Maßnahmen zur Sicherstellung des guten chemischen Zustands von Trinkwasserquellen und weiterer Gewässer
der Abgeordneten Nicole Maisch, Cornelia Behm, Winfried Hermann, Peter Hettlich, Bettina Herlitzius, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Dr. Anton Hofreiter, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Ein nachhaltiges Angebot an einfach aufzubereitendem, gesundem Trinkwasser setzt auch in Deutschland einen vorsorgenden Gewässer- und Verbraucherschutz voraus. Trinkwasser wird in Deutschland vor allem aus Grundwasser gewonnen.
Die Qualität des Grundwassers ist jedoch stark gefährdet. Schadstoffe gelangen häufig nicht direkt in das Grundwasser, sondern über Luft, Boden, Flüsse oder undichte Kanäle. Verfügbare Informationen geben ein komplexes, jedoch unvollständiges Bild über die Ausbreitung, Verweildauer und Gefährlichkeit von Substanzen und ihren Abbauprodukten in Gewässern wieder. Die Auswirkungen von Giften auf die Biodiversität in den Grundwasserökosystemen sind zum Beispiel noch lückenhaft erforscht. Die natürliche Tierwelt spielt eine wesentliche Rolle für die Reinigung des Grundwassers. Auch fehlen Daten zu Mengen und Ursprung von Stoffeinträgen genauso wie zu den Auswirkungen der Verschmutzung für Umwelt, Gesundheit und Gesellschaft sowie die Kosten ihrer Beseitigung. Es stellt sich zudem die Frage, inwiefern der Klimawandel Einfluss auf die menschlich bedingten Verschmutzungen von Trinkwasserressourcen nimmt.
Die Ergebnisse aus den Gewässeruntersuchungen der Umweltbehörden geben bereits heute Anlass zur Sorge. Mehr als 50 Prozent der Grundwasservorkommen in Deutschland werden den guten Zustand bis 2015 wahrscheinlich nicht erreichen, wenn Politik und Verwaltung nicht zusätzliche Maßnahmen im Gewässerschutz ergreifen. Besonders problematisch sind die häufigen Funde von Schadstoffen wie Pestizide, Nitrat, Arzneiwirkstoffe, Schwermetalle oder Industriechemikalien in den Gewässern. Risiken für die Trinkwasserquellen sind nicht auszuschließen.
Das deutsche Wasserhaushaltsgesetz sieht einen vorsorgenden Ansatz für den Grundwasserschutz vor. Es verbietet seit spätestens dem Jahr 2002 eine weitere Verschlechterung der Gewässerqualität. Die EG-Wasserrahmenrichtlinie fordert zudem den guten chemischen bzw. ökologischen Zustand der Gewässer bis 2015. Der Eintrag von Schadstoffen ist zu reduzieren bzw. zu vermeiden. Die Freisetzung prioritärer Stoffe muss schrittweise reduziert bzw. beendet werden. Ausnahmen von diesen Anforderungen sind eng definiert.
In den Jahren 2008 und 2009 stehen auf europäischer und Bundesebene Entscheidungen an, die diesen Anforderungen Rechnung tragen müssen. Der Bund hat Gestaltungsmöglichkeiten in den wichtigsten Handlungsfeldern: Landwirtschaft und landwirtschaftliche Tierhaltung, Verkehr, Haushalte, Gesundheitswesen und Industrie. Darüber hinaus sind die Bundeskompetenzen bei stofflichen und anlagenbezogenen Regelungen mit der Föderalismusreform gestärkt worden.
Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD haben mit ihrem Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 anerkannt, dass eine hohe Lebensqualität der Bevölkerung saubere Gewässer voraussetzt. Zudem sicherten sie zu, die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in enger Abstimmung mit den Bundesländern umzusetzen. Zusätzlich hat die Bundesregierung im Rahmen der nationalen Biodiversitätsstrategie Maßnahmen genannt, um die Schadstoffeinträge entsprechend den Zielen der WRRL und weiterer gewässerbezogener Handlungsziele zu minimieren bzw. zu beenden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen58
Welchen strategischen Beitrag leistet die Bundesregierung – einschließlich ihrer relevanten Fachministerien – im Rahmen ihrer Gestaltungsmöglichkeiten bis zum Jahr 2009, damit die schadstoffbezogenen Qualitätsanforderungen der WRRL in Deutschland ganzheitlich und fristgerecht erreicht werden (insbesondere das Verschlechterungsverbot, die Umkehr von Verschmutzungstrends, Anforderungen bzgl. prioritärer Stoffe sowie den guten chemischen Gewässerzustand bis zum Jahr 2015)?
Inwiefern wird die Erarbeitung dieses strategischen Beitrages durch die Umsetzung der nationalen Biodiversitätsstrategie vorangetrieben bzw. gestärkt?
Welche Maßnahmenbündel bzgl. landseitiger Emissionsquellen ergreift die Bundesregierung in diesem Zusammenhang oder als zusätzlichen Beitrag, damit die schadstoffbezogenen Qualitätsanforderungen für den Nordostatlantik und für die Ostsee bis zum Jahr 2020 erreicht werden (diese Maßnahmen können auch zusätzliche positive Effekte für den Gewässerschutz generell haben)?
Wie stimmt sich die Bundesregierung mit den Bundesländern ab, um die Gewässer entsprechend den Vorgaben nach Artikel 4 der EG-Wasserrahmenrichtlinie zu schützen und zu sanieren?
Wie werden das Parlament und die Öffentlichkeit im Hinblick auf die unter Frage 1 bis 4 genannten strategischen Entscheidungen und Maßnahmen der Bundesregierung bzw. der relevanten Fachministerien eingebunden?
Wie viele unbefristete Stellen sind und werden in den relevanten Bundesverwaltungen eingerichtet, um Entscheidungen und Maßnahmen der Gewässerreinhaltung vorzubereiten und sicherzustellen?
Welche Maßnahmen werden von der Bundesregierung umgesetzt, damit das Personal aller relevanten Bundesverwaltungen über die Anforderungen und Maßnahmen der Gewässerreinhaltung nachweislich und hinreichend informiert ist?
Wie steht die Bundesregierung zur strukturellen Weiterentwicklung der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA), um Maßnahmen gegen die Gewässerverunreinigung effektiver vorbereiten und abstimmen zu können (z. B. zur Einrichtung eines Ausschusses bzgl. prioritärer Stoffe, Entwicklung sektorübergreifender Strategien bzw. umweltökonomischer Instrumente zur effektiven Reduzierung und Vermeidung von Schadstoffeinträgen)?
Kann die Bundesregierung eine aktuelle Übersicht darüber geben, ob und wie sich die angewandten Überwachungsprogramme der Bundesländer im Hinblick auf die Ermittlung der Gewässerverschmutzung unterscheiden (insbesondere im Hinblick auf die untersuchten Schadstoffe, Emissionsquellen, Gewässerorganismen & weiteren Kompartimenten, Zeiträume, Messorte und Einzugsbereiche je Messstelle)?
Welche Indikatoren liegen vor, um zu klären, inwiefern Schadstoffeinträge Einfluss auf die Gewässer-Biodiversität nehmen, einschließlich auf die natürliche Reinigungsfunktion der Gewässer?
Inwieweit wird der Einfluss von Schadstoffen auf die Biodiversität der Grundwasserökosysteme bereits überwacht?
Hat die Bundesregierung Daten darüber, wie viele Mengen an den bereits wasserrechtlich gelisteten Schadstoffen in den relevanten Anwendungsbereichen jährlich verbraucht werden, und wann werden diese Informationen veröffentlicht?
Wenn Frage 12 positiv beantwortet wurde: Wie hat sich in den Sektoren Landwirtschaft, Industrie, Verkehr, Haushalte und Gesundheitswesen die Anwendung bzw. die Freisetzung von gewässerrelevanten Schadstoffen in den vergangenen drei bis fünf Jahren entwickelt?
