Mögliche Aktivitäten des türkischen Geheimdienstes und türkischer Drogenhändler auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland
der Abgeordneten Amke Dietert-Scheuer, Cem Özdemir und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Bei einem Unfall am 3. November 1996 in der Nähe von Susurluk (Balikesir-Türkei) wurden ein hoher Polizeichef, eine Schauspielerin und der seit Jahren wegen Mord und anderer Delikte gesuchte Abdullah Çatli, hoher Funktionär der Nationalistischen Aktionspartei (MHP), getötet. Abdullah Çatli hatte sowohl einen Polizeiausweis als auch einen „grünen Paß für Staatsbedienstete" auf den Namen Mehmet Özbay bei sich. Ferner ist bekannt, daß Abdullah Çatli u. a. auch einen Ausweis auf den Namen Altan Güner hatte (Sabah, 31. Januar 1997). Ein Abgeordneter der DYP, der in seiner Heimat Siverek eine Privatarmee von etlichen tausend sog. Dorfschützern befehligt, überlebte. Dieser Vorfall ist Gegenstand heftiger Diskussionen in der Türkei. Laut tageszeitung vom 18. November 1996 wurde in den türkischen Medien folgendes Bild gezeichnet: „Çatli, der Killer, war ausführendes Glied einer kriminellen Organisation, die von Innenminister Mehmet Ağar und Außenministerin Tansu Çiller geleitet wurde. Die Organisation erledigte nicht nur die drekkigen Geschäfte des Staates ... Das Heroingeschäft - 80 Prozent des europäischen Marktes sollen europäischen Polizeiexperten zufolge die Türkei passieren - sei das andere Standbein der ,staatlichen Bande"." Damit bestätigen sich die Befürchtungen von Menschenrechtsorganisationen, daß die zahlreichen außergerichtlichen Hinrichtungen, das Verschwindenlassen von Oppositionellen und die Menschenrechtsverletzungen in staatlichem Auftrag erfolgten.
Am 21. Januar 1997 wurde in Frankfurt das Urteil in einem Verfahren wegen Handel mit Betäubungsmitteln verkündet. Nach der mündlichen Urteilsverkündung bestätigte Richter Rolf Schwalbe auf die Frage von Journalisten, welche Ministerin/welcher Minister des türkischen Kabinetts den Drogenhandel der Familien Şenoğlu und Baybaşin decke, die Existenz belastender Erkenntnisse gegen die amtierende türkische Außenministerin Tansu Çiller (dpa, 27. Januar 1997).
In einem Gespräch mit Hürriyet erklärte der inzwischen im Exil lebende Hüseyin Baybaşin: „Ich bewegte mich mit Polizeiautos und Polizeiausweisen. Ich konnte immer Waffen finden, die bei der Polizei registriert waren. Früher erhielt ich die von Mehmet Ağar (der inzwischen aus dem Amt entlassene Innenminister, vorherige Justizminister und ehem. Polizeichef der Türkei). Er hat mir viele Waffen gegeben. In den Ausweisen war mein Foto. Die Ausweise waren auf meinen Namen, Hüseyin Baybaşin, ausgestellt. Auf unseren Wunsch hat Ağar vielen Leuten diese Ausweise ausgestellt. Nach 1980 habe ich mich immer mit den Ausweisen von ihm bewegt. (Hürriyet, 27. Dezember 1996).
Seit dem Unfall von Susurluk sind sehr viele Dokumente, Indizien und Vermutungen zu den Verstrickungen zwischen Mafia, Rechtsradikalen und türkischen Staatsstellen sowohl in der türkischen als auch in der internationalen Presse erschienen. Vieles deutet darauf hin, daß Kriminelle aus dem rechtsradikalen Lager oder Personen, die in Rauschgiftgeschäfte verwickelt sind, sowohl vom türkischen Geheimdienst MIT als auch von Militär (dem Amt zur besonderen Kriegsführung) und Polizei im Ausland eingesetzt wurden. So war z. B. Abdullah Çatli nach Aussagen des ehemaligen Oberst beim türkischen Geheimdienst MIT und späteren Mitbegründers der Spezialeinheiten (Özel Tim), Korkut Eken, seit 1994 im Zusammenhang mit der Bekämpfung der PKK auch in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt worden (Hürriyet, 28. Dezember 1996).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Werden Inhaber sog. grüner Pässe für Staatsbedienstete der Republik Türkei bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland bzw. beim Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland im Ausländerzentralregister gespeichert oder anderweitig registriert?
