Überwachung des Fernmeldeverkehrs und anderer Kommunikation im Jahr 1996; Kenntnis der Bundesregierung über Auswirkungen
des Abgeordneten Manfred Such und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Angesichts des Umstands, daß die Bundesregierung weiterhin einen akustischen oder optischen „großen Lauschangriff" in Wohnungen fordert, ist von Interesse zu erfahren, welche Erkenntnisse die Bundesregierung über die Auswirkungen von bereits angewendeten „kleinen" Lauschangriffen hat, insbesondere über etwaige Ermittlungserfolge gegen gewichtige Kriminalitätsformen.
Da die Bundesregierung anläßlich unserer früheren Anfragen zu diesem Thema (u. a. Drucksachen 12/5269, 12/6517, 13/555, 13/ 3618) nicht in der Lage war, die zur Bewe rtung erforderlichen Detail-Angaben zu machen, wie dies in anderen Ländern - z. B. in den USA - bereits praktiziert wird, werden diese Fakten nachstehend für das Jahr 1996 erfragt in der Hoffnung, daß die Bundesregierung die nötigen Erhebungen und Berichte der Justiz inzwischen veranlaßt hat.
I. Überwachung des Fernmeldeverkehrs gemäß den §§ 100aff. StPO im Jahr 1996
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor bzw. ist sie bereit und in der Lage einzuholen hinsichtlich der nachfolgend erfragten genaueren Umstände von Maßnahmen zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs gemäß den §§ 100 a ff. StPO im Jahr 1996, jeweils aufgeschlüsselt — auf die Bereiche des Bundeskriminalamts sowie der einzelnen Bundesländer bzw. der TELEKOM-Direktionen — und nach den einzelnen Überwachungsanordnungen:
- Wie viele Überwachungsanträge wurden insgesamt gestellt wegen welcher Taten des Katalogs gemäß § 100 a StPO?
- Wie viele Überwachungsanordnungen ergingen daraufhin jeweils durch den Richter und wie viele durch die Staatsanwaltschaft in Eilfällen?
- Wie viele Anträge wurden abgelehnt? Auf welche Taten des Katalogs gemäß § 100 a StPO waren diese Anträge gestützt?
- Was ist der Bundesregierung über die zugrundeliegenden Sachverhalte bekannt?
- aa) Wegen welcher Katalogtaten ergingen die Anordnungen jeweils?
- bb) Wie vielen Anordnungen lag der Verdacht eines bloßen Deliktsversuchs zugrunde?
- cc) Aus welchen Umständen ergab sich jeweils die Annahme, daß die Ermittlungen ohne die beantragte Maßnahme „aussichtlos oder wesentlich erschwert wäre" (§ 100a Satz 1 letzter Halbsatz StPO)?
- dd) Wie wurde diese Annahme von den antragstellenden Ermittlern glaubhaft gemacht?
- ee) In wie vielen Fällen wurden Anordnungen von Richtern oder Staatsanwälten aufgrund eines nur mündlichen Antrags ausgesprochen, in wie vielen dann abgelehnt?
- e) Wie viele Anordnungen ergingen jeweils gegen als Täter oder aber als Teilnehmer verdächtigte Personen?
- f) Wie viele Anordnungen ergingen jeweils gegen Beschuldigte oder aber gegen Kontaktpersonen gemäß § 100 a Satz 2 StPO?
- g) Wie viele Fernmeldeanschlüsse wurden im Jahr 1995 überwacht
- aa) insgesamt,
- bb) wie viele öffentliche Anschlüsse (Telefonzellen etc.),
- cc) wie viele Anschlüsse von - jeweils als Täter oder Teilnehmer - Beschuldigten,
- dd) wie viele Anschlüsse von angeblichen Kontaktpersonen,
- ee) welches war die höchste Zahl überwachter Anschlüsse pro Anordnung und pro darin genannten Beschuldigten bzw. Kontaktperson?
- h) Welche Art von Fernmeldeverbindungen (Telefon, Telefax, Telex, Teletex usw.) wurden jeweils in wie vielen Fällen überwacht?
