Internationaler Tourismus (Teil 3): Internationale Vereinbarungen
der Abgeordneten Halo Saibold, Gila Altmann (Aurich), Michaele Hustedt, Angelika Köster-Loßack, Albert Schmidt (Hitzhofen) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der internationale Tourismus verzeichnet seit Jahren massive Wachstumsraten. Für die nächsten beiden Jahrzehnte wird von einer weiteren Zunahme des internationalen Tourismus ausgegangen.
Die Folgen der Entwicklungen der letzten beiden Jahrzehnte sind evident: Die Erhöhung der Mobilität führt zu einer drastischen Zunahme der Emissionen, der Ausbau touristischer Infrastruktur zu weiterer Umweltzerstörung und die Verteilung der Einnahmen aus dem Tourismus verschärft die sozio-ökonomische Schieflage zuungunsten der Menschen in den touristischen Zielgebieten. Der Ausbau des Tourismus geht häufig nicht einher mit einer Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen in den Zielorten. Im Gegenteil: Die Lebensbedingungen für die einheimische Bevölkerung verschlechtert sich in vielen Fällen.
Die Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen (GATS), zu denen auch der Tourismus zählt, ist nicht geeignet, die Entwicklungsperspektiven der Entwicklungsländer als bedeutende Zielgebiete des internationalen Tourismus zu verbessern. Die Internationalisierung des Tourismus bedarf einer Internationalisierung des ordnungspolitischen Rahmens, sowohl auf der institutionellen Ebene wie auch auf der Ebene völkerrechtlich verbindlicher Abkommen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Internationale Vereinbarungen
Fragen32
Ist die Bundesregierung der Meinung, daß angesichts der Zunahme des internationalen Tourismus, völkerrechtlich bindende Vereinbarungen immer höhere Bedeutung zur Erreichung bedeutender tourismuspolitischer Ziele, wie z. B. Umwelt- und Sozialverträglichkeit, erlangen?
Wenn ja, wie unterstützt die Bundesregierung dieses Anliegen?
Wenn nein, warum nicht?
Gibt es internationale Abkommen, in denen konkrete Regelungen zum Tourismus getroffen wurden?
Wenn ja, welchen rechtlichen Status haben diese Abkommen?
Sind sie für die Unterzeichnerstaaten völkerrechtlich verbindlich?
Welche dieser Abkommen wurden von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet?
Welche internationalen Institutionen sind Träger/Initiatoren dieser Abkommen?
Hält die Bundesregierung die derzeit existierenden völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarungen über Tourismus für ausreichend, um den Zielen, wie sie aus der Agenda 21 hervorgehen, gerecht zu werden?
Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung diese Einschätzung?
Welche konkreten Maßnahmen und Initiativen, zu denen sich die Bundesregierung mit der Unterzeichnung der Agenda 21 verpflichtet hat, wurden auf seiten der Bundesregierung seit 1992 auf nationaler Ebene eingeleitet, um den in den Kapiteln 11, 17 und 36 der Agenda 21 formulierten tourismusbezogenen Zielen Folge zu leisten?
Zählt der Tourismus zu den sechs Schwerpunktbereichen, zu denen das Bundesministerium für Umwelt Arbeitsgruppen eingerichtet hat, in denen Ziele und Maßnahmen festgelegt werden, um die Verpflichtungen aus der Agenda 21 umzusetzen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Ziele und Maßnahmen wurden bereits festgelegt?
Welche konkreten Initiativen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von der Tourismuswirtschaft in Deutschland seit 1992 eingeleitet, um den in den Kapiteln 11, 17 und 36 der Agenda 21 formulierten Zielen Folge zu leisten?
In welcher Weise setzt sich die Bundesregierung bei ihren Branchengesprächen mit der deutschen Tourismuswirtschaft dafür ein, daß die Tourismuswirtschaft ihre Aufgabe, die sich aus der Umsetzung der Agenda 21 ableitet, wahrnimmt, um eine nachhaltige, umweltgerechte Entwicklung zu erreichen?
Setzt sich die Bundesregierung auf internationaler Ebene dafür ein, daß völkerrechtlich verbindliche Vereinbarungen über eine umwelt- und sozialverträgliche Entwicklung des Tourismus, wie sie in der Agenda 21 formuliert wurde, erarbeitet und verabschiedet werden?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
Unterstützt die Bundesregierung die Forderung des Europäischen Parlaments nach der Gründung eines „Weltforums für Tourismus"?
Wenn nein, warum nicht?
Unternimmt die Bundesregierung derzeit Anstrengungen auf internationaler Ebene (z. B. innerhalb der World Tourism Organization), damit die „Charta für nachhaltigen Tourismus" von Lanzarote den Status einer völkerrechtlich bindenden Verpflichtung erlangt?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wo und wie tut sie dies?
Bilaterale Vereinbarungen
Gibt es bilaterale Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und anderen Staaten, in denen unter anderem die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Tourismus geregelt sind?
Wenn ja, welche und mit welchem Inhalt?
Sieht die Bundesregierung in bilateralen Abkommen mit Ländern, die bedeutende Tourismusdestinationen darstellen, eine geeignete Möglichkeit, um im Dialog und in Kooperation mit diesen Ländern eine umwelt- und sozialverträgliche Entwicklung des Tourismus in diesen Ländern zu unterstützen?
Wenn nein, warum nicht?
