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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Die Arbeit von Inter Nationes e.V. (G-SIG: 13012374)

Landeskunde-Materialien von Inter Nationes für den Sprachunterricht, Entwicklung der Bundesförderung seit 1994, Verhältnis zum Goethe-Institut, Auslandsdienstreisen des Vorstandes, Praxis der Auftragsvergabe an Verwandte u.a.m.

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

04.04.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/724718. 03. 97

Die Arbeit von Inter Nationes e.V.

der Abgeordneten Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Laut Rahmenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Inter Nationes e.V. vom 9. Mai 1966 in der Fassung vom 1. Januar 1986 hat Inter Nationes „die Aufgabe, die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Ausland im Sinne einer friedlichen Zusammenarbeit zu festigen [und] durch seine Arbeit das Verständnis für Deutschland im Ausland zu vertiefen" (§ 1).

Satzungsgemäß erfolgt hierbei eine Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt und dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung.

Durch die Finanzierung in Höhe von ca. 55 Mio. DM durch den Bund soll die „Vorbereitung, Herausgabe, Herstellung, Beschaffung und Verbreitung von a) Büchern, Zeitschriften, Drucksachen und Dokumentationen, b) Filmen, Fernsehproduktionen, Bild- und Tonträgern sowie c) Sachspenden" (§ 2 Abs. 2) ermöglicht werden.

Neben diese Aufgaben treten als Schwerpunkte der Arbeit „die Verbreitung der deutschen Sprache" und der „intensive Dialog über zeitgenössische Kultur" (Bericht der Bundesregierung zur Auswärtigen Kulturpolitik 1994/95, S. 25).

In der letzten Zeit ist Inter Nationes in der Öffentlichkeit stark kritisiert worden. Dies betrifft sowohl die Art der vorgenommenen Medienarbeit wie die Vorstandstätigkeit, insbesondere des Vorstands Dr. Dieter W. Benecke (vgl. z. B. Frankfurter Rundschau vom 20. November 1996).

Wir fragen nun die Bundesregierung:

Fragen16

1

a) Wie beurteilt die Bundesregierung die „Landeskunde"-Materialien von Inter Nationes für den Sprachunterricht?

1

b) Ist die Erstellung auch solcher Materialien für Kindergärten, Vorschulen etc. seitens der Bundesregierung erwünscht?

1

c) Entsprechen diese Materialien nach Auffassung der Bundesregierung den Vorstellungen nach Vermittlung eines kritischen Deutschlandbildes? Wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung?

1

d) Gilt die in c) vorgenommene Einschätzung von Medien und Materialien insbesondere im Hinblick auf: – „Was feiert der Deutsche - Richtfest", – „Frühstücken in Deutschland", – „kiko - der Kinderkoffer" (Kasperle, Puzzle etc.)?

2

Wie ist nach Auffassung der Bundesregierung der Auftrag von Inter Nationes, „durch seine Arbeit das Verständnis für Deutschland im Ausland zu vertiefen" (Rahmenvertrag § 1), mit der Praxis von Inter Nationes, Inlandsadressaten regelmäßig mit Inter Nationes-Materialien zu versehen, vereinbar?

3

a) Welche absoluten und prozentualen Veränderungen gab es bei der Bundesförderung des institutionellen Haushalts von Inter Nationes in den Jahren 1994, 1995, 1996 und 1997?

3

b) Ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung hieraus Auswirkungen auf den Stellenplan? Wenn ja, welche, und werden sie von der Bundesregierung beabsichtigt?

4

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Überschneidungen bei der Arbeit von Inter Nationes und dem Goethe-Institut im Bereich Landeskunde? Wenn ja, werden diese als sinnvoll erachtet?

5

Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Pläne oder Überlegungen, Teile der Arbeit von Inter Nationes zum Goethe-Institut zu verlagern? Wenn ja, welche?

6

a) Hält die Bundesregierung die ausgedehnte Praxis der Auslandsdienstreisen des Vorstands von Inter Nationes, 1992 Belgien, Chile, Mexiko (zweimal), Polen, Spanien, USA (zweimal), 1993 Irland, Kanada, Niederlande (zweimal), Österreich, Portugal, Puerto Rico, USA, 1994 Albanien, Belgien (zweimal), China, Dänemark, Island, Mongolei, Norwegen, Südafrika, 1995 Belgien, Brasilien, China, Dänemark, Großbritannien, Mongolei, Niederlande, USA, 1996 Chile (zweimal), USA, auch unter dem Gesichtspunkt eines zweckoptimalen Mitteleinsatzes der aus dem Bundeshaushalt stammenden Finanzzuwendungen als für die Förderung der Auswärtigen Kulturpolitik angemessen?

6

b) Wie hat die Bundesregierung die umfangreiche Auslandsdienstreisenpraxis in den bisher regelmäßig vorgenommenen Überprüfungen der Haushaltsführung beurteilt (Prüfung durch Prüfer des Auswärtigen Amts und des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung sowie von einer Wirtschaftsfirma? Falls in den bisherigen Überprüfungen zur Haushaltsführung keine entsprechende Beurteilung vorgenommen wurde: wie erklärt die Bundesregierung dies?

7

a) Hält die Bundesregierung grundsätzlich die Praxis der Auftragsvergabe an Verwandte von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für problematisch? Wie begründet die Bundesregierung ihre Ansicht?

7

b) Wie beurteilt die Bundesregierung entsprechend ihrer in a) vorgenommenen Beurteilung die Praxis des Vorstandsvorsitzenden von Inter Nationes: – 1994 die Tochter des Vorstands im Rahmen einer Jugendserie über Berufsausbildung an einem Filmprojekt „Portrait einer Schauspielerschülerin" von einem freien Produzenten für Inter Nationes mitwirken zu lassen (vgl. Diskussion auf der Mitgliederversammlung von Inter Nationes vom 14. November 1996), – den Bruder eines Bereichsleiters mit graphischen Darstellungen für Inter Nationes zu beauftragen (vgl. Diskussion auf der Mitgliederversammlung von Inter Nationes vom 14. November 1996)?

8

a) Hält die Bundesregierung die Praxis, mit Zustimmung des Auswärtigen Amts beurlaubte Mitarbeiter anschließend mit Aufträgen (freie Mitarbeitertätigkeit, bezahlte Beratertätigkeit bei Dokumentarfilmen) zu versorgen, im Sinne einer sparsamen und verantwortungsvollen Haushaltsführung für akzeptabel (vgl. Diskussion auf der Mitgliederversammlung von Inter Nationes vom 14. November 1996),

8

b) gilt dies auch dann, wenn die durch Aufträge gezahlten Summen dem Gehalt der Mitarbeiter entsprechen bzw. dieses übersteigen?

9

Gibt es eine Anweisung der Bundesregierung an die Mittlerorganisationen, Arbeitsverträge abzuschließen, die die sog. Berlin-Umzugs-Klausel enthalten?

Bonn, den 18. März 1997

Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn) Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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