Ausgestaltung eines Holding-Modells zur Teilprivatisierung der Deutsche Bahn AG
der Abgeordneten Winfried Hermann, Fritz Kuhn, Dr. Anton Hofreiter, Bettina Herlitzius, Peter Hettlich, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im November 2007 fand im Kanzleramt ein Spitzentreffen unter Leitung des Bundesministers für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes Dr. Thomas de Mazière mit Bahnchef Hartmut Mehdorn, dem Bundesminister der Finanzen Peer Steinbrück und dem Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Wolfgang Tiefensee statt. Dabei wurde die Idee eines „Holdingmodells“ entwickelt, das durch eine Neuorganisation der Deutschen Bahn AG (DB AG) eine Teilprivatisierung der Transportgesellschaften möglich machen soll, ohne dass dazu ein Gesetz notwendig wäre.
Nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ am 11. November 2007 soll nach diesem Modell eine Finanzholding unterhalb der DB AG Holding und oberhalb der Bereiche Personenfernverkehr, Personennahverkehr, Güterverkehr und Logistik gegründet werden, die dann bis zu 49 Prozent privatisiert werden könnte. In anderen Berichten werden unter dem Dach der neuen Finanzholding lediglich die Personenverkehrs- und Logistiksparte zusammengefasst („FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND“ vom 4. Februar 2008). Die DB AG Holding und die Eisenbahninfrastrukturgesellschaften würden demnach nicht privatisiert. Die genaue Ausgestaltung des Modells ist bis heute unklar.
Laut einem Bericht der „FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND“ vom 4. Februar 2008 bereite die Konzernspitze der DB AG bereits „die Teilprivatisierung unter Hochdruck“ vor. Dazu gehöre beispielsweise die Einrichtung eines Datenraumes, in dem sich die potenziellen Investoren detailliert über das Unternehmen informieren könnten. Am 1. Februar 2008 sollen der Vorstandsvorsitzende Hartmut Mehdorn und der Bahn-Finanzvorstand Diethelm Sack dem Artikel zufolge dem Aufsichtsratspräsidium der DB AG einen entsprechenden Plan vorgelegt haben.
Am 9. Februar 2008 berichtete die „Süddeutsche Zeitung“, dass auch die Bundesregierung plane, noch in diesem Jahr Teile der DB AG auf der Basis des Holding-Modells zu privatisieren. Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Wolfgang Tiefensee arbeite „mit Hochdruck“ daran, Teile des Unternehmens noch 2008 an private Investoren zu verkaufen. Dabei solle das von der SPD geforderte Volksaktien-Modell keine Rolle spielen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Welches Modell der Teilprivatisierung der DB AG vertritt die Bundesregierung aktuell?
Wie genau soll das jetzt in den Medien diskutierte so genannte Holding-Modell ausgestaltet sein?
a) Welche bisherigen Gesellschaften der DB AG werden der neuen Holding unterstellt?
b) Wird es Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge zwischen der neuen Holding und der bisherigen DB AG Holding geben?
c) In welcher Rechtsform wird die Holding eingesetzt?
d) Werden Doppelmandatierungen im Aufsichtsrat von neuer und alter Holding erlaubt sein?
In welcher Weise soll ein dauerhafter Verbleib der neu zu schaffenden Holding unter dem Dach der DB-Holding sichergestellt werden, um eine eigentumsrechtlich vollständige Trennung von Netz und Betrieb dauerhaft auszuschließen, wie es z. B. die Gewerkschaft Transnet wünscht?
Treffen die Medienberichte zu, dass der Vorschlag für ein konkretes Holding-Modell schon den Mitgliedern des Aufsichtsrates zugeleitet wurden?
Wann sollen der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung über das Holding-Modell entscheiden?
Wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag das Holding-Modell vor einer Beschlussfassung im Aufsichtsrat der DB AG zur Beratung vorlegen, und wenn ja, wann, und in welcher Form?
Inwieweit ersetzt das Holding-Modell eine gesetzgeberische Entscheidung über die Teilprivatisierung der DB AG, wie sie mit dem Gesetzentwurf über die teilweise Kapitalprivatisierung der DB AG im Rahmen des Eisenbahnneuordnungsgesetzes bereits zur Beratung in den Deutschen Bundestag eingebracht worden ist?
a) Falls ja, wird der Gesetzentwurf für die teilweise Kapitalprivatisierung der DB AG dann zurückgezogen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Welches Ergebnis hatte die vom Koalitionsausschuss beauftragte Prüfung des „Volksaktien-Modells“ der SPD?
Wird eine Teilprivatisierung nach dem „Volksaktien-Modell“ von der Bundesregierung weiter verfolgt?
Stimmt die Bundesregierung zu, dass – wie zahlreiche Gutachten belegen – aus Artikel 87e Abs. 3 des Grundgesetzes (GG) folgt, dass der Bund den entscheidenden Einfluss auf das Schienennetz ausüben können muss?
a) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass diese Einflussnahmemöglichkeiten durch das Modell weiter erschwert werden?
b) Welche Argumente sprechen aus Sicht der Bundesregierung dafür, dass das Holding-Modell aus gesetzgeberischer Sicht ohne gesetzliches Votum mit Artikel 87e GG vereinbar ist?
Ist die Teilprivatisierung unter dem Dach einer Holding mit den europarechtlichen Vorgaben zu einer Trennung von Netz und Transport vereinbar?
Falls ja, ist nicht zumindest die grundlegende Zielrichtung der Vorgaben beeinträchtigt, wenn beide Geschäftsbereiche weiter unter einem Dach geführt werden und verdeckte zweckwidrige Einflussnahmen damit nicht ausgeschlossen werden können?
Wie wird beim Holding-Modell gewährleistet, dass private Investoren keinen Zugriff auf die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes haben?
a) Wie kann dies gewährleistet werden, wenn der Vorstandsvorsitzende der Gesamtholding DB AG auch Vorgesetzter der Holdingtöchter oder gar selbst deren Vorstandsvorsitzender ist?
b) Welche Interessenskonflikte erwachsen aus der personellen Doppelfunktion (Chef der Gesamtholding und Chef der geplanten Teil-Holding für die Transportsparten)?