Falls ja, plant die Bundesregierung derzeit den Abschluß bilateraler Abkommen mit Staaten, in denen der Tourismus hohe ökonomische, ökologische und soziale Bedeutung hat?
Welthandelsorganisation (WTO) / General Agreement on Trade and Services (GATS)
In welcher Form und mit welchem Inhalt wurden im GATS Regelungen getroffen, die den Wirtschaftssektor Tourismus betreffen?
Schließt sich die Bundesregierung der Meinung des Europäischen Parlaments an, daß das GATS zu Problemen der Wettbewerbsfähigkeit der gemeinschaftlichen Tourismuswirtschaft geführt habe und insbesondere klein- und mittelständische Betriebe hiervon betroffen seien?
Welche Auswirkungen haben die GATS-Regelungen auf die klein- und mittelständischen Betriebe der Tourismuswirtschaft in Deutschland?
Ist die Bundesregierung der Meinung, daß durch die Bestimmungen von GATS die Einhaltung hoher ökologischer und sozialer Schutzniveaus im Bereich der Tourismusentwicklung, wie sie auch in der Agenda 21 formuliert wurden, erschwert wird bzw. unmöglich gemacht wird?
Wenn nein, warum nicht?
Wird das „Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen" derzeit überarbeitet?
Wenn ja, welche für den Tourismus relevanten Bestimmungen werden voraussichtlich revidiert werden?
Welche Bestimmungen sollten aus Sicht der Bundesregierung überarbeitet werden?
In welcher Weise setzt sich die Bundesregierung dafür ein, daß ökologische Standards, wie sie insbesondere in der Agenda 21 und in verschiedenen multilateralen Umweltabkommen formuliert sind, Vorrang gegenüber dem WTO-Abkommen und seinen Anhängen bekommen und damit eine umweltverträgliche Tourismusentwicklung auf internationaler Ebene unterstützen?
In welcher Weise setzt sich die Bundesregierung dafür ein, daß soziale Mindeststandards (z. B. gewerkschaftliche Vereinigungsfreiheit, Recht auf Kollektivverhandlungen, Verbot der Kinderarbeit, Verbot von Zwangsarbeit) bei der Weiterentwicklung der WTO Eingang finden und damit soziale Standards auch für den Wirtschaftsbereich des Tourismus Geltung erlangen?
Setzt sich die Bundesregierung bei den Verhandlungen zur Weiterentwicklung der WTO dafür ein, positive Anreize für die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards zu entwickeln sowie die Idee des Öko-Labellings zu fördern, welches auch für touristische Produkte als marktkonformes Instrument anwendbar wäre?
Tourismus und Naturschutz
Gibt es multilaterale Umweltschutzabkommen, die Bestimmungen enthalten, die den Bereich „Tourismus und Natur/ Umweltschutz " tangieren?
Wenn ja, welche?
Welche Inhalte wurden hier jeweils festgelegt?
Welchen rechtlichen Status haben diese Abkommen jeweils?
Welche Verpflichtungen ergeben sich für die Unterzeichnerstaaten aus diesen Abkommen, und wie und durch wen wird die Einhaltung dieser Verpflichtungen jeweils überprüft?
Welches Ressort innerhalb der Bundesregierung vertritt jeweils die Interessen der Bundesrepublik Deutschland in den Gremien, die die Abkommen/Vereinbarungen aushandeln und unterzeichnen?
Gibt es Initiativen auf internationaler Ebene, weitere Abkommen im Bereich Umwelt- und Naturschutz mit direktem oder indirektem Bezug zu Tourismus zu unterzeichnen?
Wenn ja, über welche neuen Abkommen wird derzeit verhandelt?
In welchem institutionellen Rahmen (EU; VN; OECD etc.) finden diese Verhandlungen statt?
Wann ist gegebenenfalls mit einem Abschluß der Verhandlungen zu rechnen?
Welche konkreten Verpflichtungen für den touristischen Bereich ergeben sich aus — dem Ramsarübereinkommen von 1971, — dem UNESCO-Übereinkommen über die Erhaltung des Kultur- und Naturerbes der Welt (World Heritage Convention)?
In welcher Form wird die Einhaltung der Verpflichtungen, die sich aus diesen Abkommen für den Tourismus ergeben, insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland, überprüft?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung „Selbstverpflichtungen" von privaten oder „öffentlichen" internationalen Organisationen, die Umweltschutz im Tourismus zum Ziel haben?
Wenn ja, welche und mit welchem Inhalt?
Welche Programme zum Thema „Tourismus" und „Tourismus und Umwelt" wichtiger internationaler Organisationen (VN, OECD, World Tourism Organization, EU, World Travel and Tourism Council) gibt es?
Wann ist mit der Unterzeichnung der Protokolle zum Tourismus, zum Verkehr und zum Bodenschutz im Rahmen der Alpenkonvention zu rechnen?
Wer ist innerhalb der Bundesregierung jeweils federführend für die Verhandlungen über die acht Protokolle der Alpenkonvention?
Ist es richtig, daß für die Aushandlung des Tourismusprotokolls das Bundesministerium für Wirtschaft die Federführung hat?
Warum wurde die Federführung für das Tourismusprotokoll nicht dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit übertragen, da Ziel der Alpenkonvention der Schutz und die nachhaltige Entwicklung des Alpenraumes ist?