Frauen, Umwelt und nachhaltige Entwicklung — Umsetzung der Beschlüsse der Umweltkonferenz von Rio und der Pekinger Weltfrauenkonferenz
der Abgeordneten Vera Lengsfeld, Rita Grießhaber, Steffi Lemke, Dr. Jürgen Rochlitz, Irmingard Schewe-Gerigk und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Konferenz für Umwelt und Entwicklung (UNCED) 1992 in Rio erkannte an, daß Frauen besonders unter der Umweltkrise leiden und daß sie in besonderem Maße im Alltag Umweltschäden auffangen und abfedern. Frauen haben eine lange Tradition der Verantwortung für das Überleben, für die Ressourcennutzung und für das soziale Zusammenleben. In diesem Prozeß haben sie Erfahrung, Handlungskompetenz und innovative Kraft erworben.
Zugleich wird in vielen Bereichen deutlich, daß die dominierend männlichen Herangehensweisen an die Herausforderungen einer nachhaltigen Entwicklung der Kompetenz und der innovativen Kraft von Frauen bedürfen. Derzeit prägen das Erfahrungswissen, die Expertise und die innovativen Fähigkeiten von Frauen jedoch weder die Technologieentwicklung noch die Umweltpolitik.
In der Folge von UNCED wurden Programme und politische Maßnahmen in Gang gesetzt, die die Rolle der Frauen als Ressourcenmanagerinnen und -bewahrerinnen stärken sollen und darauf abzielen, die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Frauen zu verbessern.
Bei der Weltfrauenkonferenz in Peking behandelten die meisten Regierungsberichte ebenfalls das Thema Frauen und Umwelt. Diese Berichte weisen darauf hin, daß UNCED einen Sensibilisierungsschub für das Thema Frauen und Umwelt ausgelöst habe. Regierungsberichte aus dem Süden würdigten, daß Frauen durch Mehrarbeit und soziale Probleme die Kosten der ökologischen Krise tragen. Gleichzeitig haben Frauen jedoch - teils trotz verbesserter Gesetzgebung - immer noch keine Verfügungsrechte über Land und sind auf der umweltpolitischen Entscheidungsebene unterrepräsentiert.
Im nationalen Bericht der Bundesregierung zur Weltfrauenkonferenz in Peking kam dagegen nicht einmal das Wort Umwelt vor. Die 1995 in Peking beschlossene Aktionsplattform kommt im Umweltkapitel zum Schluß: „Nachhaltige Entwicklung ist ohne Würdigung und Unterstützung des Beitrags von Frauen zum Umweltmanagement nicht zu erreichen." Schwerpunkte der strategischen Empfehlungen sind Partizipation von Frauen an der Umweltpolitik, die Erarbeitung geschlechtsspezifischer Daten durch die Forschung und die Stärkung der Rolle von Frauen als Schützerinnen von Ressourcen und biologischer Vielfalt.
Den großen Erwartungen und Einsichten, die die VN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung und die Weltfrauenkonferenz in Peking weckten, ist bisher nur geringe politische Handlungsbereitschaft gefolgt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen43
I. Grundsätzliche Fragen a) Stimmt die Bundesregierung der Feststellung in § 248 der Pekinger Aktionsplattform zu, daß die Frauen eine bedeutende Rolle bei der Förderung einer nachhaltigen Entwicklung spielen, indem sie für die Qualität des Lebens und seine Bewahrung für heutige und künftige Generationen Sorge tragen und daß sie durch ihre Tätigkeiten als Bewirtschafterinnen und Nutzerinnen der natürlichen Ressourcen, als Verbraucherinnen, Produzentinnen, als Betreuerinnen ihrer Familien und als Erzieherinnen über besondere Kompetenzen für die Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung verfügen?
b) Welche Bedeutung haben die in Frage 1 a) genannten Kompetenzen und das Erfahrungswissen von Frauen nach Ansicht der Bundesregierung für die Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung?
c) Stimmt die Bundesregierung der Aussage der Agenda 21 (Kapitel 24) zu, daß die erfolgreiche Durchführung der Umweltprogramme und Aktionspläne von der aktiven Einbeziehung der Frau in die wirtschaftlichen und politischen Entscheidungsprozesse abhängt?
d) Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß es in der Bundesrepublik Deutschland eine geschlechtsspezifische Dimension in der Umweltpolitik geben sollte? Wenn ja, in welchen Bereichen und auf welche Weise sollte solch eine geschlechtsspezifische Umweltpolitik ausgestaltet werden? Wenn nein, wie steht diese Auffassung der Bundesregierung im Einklang mit der Zustimmung zu Kapitel K der Pekinger Aktionsplattform und Kapitel 24 der Agenda 21?
e) Inwiefern werden Frauen und deren Erfahrungswissen bei Expertenanhörungen zu Umweltfragen von der Bundesregierung berücksichtigt?
f) Welchen Anteil hatten Frauen bei den bisherigen Anhörungen der Bundesregierung zu Themen im Bereich Umwelt und nachhaltige Entwicklung?
g) Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, um den § 248 der Pekinger Aktionsplattform umzusetzen, nach dem ein neues Entwicklungsparadigma geschaffen werden soll, das ökologische Bestandsfähigkeit, die Gleichbehandlung der Geschlechter und Gerechtigkeit innerhalb von und zwischen den Generationen zu einem neuen Ganzen zusammenfügt?
h) Welche Fortschritte sieht die Bundesregierung bezüglich der Umsetzung des Kapitels 24 der Agenda 21 und des Kapitels K der Aktionsplattform von Peking?
II. Fragen zur Koordination der Aktivitäten a) Wie verlief die bisherige Koordinierung der Aktivitäten zur Umsetzung der Ziele und Maßnahmen der Agenda 21 (Kapitel 24) und der Aktionsplattform der 4. Weltfrauenkonferenz in Peking (Kapitel K „Frauen und Umwelt") durch die Bundesregierung?
b) Welche Bundesministerien sind und waren mit der Umsetzung der dort genannten Ziele und Maßnahmen betraut?
c) Welche Mittel hat die Bundesregierung bisher den Frauen bzw. Frauenorganisationen aus den Nichtregierungsorganisationen bereitgestellt, die sie bei der Vorbereitung der Weltfrauenkonferenz in Peking berieten?
d) Waren die in den Vorbereitungsprozeß tätigen Frauen und Frauenorganisationen aus den Nichtregierungsorganisationen nach Kenntnis der Bundesregierung mit den Ergebnissen in Relation zum Aufwand zufrieden?
e) Wie steht die Bundesregierung zur Forderung von Frauengremien aus Nichtregierungsorganisationen nach Einrichtung einer unabhängigen Koordinierungsstelle für den Nachfolge- und Umsetzungsprozeß der 4. Weltfrauenkonferenz in Peking vergleichbar der Projektstelle des „Forum Umwelt und Entwicklung", das den Nachfolgeprozeß der UNCED-Konferenz in Rio koordiniert?
f) Durch welche Maßnahmen und Aktivitäten hat die Bundesregierung versucht, die in § 249 der Pekinger Aktionsplattform gerügten institutionellen Schwächen in der Koordinierung zwischen den nichtstaatlichen Frauenorganisationen und den nationalen Institutionen für Umweltfragen zu überwinden?
g) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Forderung der Agenda 21 (Kapitel 24.3) nach Stärkung der Rolle von nichtstaatlichen Organisationen für Frauen und Frauengruppen zu erfüllen?
III. Internationale Bemühungen der Bundesregierung a) Inwiefern hat sich die Bundesregierung bei den Tagungen der Kommission für Nachhaltige Entwicklung (CSD) der Vereinten Nationen für die Behandlung des Themas „Frauen und nachhaltige Entwicklung" eingesetzt bzw. beabsichtigt die Bundesregierung dies bei der 5. CSD-Tagung im April 1997 zu tun, bei der die Bestandsaufnahme der Umsetzung der Agenda 21 im Vordergrund stehen wird?
b) Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, sich bei der Sonder-Generalversammlung der Vereinten Nationen (SGV) im Juni 1997, wo eine umfassende Zwischenbilanz der seit Rio 1992 erzielten Fortschritte gezogen werden soll, für das Thema „Frauen und nachhaltige Entwicklung" einzusetzen, und welche Bilanz der Fortschritte bezüglich des Kapitels 24 der Agenda 21 wird die Bundesregierung dort präsentieren?
