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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Lauschangriff und "Anti-Lausch-Tapete" (G-SIG: 13012146)

Konsequenzen für Gesetzgeber und Ermittlungsbehörden

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

27.12.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/654728.11.96

Lauschangriff und „Anti-Lausch-Tapete"

des Abgeordneten Rezzo Schlauch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Nach einer Meldung der Deutschen Presseagentur vom 19. November 1996 hat die Firma Siemens eine Spezialtapete gegen elektronisches Abhören entwickelt. Während die Vorbereitungen für die gesetzliche Verankerung des sog. Großen Lauschangriffs auf Hochtouren laufen, scheint diese Entwicklung aus München das gesetzgeberische Vorhaben zu konterkarieren.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen4

1

Welche Auswirkungen hat die Entwicklung der beschriebenen Spezialtapete auf das gesetzgeberische Vorhaben zur Einführung eines sog. Großen Lauschangriffs?

2

Liegen der Bundesregierung bereits Erkenntnisse darüber vor, ob diese Tapete für die Tätigkeit der Ermittlungsbehörden Bedeutung erlangt?

3

Welche Konsequenzen einschließlich eventueller Gesetzesänderungen strebt die Bundesregierung an, um den Folgen einer Verwendung der Spezialtapete entgegenzuwirken?

4

Welche weiteren Verwendungsmöglichkeiten und Gefahren für die innere Sicherheit sieht der Bundesminister des Innern bei einer Markteinführung der Anti-Lausch-Tapete?

Bonn, den 22. November 1996

Rezzo Schlauch Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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