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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Integrationskurse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (G-SIG: 16010186)

Anzahl der Integrationskurse, Anzahl der Teilnehmer, nähere Angaben zu Kursteilnehmern, Niveau der Kurse, finanzielle Ausstattung der Kurse, Stundenzahl, Teilnahmeberechtigte

Fraktion

DIE LINKE

Datum

14.02.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/49127. 01. 2006

Integrationskurse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge

der Abgeordneten Sevim Dagdelen, Ulla Jelpke, Jan Korte, Karin Binder und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Mit dem Zuwanderungsgesetz wurde ein verbindliches Integrationskursangebot für Neuzuwanderer eingeführt, das aus einem Sprach- und einem Orientierungskurs besteht. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist verantwortlich für die Kurse, deren Durchführung es privaten oder öffentlichen Trägern überträgt. Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die vor dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes eingereist sind und bereits länger in Deutschland leben, können unter dem Stichwort „nachholende Integration“ entweder bei Bezug von Leistungen nach SGB II oder bei „besonderer Integrationsbedürftigkeit“ zur Teilnahme verpflichtet oder bei freien Plätzen zu den Kursen zugelassen werden. Teilnehmende müssen sich an den Kosten der Kurse mit mindestens 1 Euro pro Unterrichtsstunde beteiligen.

Zirka 200 000 Menschen mit Duldung sind von den vom Bund geförderten Integrationsmaßnahmen ausgeschlossen, unter ihnen fast 50 000 Menschen, die bereits seit über zehn Jahren in der Bundesrepublik Deutschland leben (Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 20. Dezember 2005, Bundestagsdrucksache 16/307).

Von Politikerinnen und Politikern der CDU/CSU wird immer wieder die Ausweisung von Migrantinnen und Migranten gefordert, die eine Teilnahme an den Integrationskursen angeblich verweigern (Berliner Zeitung, 2. August 2005). Falls die Teilnahme an einem Kurs verweigert wird, sieht das Gesetz die Kürzung von Sozialleistungen vor. In Bayern beschloss das bayerische Kabinett, dass Sozialleistungen gekürzt und darüber hinaus eine weitere Aufenthaltserlaubnis abgelehnt werden kann, wenn ein Integrationskurs nicht erfolgreich absolviert wird (FAZ, 21. Dezember 2005).

Träger der Integrationskurse berichten dagegen, dass viele der Migrantinnen und Migranten über eine niedrige Schulbildung verfügen, schlechte Lernvoraussetzungen mitbringen und deswegen den Kurs voraussichtlich nicht erfolgreich absolvieren werden. Sie fordern den Gesetzgeber auf, mehr Stunden zu genehmigen (taz, 17. August 2005).

Zahlen oder andere Angaben über ausländische Staatsangehörige, die eine Teilnahme verweigern, sind bisher nicht bekannt. Stattdessen teilen Träger der Integrationskurse in Berlin mit, dass überwiegend Migrantinnen und Migranten an den Kursen teilnehmen, die schon länger in Deutschland leben (taz, 17. August 2005). Laut Aussage der Staatsministerin für Integration, Migration und Flüchtlinge, Maria Böhmer, ist die Nachfrage von auf Dauer hier lebenden Ausländerinnen und Ausländern weit höher als das Angebot an Plätzen (Frankfurter Rundschau, 8. Dezember 2005).

Kritik gibt es ebenso an der Qualität der Sprachkurse. Die Zuwanderungskommission hatte bereits gefordert, „das Kursangebot […] nach Sprach- und Bildungsniveau der Teilnehmer zu differenzieren“ (Bericht der Unabhängigen Kommission „Zuwanderung“: „Zuwanderung gestalten – Integration fördern“, S. 261). Kritiker weisen darauf hin, dass eine Unterstützung bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt ergänzend zu den Sprachkursen notwendig sei, um die Arbeitsmarktchancen von Teilnehmenden zu verbessern (taz, 28. Dezember 2005).