IV. Aktive Einbeziehung von Frauen in umweltpolitische Entscheidungen a) Hat die Bundesregierung die in Kapitel 24.3 der Agenda 21 geforderten Pläne ausgearbeitet, die den Anteil an Frauen erhöhen sollen, „die als Entscheidungsträger, Planer, Manager, Wissenschaftler und technische Berater mit der Konzipierung, Ausarbeitung und Umsetzung einer auf nachhaltige Entwicklung ausgerichteten Politik und entsprechender Programme befaßt sind" ?
b) Wie und wodurch will die Bundesregierung die Forderung aus dem Umweltkapitel der Pekinger Aktionsplattform nach einer „aktiven und sichtbaren Politik der Einbeziehung einer geschlechtsbezogenen Perspektive in alle Politiken und Programme" (§ 252) nachkommen, und inwieweit und durch welche Instrumente werden Entscheidungen auf ihre „Auswirkungen auf Frauen beziehungsweise Männer" geprüft?
c) Durch welche Maßnahmen und Aktivitäten hat sich die Bundesregierung bemüht, die im Kapitel K der Pekinger Aktionsplattform geforderte „effektive Beteiligung der Frau an der Erzeugung von Wissen, an der Umwelterziehung, an Entscheidungsprozessen und an Führungsaufgaben auf allen Ebenen" (§ 251) herzustellen?
d) Inwiefern berücksichtigen die Novellierungsbestrebungen hinsichtlich des Bau- und Raumordnungsgesetzes, die Einführung eines Bundesbodenschutzgesetzes oder andere Gesetzesvorhaben der Bundesregierung die in der Pekinger Aktionsplattform geforderte Mitwirkung von Frauen bei der Benennung des Bedarfs an öffentlichen Versorgungsleistungen, Raumplanung und der Bereitstellung und Planung städtischer Infrastrukturen (§ 253 g der Pekinger Aktionsplattform)?
e) Inwiefern berücksichtigen Aktivitäten und Einrichtungen der Bundesregierung zum Technologietransfer, wie z. B. das Internationale Transferzentrum für Umwelttechnik (ITUT) in Leipzig, die Forderung der Pekinger Aktionsplattform nach einer „Förderung umweltverträglicher Technologien, die unter Hinzuziehung von Frauen geplant, entwickelt und verbessert werden" (Kapitel K „Frauen und Umwelt")?
f) Inwieweit berücksichtigt die Agrarpolitik der Bundesregierung die in der Pekinger Aktionsplattform geforderte geschlechtsbezogene Perspektive bei der Planung und Durchführung von Mechanismen zur Ressourcenbewirtschaftung, Produktionstechniken und Infrastrukturentwicklung in ländlichen Gebieten (§ 253 e)?
g) Inwieweit berücksichtigt die Verkehrspolitik der Bundesregierung die in der Pekinger Aktionsplattform geforderte Förderung der Mitwirkung von Frauen bei der Benennung des Bedarfs an öffentlichen Versorgungsleistungen und der Bereitstellung und Planung städtischer Infrastruktur (§ 253 g) sowie die in § 253 e der Aktionsplattform geforderten Maßnahmen zur Einbeziehung einer geschlechtsbezogenen Perspektive in Planung und Durchführung von Infrastrukturentwicklung in ländlichen und städtischen Gebieten, z. B. im Rahmen der Bahnreform und nachfolgenden politischen Entscheidungen?
V. Schutz und effektive Anwendung der Kenntnisse, der Innovationen und der Gebräuche von Frauen a) Inwiefern sorgt die Bundesregierung für den wirksamen Schutz und die effektive Anwendung der Kenntnisse, Innovationen und Gebräuche von Frauen, wie es der § 253 c der Pekinger Aktionsplattform fordert?
b) Wodurch unterstützt die Bundesregierung im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt den Schutz der bestehenden Rechte des geistigen Eigentums von Frauen und den Erhalt der Kenntnisse und des Wissens autochtoner Bevölkerungsgruppen und ortsansässiger Gemeinschaften?
c) Inwiefern folgt die Bundesregierung dem Auftrag der Pekinger Aktionsplattform (Kapitel K „Frauen und Umwelt") nach geschlechtsspezifischer Analyse bei der Vergabe von Forschungsvorhaben, die den Zugang zu genetischen Ressourcen nach der Biodiversitätskonvention untersuchen?