- i) Für welche Zeiträume ergingen jeweils wie viele Anordnungen:
- aa) wie häufig für kürzer als einen Monat,
- bb) wie häufig für ein bis zwei Monate,
- cc) wie häufig für zwei bis drei Monate?
- j) In wie vielen Fällen wurde die Überwachung verlängert um
- aa) weniger als einen Monat,
- bb) ein bis zwei Monate,
- cc) zwei bis drei Monate?
- k) Wie häufig wurde die Überwachung vor Ende der angeordneten Höchstfrist (§ 100 b Abs. 2 Satz 4 StPO) abgebrochen, weil
- aa) das Ermittlungsziel erreicht war,
- bb) der Tatverdacht offensichtlich widerlegt war?
- l) Was ist der Bundesregierung bekannt über die Zahl der dabei überwachten Kommunikationseinheiten?
- aa) Wie viele Telefongespräche und sonstige Kommunikationseinheiten wurden insgesamt jeweils überwacht und aufgezeichnet?
- bb) Wie viele Telefongespräche und sonstige Kommunikationseinheiten pro Anordnung und pro darin genannten Beschuldigten bzw. Kontaktperson wurden jeweils überwacht und aufgezeichnet?
- cc) Aufgrund wie vieler Anordnungen wurden jeweils überwacht und aufgezeichnet
- aaa) 1 bis 50 Kommunikationseinheiten,
- bbb) 50 bis 100 Kommunikationseinheiten,
- ccc) 100 bis 500 Kommunikationseinheiten,
- ddd) 500 bis 1 000 Kommunikationseinheiten,
- eee) 1 000 bis 5 000 Kommunikationseinheiten,
- fff) 5 000 bis 10 000 Kommunikationseinheiten,
- ggg) 10 000 bis 50 000 Kommunikationseinheiten,
- hhh) mehr als 50 000 Kommunikationseinheiten?
- m) Was ist der Bundesregierung bekannt über die Zahl der dabei überwachten Personen?
- aa) Mit insgesamt wie vielen Personen, die nicht in den Anordnungen genannt waren, wurde Kommunikation jeweils überwacht und aufgezeichnet?
- bb) Mit wie vielen Personen, die nicht in den Anordnungen genannt waren, wurden Telefongespräche und andere Kommunikationseinheiten jeweils pro Anordnung überwacht und aufgezeichnet?
- cc) Aufgrund wie vieler Anordnungen wurde Kommunikation jeweils überwacht und aufgezeichnet mit
- aaa) 1 bis 50 Personen,
- bbb) 50 bis 100 Personen,
- ccc) 100 bis 500 Personen,
- ddd) 500 bis 1 000 Personen,
- eee) 1 000 bis 5 000 Personen,
- fff) 5 000 bis 10 000 Personen,
- ggg) 10 000 bis 50 000 Personen,
- hhh) mehr als 50 000 Personen?
- n) Was ist der Bundesregierung bekannt über den jeweiligen Aufwand für die einzelnen Überwachungsmaßnahmen?
- aa) Wie viele Mitarbeiter der Polizei welcher Dienststellen, der Bundespost/Telekom sowie p rivate Dritte waren pro Anordnung an der Durchführung beteiligt?
- bb) Wie hoch beliefen sich die Kosten für die einzelnen Überwachungen jeweils einschließlich anteiliger Personal- und Gerätekosten?
- o) Was ist der Bundesregierung bekannt über die bei den einzelnen Überwachungsvorgängen verantwortlich Handelnden?
- aa) Polizeibeamte welcher Dienststellen beantragten die einzelnen Anordnungen (erfolgreich oder vergeblich)?
- bb) Welche Staatsanwälte oder Richter sprachen die einzelnen Anordnungen und Verlängerungen aus oder lehnten entsprechende Anträge ab?
- p) Welche Technik wurde im Rahmen der einzelnen Anordnungen jeweils eingesetzt?
- q) In welchem Umfang wurden pro Anordnung Aufzeichnungen gefertigt:
- aa) 1 bis 10 Stunden,
- bb) 10 bis 50 Stunden,
- cc) 50 bis 100 Stunden,
- dd) 100 bis 500 Stunden?
