Einbürgerung eines iranischen Fußballspielers
der Abgeordneten Cern Özdemir, Manfred Such, Rezzo Schlauch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Unterschied zu vielen langjährig hier lebenden ausländischen Staatsangehörigen werden Spitzensportler aus dem Ausland unbürokratisch und zügig eingebürgert, wenn „ein herausragendes Interesse für die Bundesrepublik Deutschland" existiert oder geltend gemacht wird: So diskutiert im Falle des südafrikanischen Bundesliga-Torjägers Sean Dundee, der dem Bundesministerium des Innern vorliegt, so geschehen im Falle der Hochspringerin Alina Astafei, die 1993 von Bukarest nach Mainz kam, bereits 1995 einen deutschen Paß erhielt und in Atlanta Silber gewann (vgl. Kölner Stadtanzeiger vom 4. November 1996).
Ebenfalls in Mainz lebt der Iraner M. J., Torjäger der „Grünen Tulpe", der bekannten Fußballmannschaft der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag, der erst kürzlich zwei der drei Tore im Spiel gegen eine Auswahl der tschechischen Staatskanzlei und des Außenministeriums in Prag schoss. Auch in seinem Mainzer Heimatverein „Vorwärts Orient" war M. J. jahrelang Torschützenkönig: Allein beim 9 : 0-Sieg seines Klubs gegen Wackerheim II schoß er fünf Tore. Dennoch wird M. J., der seit 17 Jahren in Deutschland lebt und mit einer deutschen Staatsangehörigen verheiratet ist, die Einbürgerung verwehrt (vgl. Kölner Stadtanzeiger vom 4. November 1996).
Nachdem ausweislich von Unterlagen, die dem Abgeordneten Cern Özdemir zur Verfügung gestellt worden sind, die Zusicherung seiner Einbürgerung im Juni 1994 von der Bezirksregierung Neustadt an der Weinstraße (Rheinland-Pfalz) erhalten hatte, wandte er sich kurze Zeit später an die Vertretung der iranischen Regierung in Frankfurt mit der Bitte um eine Entlassung aus der iranischen Staatsbürgerschaft.
Bis Mitte des Jahres 1995 bekam er trotz wiederholter Versuche keine Antwort. Schließlich bekam er die Auskunft, daß sein Fall in Bearbeitung sei. Im Spätsommer 1995 wandte er sich direkt an den Botschafter der Islamischen Republik Iran in Bonn und bat, in seinem Fall tätig zu werden.
Im März und Juni 1996 schrieb er erneut Briefe an die Botschaft. Im September 1996 bekam er nach mehrjährigen Bemühungen eine Antwort. Da er Hochschulabsolvent und entsprechend qualifiziert ist, wird seiner Entlassung aus der iranischen Staatsbürgerschaft nicht stattgegeben.
Nachdem der Iran sich eindeutig gegen seine Entlassung aus der iranischen Staatsbürgerschaft ausgesprochen hat und da er mehr als 17 Jahre in der Bundesrepublik Deutschland lebt und einen Anspruch laut Ausländergesetz hat, sollte nun seiner Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit nichts mehr im Wege stehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Besteht an der Einbürgerung von M. J. nach Ansicht der Bundesregierung ebenfalls ein herausragendes Interesse?
Falls nicht, welche sportlichen Leistungen müßte der inzwischen 39jährige Sportler erbringen, bis ein solches Interesse der Bundesrepublik Deutschland vorläge?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß in diesem Fall trotz der Mitgliedschaft im Klub „Vorwärts Orient" eine ausreichende Hinwendung zum Deutschtum vorliegt?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß in diesem Fall ein nachhaltiges Bemühen um die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit vorliegt bzw. diese Forderung eine unzumutbare Härte im Sinne des § 87 des Ausländergesetzes darstellt und damit die Mehrstaatigkeit hingenommen werden kann?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Einbürgerung erschwert wird, wenn, wie im Koalitionsentwurf Änderung straf-, ausländer- und asylrechtlicher Vorschriften (Drucksache 13/4948) vorgesehen, in § 87 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 des Ausländergesetzes der bisherige Begriff „unzumutbare Härte" durch den Begriff „außergewöhnliche Härte" ersetzt wird?