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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Maßnahmen und Instrumente zur zügigen Umsetzung der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt

<span>Verpflichtung aus der Konvention über die biologische Vielfalt (CBD), Umsetzung und Erfolgskontrolle der nationalen Biodiversitätsstrategie, Verzahnung mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, Berücksichtigung der EU-Strategie und -Aktionspläne, zusätzliche Sektorstrategien, Kooperationspartner</span>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

06.03.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/816015. 02. 2008

Maßnahmen und Instrumente zur zügigen Umsetzung der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt

der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Dr. Anton Hofreiter, Sylvia Kotting-Uhl, Nicole Maisch, Renate Künast, Fritz Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 7. November 2007 wurde die nationale Strategie zur biologischen Vielfalt vom Bundeskabinett verabschiedet. Im Artikel 6 der Konvention über die biologische Vielfalt (CBD) hatten sich die Vertragsstaaten verpflichtet, nationale Umsetzungsstrategien zur Erreichung der Ziele der CBD zu entwickeln.

Ziel der nationalen Strategie ist es, den Biodiversitätsschutz als Querschnittsaufgabe in die Politik der Bundesregierung und somit in die verschiedenen Fachplanungen der Bundesministerien zu integrieren. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass der Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt als integrale Bestandteile sämtlicher Planungen und Entscheidungen berücksichtigt und etabliert werden.

Im Mai 2008 ist die Bundesregierung Gastgeberin der 9. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt. Die Ausrichtung der Vertragsstaatenkonferenz gibt der Bundesregierung die einmalige Möglichkeit, das nationale und internationale Engagement der Bundesrepublik Deutschland für den Biodiversitätsschutz zu unterstreichen.

Im Jahr 2001 haben in Göteborg die Mitgliedstaaten der EU beschlossen, den Artenverlust bis 2010 zu stoppen und für die Wiederherstellung von Habitaten und natürlichen Ökosystemen zu sorgen. Die Ziele und Maßnahmen der nationalen Biodiversitätsstrategie müssen demnach zügig umgesetzt werden. Es sterben täglich 150 Arten aus. In der Bundesrepublik Deutschland gelten mehr als 70 Prozent der Biotope als gefährdet. Von den rund 14 000 in der Roten Liste erfassten Pflanzenarten sind fast 30 Prozent in ihrem Bestand bedroht, knapp vier Prozent gelten als ausgestorben oder verschollen. Die Umsetzung der nationalen Strategie duldet daher keinen Aufschub mehr.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen39

1

Welche Verpflichtungen aus der Unterzeichnung der CBD hat die Bundesregierung bis heute umgesetzt, und welche Verpflichtungen muss die Bundesregierung noch in nationale Ziele umsetzen?

2

Wann wird die Bundesregierung die nationale Biodiversitätsstrategie an das Sekretariat der CBD und die anderen Vertragsstaaten übermitteln?

3

In welchem Maße findet ein europäischer und internationaler Austausch zwischen den Vertragsstaaten der CBD über die nationalen Biodiversitätsstrategien der Vertragsstaaten statt, und welche Erfahrungen aus anderen Vertragsstaaten und/oder Mitgliedstaaten der EU haben bei der Erarbeitung der nationalen Biodiversitätsstrategie Berücksichtigung gefunden?

4

In welchen zeitlichen Abständen wird die Bundesregierung eine Erfolgskontrolle über die Erreichung der Ziele und die Umsetzung der Maßnahmen der nationalen Biodiversitätsstrategie an den Deutschen Bundestag und das CBD-Sekretariat geben, und wann ist die erste Erfolgskontrolle geplant?

5

Reichen nach Ansicht der Bundesregierung die aktuellen nationalen Monitoringsysteme aus, um den Zustand der Arten und Biotope in der Bundesrepublik Deutschland zu erfassen, und soll im Sinne einer effektiven Erfolgskontrolle das Monitoring in der Bundesrepublik Deutschland gestärkt werden?

6

Wird die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode ein Konzept für ein Biodiversitätsmonitoring vorlegen, und wenn ja, welche Schwerpunkte werden hier gesetzt?

