BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Verfahren der französischen Justiz gegen eine deutsche Menschenrechtlerin und Journalistin sowie andere (G-SIG: 13012310)

Vorwurf der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und Vorbereitung terroristischer Aktivitäten gegen die am Grenzübergang Valencienne festgenommene Türkei-kritische Journalistin Ursula Ünlü, Zusammenarbeit zwischen türkischen, französischen und deutschen Sicherheitsdiensten

Fraktion

PDS

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

18.03.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/704119. 02. 97

Verfahren der französischen Justiz gegen eine deutsche Menschenrechtlerin und Journalistin sowie andere

der Abgeordneten Rolf Köhne, Ulla Jelpke, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Laut Frankfurter Rundschau vom 7. Februar 1997, der türkischen Tageszeitung Hürrijet vom 7. Februar 1997, der Jungen Welt vom 11. Februar 1997 sowie einer Meldung von Radio Bremen vom 8. Februar 1997 wurde die deutsche Staatsbürgerin Ursula Ünlü am 6. Februar 1997 von der 14. Kammer des Großen Pariser Strafgerichtes wegen angeblicher „Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung" und wegen des unbewiesenen Vorwurfs der „Vorbereitung von terroristischen Aktionen" zu zwei Jahren Haft mit fünfjähriger Bewährungszeit verurteilt. Es wurde ein Aufenthaltsverbot für den Großraum Paris für die Dauer von drei Jahren ausgesprochen. Insgesamt wurden elf Menschen zu Haftstrafen zwischen fünfzehn Monaten und vier Jahren verurteilt. Für drei der Angeklagten besteht in Frankreich ein nationaler Haftbefehl. Alle Angeklagten sympathisieren mit der prokommunistischen türkischen Volksbewegung „Devrimci Halk Kurtulus Cephesi" (DHKC), die in der Türkei massiver Verfolgung ausgesetzt ist. Weder in Frankreich noch in Deutschland ist die politische Arbeit der DHKC verboten.

Mit dem Verfahren ging vorerst ein Prozeß zu Ende, auf den Ursula Ünlü und die übrigen Mitangeklagten seit siebzehn Monaten gewartet hatten. Die Türkei-kritische Journalistin und Menschenrechtlerin war am 11. September 1995 am französisch-belgischen Grenzübergang Valencienne in Begleitung von drei türkischen Asylbewerbern festgenommen worden. Ursula Ünlü befand sich auf dem Weg nach Brüssel, wo sie eine aus Rechtsanwälten bestehende Menschenrechtsdelegation für die Türkei zusammenstellen wollte. Nach vier Tagen wurde sie per Haftverschonung freigelassen, allerdings mit drastischen Auflagen:

  • Sie durfte Paris nicht mehr verlassen, ihre beiden in Deutschland lebenden Kinder (zehn und elf Jahre alt) nicht mehr besuchen, durfte ihren Beruf als Journalistin nicht ausüben und erhielt für die Dauer des zwangsweisen Aufenthaltes in Paris keine Hilfe zum Lebensunterhalt.
  • Sie mußte sich in den ersten Monaten alle zwei Tage bei der Polizei melden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen11

1

Hat die Bundesregierung Hilfen zwecks Sicherung des Lebensunterhalts der deutschen Staatsbürgerin Ursula Ünlü geleistet?

2

Sind der Bundesregierung die Gründe bekannt, die zu einer Verweigerung von Hilfen zum Lebensunterhalt für Frau Ünlü durch französische Behörden geführt haben?

3

Mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung auf französische Stellen eingewirkt, Hilfen zum Lebensunterhalt gemäß dem Europäischen Fürsorgeabkommen an Frau Ursula Ünlü zu leisten?

4

Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, die Schlüsse auf eine Mitgliedschaft von Frau Ünlü in einer „kriminellen Vereinigung " zulassen?

Wenn ja, welche Erkenntnisse sind dies und an welche ausländischen Stellen wurden diese Erkenntnisse weitergegeben?

5

Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, die den Schluß nahe legen, daß Frau Ünlü an der Vorbereitung von terroristischen Aktionen beteiligt gewesen ist?

Wenn ja, welche Erkenntnisse sind dies und an welche ausländischen Stellen wurden diese Erkenntnisse weitergegeben?

6

Haben nach Kenntnis der Bundesregierung bundesdeutsche Sicherheitsbehörden, wie Verfassungsschutzbehörden des Bundes oder der Länder, der Bundesnachrichtendienst, das Bundeskriminalamt, die Landeskriminalämter oder andere Stellen, Erkenntnisse über Frau Ünlü oder Erkenntnisse über das politische Umfeld der DHKC an französische oder türkische Sicherheitsbehörden weitergeleitet?

7

Ist es im Rahmen des Strafverfahrens gegen Frau Ünlü oder ihrer Mitangeklagten zu einer Zusammenarbeit zwischen türkischen Sicherheitsdiensten, französischen Sicherheitsdiensten und bundesdeutschen Stellen gekommen?

Wenn ja, auf wessen Initiative kam diese Zusammenarbeit zustande?

8

Wurde seitens französischer, deutscher oder türkischer Stellen im Fall der Frau Ünlü und ihrer Mitangeklagten förmlich um Amtshilfe gebeten?

Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage wurde Amtshilfe gewährt und wie gestaltete sich die Zusammenarbeit?

9

Ist es jenseits internationaler Abkommen zu einem informellen Austausch von Erkenntnissen zwischen deutschen, französischen oder türkischen Stellen im Fall der Frau Ünlü und ihrer Mitangeklagten gekommen?

Wenn ja, welche Maßgaben waren von bundesdeutschen Stellen beim informellen Austausch von Informationen zu beachten?

10

Käme es nach Einschätzung der Bundesregierung auf Grund der in Deutschland gegen Frau Ünlü vorliegenden Erkenntnisse zu einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren?

11

Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um für Frau Ünlü die Reisefreiheit nach europäischen Rechtsnormen wiederherzustellen?

Bonn, den 19. Februar 1997

Rolf Köhne Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Gruppe

Ähnliche Kleine Anfragen