VI. Entwicklungszusammenarbeit a) Inwiefern bemühen sich das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und von der Bundesregierung getragene Entwicklungsorganisationen, wie die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), um die Schaffung und Umsetzung des im Umweltkapitel der Pekinger Aktionsplattform beschriebenen Entwicklungsparadigmas?
b) Welche konkreten Schritte wurden von den in Frage 6 a) genannten Institutionen unternommen, um die Empfehlungen des Umweltkapitels der Pekinger Aktionsplattform und des Kapitels 24 der Agenda 21 umzusetzen?
VII. Datenerhebung a) Inwiefern und durch welche konkrete Vorhaben berücksichtigt die Bundesregierung die in der Pekinger Aktionsplattform (Kapitel K „Frauen und Umwelt") und der Agenda 21 (Kapitel 24) erhobene Forderung nach dem Aufbau geschlechtsspezifischer Datenbanken, Informations- und Überwachungssysteme und partizipativer handlungsorientierter Forschung?
b) In welche nationalen Datenbanken und Informationssysteme wurden Kenntnisse und Erfahrungen der Frauen in der Bewirtschaftung und Erhaltung natürlicher Ressourcen aufgenommen?
c) Inwiefern findet dieser Auftrag der Pekinger Aktionsplattform und der Agenda 21 Eingang in die Arbeiten zur umweltökonomischen Gesamtrechnung für die Bundesrepublik Deutschland?
d) Wodurch setzt die Bundesregierung die Forderung der Agenda 21 (Kapitel 24.8) nach Berücksichtigung des Wertes unbezahlter Arbeit einschließlich der gegenwärtig als Hausarbeit bezeichneten Arbeit in Systemen zur rechnerischen Erfassung der Ressourcen um?
e) In welchen Vorhaben wurden spezifische Auswirkungen der Schädigung der Umwelt und der natürlichen Ressourcen auf Frauen untersucht?
f) Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die strukturellen Zusammenhänge zwischen Geschlechterbeziehungen, der Umwelt und der Entwicklung in welchen Sektoren vor?
g) Inwieweit wurden beim Forschungsvorhaben „Analyse der Bedingungen für die Transformation von Umweltbewußtsein in umweltschonendes Verhalten" strukturelle Zusammenhänge zwischen Geschlecht, Umweltbewußtsein und umweltschonendem Verhalten untersucht, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen?
h) Inwieweit wird die Schadstoffbelastung der Bevölkerung, die durch die Umweltprobenbank des Bundes ermittelt wird, nach Geschlecht und Alter differenziert ermittelt?
i) Inwieweit geht die Forderung der Agenda 21 und der Pekinger Aktionsplattform nach geschlechtsspezifischen Datenbanken, Informations- und Überwachungssystemen und partizipativer handlungsorientierter Forschung in die Forschungsaufträge zu Indikatoren für eine nachhaltige Entwicklung ein, die die Bundesregierung vergibt?
j) Inwiefern bemüht sich die Bundesregierung, auch in ihrer Förderung von Umweltberatungsprojekten die geschlechterspezifischen Ansätze und Auswirkungen zu berücksichtigen?
k) Inwiefern ist die Bundesregierung bereit, Gleichstellungs-Verträglichkeitsprüfungen für alle Infrastruktur- und Verkehrsvorhaben durchzuführen, so z. B. Prüfungen von Vorhaben zum Luft-, Straßengüter-, motorisierten Individual- und Hochgeschwindigkeitsverkehr?
VIII. Umweltforschung a) Inwiefern wird die Forderung der Agenda 21 (Kapitel 24) und der Pekinger Aktionsplattform (Kapitel K „Frauen und Umwelt") nach Förderung von Frauen in der Umweltforschung von der Bundesregierung bei der Vergabe von Forschungsmitteln und der Berufung von Sachverständigengremien, wie dem Rat der Sachverständigen für Umweltfragen, berücksichtigt?
b) Welche Projekte aus dem aktuellen Umweltforschungsplan berücksichtigen die Förderung von Frauen in der Umweltforschung und die Erhebung geschlechtsspezifischer Daten im Umweltbereich?
c) Inwiefern ist die Bundesregierung bereit, ein Forschungsprogramm „geschlechtergerechte ökologische Mobilität - Abbau ungleichwertiger Mobilitätschancen für Frauen und Männer" oder andere Forschungsprogramme zur geschlechtsspezifischen Umweltforschung einzurichten?