Wie ist die derzeitige Situation der Schadstoffbelastung der Gewässer und aquatischer Organismen in Deutschland bezüglich der wichtigsten Schadstoffgruppen, einschließlich hormonell wirksamer Substanzen und Arzneistoffe?
Wo befinden sich in Deutschland die regionalen Schwerpunkte der Schadstoffbelastung in Bezug auf die wichtigsten Schadstoffgruppen, und welchen Eintragsquellen sind diese zuzuordnen?
Wie hat sich die Schadstoffbelastung in den Gewässern für die Trinkwassernutzung in den letzten drei bis fünf Jahren entwickelt?
Wie viele Trinkwassergewinnungsbetriebe (in Prozent) in Deutschland mussten in den letzten drei bis fünf Jahren durch Schadstofffunde geschlossen werden, ihren Betrieb vorübergehend einstellen bzw. zusätzliche Reinigungsmaßnahmen vornehmen?
Sofern Frage 11 (Untersuchungen zur Grundwasserbiodiversität) positiv beantwortet wurde: Inwiefern hat sich in den letzen zehn Jahren – bzw. seit Verfügbarkeit von Daten – die natürliche Artenvielfalt im Grundwasser durch Schadstoffeinträge verändert?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Konzentrationen von polyfluorierten organischen Substanzen (im letzten Jahr auch als PFT bekannt geworden) im Meereswasser, in Meeressedimenten und in Meeresfischen aus der Nord- und Ostsee, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Konzentrationen?
Wie stellt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Kompetenzen sicher, dass die Informationsdefizite im Hinblick auf den Verbrauch und die Umweltrisiken von gewässerrelevanten Schadstoffen behoben und minimiert werden?
Wann wird die Bundesregierung ein Berichtsystem im Hinblick auf die Schadstoffsituation in Gewässern einführen, das sich von seiner Systematik an derjenigen der Lebensmittelüberwachung bzw. -berichterstattung anlehnt?
Welche Beiträge leistet die Bundesregierung zur (Weiter-)Entwicklung integrierter Monitoring-Konzepte, die insbesondere folgende Fragen klären: jährlicher Verbrauch von Wirkstoffen in den wichtigsten Nutzersektoren, Verbreitung und Ansammlung von Schadstoffen in der Gewässerumwelt, Langzeitwirkungen der Schadstoffe einschließlich ihrer Summations- und Kombinationseffekte, Rolle des Klimawandels sowie Wirkung von Schadstoffen auf Boden- und Grundwasserökosysteme?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, die bislang übliche substanzspezifische Abwasserbewertung durch den integrativen Ansatz der Gesamtabwasserbewertung (Whole-Effluent-Assessment) zu ergänzen, um dem Dilemma zu entgehen, dass nur ein kleiner Teil der wirksamen Schadstoffe analysiert werden kann?
Welche konkreten Maßnahmen werden von der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Biodiversitätsstrategie bis 2009 umgesetzt, um die Erkenntnisse über Schadstoffe und ihre Auswirkungen auf Gewässerbiodiversität und chemische Gewässerqualität zu verbessern?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um polyfluorierte organische Substanzen als Parameter in die Überwachung der Meeresumwelt aufzunehmen?
Welche Kriterien wendet die Bundesregierung an, um die ökologischen Auswirkungen der bisherigen und derzeitigen Beschlüsse und Programme mit Relevanz für die Gewässerreinhaltung auf Bundes- und Länderebene zu überprüfen bzw. zu messen?
Welche konkreten quantitativen Reduktionserfolge sind mit der Umsetzung der für die Gewässerreinhaltung relevanten Gesetze in Deutschland erzielt worden (insbesondere mit den Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 76/769/EWG einschließlich ihrer Tochterrichtlinien sowie der Richtlinien 80/68/EWG, 91/676/EWG, 91/414/EWG, 96/61/EG und 98/8/EG, 98/83/EG)?
