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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Vertriebenenverbände als außenpolitische Mittler der Bundesregierung (G-SIG: 13012119)

Bundesmittel für den Bund der Vertriebenen und die angeschlossenen Landsmannschaften für Projekte in Ostmitteleuropa, geförderte Minderheitengruppen in Polen und der Tschechischen Republik

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

08.01.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/643128.11.96

Vertriebenenverbände als außenpolitische Mittler der Bundesregierung

der Abgeordneten Annelie Buntenbach und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Ausgestattet mit Bundesmitteln zur Unterstützung deutscher Minderheiten in Ostmittel-, Ost- und Südosteuropa sind der „Bund der Vertriebenen" (BdV) sowie verschiedene angeschlossene Landsmannschaften und Vertriebenenverbände als Mittler der Bundesregierung im Ausland tätig. Wir haben den Einsatz dieser Mittlerorganisationen hinsichtlich ihrer Forderungen nach Heimatrecht, Rückkehrrecht oder Eigentumsrückgabe gegen die Nachbarländer sowie der Verknüpfung ihrer Verbandsforderungen mit außenpolitischen Entscheidungen der Bundesregierung in der Großen Anfrage „Außenpolitische Betätigung des Bundesinnenministeriums" (Drucksache 13/4188; Antwort auf Drucksache 13/5457) problematisiert. Zwar hat die Bundesregierung einerseits durch verschiedene Verträge die Grenzen anerkannt, doch fördert sie andererseits Verbände, deren Vertreter, wie der BdV-Vizepräsident Paul Latussek, diese Grenzen in Frage stellen. So äußerte Paul Latussek auf der zentralen Veranstaltung des BdV zum Tag der Heimat 1996 in Berlin u. a.: „Die Oder-Neiße-Grenze bleibt ein Unrecht, solange, bis sie als Grenze überwunden ist." („Der Schlesier" vom 27. September 1996). Wenn diese Verbände als Mittler der Bundesregierung in jenen Staaten eingesetzt werden, gegen die sie Forderungen erheben, kann der Eindruck einer zwiespältigen Politik entstehen.

Seitdem haben sich nun auch Minderheitenvertreter aus Tschechien und Polen ablehnend über die Tätigkeit der Vertriebenenverbände geäußert. So schrieb Walter Piverka im „Landes-Anzeiger", dem „Informationsblatt der Landesversammlung der Deutschen in Böhmen, Mähren und Schlesien", vom 15. August 1996 über die Probleme mit der „Sudetendeutschen Landsmannschaft", die in Tschechien einige Begegnungszentren auf- und ausgebaut hatte: „Je mehr Mißtrauen diesen neugebildeten Begegnungszentren entgegengebracht wurde (es gingen Interpelationen beim Innenministerium ein, in denen angefragt wurde, was denn die Deutschen hier wieder anrichteten), desto eifriger wurde von seiten der Vertriebenen die Ansicht vertreten, daß hier eine brückenkopfartige Position gehalten werden müsse. In welche Situation die im Lande verbliebene deutsche Minderheit dadurch gebracht wurde, schien im Eifer des Gefechts Nebensache zu sein." Mittlerweile werden die Hilfen für diese Einrichtungen von der Deutschen Botschaft in Prag und nicht mehr von der „Sudetendeutschen Landsmannschaft" geleistet.

Auch der polnische Minderheitenvertreter Heinrich Kroll äußerte sich im „FOCUS" 46/1996 gegen eine Einflußnahme durch die Landsmannschaften: „Sie kommen ganz einfach aus Deutschland angereist und provozieren verschiedene Leute dazu, ihre eigenen Organisationen zu gründen. (...) Ich bin ein großer Gegner dieser Einflußnahme von außen - die deutsche Minderheit muß selbst über ihre Tätigkeit bestimmen."

Nach dem o. g. Artikel sollen Vertreter der „Landsmannschaft Westpreußen" Angehörige der Minderheit aufgefordert haben, einen Verein aufzulösen und sich einem anderen anzuschließen. Dabei seien bei einer Versammlung 50-DM-Scheine an die Anwesenden verteilt worden. Nach einem Bericht der „Jungen Welt" vom 29. März 1996 wurden durch Vertreter der „Landsmannschaft Ostpreußen" bei einer Delegiertenversammlung des „Verbandes der Vereinigungen im ehemaligen Ostpreußen" Landkarten verteilt, auf denen der polnische Teil des ehemaligen Ostpreußen als „unter polnischer Verwaltung" stehend bezeichnet wird. In einem Freundschafts- und Partnerschaftsvertrag zwischen der polnischen Gemeinde Jemielnica und der deutschen Gemeinde Laubusch wurde der „Erwartung der Verwirklichung des Rechtes auf die Heimat, des Selbstbestimmungsrechtes in friedlichem Wandel und von Volksgruppenrechten" Ausdruck gegeben. Das Organ des BdV, „Deutscher Ostdienst" (DOD) vom 30. August 1996 zeigte sich sehr erfreut über die „Vertriebenen-Partnerschaft". Die Partnerschaft war nicht nur von dem mehrfachen Autor im DOD, J. H., vermittelt worden. Der Deutsche Freundschaftskreis in Jemielnica hatte zuvor Bundesmittel über den BdV erhalten (vgl. Antwort der Bundesregierung auf Frage 6 der Kleinen Anfrage „Haltung der Bundesregierung zu ,Vertriebenen-Patenschaft'", Drucksache 13/5905). Nach einem Bericht des „Auslandskurier spezial" Nr. 17 wurde auch die Ortsgruppe des „Deutschen Freundschaftskreises" in Loslau bei der Einrichtung von Büroräumen vom BdV unterstützt. Aus einem anderen Bericht der gleichen Ausgabe geht hervor, daß der Landsmannschaft Westpreußen von der „Stiftung für die Entwicklung Schlesiens" die Betreuung der Wirtschaftsobleute entzogen wurde.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

