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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Haltung der Bundesregierung zu Zypern, dem Problem der türkischen Besetzung Nordzyperns und des Beitritts Zyperns in die Europäische Union (G-SIG: 13012395)

Abzug der türkischen Truppen aus Nordzypern, bilaterale und multilaterale Initiativen zur Entspannung der Lage auf Zypern, Status des Inselstaates, Beitrittsverhandlungen mit der EU, Kriegsgefahr in der Ägäis, Lieferung von Waffen und Waffensystemen aus der Bundesrepublik Deutschland, Beschwerden gegen die Türkei vor der Europäischen Menschenrechtskommission

Fraktion

PDS

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

17.04.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/731018. 03. 97

Haltung der Bundesregierung zu Zypern, dem Problem der türkischen Besetzung Nordzyperns und des Beitritts Zyperns in die Europäische Union

des Abgeordneten Steffen Tippach und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Seit 1974 halten Truppen des NATO-Mitgliedstaates Türkei den Norden Zyperns, rd. 38 % des Inselstaates Zypern, widerrechtlich besetzt. Kein Staat der Welt, außer der Türkei, hat diese Besetzung anerkannt. Tausende von türkischen Familien wurden in Nordzypern angesiedelt, während griechische Familien - man spricht von insgesamt 180 000 Menschen -, die seit Generationen im Norden der Insel lebten, vertrieben wurden. Nach übereinstimmenden Aussagen der Bevölkerung haben die griechische und die türkische Inselbevölkerung zwar nicht konfliktfrei, aber immer in sich gegenseitig anerkennender Gemeinschaft gelebt. Erst seit der Besetzung und dem Beginn der Besiedlungspolitik der türkischen Regierung hat sich das Klima unter der griechischen und türkischen Inselbevölkerung verschärft. Im Norden Zyperns leben 30 000 türkische Soldaten, von deren übermächtiger Präsenz sich die griechisch-zyprische Bevölkerung bedroht fühlt.

Ein Plan des US-Außenministeriums, zur Entspannung ein Moratorium auf Zypern einzuführen, wonach weder türkische noch griechische Militärflugzeuge die Insel anfliegen dürfen, wurde von der griechischzyprischen Seite mit der Begründung zurückgewiesen, nur eine völlige Demilitarisierung Zyperns könne Entspannung schaffen. Seitens der zyprischen Regierung wird zur Demilitarisierung der gesamten Insel die Stationierung einer internationalen Schutztruppe, z. B. der VN, vorgeschlagen.

In „diplomatischen Kreisen" wird infolge der Eskalation um die geplante Stationierung eines Raketenabwehrsystems in Zypern teilweise von einer „akuten" Kriegsgefahr auf Zypern und an der Ägäis gesprochen (NZZ, 20. Januar 1997). Eine Befürchtung, die durch Äußerungen des britischen Außenministers Rifkind, „es gebe eine ernste Kriegsgefahr" (afp, 11. Februar 1997), bestätigt wird.

Der wiederholt aufflackernde Konflikt zwischen den NATO-Mitgliedsstaaten Griechenland und Türkei auf Zypern macht deutlich, daß die unrechtmäßige Teilung der Insel immer wieder zu neuen bedrohlichen Situationen führt. Die Einflußmöglichkeiten der VN-Friedenstruppe auf Zypern (UNFICYP) ist angesichts der tödlichen Ereignisse vom Herbst 1996 offensichtlich begrenzt.

Bei einer friedlichen Protestdemonstration am 10. August 1996, bei der mehrere hundert Demonstrationsteilnehmer symbolisch versuchten, über die „green line" in den nördlichen Teil Zyperns zu gelangen, wurde eine Person von dort aufmarschierten türkischen Soldaten und Zivilisten zu Tode geprügelt. Die in der Nähe stehenden VN-Soldaten sahen keine Möglichkeit einzugreifen. Nur wenige Tage später wurde eine Person von türkischen Soldaten erschossen, als sie versuchte, eine türkische Fahne von einem Mast an der Demarkationslinie zu entfernen. Eine weitere Person wurde regelrecht von türkischen Soldaten exekutiert.

In diesem Zusammenhang tauchte im Deutschen Bundestag die Frage auf, ob es seitens der türkischen Armeeführung entgegen internationaler Vereinbarungen einen „Schießbefehl" für die türkischen Soldaten auf Nordzypern gibt (Fragestunde im Deutschen Bundestag vom 6. November 1996, Plenarprotokoll 13/134, S. 12018 B).