- r) In wie vielen Fä llen mit welcher Sachverhaltskonstellation wurden „Raumhintergrundgespräche" überwacht?
- s) Was ist der Bundesregierung bezüglich der Überwachung von Kommunikation mit Berufsgeheimnisträgern gemäß den §§ 53 f. StPO bekannt?
- aa) Im Rahmen wie vieler Anordnungen wurden jeweils wie viele Kommunikationseinheiten mit jeweils welcher A rt von Berufsgeheimnisträgern überwacht?
- bb) In welchen Fällen davon wurden in welchem Umfang Aufzeichnungen gefertigt?
- cc) Wie wurden die Erkenntnisse bzw. die Aufzeichnungen jeweils verwertet?
- t) In wie vielen Fällen wurden welche Zufallserkenntnisse über welche Taten innerhalb oder außerhalb des Katalogs gemäß § 100 a StPO bezüglich welcher Personen (Verdächtige, Kontaktpersonen oder Dritte) gewonnen und jeweils auf welche Weise mittelbar oder unmittelbar verwertet?
- u) Was ist der Bundesregierung bekannt über Ergebnisse und etwaige Ermittlungserfolge aufgrund der einzelnen Überwachungsanordnungen (jeweils Anzahl der als belastend eingestuften abgehörten Kommunikationseinheiten; Anzahl der daraus resultierenden Festnahmen, Anklagen, Hauptverfahren, Aburteilungen, Verurteilungen, sonstigen Maßnahmen)?
- v) Wann sind die in der Anordnung genannten sowie die sonstigen von Überwachungsmaßnahmen betroffenen Personen anschließend jeweils benachrichtigt worden?
- aa) Sofern die Benachrichtigung gemäß § 101 Abs. 1 StPO zurückgestellt wurde: Aus welchen Gründen wäre jeweils der Untersuchungszweck andernfalls gefährdet gewesen?
- bb) Wie viele Betroffene aufgrund wie vieler Überwachungsanordnungen sind bis heute nicht benachrichtigt worden?
- w) In wie vielen Fällen haben Betroffene mit welchem Ergebnis Rechtsmittel gegen die Überwachung eingelegt?
- x) Für welchen anderen Zweck sind die Überwachungserkenntnisse und Aufzeichnungen jeweils genutzt worden?
- aa) In wie vielen Fällen wurden sie im Rahmen weiterer Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten, eine Kontaktperson oder Dritte genutzt?
- bb) An welche anderen Stellen sind Erkenntnisse oder Aufzeichnungen zu welchen Zwecken übermittelt worden?
- y) Wann sind die gefertigten Aufzeichnungen und Abschriften jeweils vernichtet worden? In welchem Stadium befand sich zu der Zeit ein etwaiges Rechtsmittelverfahren?
- z) aa) Welche Besonderheiten oder auffallenden Probleme sind im Rahmen einzelner Anordnungen womöglich aufgetreten?
- bb) Wie stellen sich die vorstehend erfragten Informationen mit Häufigkeitszahlen im Diagramm - jeweils auch im Vergleich zu den Vorjahren - dar?
- cc) Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Ergebnissen, und welche Empfehlungen gibt die Bundesregierung für die künftige Überwachungspraxis gemäß den §§ 100 a ff. StPO?
2. Welche Ergebnisse hinsichtlich Umfang und Begleitumstände der Tekommunikationsüberwachung haben insbesondere die mit dem Verbrechensbekämpfungsgesetz beschlossenen Erweiterungen der Überwachungsbefugnisse erbracht?