Welche quantitativen (Zwischen-)Ziele hat die Bundesregierung mit ihren Maßnahmen und Entscheidungen bis zum Jahr 2007 erreicht, um die vertraglich festgelegten Ziele der OSPAR- und HELCOM-Konvention im Hinblick auf das Phasing-Out von besonders gefährlichen Stoffen (gelistete Stoffe) zu erfüllen?
Welche spezifischen Maßnahmen werden mit welchem quantitativen Erfolg von der Bundesregierung seit spätestens dem Jahr 2006 unternommen, um die Einträge von prioritären Stoffen gemäß Anhang X der WRRL (Liste von 2001) zu reduzieren bzw. zu beenden?
Wann werden in Deutschland die Reduktionsziele für Nitrat-Einträge aus diffusen Quellen entsprechend der Vereinbarungen der internationalen Nordseeschutzkonferenz von 1987 erfüllt sein, und welche Anstrengungen unternimmt hierbei der Bund (die Ziele waren für 1995 zu erreichen gewesen)?
Welche konkreten quantitativen Auswirkungen der Pestizidanwendung und Freisetzung zeigten in Deutschland die Umsetzung des 6. EU-Umweltaktionsprogramms sowie des Pestizid-Reduktionsprogramms der Bundesregierung seit deren Verabschiedung?
Welche Gesetze, Programme, Entscheidungen bzw. Initiativen sind der Bundesregierung bekannt, mit denen der Eintrag von Schadstoffen in die Gewässer EU-weit bzw. bundesweit minimiert bzw. beendet werden soll?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei der Vergabe von Mitteln des Bundes das Verschlechterungsverbot gemäß WRRL nachweislich eingehalten wird, insbesondere bei der Vergabe von öffentlichen Mitteln an die Landwirtschaft?
Welche konkreten Anforderungen gelten bundesweit, um die gute landwirtschaftliche Praxis im Hinblick auf die Reduzierung der Schadstoffeinträge in Gewässer sicherzustellen (vor allem bzgl. konkreter, nicht aufhebbarer Mindestabstände zu Gewässern, Grünlandgebot in Überschwemmungsgebieten, Vorrang nichtchemischer Bewirtschaftungsmethoden)?
Welche jährlichen Reduktions- und Substitutionsziele bzgl. Schadstoffe sind im Rahmen der Gestaltungsmöglichkeiten des Bundes für die einzelnen Handlungsfelder und wichtigsten Emissionsquellen festgelegt, insbesondere für Landwirtschaft, Industrie, Verkehr, Haushalte und Gesundheitswesen?
Welche Maßnahmen werden von der Bundesregierung im Einklang mit Artikel 10 der Wasserrahmenrichtlinie (Kombinierter Ansatz) eingeführt, um nichtchemische Methoden und Produktionsprozesse in den unter Frage 35 genannten Handlungsfeldern zu befördern und zu gewährleisten?
Welche Maßnahmen werden zur Weiterentwicklung des Standes der Technik erarbeitet und umgesetzt, um den Zielen der WRRL im Hinblick auf die chemische Güte der Gewässer fristgerecht zu entsprechen?
Wie steht die Bundesregierung zur Stellungnahme des Europäischen Parlaments zur EG-Richtlinie bzgl. der Umweltqualitätsnormen in der Wasserpolitik (insbesondere zum Vorschlag, die Stoffliste um 30 weitere Substanzen zu ergänzen und die Beendigung der Einträge prioritärer gefährlicher Stoffe bis 2020 bzw. 2025 sicherzustellen)?
Welche konkreten Pestizidreduktionsziele einschließlich Zwischenziele hat sich die Bundesregierung für die Umsetzung des 6. EU-Umweltaktionsprogramms in Deutschland bis 2009 und darüber hinaus gesetzt?
Wie steht die Bundesregierung zur Stellungnahme des Europäischen Parlaments zur Novellierung der Richtlinie 91/414/EG, nichtchemischen Wirkstoffen und Alternativen gemäß der vergleichenden Bewertung und des Substitutionsprinzips den Vorrang bei der Zulassung zu geben?