Über die türkischen Zivilisten, die am 10. August 1996 einen Menschen zu Tode prügelten, wurde bekannt, daß ihnen, laut einem Untersuchungsprotokoll der Türkischen Nationalversammlung von der Außenministerin Tansu Ciller ihr Aufenthalt in Nordzypern finanziert wurde und sie Angehörige der faschistischen „Grauen Wölfe" sind.

Die Beitrittsverhandlung mit Zypern in die EU soll sechs Monate nach Abschluß der Regierungskonferenz zu Maastricht II beginnen. Zypern selbst ist nach Aussage des Präsidenten der Europäischen Kommission, Jacques Santer, „der einzige Beitrittskandidat für die EU, der die Maastricht-Kriterien voll erfüllt" (Zypern Nachrichten Nr. 12/1996).

Die türkische Regierung hat im Falle einer Aufnahme der Beitrittsverhandlungen mit einer Annexion Nordzyperns ins türkische Staatsgebiet gedroht (FAZ vom 22. Januar 1997).

Bundesminister Dr. Klaus Kinkel hat wiederholt die Bedeutung der deutsch-türkischen Beziehungen hervorgehoben. Im September 1996 kritisierte der deutsche Außenminister die Entscheidung der EU, Gelder an die Türkei einzufrieren, weil diese bisher nicht in der Lage gewesen sei, das Zypernproblem zu lösen oder auch eine friedliche Lösung im Kurdenproblem einzuleiten: „Die EU und vor allem wir Deutschen sollten darauf achten, diese bedeutende Region nicht zu verlieren" , sagte Bundesminister Dr. Klaus Kinkel der zyprischen Zeitung Simerini vom 25. September 1996 zufolge.

Die EU hat wiederholt betont, daß der ungelöste Zypernkonflikt auch ein Hindernis bez. der Aufnahme der Türkei in die EU darstellt.

Der britische Außenminister Malcolm Rifkind, der beide Teile Zyperns Mitte Dezember 1996 besuchte, forderte eine Lösung des Zypernkonflikts vor Beginn der Verhandlungen über einen EU-Beitritt der Insel. Als „Starthilfe" für Gespräche zwischen Zypern und Nordzypern schlug er einen Zehn-Punkte-Plan vor, wonach u. a. noch in der ersten Hälfte des Jahres 1997 unter der Aufsicht der VN direkte Verhandlungen zwischen Nord- und Südzypern aufgenommen werden sollen.

Dr. Werner Hoyer, Staatsminister im Auswärtigen Amt, äußerte sich der zyprischen Zeitung Philelephteros vom 11. Oktober 1996 zufolge ablehnend gegenüber einer Aufnahme Zyperns in die EU, solange das Land geteilt sei: „Wir haben auf jeden Fall nicht die Absicht, ein geteiltes Land einzubeziehen, noch werden wir zulassen, daß irgend jemand die EU zur Geisel macht ." Staatsminister Dr. Werner Hoyer äußerte weiterhin in einem Interview (DLF, 15. Januar 1997): „... die Europäische Union hat klargemacht, daß sie von einem bizonalen, bikommunalen Zypern, also vereinigten Zypern ausgeht, in dem beide Bevölkerungsteile ihren legitimen Platz wahrnehmen können ... "

Der Staatssekretär im Auswärtigen Amt, Dr. Peter Hartmann, äußerte anläßlich der Verabschiedung des ehemaligen zyprischen Botschafters, Nicolaides: „Wir hoffen, daß die Teilung Zyperns schnell beendet werden kann. Eine gerechte Lösung muß auf den Prinzipien von Unabhängigkeit, Souveränität und territorialer Integrität basieren. Deutschland wird alles tun, daß alle Anstrengungen in dieser Richtung erfolgreich sein werden. " (Zypern Nachrichten Nr. 12/1996).

Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel, ging in einem Interview mit der griechischen Zeitung Kathimerini am 26. Januar 1997 davon aus, daß „der Erfolg von Beitrittsverhandlungen" nur gewährleistet sein könne, „wenn die Zypernfrage gelöst wird. Bei einem Beitritt Zyperns in seiner gegenwärtigen Lage könnten EU-Vertrag und EG-Vertrag nur in einem Teil der Insel angewendet werden. Wir wollen das Zypernproblem nicht in die EU importieren. "

Im Zuge der Eskalation Anfang Januar 1997 wurden am 20. Januar 1997 drei türkische Kriegsschiffe demonstrativ nach Nordzypern geschickt. Es handelte sich dabei um die Fregatte Fatih und zwei Begleitboote.

In einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zur „Ausrüstung der türkischen Besatzungstruppen im Norden Zyperns mit Waffen deutschen Ursprungs" erklärt die Bundesregierung, sie verfüge über „keine gesicherten Erkenntnisse darüber" , daß die Waffen, mit denen die türkischen Truppen im Norden Zyperns ausgestattet seien, „aus der Bundesrepublik Deutschland stammen könnten" (Drucksache 13/6646).

In dem bereits zitierten Interview mit der Zeitung Kathimerini (26. Januar 1997) antwortete der deutsche Außenminister auf die Frage, warum Deutschland durch Waffenexport indirekt die griechischen und türkischen Rüstungsprogramme unterstütze, daß die „restriktiven rüstungsexportpolitischen Grundsätze" der Bundesregierung beim Export von Waffen in NATO-Staaten eingehalten würden. „Aus diesem Grund haben wir bereits davon abgesehen, bestimmte Kriegswaffen in die Ägäis-Region zu exportieren. "

Circa 170 000 Menschen wird seit der Invasion türkischer Truppen im Jahre 1974 von den türkischen Besatzungstruppen die Rückkehr in ihre Dörfer und der Zugang zu ihren Häusern verwehrt. Mehr als 2 400 Menschen gelten seit der Invasion der türkischen Truppen auf Zypern im Jahre 1974 als vermißt. Bei ca. 800 von ihnen handelt es sich um türkische Zyprioten, bei dem Rest um griechische Zyprioten.

In einem Fernsehinterview erklärte Rauf Denktasch, Präsident Nordzyperns, alle Verschollenen seien von „paramilitärischen türkisch-zyprischen Organisationen" erschossen worden.

Die Europäische Menschenrechtskommission hat im Juli 1996 eine zyprische Beschwerde gegen die Türkei zugelassen, in der der Türkei Verstöße gegen die Menschenrechte vorgeworfen werden. Die Beschwerde bezieht sich u. a. auf die Verschwundenen sowie auf die Weigerung, 170 000 griechische Zyprioten in ihre Heimat im Norden zurückkehren zu lassen. Insgesamt habe die Türkei gegen 15 Bestimmungen der europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen (afp-Meldung vom 1. Juli 1996).

Unter Berücksichtigung dieser Fakten fragen wir die Bundesregierung:

Fragen23

1

Was unternimmt die Bundesregierung auf bilateraler und multilateraler Ebene, um die Unhaltbarkeit der widerrechtlichen Besetzung Nordzyperns durch die Türkei zum Ausdruck zu bringen und die türkische Regierung zum Abzug ihrer Truppen aus Nordzypern zu bewegen

a) auf bilateraler Ebene mit der Türkei und Griechenland,

b) im Rahmen der NATO,

c) in der EU,

d) im Rahmen der VN,

e) im Europarat?

2

Wie bewertet die Bundesregierung das von den USA vorgeschlagene Moratorium zur Entspannung der Lage auf Zypern?

3

Wurde diese Initiative der USA in den internationalen Organisationen eingebracht und erörtert?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis

a) in der NATO,

b) in der WEU,

c) in der EU,

d) in der OSZE?

4

Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag des zyprischen Präsidenten Klerides, ganz Zypern zu entmilitarisieren und lediglich eine VN-Schutztruppe zur Friedenssicherung zu stationieren?

5

Welche praktischen Schritte hat die Bundesregierung mit welchen Ergebnissen unternommen, um diesen Vorschlag zur Demilitarisierung in den bilateralen und multilateralen Beziehungen einzubringen:

a) auf bilateraler Ebene mit der Türkei,

b) in der NATO,

c) in der EU,

d) in den VN,

e) in der OSZE?

6

Welchen Inhalt hat der Zehn-Punkte-Plan des britischen Außenministers Malcolm Rifkind zur Lösung des Zypern-Problems?

7

Wie bewertet die Bundesregierung diese Initiative des britischen Außenministers Malcolm Rifkind?

8

Welche praktischen Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um diese Initiative auf bilateraler und multilateraler Ebene zu stärken:

a) auf bilateraler Ebene mit der Türkei und Griechenland,

b) in der NATO,

c) in der EU,

d) im Rahmen der VN?

9

Was versteht die Bundesregierung unter einer „gerechten Lösung" für Zypern, die „auf den Prinzipien von Unabhängigkeit, Souveränität und territorialer Integrität" basiert, wie es der Staatssekretär im Auswärtigen Amt, Dr. Peter Hartmann, anläßlich der Verabschiedung des ehemaligen Botschafters Zyperns in Bonn äußerte?