Wenn ja, in welcher Form?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob sich Abdullah Çatli mit einer der folgenden Identitäten bzw. Pässen in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten hat bzw. im Ausländerzentralregister verzeichnet wurde: Abdullah Çatli, geb. 1. 6. 1956 in Nevşehir; Abdullah Çatli, geb. 25. 4. 1965; Abdullah Çatali, geb. 25.4. 1956; Şahin Ekli; Mehmet Saral; Hasan Dağaslan; Mehmet Özbay, geb. 1961 in Suruç, gemeldet in Birecik, Rbz. Urfa, Altan Güner?
Wenn ja, wann und wo hat sich Abdullah Çatli in der Bundesrepublik Deutschland unter welcher der genannten Identitäten aufgehalten?
Stand Abdullah Çatli unter einer der genannten Identitäten mit bundesdeutschen Polizeistellen oder anderen Dienststellen in Kontakt, die mit der Verfolgung von Straftaten insbesondere im Zusammenhang des PKK-Verbotes oder mit der Verfolgung organisierten Verbrechens - insbesondere des Drogenhandels - befaßt waren oder sind?
Wenn ja, mit wem, wann, wo und auf welche Bereiche bezogen sich die Kontakte?
Ist etwas über Aktivitäten Abdullah Çatlis (oder unter einer der genannten Identitäten) in rechtsradikalen oder anderen Organisationen der Türken in der Bundesrepublik Deutschland bekannt, oder besteht Kenntnis über Verbindungen von Abdullah Çatli mit rechtsradikalen Organisationen?
Falls der Bundesregierung keine diesbezüglichen Informationen vorliegen, unternimmt oder beabsichtigt die Bundesregierung Schritte zur Überprüfung der Angaben dieses o. a. ehemaligen MIT-Angehörigen?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob sich der Polizist M. D., der das Bombenattentat vom 16. März 1978 in Istanbul plante, in der Bundesrepublik Deutschland aufhält (Emek, 27. November 1996)?
Trifft es zu, daß M. D. ein Jahr nach dem Attentat (mit Hilfe des Hauptkommissars H. E.) über den Flughafen Istanbul mit seiner Waffe ausgereist ist und nach München kam?
Welche Informationen hat die Bundesregierung über seinen derzeitigen Aufenthalt?
Wurde seitens der Türkei ein Auslieferungsgesuch gegen M. D. gestellt?
Wenn ja, mit welcher Begründung und welchem Ausgang?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die wegen des Mordes an dem Dozenten Bedrettin Comert vom 11. Juli 1978 in Ankara gesuchten Personen Abdulah Çatli, Rifat Yildirim und Üzeyir Bayrakli in die Bundesrepublik Deutschland fliehen konnten (Hürriyet, 2. Januar 1997)?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, daß der wegen des Mordes an dem Journalisten Abdi Ipekçi gesuchte Y. O. nach Stuttgart geflohen ist, während zur gleichen Zeit Üzeyir Bayrakli und Rifat Yildirim in Frankfurt ein Geschäft aufbauten?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß Rifat Yildirim am 5. Juli 1984 mit 1,5 kg Heroin in Frankfurt gefaßt wurde?
Trifft es zu, daß Üzeyir Bayrakli am 23. März 1985 in Frankfurt einen fehlgeschlagenen Attentatsversuch auf einen ebenfalls dem rechtsradikalen Milieu zugeordneten A. E. verübte?
Trifft es zu, daß Y. O. nach Verbüßung einer Strafe wegen eines Raubüberfalls im Jahre 1994 mit 1 kg Heroin gefaßt wurde und derzeit eine 5,5jährige Strafe absitzt?
Wurden gegen einzelne der hier genannten Personen Auslieferungsgesuche von der Türkei gestellt?
a) Wenn ja, gegen wen, wie lauteten die Vorwürfe, und erfolgten Auslieferungen an die Türkei?
b) Falls Auslieferungsgesuche vorlagen, aber nicht zu einer Auslieferung führten, aus welchem Grund wurde den Auslieferungsgesuchen nicht stattgegeben?
c) Kann die Bundesregierung Angaben dazu machen, ob sich die genannten Personen noch in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, und wenn ja, mit welchem Status?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, ob sich andere Personen aus dem Umfeld von Abdullah Çatli:
a) mit grünem Paß in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten oder aufhielten oder in die Bundesrepublik Deutschland ein- und ausgereist sind,
b) in der Bundesrepublik Deutschland Straftaten begangen haben,
c) sich in rechtsradikalen Kreisen unter den Türken in der Bundesrepublik Deutschland betätigen?
d) Liegen solche Informationen insbesondere zu Personen mit dem Namen H. K., K. K., Ü. O. A., M. K. und A. C. vor?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht von europäischen Polizeiexperten, die behaupten, daß 80 % der nach Europa geschmuggelten Betäubungsmittel die Türkei passieren?