3. a) Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, daß der Innenminister von Baden-Württemberg, wo nach dessen Angaben fast so viele Fernmeldeanschlüsse überwacht werden wie in den gesamten USA, Ende 1994 zum Teil bereits recht detaillie rt , wie vorstehend unter Nummer 1 erfragt, über die Umstände der Überwachungspraxis berichtete und im übrigen noch weitergehende Erhebungen angekündigt hat?
b) Welche Erfassungsraster sieht das im Sommer 1995 durch die Justizministerkonferenz zum 1. Januar 1996 beschlossene Erfassungs- und jährliche Berichtssystem außer einer Aufschlüsselung der Anlaßkatalogtaten genau vor?
c) Trifft es zu, daß die Erhebungen aufgrund dieses Beschlusses der Justizministerkonferenz deren vorausgegangenem Beschluß vom 22/23. November 1994 zufolge die Justiz „in einem möglichst geringen Maße belasten" sollte?
d) Welche zusätzlichen Erhebungsmerkmale und Auswertungsverfahren sieht die Bundesregierung über das nun begonnene Verfahren hinaus als erforderlich oder erhellend an?
e) Welche Gestaltungsvorschläge für ein effizientes Berichtssystem - vergleichbar aussagekräftig wie diejenigen, welche in vielen anderen Staaten als durchaus nötig und zumutbar für die Justiz angesehen werden - wird die Bundesregierung im Rahmen der Justizministerkonferenz bis wann vorlegen, um das seit 1. Januar 1996 praktizierte Erfassungssystem zu verfeinern?
f) Welche Erkenntnisse über die Begleitumstände der fraglichen Überwachungsmaßnahmen können zusätzlich durch die Rechtstatsachensammelstelle beim Bundeskriminalamt bereitgestellt werden?
II. Andere Formen der Überwachung aufgrund des „ Gesetzes zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität (OrgKG) "
1. Wie lauten die dem vorstehenden Abschnitt I entsprechenden Einzelangaben - insbesondere hinsichtlich der erzielten Ermittlungserfolge - für das Jahr 1996 hinsichtlich der Anwendung der nach dem „Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität (OrgKG)" vorgesehenen besonderen Befugnisse
- Rasterfahndung (§§ 98 a bis 98 c StPO),
- Foto- und Bildaufzeichnungen, Observation mit technischen Mitteln (§ 100 c Abs. 1 Nr. 1 StPO),
- Abhören und Aufzeichnen des nichtöffentlich gesprochenen Wortes (§ 100 c Abs. 1 Nr. 2 StPO),
- Einsatz verdeckter Ermittler (§ 110 a StPO),
- polizeiliche Beobachtung (§ 163 e StPO) jeweils für die Strafverfolgungsbehörden des Bundes und der einzelnen Bundesländer?
2. Wie viele Anordnungen zu den jeweiligen Maßnahmen ergingen auf Ersuchen des Staatsschutzes?
3. Welche Bundesländer haben nach Erkenntnissen der Bundesregierung welche der vorgenannten Instrumente im Jahr 1996 nicht angewendet?
4. Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts der Anzahl und des Erfolgs dieser Anordnungen den tatsächlichen Bedarf für den Einsatz solcher nachrichtendienstlichen Mittel sowie darüber hinaus für die rechtliche Verankerung des sog. Großen Lauschangriffs?
5. Welche Ergebnisse haben die nach Auskunft der Bundesregierung (Drucksache 13/555) hierzu bis Anfang des Jahres 1996 einzuholenden Erfahrungsberichte erbracht?
III. Zur heimlichen Erhebung personenbezogener Daten aufgrund der Länderpolizeigesetze
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bereits vor bzw. ist sie bereit einzuholen hinsichtlich der nachfolgend erfragten genaueren Umstände des Einsatzes „besonderer Mittel der Datenerhebung" durch die Polizeien der Länder im Jahr 1996 aufgrund der neueren Länderpolizeigesetze, nämlich
- längerfristige Observation,
- Einsatz verdeckter Ermittler,
- Einsatz von V-Leuten,
- verdeckte Anfertigung von Bildaufnahmen bzw. -aufzeichnungen,
- verdecktes Abhören bzw. Aufzeichnen des gesprochenen Wortes,
- verdeckter Einsatz technischer Mittel bezüglich Wohnungen,
- Einsatz von Personenschutzsendern, aufgeschlüsselt jeweils nach der A rt dieser Mittel und den einzelnen Bundesländern?