7

Welche konkreten Indikatoren werden angewendet, um eine überprüfbare Erfolgskontrolle über die Erreichung der Ziele und die Umsetzung der Maßnahmen der nationalen Biodiversitätsstrategie zu garantieren?

8

Inwieweit gibt es eine Verzahnung mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, und wird die Bundesregierung die Maßnahmen der Biodiversitätsstrategie bei der aktuellen Fortschreibung der Nachhaltigkeitsstrategie berücksichtigen?

9

Wird die Bundesregierung die in der Biodiversitätsstrategie genannten Indikatoren in die Nachhaltigkeitsstrategie integrieren?

10

Nach welchem verbindlichen und überprüfbaren Zeit- und Maßnahmenplan wird die Biodiversitätsstrategie in der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt?

11

Inwieweit plant die Bundesregierung in den verbindlichen und überprüfbaren Zeit- und Maßnahmenplan Sanktionsmöglichkeiten zu integrieren?

12

Welche Art von Sanktionsregelungen sieht die Bundesregierung bei Verstößen gegen die nationale Biodiversitätsstrategie vor?

13

Wer koordiniert die Umsetzung und Erfolgskontrolle der nationalen Biodiversitätsstrategie, und wie wird die Zusammenarbeit zwischen den Bundesministerien gestaltet und aktiv gefördert?

14

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Visionen, Ziele und Maßnahmen der Biodiversitätsstrategie in den verschiedenen Bundesministerien und Bundesämtern konkret umgesetzt werden?

15

Wie beurteilt die Bundesregierung die europäische Gemeinschaftsstrategie zur Erhaltung der Artenvielfalt (EU-Biodiversitätsstrategie), europäischen Biodiversitätsaktionspläne für die Gebiete Erhaltung der natürlichen Ressourcen, Landwirtschaft, Fischerei sowie Entwicklung und wirtschaftliche Zusammenarbeit, mit deren Hilfe die Biodiversitätsstrategie in alle Politikbereiche integriert werden soll?

16

In welchem Maße fanden die EU-Biodiversitätsstrategie und die verschiedenen Aktionspläne Berücksichtigung bei der Erarbeitung der nationalen Biodiversitätsstrategie?

17

Wie ist die Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und den Ländern sowie der EU gestaltet, um eine zügige und umfassende Umsetzung der nationalen Biodiversitätsstrategie zu garantieren?

18

Welche Maßnahmen und Schritte plant die Bundesregierung um die Einbindung der Länder in die Umsetzung zu intensivieren?

19

Wird nach Einschätzung der Bundesregierung das Göteborg-Ziel, bis zum Jahre 2010 den Artenverlust zu stoppen, in der EU und in der Bundesrepublik Deutschland erreicht werden, und wenn nein, warum nicht?

20

Welche nationalen und europäischen Maßnahmen und Instrumente wären nach Sicht der Bundesregierung notwendig, um bis zum Jahr 2010 den Verlust der Artenvielfalt zu stoppen?

21

Wie bewertet die Bundesregierung die Mitteilung der EU-Kommission „Eindämmung des Verlusts der Biodiversität bis 2010 – und darüber hinaus“ vom 22. Juni 2006, in welchem Maße fand die Mitteilung Berücksichtig bei der Erarbeitung der nationalen Biodiversitätsstrategie?

22

Welche Berücksichtigung findet der Beschluss von Göteborg aus dem Jahr 2001 in der nationalen Biodiversitätsstrategie sowie in deren Zeit- und Umsetzungsplan?

23

Welche verbindlichen Ziele und Maßnahmen der nationalen Biodiversitätsstrategie sollen bis zum Jahr 2010 umgesetzt werden, und reichen diese aus Sicht der Bundesregierung aus, um den Verlust der Artenvielfalt bis 2010 zu stoppen?

24

Welche konkreten Gesetzesinitiativen plant die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode, um die Umsetzung der nationalen Biodiversitätsstrategie zügig voranzubringen?