Sprachträger wie Volkshochschulen kritisieren, dass die Durchführung der neuen Integrationskurse zu einer aufwendigen Verwaltung führe. Der Kontrollaufwand sei überdimensioniert und die Berichtspflichten gegenüber dem Bundesamt umfangreich. Die Folge sei ein unangemessen hoher Aufwand an Personal und ein damit verbundener zusätzlicher Arbeitsaufwand, der nicht vergütet werde (DIE ZEIT, 7. Juli 2005, DIE WELT, 18. Juli 2005).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie viele Integrationskurse mit wie vielen Plätzen haben seit 1. Januar 2005 begonnen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

2

Wie hoch ist die Anzahl der Teilnehmenden insgesamt, die seit dem 1. Januar 2005 an den Integrationskursen teilnehmen?

a) Wie viele derjenigen sind Neuzuwanderer und besitzen nach § 44 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) einen Teilnahmeanspruch?

b) Wie viele derjenigen sind Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, die nach § 9 Abs. 1 Satz 1 des Bundesvertriebenengesetzes einen Teilnahmeanspruch besitzen?

c) Wie viele derjenigen sind ausländische Staatsangehörige sowie Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die nach § 44 Abs. 4 AufenthG zur Teilnahme zugelassen wurden?

d) Wie viele derjenigen sind ausländische Staatsangehörige, die nach § 44a Abs. 1 Nr. 2 AufenthG zur Teilnahme verpflichtet worden sind?

(Bitte die einzelnen Gruppen auch getrennt nach Geschlecht und Bundesland aufführen.)

3

Wie viele der neu zugewanderten Teilnehmenden mit Teilnahmeberechtigung nach § 44 Abs. 1 AufenthG sind

a) ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Drittstaaten,

b) Unionsbürgerinnen und Unionsbürger,

c) Asylberechtigte,

d) Ausländerinnen und Ausländer, die im Rahmen der Familienzusammenführung eine Aufenthaltserlaubnis erhalten,

e) Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention,

f) Kontingentflüchtlinge?

(Bitte die einzelnen Gruppen auch getrennt nach Geschlecht und Bundesland aufführen.)

4

Wie viele der neu zugewanderten Teilnehmenden mit Teilnahmeanspruch nach § 44 Abs. 1 AufenthG sind nach § 44a Abs. 1 Satz 1 und 2 AufenthG zur Teilnahme verpflichtet worden, weil sie „sich nicht auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen“ können oder weil sie Leistungen nach dem SGB II beziehen (bitte auch getrennt nach Geschlecht und Bundesland aufführen)?

5

Wie viele der Teilnehmenden, die bereits länger in der Bundesrepublik Deutschland leben und unter dem Stichwort „nachholende Integration“ am Kursangebot teilnahmen,

a) nahmen freiwillig an den Kursen teil (nach § 44 Abs. 4 AufenthG),

b) wurden von Arbeitsagenturen zur Kursteilnahme verpflichtet (nach § 44a Abs. 1 Satz 1 und 2 AufenthG),

c) wurden von den Ausländerbehörden zur Kursteilnahme verpflichtet (nach § 44a Abs. 1 Satz 1 und 2 AufenthG),

d) haben Leistungen nach dem SGB II bezogen,

e) sind beruflich gering qualifiziert,

f) sind Mütter mit Familien?

(Bitte die einzelnen Gruppen auch getrennt nach Geschlecht und Bundesland aufführen.)

6

a) Wie viele der neu zugewanderten Teilnehmenden bestanden den Integrationskurs nicht, wie viele schlossen ihn erfolgreich ab?

b) Wie viele Teilnehmende, die bereits länger in der Bundesrepublik Deutschland leben und unter dem Stichwort „nachholende Integration“ am Kursangebot teilnahmen, bestanden den Integrationskurs, wie viele von ihnen nicht?

(Bitte die Angaben auch getrennt nach Geschlecht aufführen.)

7

Welche Kenntnisse und Angaben besitzt die Bundesregierung darüber, dass ausländische Staatsangehörige sich einer verpflichtenden Teilnahme an den Integrationskursen verweigert haben, und wie hoch ist der prozentuale Anteil der sich Weigernden zur Zahl derjenigen, die zur Teilnahme an den Kursen verpflichtet wurden?

