Versagen der nuklearen Kontrollsysteme und ungenehmigte Atomtransporte
der Abgeordneten Ursula Schönberger, Simone Probst, Michaele Hustedt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wie mehreren Meldungen verschiedener Nachrichtenagenturen vom 18. und 19. November 1996 zu entnehmen war (z. B. Reuter am 19. November 1996), sind beim Transport von Greifswald nach Virginia/USA über 100 kg Uran wiederholt durch die Maschen des nuklearen Kontrollsystems gefallen. Bei der amerikanischen Niederlassung der französischen Nuklearfirma COGEMA wurde demnach ein aus Greifswald geliefertes Brennelement versehentlich nicht aus dem Transportbehälter entladen. Dieser Fehler wurde bei der Eingangskontrolle von COGEMA nicht entdeckt. Das Brennelement wurde in einem vermeintlich leeren Behälter unentdeckt nach Greifswald zurücktransportiert. Weder beim Start des Transports bei der COGEMA in den USA, noch während des Transports, noch bei Eingang der Lieferung in Greifswald, wurde das Brennelement entdeckt. Am 18. November 1996 vermeldeten die Energiewerke Nord in einer Presseerklärung schließlich, daß der zwischenzeitig aus den USA doch als verschwunden gemeldete atomare Brennstoff wiedergefunden wurde.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Welche Eingangskontrollen finden nach Kenntnis der Bundesregierung durch COGEMA, die Transportfirmen bzw. staatliche Stellen beim Export von Brennelementen statt?
Welche Ausgangskontrollen finden nach Kenntnis der Bundesregierung durch COGEMA, die Transportfirmen bzw. staatliche Stellen beim Rücktransport von Behältern nach Deutschland statt?
Wann genau wurde der „Verlust" des Brennelementes bemerkt, und von wem?
Wieviel Zeit verging von dem versäumten Entladen des betreffenden Brennelementes bis zu seiner Wiederentdeckung in Greifswald?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Ursachen, die zu diesem Versagen der Kontrollen und dem ungenehmigten Brennelementtransport führten?
War das Entdecken des im Transportbehälter vergessenen Brennelementes durch die Energiewerke Nord (EWN) GmbH ein meldepfichtiges Ereignis?
Wenn ja, welche Kategorie besaß das meldepflichtige Ereignis, und ist die Meldung durch die EWN korrekt und rechtzeitig erfolgt?
Wenn nein, wann und auf welchem Wege informierte die EWN die Bundesregierung über den genannten Zwischenfall?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob wegen unerlaubten Umgangs mit radioaktiven Stoffen oder wegen anderer Straftatbestände Strafanzeige erstattet wurde?
Wenn ja, gegen wen wurde gegebenenfalls Strafanzeige erstattet?
Welche Firmen sind verantwortlich für die Abwicklung a) des Hintransportes, b) des Rücktransportes?
Welches war die detaillierte Transportroute, und welche Verkehrsmittel wurden für welche Teilstrecken benutzt?
Über welchen See- bzw. welchen Flughafen erfolgte die „Wiedereinfuhr" des vergessenen Brennelementes, und welche Zollstationen wurden durchlaufen?
Welche Strahlenbelastungen gingen von dem Brennelement aus, und wie viele Personen sind während des irrtümlichen Transports mit dem Brennelement in Kontakt gekommen?
Welche Menge in Kilogramm an spaltbaren Elementen Uran 235 und Uran 238 enthält das betreffende Brennelement?
Welche Gesamtmenge der verschiedenen Plutoniumisotope enthält das betreffende Brennelement?
Welche nationalen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland und der USA wurden durch den nicht deklarierten Brennelementtransport verletzt?
Welche internationalen Bestimmungen wurden durch den nicht deklarierten Brennelementtransport verletzt?
Waren zum Zeitpunkt der Genehmigung der erneuten Brennelementtransporte von der EWN in die USA die Untersuchungsergebnisse zu den Ursachen des undeklarierten Transports ermittelt?
Wenn nein, wie kann ohne Vorliegen dieser Ergebnisse von einer nach dem Atomgesetz geforderten Zuverlässigkeit ausgegangen werden a) bei COGEMA, b) bei den beteiligten Transportunternehmen, c) bei der EWN?
Wie hoch sind die zusätzlichen Kosten für den erneuten Transport des genannten Brennelementes, und wer trägt diese Kosten?
Sind der Bundesregierung weitere Fälle ungenehmigter oder undeklarierter Brennelementtransporte von oder in die Bundesrepublik Deutschland oder innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bekannt?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von weiteren Fällen von Brennelementtransporten von oder in die Bundesrepublik Deutschland oder innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, bei denen Unregelmäßigkeiten in den Mengenangaben der Transportbegleitpapiere nicht ausgeräumt werden konnten?
Sollten der Bundesregierung Fälle der in den Fragen 19 und 20 benannten Transporte bekannt sein, um welches Material handelte es sich dabei, wann fanden diese Transporte statt, und welche Länder waren von den jeweiligen Transporten betroffen?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung auf nationaler Ebene treffen, um Verluste von radioaktivem Material bei Atomtransporten in Zukunft wirksam zu verhindern?
Auf welche Maßnahmen wird die Bundesregierung im internationalen Bereich drängen, um Verluste von radioaktivem Material bei Atomtransporten in Zukunft wirksam zu verhindern?