2. Welche Erkenntnisse über Begleitumstände dieser Einsätze nach den im Fragenkomplex I genannten Kriterien - sofern anwendbar - liegen der Bundesregierung, insbesondere über die Erfolge aufgrund dieser Maßnahmen, vor?
3. Wie viele dieser Maßnahmen wurden durch die Staatsschutz-Abteilungen durchgeführt bzw. veranlaßt?
4. Welche Bundesländer haben nach Erkenntnissen der Bundesregierung welche der vorgenannten Instrumente im Jahr 1996 nicht angewendet?
5. Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts der Anzahl und des Erfolgs dieser Anordnungen den tatsächlichen Bedarf für den Einsatz solcher nachrichtendienstlichen Mittel sowie darüber hinaus für die rechtliche Verankerung des sog. Großen Lauschangriffs?
Iv „ Einverständliches Abhören"
1. In wie vielen Fällen haben die Strafverfolgungsbehörden des Bundes (welche?) und welcher Bundesländer im Jahr 1996 von der Entscheidung des Gemeinsamen Senats des Bundesgerichtshofs vom 13. Mai 1996 (GSSt 1/96; abgedruckt in Neue Justiz 10/1996 Seite 536), daß ein Telefongespräch, welches eine Privatperson auf Veranlassung von Ermittlungsbehörden mit dem Tatverdächtigen führt, um belastende Aussagen zu erlangen, mitgehört, aufgezeichnet und prozessual verwertet werden dürfe, Gebrauch gemacht?
2 Wie lauten hinsichtlich der Begleitumstände dieser Fälle die Angaben entsprechend den Kriterien des vorstehenden Fragenkomplexes I, soweit anwendbar?
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor bzw. ist sie bereit und in der Lage einzuholen hinsichtlich der nachfolgend erfragten genaueren Umstände von Maßnahmen zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs gemäß den §§ 100 a ff. StPO im Jahr 1996, jeweils aufgeschlüsselt — auf die Bereiche des Bundeskriminalamts sowie der einzelnen Bundesländer bzw. der TELEKOM-Direktionen — und nach den einzelnen Überwachungsanordnungen:
Welche Ergebnisse hinsichtlich Umfang und Begleitumstände der Tekommunikationsüberwachung haben insbesondere die mit dem Verbrechensbekämpfungsgesetz beschlossenen Erweiterungen der Überwachungsbefugnisse erbracht?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, daß der Innenminister von Baden-Württemberg, wo nach dessen Angaben fast so viele Fernmeldeanschlüsse überwacht werden wie in den gesamten USA, Ende 1994 zum Teil bereits recht detaillie rt , wie vorstehend unter Nummer 1 erfragt, über die Umstände der Überwachungspraxis berichtete und im übrigen noch weitergehende Erhebungen angekündigt hat?
Welche Erfassungsraster sieht das im Sommer 1995 durch die Justizministerkonferenz zum 1. Januar 1996 beschlossene Erfassungs- und jährliche Berichtssystem außer einer Aufschlüsselung der Anlaßkatalogtaten genau vor?
Trifft es zu, daß die Erhebungen aufgrund dieses Beschlusses der Justizministerkonferenz deren vorausgegangenem Beschluß vom 22/23. November 1994 zufolge die Justiz „in einem möglichst geringen Maße belasten" sollte?
Welche zusätzlichen Erhebungsmerkmale und Auswertungsverfahren sieht die Bundesregierung über das nun begonnene Verfahren hinaus als erforderlich oder erhellend an?
Welche Gestaltungsvorschläge für ein effizientes Berichtssystem - vergleichbar aussagekräftig wie diejenigen, welche in vielen anderen Staaten als durchaus nötig und zumutbar für die Justiz angesehen werden - wird die Bundesregierung im Rahmen der Justizministerkonferenz bis wann vorlegen, um das seit 1. Januar 1996 praktizierte Erfassungssystem zu verfeinern?
Welche Erkenntnisse über die Begleitumstände der fraglichen Überwachungsmaßnahmen können zusätzlich durch die Rechtstatsachensammelstelle beim Bundeskriminalamt bereitgestellt werden?