10

Welche praktischen Schritte hat die Bundesregierung bisher auf bilateraler und multilateraler Ebene unternommen, um „alle(n) Anstrengungen in dieser Richtung" (Zitat Staatssekretär Dr. Peter Hartmann) zum Erfolg zu verhelfen? Welche praktischen Schritte gedenkt die Bundesregierung diesbezüglich in der Zukunft zu unternehmen:

a) auf bilateraler Ebene,

b) in der EU,

c) in der NATO,

d) in den VN?

11

Welche praktischen Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die gegensätzlichen Positionen der Türkei und Zyperns bzgl. des Status des Inselstaates sowie seiner Integration in die EU anzunähern?

12

Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die von ihr vertretene Haltung, nur nach einer Lösung des Zypernproblems könnten EU-Beitrittsverhandlungen mit Zypern erfolgreich sein, die türkische Regierung, die einen EU-Beitritt Zyperns ablehnt, ihrerseits veranlassen könnte, mit einer unnachgiebigen Haltung bez. Nordzyperns eine Lösung des Zypernproblems zu blockieren? Wenn ja, in welcher Weise wird dieses Problem mit der türkischen Regierung erörtert?

13

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, daß auf Zypern und in der Ägäis eine „akute" Kriegsgefahr herrscht? Wenn ja, welche praktischen Schritte folgen daraus für die außenpolitischen Beziehungen

a) auf bilateraler Ebene mit der Türkei und Griechenland,

b) im Rahmen der NATO,

c) in der EU,

d) im Rahmen der VN?

14

Liegen der Bundesregierung inzwischen gesicherte Informationen darüber vor, ob die Waffen der türkischen Truppen im Norden Zyperns aus der Bundesrepublik Deutschland stammen? Wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? Wenn nein, welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die darüber vorliegenden Informationen zu überprüfen?

15

Welche Waffen und Waffensysteme werden von der Bundesregierung

a) an den NATO-Partner Türkei,

b) an den NATO-Partner Griechenland geliefert (bitte auflisten)?

16

Welche „bestimmten Kriegswaffen" werden aufgrund der „restriktiven rüstungsexportpolitischen Grundsätze" der Bundesregierung nicht

a) an den NATO-Partner Türkei,

b) an den NATO-Partner Griechenland geliefert (bitte auflisten)?

17

Fallen unter diese „bestimmten Kriegswaffen" auch die zwei MEKO-Fregatten, deren Finanzierung der türkischen Regierung von der Bundesregierung zugesagt und für den Haushalt 1997 eingestellt wurde? Wenn nein, warum nicht?

18

Ist der Bundesregierung bekannt, ob es sich bei der türkischen Fregatte Fatih und den zwei Begleitschnellbooten, die am 20. Januar 1997 in den nordzyprischen Hafen Famagusta einliefen, um Kriegsschiffe handelt, die von der Bundesregierung an die Türkei geliefert bzw. deren Bau mit finanzieller Zuwendung der Bundesregierung realisiert wurden?

19

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß die Europäische Menschenrechtskommission eine zyprische Beschwerde gegen die Türkei zugelassen hat, in der der Türkei Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Besetzung Nordzyperns 1974 vorgeworfen werden?

20

Gegen welche 15 Bestimmungen der europäischen Menschenrechtskonvention hat die Türkei lt. der Europäischen Menschenrechtskommission nach Kenntnis der Bundesregierung verstoßen (bitte auflisten)?

21

Sind diese Menschenrechtsverletzungen durch die türkische Besatzung Nordzyperns Gegenstand bilateraler Gespräche zwischen der Bundesregierung und der türkischen Regierung? Wenn ja, mit welchem Erfolg? Wenn nein, warum nicht?

22

Wie bewertet die Bundesregierung die Feststellung der Türkischen Nationalversammlung, daß ein Mitglied der türkischen Regierung den Aufenthalt türkischer Zivilisten, die den faschistischen „Grauen Wölfen" angehören, auf Nordzypern finanziert, die am 10. August 1996 eine Person zu Tode prügelten?

23

Hat die Bundesregierung diesen Vorfall im Rahmen bilateraler Gespräche mit der türkischen Regierung oder auf europäischer Ebene, z. B. bei dem Treffen der Außenminister am 29. Januar 1997 in Rom, zur Sprache gebracht? Wenn ja, mit welchem Ziel und Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

Bonn, den 18. März 1997

Steffen Tippach Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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