Transrapid in der „Schußlinie"
der Abgeordneten Gila Altmann (Aurich), Winfried Nachtwei, Helmut Wilhelm (Amberg) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Den Ergebnissen des Raumordnungsverfahrens in Mecklenburg-Vorpommern zufolge führt die Vorzugstrasse des Transrapid teilweise durch den Standortübungsplatz Stern Buchholz. Nach Presseberichten (u. a. Schweriner Volkszeitung, SVZ, vom 20. März 1997) hat das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) dieser Trassenvariante und mithin der Zerschneidung des Standortübungsplatzes bereits zugestimmt. Als Ausgleich für die Zustimmung fordert das BMVg die Errichtung einer neuen Schießanlage, da diese „unverzichtbar" sei. Nach dem im Januar in Mecklenburg-Vorpommern abgeschlossenen Raumordnungsverfahren werden die Kosten hierfür mit rd. 9 Mio. DM beziffert.
Äußerungen des Sprechers der Magnetschnellbahn-Planungsgesellschaft (MPG), Peter Jablonski, lassen allerdings befürchten, daß durch die vorgenommene Trassenwahl deutlich höhere Kosten auf den Bund zukommen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Welchen Inhalt hat die Zustimmung des BMVg zur Vorzugstrasse?
Wird durch eine eventuelle neue Trassierung, die den Standortübungsplatz Stern Buchholz in geringerem Umfang tangiert, ein neues Zustimmungsverfahren erforderlich?
Ist im Fall einer Trassenverlagerung eine erneute Durchführung des Raumordnungsverfahrens erforderlich?
Welche weiteren Trassenkorrekturen des Transrapid sind a) aufgrund der Ergebnisse des Raumordnungsverfahrens, b) aufgrund anderer Überlegungen noch geplant bzw. vorgesehen?
Sind hierdurch Wiederholungen von Teilen des Raumordnungsverfahrens erforderlich?
Welche Auswirkungen auf Baukosten und Planungsdauer erwartet die Bundesregierung aufgrund weiterer Trassenkorrekturen?
Welchen Zwecken dient die betroffene Schießanlage?
An welchen Standorten in Mecklenburg-Vorpommern befinden sich vergleichbare Schießanlagen, und wie ist deren Auslastung?
Ist in den bisherigen Kostenschätzungen zur Transrapidtrasse Hamburg—Berlin die Neuerrichtung einer Schießanlage eingeschlossen?
Wenn ja, in welchem Umfang?
Wenn nein, wie hoch werden sie nach heutigem Kenntnisstand und aktuellem Preisstand sein?
Wird die neue Schießanlage auf dem bisherigen Gelände des Standortübungsplatzes Stern Buchholz errichtet?
Wenn ja, sind hier eventuell neue Nutzungsgenehmigungen erforderlich?
Wenn nein, auf welchem Gelände soll die Neuerrichtung erfolgen, und befindet sich dieses Gelände in aa) Privatbesitz, bb) Besitz des Landes Mecklenburg-Vorpommern, cc) Besitz der Bundesrepublik Deutschland, dd) oder sind die Besitzverhältnisse ungeklärt?
Welche Genehmigungen sind im Falle einer Neuerrichtung außerhalb des bisherigen Standortübungsplatzgeländes erforderlich, wer erteilt sie, ist ein öffentliches Verfahren erforderlich, und wie lange hat dies in vergleichbaren Fällen gedauert?
Ist die Errichtung einer neuen Schießanlage aus Sicht der Bundesregierung und aus Sicht des BMVg „unverzichtbar" ?
Wie begründet das BMVg diese „Unverzichtbarkeit"?
Ist mit der Neuerrichtung eine qualitative Verbesserung geplant?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Sprechers der MPG, Peter Jablonski, daß „ alle Verantwortung für den Bau des Transrapid-Fahrweges zunächst beim Bund liegt, ergo auch die Schießplatzkosten" (SVZ, 20. März 1997)?
Aus welchen Haushaltstiteln welcher Ministerien sollen die zusätzlichen Kosten für die Neuerrichtung des Schießplatzes finanziert werden?
In welcher Form strebt die Bundesregierung eine „sachgerechte und kostengünstige Einigung" zwischen BMVg und MPG an?
Ist geplant, daß das für den möglichen Transrapid-Fahrweg vorgesehene Gelände weiterhin Bestandteil des Standortübungsplatzes Stern Buchholz bleibt?
Ist damit auch weiterhin eine militärische Nutzung vorgesehen?
In welcher Form soll die weitere militärische Nutzung erfolgen? Wie hat man sich das vorzustellen?
Wie, von welchen Truppenteilen und in welchem Umfang wurde der für die Trassenführung des Transrapid vorgesehene Teil des Standortübungsplatzes Stern Buchholz in der Vergangenheit durch - Reichswehr, - sowjetische Truppenteile, - Nationale Volksarmee, - Bundeswehr genutzt?
Ist seit Ende der Nutzung durch Reichswehr, sowjetische Truppenteile und Nationale Volksarmee eine vollständige Kampfmittelräumung auf dem Standortübungsplatz Stern Buchholz erfolgt?
Wie hoch waren die Kosten?
Wenn Frage 16 verneint wird, kann die Bundesregierung ausschließen, daß das betroffene Gelände bzw. direkt angrenzende Gelände durch - konventionelle, - chemische, - biologische Kampfstoffe belastet ist?
Wird nach Ende der Nutzung durch die Bundeswehr eine vollständige Kampfmittelräumung erfolgen, wer trägt die Kosten, und wie hoch werden sie voraussichtlich sein?
Wie gedenkt die Bundesregierung den sicheren Bau und Betrieb des Transrapid bzw. seines Fahrweges angesichts einer möglichen Kampfmittelbelastung dieses Trassenstücks zu garantieren?
Sind Bau und Betrieb auf einem kampfmittelbelasteten Terrain mit der im Entwurf vorgelegten Bau- und Betriebsordnung für den Transrapid vereinbar?
Wer ist bei eventuellen Unfällen mit Kampfmitteln bei Bau oder Betrieb des Transrapid in welchem Umfang haftungsrechtlich verantwortlich?