Wie lauten die dem vorstehenden Abschnitt I entsprechenden Einzelangaben - insbesondere hinsichtlich der erzielten Ermittlungserfolge - für das Jahr 1996 hinsichtlich der Anwendung der nach dem „Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität (OrgKG)" vorgesehenen besonderen Befugnisse
Rasterfahndung (§§ 98 a bis 98 c StPO),
Foto- und Bildaufzeichnungen, Observation mit technischen Mitteln (§ 100 c Abs. 1 Nr. 1 StPO),
Abhören und Aufzeichnen des nichtöffentlich gesprochenen Wortes (§ 100 c Abs. 1 Nr. 2 StPO),
Einsatz verdeckter Ermittler (§ 110 a StPO),
polizeiliche Beobachtung (§ 163 e StPO) jeweils für die Strafverfolgungsbehörden des Bundes und der einzelnen Bundesländer?
Wie viele Anordnungen zu den jeweiligen Maßnahmen ergingen auf Ersuchen des Staatsschutzes?
Welche Bundesländer haben nach Erkenntnissen der Bundesregierung welche der vorgenannten Instrumente im Jahr 1996 nicht angewendet?
Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts der Anzahl und des Erfolgs dieser Anordnungen den tatsächlichen Bedarf für den Einsatz solcher nachrichtendienstlichen Mittel sowie darüber hinaus für die rechtliche Verankerung des sog. Großen Lauschangriffs?
Welche Ergebnisse haben die nach Auskunft der Bundesregierung (Drucksache 13/555) hierzu bis Anfang des Jahres 1996 einzuholenden Erfahrungsberichte erbracht?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bereits vor bzw. ist sie bereit einzuholen hinsichtlich der nachfolgend erfragten genaueren Umstände des Einsatzes „besonderer Mittel der Datenerhebung" durch die Polizeien der Länder im Jahr 1996 aufgrund der neueren Länderpolizeigesetze, nämlich
längerfristige Observation,
Einsatz verdeckter Ermittler,
Einsatz von V-Leuten,
verdeckte Anfertigung von Bildaufnahmen bzw. -aufzeichnungen,
verdecktes Abhören bzw. Aufzeichnen des gesprochenen Wortes,
verdeckter Einsatz technischer Mittel bezüglich Wohnungen,
Einsatz von Personenschutzsendern, aufgeschlüsselt jeweils nach der A rt dieser Mittel und den einzelnen Bundesländern?
Welche Erkenntnisse über Begleitumstände dieser Einsätze nach den im Fragenkomplex I genannten Kriterien - sofern anwendbar - liegen der Bundesregierung, insbesondere über die Erfolge aufgrund dieser Maßnahmen, vor?
Wie viele dieser Maßnahmen wurden durch die Staatsschutz-Abteilungen durchgeführt bzw. veranlaßt?
Welche Bundesländer haben nach Erkenntnissen der Bundesregierung welche der vorgenannten Instrumente im Jahr 1996 nicht angewendet?
Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts der Anzahl und des Erfolgs dieser Anordnungen den tatsächlichen Bedarf für den Einsatz solcher nachrichtendienstlichen Mittel sowie darüber hinaus für die rechtliche Verankerung des sog. Großen Lauschangriffs?
In wie vielen Fällen haben die Strafverfolgungsbehörden des Bundes (welche?) und welcher Bundesländer im Jahr 1996 von der Entscheidung des Gemeinsamen Senats des Bundesgerichtshofs vom 13. Mai 1996 (GSSt 1/96; abgedruckt in Neue Justiz 10/1996 Seite 536), daß ein Telefongespräch, welches eine Privatperson auf Veranlassung von Ermittlungsbehörden mit dem Tatverdächtigen führt, um belastende Aussagen zu erlangen, mitgehört, aufgezeichnet und prozessual verwertet werden dürfe, Gebrauch gemacht?
Wie lauten hinsichtlich der Begleitumstände dieser Fälle die Angaben entsprechend den Kriterien des vorstehenden Fragenkomplexes I, soweit anwendbar?