Umsetzung der europäischen Eisenbahnpakete
der Abgeordneten Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Bettina Herlitzius, Peter Hettlich, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Europäische Parlament verabschiedete 2001 das so genannte 1. Eisenbahnpaket (RL 91/440/EWG, 95/18/EG und 95/19/EG – auch Infrastrukturpaket genannt), mit dem eine Netzöffnung im Güterverkehr und die Einrichtung einer Regulierungsbehörde erzielt werden sollte. Dieses Paket musste bis März 2003 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Bundesrepublik Deutschland gehörte zu den 9 Ländern, die die EU-Richtlinien bis zu diesem Zeitpunkt nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt hatten.
2006/2007 schickte sich die EU-Kommission an, die Umsetzung zu prüfen. Sie versandte zu diesem Zweck an alle Regierungen der Mitgliedstaaten einen Fragenkatalog.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Welche Fragen stellte die EU-Kommission an die Bundesregierung zur Umsetzung des 1. Eisenbahnpaketes?
Welche Antworten gab die Bundesregierung der EU-Kommission auf diese Fragen?
Wie lautet die Beurteilung dieser Antworten durch die EU-Kommission? Teilt die EU-Kommission die in den Antworten vertretenen Auffassungen der Bundesregierung?
Welche Teile des 2. Eisenbahnpaketes (RL 04/49-51 und EG-VO 881/04) bedürfen noch einer Umsetzung durch die Bundesregierung?