Welche Vorschläge hat die Bundesregierung im Rahmen dieser Beratungen eingebracht, um eine Kohärenz des Pestizid- und Biozidrechts mit den Anforderungen der WRRL und den Beschlüssen zum Erhalt der Biodiversität sicherzustellen?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die gewässerrelevante Problematik der Biozidanwendung durch Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen effektiv bewältigt wird?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die ständige Abgabe von gewässerschädigendem Nanosilber aus den Waschmaschinen eines ausländischen Herstellers zu unterbinden?
Welche konkreten umwelt- und ressourcenbezogenen Kosten fallen bei der Verschmutzung der Gewässer durch Schadstoffe in Deutschland jährlich an?
Welche Abgabenkonzepte werden bis spätestens 2010 eingeführt, damit (auch) die umwelt- und ressourcenbezogenen Kosten durch die Hauptverursacher von Schadstoffeinträgen gedeckt werden – insbesondere in den Bereichen Landwirtschaft, Verkehr, Industrie, Haushalte, Gesundheitswesen?
Mit welchen Maßnahmen wird die Öffentlichkeit einschließlich der Umweltverbände darin gefördert, an der Ausgestaltung und Umsetzung relevanter Programme und Entscheidungen frühzeitig und aktiv mitwirken zu können?
Werden alle relevanten Informationen über Schadstoffeinträge, Untersuchungsergebnisse und wichtigsten Ursprungsquellen zeitnah in das Internet gestellt?
Gibt es auf Bundesebene hinreichend skalierte und öffentlich leicht zugängliche Karten dazu, wo die wichtigsten Ursprungsquellen von Schadstoffeinträgen sind und inwiefern die hierfür verantwortlichen Betriebe bzw. Anwender Subventionen aus öffentlicher Hand erhalten?
Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um bei Produkten mit (potenziell) wassergefährdenden Wirkstoffen auf ihre Umweltrisiken effektiver bzw. öffentlichkeitswirksamer hinzuweisen?
Wie wird in Deutschland bei der Zulassung von gewässerrelevanten Wirkstoffen die Öffentlichkeit eingebunden?
Sind bzw. werden Werbeverbote für Produkte mit wassergefährdenden Stoffen eingeführt?
Wie steht die Bundesregierung zur Einführung verbindlicher und hinreichend konkreter Prüfkriterien, die Subventionen für Aktivitäten ausschließen, mit denen Einträge von Schadstoffen in die Gewässer einhergehen?
Inwiefern unterscheiden sich die einzelnen Bundesländer in ihren Ansätzen, die gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft im Hinblick auf die Reduzierung von Schadstoffeinträgen – ausgenommen Pestizideinträge – in die Gewässer zu überprüfen (insbesondere bzgl. Stoffe, Inhalte und Häufigkeit von Kontrollen sowie Zahl, Art und Größe der jährlich kontrollierten landwirtschaftlichen Betriebe)?
Wie viel Prozent der kontrollierten landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland wurden in den vergangenen Jahren beanstandet, weil sie bei der Anwendung von wassergefährdenden Stoffen die gewässerschutzrechtlichen Anforderungen nicht eingehalten haben?
Bei wie viel Prozent dieser Betriebe wurden tatsächlich Geldbußen verhängt, und bis zu welcher Höhe?
Wie viel Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland wurden 2005, 2006 und 2007 im Rahmen des Pestizidkontrollprogramms auf die Einhaltung des Gewässerabstandes überprüft?
Welche Konsequenzen werden aus den Ergebnissen der Gewässerabstandskontrolle gezogen (der Anteil der beanstandeten Betriebe hat zugenommen)?
Wie werden nach der Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes die behördlichen Kontrollen bzgl. des Pestizideinsatzes durchgeführt – insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der präzisierten artenschutzrechtlichen Anforderungen (§ 6)?