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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Altlastenbeseitigung auf dem Grundstück der Industrieverwaltungsgesellschaft AG (IVG) in Baar-Ebenhausen (G-SIG: 13012085)

Umfang der Belastung des ehemaligen Geländes der IVG, Eigentumsverhältnisse des 1992 an die GSB verkauften Grundstücks, Mitverantwortung des Bundes

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

06.12.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/615807. 11. 96

Altlastenbeseitigung auf dem Grundstück der Industrieverwaltungsgesellschaft AG (IVG) in Baar-Ebenhausen

der Abgeordneten Albert Schmidt (Hitzhofen), Dr. Jürgen Rochlitz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Auf dem Firmengelände der Gesellschaft für Sondermüllbeseitigung mbH Baar-Ebenhausen - GSB - (Bayern) wurden im Zuge einer Abrißmaßnahme Altlasten entdeckt. Nach Auskunft der bayerischen Staatsregierung in Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage der Landtagsabgeordneten Irene Maria Sturm (Aktenzeichen 11/23-8780.4-1996/15) handelt es sich dabei um leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe (LHKW), um aromatische Kohlenwasserstoffe (AKW), um polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und um Mineralöl-Kohlenwasserstoffe (MKW).

Diese gefährlichen Stoffe können nach Auskunft des Leiters des Wasserwirtschaftsamtes Ingolstadt eine Gefahr für das nahe gelegene Flüßchen Paar darstellen, insbesondere auf Fische und Kleinstlebewesen könne eine erhebliche toxische Wirkung ausgehen. Sämtliche der genannten Stoffe wurden bei ersten Probeentnahmen in einer Konzentration nachgewiesen, die eine Sanierung notwendig macht. In Frage kommen nach Auskunft der bayerischen Staatsregierung sowohl eine Grundwassersanierung durch Entnahme und Behandlung des Grundwassers als auch eine Bodenluftabsaugung und ein Bodenaustausch.

Als Verursacher der Bodenverseuchung nennt die bayerische Staatsregierung „eine Firma, die von 1961 bis 1971 auf diesem Gelände eine Mineralöl-Raffinerie betrieben hat" .

Für die Kosten der notwendigen Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen haben jedoch neben dem Verursacher bzw. dessen Rechtsnachfolger auch der Grundstückseigentümer bzw. Pächter aufzukommen. Der vermutliche Verursacher, die genannte Firma, besteht heute, wenn auch in anderer Rechtsform, weiter.

Grundstückseigentümer ist nach Auskunft der bayerischen Staatsregierung immer noch die Industrieverwaltungsgesellschaft AG (IVG). Diese hat zwar das besagte Gelände Ende 1992 an die GSB verkauft; eine Ausmessung der verkauften Teilfläche sowie ein entsprechender Eintrag in das Grundbuch sind jedoch bisher nicht erfolgt, so daß die IVG nach wie vor als Eigentümerin zu gelten hat (vgl. oben genannte Antwort der bayerischen Landesregierung).

Die IVG war nach unserer Kenntnis im Zeitraum 1961 bis 1971 als rein staatliche Organisation vor Ort tätig. Sie wurde erst 1986 teilprivatisiert, 1991 voll privatisiert. Zumindest in dem Schädigungszeitraum dürfte das fragliche Grundstück zu 100 % im Eigentum des Bundes gestanden haben.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen9

1

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von dem Altlastenfund auf dem Gelände der IVG bzw. GSB (Ausdehnung, Belastungskonzentrationen des Grundwassers und Bodens, Ausgasungen mit Umgebungsbelastung)?

2

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung bezüglich der Verursachung der Verseuchung durch die o. g. Schadstoffe?

3

Wird sich die Bundesregierung an den Kosten der Altlastensanierung beteiligen, nachdem die IVG bis heute grundbuchmäßig Eigentümer des Geländes ist?

4

Welche Kostenforderungen sind aus Sicht der Bundesregierung an den verursachenden Betrieb bzw. dessen Rechtsnachfolger zu richten?

5

Wer ist nach Kenntnis der Bundesregierung dieser Rechtsnachfolger?

6

Weshalb wurde das bereits 1992 von der IVG an die GSB verkaufte Grundstück bis heute nicht vermessen und ins Grundbuch eingetragen?

7

Wie hoch sind voraussichtlich die Sanierungskosten für Grundwasser und Boden auf dem belasteten Gelände?

8

In welcher Form will die Bundesregierung dafür sorgen, daß der Altlastenfund so rasch wie möglich im Rahmen eines Sanierungskonzeptes zu einer Reinigung des verseuchten Grundwassers und Bodens führt?

9

Welche Mitverantwortung sieht die Bundesregierung bei der damals noch nicht privatisierten IVG, der Eigentümerin des betroffenen Grundstückes?

Bonn, den 29. Oktober 1996

Albert Schmidt (Hitzhofen) Dr. Jürgen Rochlitz Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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