In welcher Höhe erhielten der BdV und die angeschlossenen Landsmannschaften und Verbände jeweils in den Jahren 1990 bis 1996 Bundesmittel für Projekte im Ausland, und in welcher Höhe ist eine Mittelvergabe für 1997 geplant?

Wie verteilen sich diese Mittel jeweils auf die verschiedenen Länder und Regionen, in denen der BdV und die angeschlossenen Landsmannschaften und Verbände tätig sind?

2

Welche Minderheitengruppen und -vereinigungen erhielten 1990 bis 1996 jeweils in welcher Höhe Bundesmittel über den BdV und die angeschlossenen Landsmannschaften und Verbände zu jeweils welchem Zweck?

Wie viele Gruppen der „Deutschen Freundschaftskreise" haben über den BdV und die angeschlossenen Landsmannschaften und Verbände Bundesmittel erhalten?

3

Welche Projekte wurden vom BdV und den angeschlossenen Landsmannschaften und Verbänden als Mittlerorganisationen für die Bundesregierung durchgeführt?

a) Welche spezifischen Qualifikationen wiesen die jeweiligen Mittler für die ihnen übertragenen Projekte auf?

b) Welche besonderen Qualifikationen wies insbesondere die Landsmannschaft Westpreußen für die Betreuung der Wirtschaftsobleute auf?

c) Welche Alternativen sind hinsichtlich der Eignung der Mittlerorganisationen bei den jeweiligen Projekten geprüft worden?

4

Wurden die von Vertretern der Landsmannschaft Ostpreußen verteilten Landkarten unter Angehörigen der deutschstämmigen Minderheit in Nordpolen aus Bundesmitteln bezahlt?

a) Wenn ja, welche Konsequenzen wird die Bundesregierung gegenüber ihrer Mittlerorganisation aus diesem Vorfall ziehen?

b) Wenn nein, wie beurteilt die Bundesregierung diesen Vorfall hinsichtlich der Wirkung auf die Öffentlichkeit des Nachbarstaates, die kaum zwischen Mittlertätigkeit und Verbandstätigkeit der ostpreußischen Landsmannschaft trennscharf unterscheiden wird?

5

Kann die Bundesregierung den im „FOCUS" 46/1996 beschriebenen Vorgang bestätigen, nachdem Vertreter der Westpreußischen Landsmannschaft Angehörige der deutschstämmigen Minderheit durch die Verteilung von 50-DM-Scheinen zu einem Vereinswechsel bewegen wollten, und kann die Bundesregierung ausschließen, daß diese Geldverteilung aus Bundesmitteln finanziert wurde?

Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den Vorwurf des polnischen Minderheitenvertreters Heinrich Kroll, die Landsmannschaften „provozieren verschiedene Leute dazu, ihre eigenen Organisationen zu gründen"?

6

Bleibt die Bundesregierung, hinsichtlich der Rolle der Sudetendeutschen Landsmannschaft bei dem Auf- und Ausbau der deutsch-tschechischen Begegnungszentren, bei ihrer Antwort auf unsere Große Anfrage in Drucksache 13/5457 (Seite 3), in der die Arbeit der Landsmannschaft als „erfolgreich" bezeichnet wurde und dernach die jetzige Abwicklung über die Deutsche Botschaft in Prag „insbesondere aus Praktikabilitätsgründen" geleistet würde, auch nach Kenntnisnahme der Äußerungen des tschechischen Minderheitenvertreters Walter Piverka, der im „Landes-Anzeiger" vom 15. August 1996 u. a. schrieb: „Erst nach schwierigen Verhandlungen gelang es durchzusetzen, die Bezeichnung ,fünfte Kolonne' nicht mehr mit unseren Mitbürgern in Verbindung zu bringen, sowie die Abrechnungsformalitäten, die durch die Umgestaltung des Finanzierungsweges für die Begegnungszentren über die Deutsche Botschaft entstanden waren, zu vereinfachen und die Glaubwürdigkeit der BGZ im Sinne des Vertrages zu erhalten."

7

Wie beurteilt die Bundesregierung grundsätzlich die Auffassung, die Vertriebenenverbände würden als Mittler einen Einfluß auf die Minderheitenorganisationen im Ausland ausüben?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung grundsätzlich das Risiko eines Mißverständnisses des Mittlereinsatzes der Vertriebenenverbände bei der Öffentlichkeit der betroffenen Partnerländer hinsichtlich der Verbandstätigkeit dieser Verbände, soweit sie sich gegen den Geist der Nachbarschaftsverträge richtet?

9

Welche Schlußfolgerungen wird die Bundesregierung aus den Selbstbehauptungsbemühungen der deutschstämmigen Minderheiten in Polen und Tschechien gegenüber den Vertriebenenverbänden als Mittler ziehen?

Bonn, den 28. November 1996

Annelie Buntenbach Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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