Auswirkungen der Föderalismusreform auf das Berlin-Bonn-Gesetz und die Bundesstadt Bonn
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Monika Lazar, Irmingard Schewe-Gerigk, Silke Stokar von Neuforn, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Gesetzentwurf der Fraktionen der CSU/CSU und SPD „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74a, 75, 84, 85, 87c, 91a, 91b, 93, 98, 104a, 104b, 105, 107, 109, 125a, 125b, 125c, 143c)“ (Bundestagsdrucksache 16/813) heißt es:
Artikel 22 „(1) Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt ist Aufgabe des Bundes. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.“
In der Begründung heißt es hierzu:
„Der neue Absatz 1 des Artikels 22 greift in seinem Satz 1 die Regelung in Artikel 2 Abs. 1 Satz 1 des Einigungsvertrages auf. Die Hauptstadtfunktion Berlins wird nunmehr auch verfassungsrechtlich festgeschrieben. In Satz 2 wird die bisher ungeschriebene Bundeszuständigkeit für die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt ausdrücklich erwähnt und als Aufgabe des Bundes normiert. Satz 3 überlässt die Regelung des Näheren dem Bundesgesetzgeber, der die Materie in ein oder mehreren Bundesgesetzen regeln kann. Die Möglichkeit ergänzender Vereinbarungen bleibt unberührt.
In der Koalitionsvereinbarung von CDU, CSU und SPD vom 18. November 2005 heißt es dazu in der Anlage 2, Rn. 41: ‚Das Berlin-Bonn-Gesetz, die bis 2010 laufende Kulturförderung des Bundes für die Bundesstadt Bonn sowie der vom Bund in Bonn getragenen oder geförderten Kultureinrichtungen (Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland, Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland sowie Beethoven-Haus) bleiben unberührt.‘“
Damit verbindet sich die Frage, ob Zusagen für die rheinische Region und die Bundesstadt Bonn im Berlin-Bonn-Gesetz und an anderer Stelle geschwächt werden.
Die Bundeshauptstadt Berlin erhält einen neu geschaffenen verfassungsrechtlichen Finanzierungsgrund für gesamtstaatliche Repräsentationsaufgaben. Die Zusagen gegenüber der Bundesstadt Bonn haben dagegen keinen verfassungsrechtlichen Rang.
Drucksache 16/1062 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
I. Gesamtstaatliche Repräsentation und mögliche Auswirkungen der Verfassungsänderung für die Bundesstadt Bonn
1. Wie sieht die Bundesregierung die gesamtstaatliche Repräsentation unter dem Aspekt des föderalen Staatsaufbaus?
2. Wie interpretiert die Bundesregierung die rechtlichen und tatsächlichen Auswirkungen eines möglichen Verfassungstextes, der den Wortlaut des vorgeschlagenen neuen Artikels 22 GG hat?
3. Welche Repräsentation des Gesamtstaates ist nach diesem Wortlaut Aufgabe des Bundes?
4. Welche Repräsentation des Gesamtstaates ist nach diesem Wortlaut nicht zwingend eine Aufgabe des Bundes?
5. Welche rechtlichen und tatsächlichen Auswirkungen kann dies auf die Repräsentation des Gesamtstaates in der Bundesstadt Bonn haben?
6. Welche Rechtswirkungen entfaltet die Zitierung der Koalitionsvereinbarung zum Berlin-Bonn-Gesetz in der Begründung des Gesetzesentwurfs und teilt die Regierung die Rechtsauffassung, dass dies keine zusätzliche Absicherung beinhaltet?
II. Übrige Planungen und Entwicklungen
1. Welche Auswirkungen auf die Zahl der Arbeitsplätze in der Bundesstadt Bonn im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Justiz hat die Errichtung des Bundesamtes für Justiz?
2. Gibt es Planungen in der Bundesregierung die Zahl der Arbeitsplätze am Standort Bonn zu erhalten oder zu senken (aufgeschlüsselt nach Geschäftsbereich der einzelnen Ministerien und Bundesbehörden)?
3. Wie war die Entwicklung der Arbeitsplätze seit 1990 bis heute in der Bundesstadt Bonn (jährliche Zahlen)?
4. Welche anderen Entwicklungen und Initiativen gibt es von Seiten des Bundes zur Stärkung der Bundesstadt Bonn (International Paralympics Committee, etc.)?
5. Wie viele Arbeitsplätze sind seit dem Umzug durch Initiativen des Bundes (internationale Büros von NGOs etc.) entstanden?
Fragen11
Wie sieht die Bundesregierung die gesamtstaatliche Repräsentation unter dem Aspekt des föderalen Staatsaufbaus?
Wie interpretiert die Bundesregierung die rechtlichen und tatsächlichen Auswirkungen eines möglichen Verfassungstextes, der den Wortlaut des vorgeschlagenen neuen Artikels 22 GG hat?
Welche Repräsentation des Gesamtstaates ist nach diesem Wortlaut Aufgabe des Bundes?
Welche Repräsentation des Gesamtstaates ist nach diesem Wortlaut nicht zwingend eine Aufgabe des Bundes?
Welche rechtlichen und tatsächlichen Auswirkungen kann dies auf die Repräsentation des Gesamtstaates in der Bundesstadt Bonn haben?
Welche Rechtswirkungen entfaltet die Zitierung der Koalitionsvereinbarung zum Berlin-Bonn-Gesetz in der Begründung des Gesetzesentwurfs und teilt die Regierung die Rechtsauffassung, dass dies keine zusätzliche Absicherung beinhaltet?
Welche Auswirkungen auf die Zahl der Arbeitsplätze in der Bundesstadt Bonn im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Justiz hat die Errichtung des Bundesamtes für Justiz?
Gibt es Planungen in der Bundesregierung die Zahl der Arbeitsplätze am Standort Bonn zu erhalten oder zu senken (aufgeschlüsselt nach Geschäftsbereich der einzelnen Ministerien und Bundesbehörden)?
Wie war die Entwicklung der Arbeitsplätze seit 1990 bis heute in der Bundesstadt Bonn (jährliche Zahlen)?
Welche anderen Entwicklungen und Initiativen gibt es von Seiten des Bundes zur Stärkung der Bundesstadt Bonn (International Paralympics Committee, etc.)?
Wie viele Arbeitsplätze sind seit dem Umzug durch Initiativen des Bundes (internationale Büros von NGOs etc.) entstanden?