8

a) Wie viele der ausländischen Staatsangehörigen, die sich einer Teilnahme verweigerten, mussten eine Kürzung der Sozialleistungen in Kauf nehmen?

b) Bei wie vielen derjenigen wurde eine weitere Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert?

9

a) Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, dass zur Teilnahme verpflichtete ausländische Staatsangehörige, die Sozialleistungen nach SGB II beziehen und die Teilnahme verweigert haben, der Drohung mit Abschiebung bzw. mit der Nichtverlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis ausgesetzt waren?

b) Wie bewertet die Bundesregierung Forderungen nach Ausweisung von Migrantinnen und Migranten, die eine Teilnahme an den Integrationskursen angeblich verweigern?

10

a) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Beschluss des bayerischen Kabinetts, dass Sozialleistungen gekürzt werden können und darüber hinaus eine weitere Aufenthaltserlaubnis abgelehnt werden kann, wenn ein Integrationskurs nicht erfolgreich absolviert wird?

b) Hat die Bundesregierung Kenntnis von weiteren Bundesländern, die beschlossen haben bzw. planen, eine ähnliche Regelung wie in Bayern zu beschließen?

Falls ja, um welche Regelungen in welchem Bundesland handelt es sich?

11

Teilt die Bundesregierung die Kritik von Sprachschulen und Volkshochschulen, dass das Verfahren zur Verwaltung der Kurse zu aufwendig ist und dieser zusätzliche Arbeitsaufwand nicht ausreichend vergütet wird?

Falls ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um diese Probleme zu beseitigen?

Falls nein, warum nicht?

12

Wie viele der Integrationskurse waren berufsfeldbezogen ausgerichtet, und welche Berufsfelder sind einbezogen worden?

Wenn keine Kurse berufsfeldbezogen ausgerichtet waren, warum nicht?

13

Bei wie vielen der zur Teilnahme verpflichteten ausländischen Staatsangehörigen fanden begleitend weitere Maßnahmen zur Unterstützung ihrer Eingliederung in den Arbeitsmarkt statt?

14

a) Wie viele der Intergrationskurse wurden für spezielle Zielgruppen durchgeführt?

b) Wie viele der Integrationskurse wurden speziell für Frauen, wie viele für Jugendliche, wie viele für Eltern angeboten?

c) Wie viele richteten sich speziell an Analphabeten?

d) Wie viele der Kurse waren von einer Kinderbetreuung begleitet?

15

Wie hoch war bisher die finanzielle Ausstattung der Intergrationskurse von Seiten der Bundesregierung, und wie viel Geld stellten die Länder zur Verfügung?

a) Wie viele Bundesmittel, wie viele Landesmittel waren für Neuzuwanderer, wie viele für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, wie viele für ausländische Staatsangehörige, die bereits länger in der Bundesrepublik Deutschland leben, vorgesehen?

b) Wie viel Geld will die Bundesregierung in den nächsten vier Jahren pro Jahr für die Integrationskurse zur Verfügung stellen, wie viel für Neuzuwanderer, wie viel für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler und wie viel für ausländische Staatsangehörige, die bereits länger in der Bundesrepublik Deutschland leben?

c) Plant die Bundesregierung, das Fördervolumen für die Integrationskurse für ausländische Staatsangehörige, die bereits länger in der Bundesrepublik Deutschland leben, zu erhöhen?

Wenn ja, um wie viel?

Wenn nein, warum nicht?

16

Plant die Bundesregierung in Reaktion auf die Kritik der Träger, die Unterrichtsstunden der Integrationskurse von 600 auf 900 zu erhöhen?

Wenn nein, warum nicht?

17

Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik, dass viele Geringverdienende durch die Kosten von mindestens 1 Euro pro Unterrichtsstunde zu stark belastet werden, und plant die Bundesregierung, die Kosten deswegen für Geringverdienende zu erlassen?

18

Plant die Bundesregierung, ausländische Staatsangehörige mit Duldung zur Teilnahme an den Integrationskursen zu berechtigen?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 26. Januar 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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