Bestehen für chemische Pflanzenschutzmittel „Maximale Arbeitsplatz-Konzentrationen " -MAK-Werte?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Ansätze gibt es seitens der Bundesregierung, die Erzeugung von Schnittblumen für den deutschen Markt in den Anbauländern ökologisch und sozial verträglicher zu gestalten?
Welche Initiativen unternimmt die Bundesregierung, um die Zollfreiheit und den Import von Schnittblumen an deren umweltfreundliche und menschenwürdige Produktion zu binden?
Bestehen Initiativen von seiten der Bundesregierung, in den Verhandlungen mit der Welthandelsorganisation WTO soziale und/oder ökologische Standards für den internationalen Blumenhandel zu fordern?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Initiativen sind das, und welchen Stand haben die Verhandlungen?
Hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um in den Haupterzeugerländern für Schnittblumen auf hohe arbeitsschutzrechtliche Bedingungen für die Pflanzenschutzmittel anwendung hinzuwirken und eine menschenwürdige und umweltfreundliche Produktion zu fördern?
Wenn nein, welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um in diesen Ländern die Einführung hoher arbeitsschutzrechtlicher Bedingungen für die Pflanzenschutzmittelanwendung zu unterstützen und eine menschenwürdige und umweltfreundliche Produktion zu fördern?
Welche wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit existiert im Bereich des umweltfreundlichen und menschenwürdigen Blumenanbaus zwischen Deutschland und den außereuropäischen Hauptimportländern (vor allem Israel, Kolumbien, Kenia und Südafrika) für Schnittblumen?
Welche finanziellen Mittel stehen bereit bzw. werden zukünftig für diese Zusammenarbeit vorgesehen?
Inwieweit setzt sich die Bundesregierung für eine Weiterentwicklung biologischer und nützlingsschonender Pflanzenschutzmittel und Verfahren zur Gesunderhaltung von Zierpflanzen und Bäumen ein, und welche Ergebnisse wurden bislang erzielt bzw. sind zu erwarten?
Welche Anforderungen bestehen von seiten der Bundesregierung an die Forschung über die Entwicklung nichtchemischer Schutzmethoden im Zierpflanzenbau und Baumschulanbau?
Welche Mittel werden für welche Projekte zur Verfügung gestellt, und welche Planungen sind vorhanden?
Welche Anforderungen bestehen von seiten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) an die Ressortforschung über die Entwicklung nichtchemischer Schutzmethoden im Zierpflanzenbau und Baumschulanbau?
Welche Mittel werden für Projekte zur Förderung eines umweltverträglichen Zierpflanzengartenbaus und einer umweltverträglichen Baumschulproduktion zur Verfügung gestellt?
Welche weiteren Planungen sind vorhanden?
Wie hoch ist der Anteil der staatlichen Forschung im Verhältnis zur privat finanzierten Forschung?
Welche Verbindungen gibt es zwischen der staatlichen und privaten Forschung, um die aufgewendeten Gelder möglichst effektiv einzusetzen?
Welche Alternativen hat die Bundesregierung, um trotz des geplanten Einschnitts im Bereich der BML-Ressortforschung Forschungskapazitäten im vom Zentralverband Gartenbau (ZVG) und IG BAU bei der Anhörung „Zukunft der Agrarforschung" des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten am 15. April 1996 geforderten Umfang zu erhalten?