Vertragstreue Rumäniens - Menschenrechtsverletzungen an Homosexuellen durch die rumänische Gesetzgebung
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Angelika Beer, Amke Dietert-Scheuer, Christian Sterzing und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Nach ständiger Rechtsprechung des Straßburger Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ist die Kriminalisierung von einvernehmlichen homosexuellen Handlungen zwischen Erwachsenen ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.
Wir fragen die Bundesregierung daher:
Fragen8
Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Menschenrechtssituation in Rumänien?
Welche Anforderungen des Europarates und der Europäischen Menschenrechtskonvention hat Rumänien nicht erfüllt?
Wie hat sich die Rechtslage bei Homosexualität seit dem Beitritt Rumäniens zur Europäischen Menschenrechtskonvention entwickelt?
Bei welcher Gelegenheit und in welcher Form haben die Bundesregierung, der Europarat und andere internationale Gremien und Institutionen Rumänien an die Einhaltung der Normen der Europäischen Menschenrechtskonvention erinnert?
Welche Wirkung hatte dies auf die Gesetzgebung Rumäniens, insbesondere auch hinsichtlich des Problembereiches Homosexualität und rumänisches Strafgesetzbuch?
Wie beurteilen, nach Kenntnis der Bundesregierung, Nichtregierungsorganisationen wie Amnesty International, die International Lesbian and Gay Association (ILCA) und das in San Francisco ansässige internationale schwule und lesbische Menschenrechtskomitee (IGLHRC) die Situation für Homosexuelle in Rumänien?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß Rumänien so lange nicht für eine Aufnahme in weitere internationale Organisationen in Frage kommt, solange es seiner Verpflichtung gegenüber der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Europarat nicht nachgekommen ist?
Sieht die Bundesregierung in der Verfolgung von Homosexuellen in Rumänien generell ein Abschiebehindernis?