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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Die Zukunft der britischen und französischen Nuklearstreitkräfte und ihre Rolle im Kontext einer Europäischen Verteidigungspolitik (G-SIG: 13012302)

Von der französischen Regierung vorgeschlagenes Konzept einer konzertierten Abschreckung, regelmäßige Unterrichtung und Konsultierung über die militärische nukleare Planung Frankreichs, deutsch-französischer Dialog über die Rolle der nuklearen Abschreckung im Kontext der Europäischen Verteidigungspolitik, Vereinbarkeit mit Bestimmungen des Nichtverbreitungsvertrages, möglichst frühzeitige Ratifizierung des Comprehensive Test Ban Treaties, Reduzierung der englischen und französischen Nuklearwaffen

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

18.03.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/696817. 02. 97

Die Zukunft der britischen und französischen Nuklearstreitkräfte und ihre Rolle im Kontext einer Europäischen Verteidigungspolitik

der Abgeordneten Angelika Beer, Winfried Nachtwei, Christian Sterzing und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Seit den französischen Atomtests im Sommer 1995 hat sich die Debatte über die Bedeutung von Atomwaffen für die europäische Sicherheit intensiviert. Die französische Regierung hat das Konzept der „konzertierten Abschreckung" in die Diskussion gebracht. Im „Gemeinsamen Deutsch-Französischen Sicherheits- und Verteidigungskonzept" wurde ein Dialog „über die Rolle der nuklearen Abschreckung im Kontext der Europäischen Verteidigungspolitik " vereinbart.

Vor dem Hintergrund einer auch intensivierten nuklearen Zusammenarbeit zwischen Frankreich und Großbritannien und einer neuen Qualität in der französischen nationalen Atomwaffendebatte bekommen diese Entwicklungen eine wachsende Bedeutung und öffentliche Relevanz.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Wie definiert die französische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung das von dem französischen Ministerpräsidenten Alain Juppé vorgeschlagene Konzept einer konzertierten Abschreckung?

2

Wie bewertet die Bundesregierung dieses Konzept im einzelnen, und welche Schlußfolgerungen zieht sie daraus?

3

In welchem Verhältnis steht die „konzertierte Abschreckung" nach Bewertung der Bundesregierung zur nuklearen Abschreckung im Rahmen der NATO, und in welchem Umfang ist sie mit dieser kompatibel bzw. inkompatibel?

4

Wie haben nach Kenntnis der Bundesregierung die anderen Mitgliedstaaten, assoziierten Mitglieder und Beobachter in der WEU, die Vereinigten Staaten von Amerika und Rußland auf dieses Konzept reagiert?

5

Welche Formen eines europäischen Konsultationsmechanismus im Hinblick auf die französischen Nuklearwaffen (bzw. einer europäischen nuklearen Planungsgruppe) werden nach Kenntnis der Bundesregierung zur Zeit seitens der französischen Regierung durchdacht, und was wären nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. die Aufgaben eines solchen Mechanismus?

6

Wie bewertet die Bundesregierung diese Überlegungen, und welche Schlußfolgerungen zieht sie daraus?

7

Welche Formen und Aufgaben eines Konsultationsmechanismus würde die Bundesregierung begrüßen, bzw. welche Formen und Aufgaben eines Konsultationsmechanismus würde die Bundesregierung auf jeden Fall ablehnen?

8

In welcher Form will die Bundesregierung in einen derartig Konsultationsmechanismus eingebunden werden und, wenn ja, auf welcher Ebene?

9

In welchem Verhältnis stehen diese Vorschläge und Überlegungen nach Einschätzung der Bundesregierung zu dem seitens Frankreich gemachten Angebot, vor allem die Bundesrepublik Deutschland und Spanien regelmäßig über die militärische nukleare Planung Frankreichs zu unterrichten und zu konsultieren?

Handelt es sich um weitergehende Initiativen bezüglich der französischen Kooperationsbereitschaft, und wenn ja, in welchen Punkten?

10

Welche Haltung nimmt Großbritannien nach Kenntnis der Bundesregierung zu den o. g. französischen Vorschlägen und Überlegungen ein, und welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der britischen Haltung?

11

Welche Rolle spielen und welche Aufgabe haben nach Kenntnis der Bundesregierung a) in der französischen Nukleardoktrin, b) in der Nukleardoktrin der NATO substrategische Nuklearwaffen beim Krisenmanagement, und wie bewertet die Bundesregierung diese Funktionen mit welchen Schlußfolgerungen im Vergleich?

12

In welchem Umfang und bei welchen Gelegenheiten hat die französische Regierung die Bundesregierung bislang a) über ihre nationale Nuklearstrategie, b) ihre nukleare Zielplanung, c) ihre nukleare Rüstungsplanung, d) ihre nuklearen Command and Control-Strukturen, e) ihre Ziele im Bereich der nuklearen Rüstungskontrolle, f) und die Frage, unter welchen Umständen Frankreich ggf. Nuklearwaffen einsetzen würde, informiert?

13

Wie bewertet die Bundesregierung die von Frankreich erhaltenen Informationen a) dem Umfang und b) der Qualität der Informationen nach im Vergleich zu jenen Informationen, die sie seitens der USA im Kontext der NATO zu den gleichen Themen erhalten hat?

14

Zu welchen Themenkomplexen bez. der Nuklearstreitkräfte Frankreichs sieht sich die Bundesregierung bislang unzureichend informiert, warum und wann?

