Pauschalierung einmaliger Leistungen der Sozialhilfe
der Abgeordneten Andrea Fischer (Berlin) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im April 1995 stellte Bundesminister Horst Seehofer die „Eckpunkte für eine Reform der Sozialhilfe" vor. Damals kündigte er u. a. an, daß einmalige Leistungen der Sozialhilfe künftig „soweit wie möglich pauschaliert" würden. Allerdings steht auch heute, rd. eineinhalb Jahre nach der damaligen Ankündigung und rd. vier Monate nach Inkrafttreten des „Gesetzes zur Reform des Sozialhilferechts", eine entsprechende Verordnung noch aus.
In diesem Zusammenhang fragen wir die Bundesregierung:
Fragen2
In welcher Höhe werden zur Zeit durch die Sozialhilfeträger einmalige Leistungen gewährt (durchschnittlich pro Person und Jahr)?
Beabsichtigt die Bundesregierung auch weiterhin, eine Verordnung zur Pauschalierung einmaliger Leistungen zu erlassen?
Wenn ja, wann ist mit deren Erlaß zu rechnen?
Wenn ja, erwartet die Bundesregierung durch die Pauschalierung einmaliger Leistungen Einsparungen für die Sozialhilfeträger und - wenn dies zutrifft - in welcher Höhe (insgesamt)?
Wenn ja, wie hoch wären die zu erwartenden Einsparungen durch Verwaltungsvereinfachungen?
Wenn ja, sind mit der Pauschalierung Leistungskürzungen gegenüber den derzeit durchschnittlich gewährten einmaligen Hilfen beabsichtigt?
Wenn ja, sind mit der Pauschalierung Leistungskürzungen gegenüber den derzeit durchschnittlich gewährten Leistungen beabsichtigt?