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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Planung und Zuständigkeiten für die Flughafeninfrastruktur

<span>Beurteilung der Zuständigkeitsverteilung betr. Planung von Ausbau und Neubau von Flughäfen, Verbesserung der Steuerung analog zu Bundesverkehrswegeplan oder Transeuropäische Netze, Umfang, Bewertung und Beendigung des Einsatzes öffentlicher Mittel von Bund, Ländern und Kommunen, Vereinheitlichung der Start- und Landegebühren, Erstellung und Leitbild eines &quot;Masterplan Flughafen&quot;</span>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

05.03.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/814515. 02. 2008

Planung und Zuständigkeiten für die Flughafeninfrastruktur

der Abgeordneten Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Peter Hettlich, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In Deutschland ist die Luftverkehrswirtschaft traditionell Sache der Länder. Sie verwalten ausschließlich die Aufgaben des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) im Auftrag des Bundes. Eine langfristige Bedarfsplanung durch den Bund analog zum Fernstraßenausbau existiert jedoch nicht. Vielmehr liegen strategische Planungen wie auch planungsrechtliche Entscheidungen für die Luftverkehrsinfrastruktur über Neu- und Ausbau der Flughafeninfrastruktur ausschließlich bei den Ländern.

Diese Praxis führt zu Konkurrenzen zwischen benachbarten Flughäfen. Viele der regionalen Standorte schreiben rote Zahlen, sind also aus wirtschaftlichen Gründen höchst fragwürdig. Eine bessere Steuerung der Flughafenplanung wird angesichts der Kapazitätsengpässe an den großen Standorten und der Konkurrenz zwischen den Regionalflughäfen immer dringlicher.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die Zuständigkeitsverteilung in der Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf die Planung des Aus- und Neubaus von Flughäfen?

2

Sollte in Anlehnung an den Bundesverkehrswegeplan oder die transeuropäischen Netze der Bund oder die Europäische Union ihrer Auffassung nach eine stärkere Zuständigkeit beim Neu- und Ausbau der Luftverkehrsinfrastruktur haben?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts des dichten Netzes von Flughäfen (19 internationale Verkehrsflughäfen, 40 Regionalflughäfen, ca. 400 Landeplätze) den Einsatz von öffentlichen Mitteln unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit dieser Flughäfen?

4

Wie hoch sind aktuell die öffentlichen Subventionen für

a) internationale Verkehrsflughäfen,

b) Regionalflughäfen und

c) Schwerpunktlandeplätze?

5

Welche Formen von direkter bzw. indirekter Subventionierungen von Flughafenbetreibern und Fluggesellschaften gibt es, und wie beurteilt die Bundesregierung diese?

6

Welche politischen Schritte sind zur Beseitigung dieser Subventionen erforderlich, und welche Initiativen kann der Bund bzw. das jeweilige Land hierzu ergreifen?

7

Sollte die Möglichkeit von Kommunen, für Flugplätze direkte oder indirekte Subventionen zu leisten, durch das Land oder den Bund unterbunden werden?

8

Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung nach bundesweit einheitlichen Start- und Landegebühren, die als Mindestgebühr zumindest die Kosten des Flughafenbetriebs decken müssen?

9

Plant die Bundesregierung unter der Federführung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) einen Masterplan Flugverkehr, und wenn ja, wie soll dieser ausgestaltet werden?

10

Welchem Leitbild sollte der Masterplan ihrer Auffassung nach folgen?

Berlin, den 15. Februar 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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