15

Über welche Fragen und Themen soll der mit Frankreich vereinbarte „Dialog über die Rolle der nuklearen Abschreckung im Kontext der Europäischen Verteidigungspolitik" nach Auffassung der Bundesregierung im einzelnen geführt werden?

16

Warum wird die Absicht, einen „Dialog über die Rolle der nuklearen Abschreckung im Kontext der Europäischen Verteidigungspolitik" zu führen, in dem Abkommen über die „gemeinsame deutsch-französische Sicherheitskonzeption" festgehalten?

17

Über welche Fragen und Themen will Frankreich diesen mit Deutschland vereinbarten Dialog nach Kenntnis der Bundesregierung führen?

18

Welche Personen werden in welcher Funktion an diesem Dialog nach derzeitiger Planung teilnehmen, und in welchem Umfang und organisatorischen Rahmen soll dieser Dialog geführt werden?

19

In welchem Verhältnis steht nach Auffassung der Bundesregierung der deutsch-französische Dialog über die „Rolle der nuklearen Abschreckung im Kontext der Europäischen Verteidigungspolitik" einerseits zur Entwicklung einer gemeinsamen „Europäischen Verteidigungspolitik" und andererseits zur Entwicklung dieser Verteidigungspolitik im Rahmen der NATO?

20

Warum hielt die Bundesregierung die „Entwicklung einer Gemeinsamen europäischen Verteidigungspolitik im Rahmen der EU" in ihrer Antwort vom 6. November 1996 auf die Schriftlichen Fragen Nr. 3 bis 6 der Abgeordneten Angelika Beer für „derzeit nicht aktuell, sondern für eine hypothetische Frage" (Drucksache 13/6056, S. 2), wenn sie gleichzeitig mit Frankreich eine Vereinbarung über einen Dialog über die Rolle der nuklearen Abschreckung im Kontext der Europäischen Verteidigungspolitik vorbereitete?

21

Wodurch und aus welchen Gründen wurde aus einer „hypothetischen Frage" der „Kontext" für einen deutsch-französischen Dialog über die Rolle der nuklearen Abschreckung?

22

Welche völkerrechtlichen Hinderungsgründe sieht die Bundesregierung in den Bestimmungen der Artikel I und II des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV), die Nuklearwaffen Frankreichs und Großbritanniens im Rahmen einer zukünftigen europäischen Verteidigung einzubeziehen

a) für den Fall, daß die Westeuropäische Union (WEU) als selbständige Institution erhalten bleiben sollte und Ort der Verwirklichung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik werden sollte,

b) für den Fall, daß die WEU längerfristig in die EU überführt werden sollte,

c) für den Fall, daß die EU die Form eines Staatenbundes oder einer Föderation erhalten sollte,

d) für den Fall, daß die EU die Form eines Bundesstaates erhalten sollte?

23

Vertritt die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 20. November 1996 auf die Schriftlichen Fragen Nr. 7 bis 10 der Abgeordneten Uta Zapf die Auffassung, daß die bei Hinterlegung der Ratifikation des NVV durch die Bundesrepublik Deutschland abgegebene Erklärung, nach der „keine Bestimmung des Vertrages so ausgelegt werden kann, als behindere sie die weitere Entwicklung der europäischen Einigung, insbesondere die Schaffung einer Europäischen Union mit entsprechenden Kompetenzen" (Drucksache 13/6356, S. 4) deutlich macht, daß die britische Regierung im Hinblick auf die EU irrt, wenn sie feststellt, daß der NVV eine Weiter gabe von Nuklearwaffen bzw. der Verfügungsgewalt über diese so lange eine Verletzung des NVV darstellen würde, wie die europäischen Nationalstaaten, die Nuklearwaffen besitzen, weiter existieren, und wie begründet die Bundesregierung Ihre Auffassung?

24

Welchen Zielen soll nach Auffassung a) der Bundesregierung, b) der Regierung Frankreichs nach Kenntnis der Bundesregierung, der nunmehr beschlossene deutsch-französische Dialog über die Rolle der nuklearen Abschreckung im Kontext der Europäischen Verteidigungspolitik dienen?

25

In welchem Umfang werden Fragen der nuklearen Rüstungskontrolle und einer möglichen Einbeziehung der französischen Nuklearstreitkräfte in künftige Abrüstungsverhandlungen Gegenstand des vereinbarten deutsch-französischen Dialogs sein oder eines anderen rüstungskontrollpolitischen Mechanismus?

26

Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union eine Gemeinsame Aktion mit dem Ziel einer Selbstverpflichtung aller EU-Mitgliedstaaten zu einer möglichst frühzeitigen Ratifizierung des Comprehensive Test Ban Treaties während der Jahre 1997 und 1998 anzuregen?

Wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?

27

Welche Auffassung vertritt die Bundesegierung zu der vom Bundesminister der Verteidigung, Volker Rühe, in einem Interview mit den ARD-Tagesthemen am 30. Januar 1997 vertretenen Auffassung, daß - wenn bei START III noch einmal eine Halbierung der strategischen Nuklearwaffen seitens der USA und Rußlands angegangen werde - „dann (...) auch die englischen und französischen Nuklearwaffen gefordert" seien und „in diesem Zusammenhang diskutiert werden müssen", und wie begründet die Bundesregierung Ihre Auffassung?

Bonn, den 17. Februar 1997

Angelika Beer Winfried Nachtwei Christian Sterzing Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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