25

Durch welche konkreten Maßnahmen und Instrumente verpflichtet sich die Bundesregierung mit gutem Beispiel voranzugehen, um die Umsetzung der Ziele und Maßnahmen der nationalen Biodiversitätsstrategie so schnell wie möglich voranzutreiben (Auflistung nach Bundesbehören)?

26

Durch welche konkreten Maßnahmen, Instrumente und finanziellen Förderungen wird die Bundesregierung die zügige Umsetzung der Ziele und Maßnahmen der nationalen Biodiversitätsstrategie bei den Bundesländern und Kommunen sowie auch in der Zivilgesellschaft unterstützen?

27

Welche konkreten eigenen Mittel wird die Bundesregierung zur Finanzierung der Umsetzung der nationalen Biodiversitätsstrategie in den Haushaltsentwurf 2009 einstellen (Auflistung nach konkreten Titeln), und wenn nein, wie gewährleistet die Bundesregierung die Finanzierung der zügigen Umsetzung der in der nationalen Biodiversitätsstrategie verankerten Ziele, Maßnahmen und Instrumente?

28

Wie hoch sind die Kürzungen im Rahmen der finanziellen Vorausschau bei den Mitteln der Verordnung „Ländlicher Raum“ bzw. der zweiten Säule für die Bundesrepublik Deutschland?

29

Wie wirken sich diese Kürzungen in den einzelnen Ländern (Auflistung nach Ländern) aus, und welche nationalen Kofinanzierungsmittel entfallen darauf?

30

Welche Auswirkungen hat nach Auffassung der Bundesregierung die Kürzung der zweiten Säule der EU-Agrarpolitik auf die Finanzierung von Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt in der Bundesrepublik Deutschland und Europa, und welche konkreten Folgen haben diese Kürzungen für die Finanzierung der Umsetzung von Natura 2000 und das nationale Biotopverbundsystem?

31

Durch welche konkreten Maßnahmen und finanziellen Mittel wird die Bundesregierung die Kürzungen der zweiten Säule der EU-Agrarpolitik ausgleichen, und wird sich die Bundesregierung bei den nächsten Verhandlungen für eine finanzielle Stärkung der zweiten Säule starkmachen?

32

Wird die Bundesregierung sich auf nationaler und europäischer Ebene für eine Umlenkung von Subventionen (z. B. im Bereich der Land- und Forstwirtschaft im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik) einsetzen, die sich schädlich auf die biologische Vielfalt auswirken, um somit die notwendigen Finanzmittel für die zügige Umsetzung der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt bereitzustellen?

33

Welche zusätzlichen Sektorstrategien zur biologischen Vielfalt werden neben der im November vorgestellten Sektorstrategie zur biologischen Vielfalt in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bis wann als Ergänzung der Biodiversitätsstrategie vorgelegt?

34

Wie gestaltet die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit den nichtstaatlichen Akteuren, um eine zügige und umfassende Umsetzung der nationalen Biodiversitätsstrategie zu garantieren?

35

Welches sind aus Sicht der Bundesregierung die wichtigsten Kooperationspartner bei der Umsetzung der nationalen Biodiversitätsstrategie, und wie werden diese Partner aktiv in den Umsetzungsprozess integriert?

36

In welchem Rahmen werden die Landnutzer (insbesondere die Land- und Forstwirtschaft) in den Umsetzungsprozess der Biodiversitätsstrategie eingebunden?

37

Wie gestaltet die Bundesregierung die weitere Zusammenarbeit mit den Kooperationspartner nach Beendigung der Nationalen Foren zur biologischen Vielfalt, und ist ein Follow-Up-Prozess geplant?

38

Inwieweit wird die Bundesregierung die nationale Biodiversitätsstrategie dazu nutzen, in der allgemeinen und interessierten Öffentlichkeit ein stärkeres Bewusstsein für die biologische Vielfalt zu schaffen?

39

Welche konkreten Kommunikationsstrategien und Öffentlichkeitskonzepte sowie Umweltbildungsmaßnahmen plant die Bundesregierung, um das Wissen über die biologische Vielfalt und die nationale Biodiversitätsstrategie in die Gesellschaft zu tragen?

Berlin, den 15. Februar 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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