Welche Informationen hat die Bundesregierung über Aktivitäten von Ozer Ucuran Çiller, dem Ehemann der derzeitigen Außenministerin Tansu Çiller, über Schmuggel oder Geldwäsche auf deutschem Boden (Özgür Politika, 13. November 1996)?
Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, daß eine im süddeutschen Raum ansässige Firma namens L. GmbH (Edelmetallhandel mit Zweigstellen in Hongkong, China, USA, Norwegen, Moskau und der Ukraine) in Schmuggelgeschäfte mit Osmium und Gold verwickelt ist?
a) Kann die Bundesregierung bestätigen, daß neben Ozer Ucuran Çiller der rechtsradikalen Kreisen angehörende A. C., der Zeitungsunternehmer Aydin Doğan, Admiral I. K. und der in der Türkei wegen Drogenhandels gesuchte Hüseyin Duman zur L. GmbH gehören?
b) Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die o. g. Personen sich zwischen dem 26. und 28. Mai 1995 im Hotel Brenner in Baden-Baden getroffen haben?
c) Wenn ja, wurden auf diesem Treffen illegale Geschäfte über deutschem Hoheitsgebiet besprochen?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß am 13. Juli 1984 ein M. S. Baybaşin mit 32 kg Heroin in der Bundesrepublik Deutschland gefaßt wurde?
a) Sind weitere Verhaftungen von Mitgliedern der Familie Baybaşin auf deutschem Boden bekannt?
b) Sind der Bundesregierung kriminelle Aktivitäten der Familie Şenoğlu (Canoğlu) auf deutschem Boden bekannt?
c) Ist der Bundesregierung bekannt, daß in zwei Verfahren in Hannover und Trier letztes Jahr die Gerichte zu ähnlichen Ergebnissen wie jüngst das Frankfurter Gericht gekommen sind (Hürriyet, 23. Januar 1997)?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, daß deutsche Polizeibehörden den türkischen Stellen in den vergangenen Jahren für 18 Mio. DM Geräte und Technologie für den Kampf gegen das organisierte Verbrechen aushändigten, worunter auch der Kampf gegen die Rauschgiftmafia fällt (dpa, 22. Januar 1997)?
Wenn ja, in welchem Umfang und wann genau wurden welche Geräte (Typ) und Technologie an die Türkei ausgehändigt?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß dem türkischen Generaldirektorat für Sicherheit und dem Präsidium für den Kampf gegen organisierte Kriminalität Gegenstände im Werte von 120 000 DM zur Verfügung gestellt und 1996 Material im Werte von 245 000 DM in Aussicht gestellt wurden (Hürriyet, 27. November 1996)?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß im Jahre 1997 15 Polizeibeamte in der Polizeiführungsakademie in Münster-Hiltrup über Aufgaben, Organisation und Kompetenzen der deutschen Polizei geschult werden sollen?
Wenn ja, umfaßt diese Ausbildung auch den Kampf gegen die organisierte Kriminalität und Rauschgiftschmuggel?
Wie sieht darüber hinaus die „hervorragende Zusammenarbeit" mit Verbindungsleuten beider Seiten im jeweils anderen Land konkret aus (dpa, 22. Januar 1997)?
a) Wie viele deutsche Verbindungsleute arbeiten in der Türkei?
b) Wie viele türkische Verbindungsleute arbeiten in der Bundesrepublik Deutschland?
Waren folgende hochrangige Polizeifunktionäre bzw. Amtsträger, die im Zusammenhang mit dem Susurluk-Skandal von der Parlamentskommission vernommen bzw. gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, seit November 1993 in der Bundesrepublik Deutschland, und/oder hatten sie Kontakte zu Polizeidienststellen oder anderen Behörden:
— Mehmet Ağar, in seinen ehemaligen Funktionen als Polizeipräsident bzw. Chef der Nationalen Sicherheitsbehörde (Emniyet Genel Müdürlüğü) bzw. als Justiz- und Innenminister;
— Necdet Menzir, ehemaliger Polizeichef von Istanbul;
— Ibrahim Şahin, Vorsitzender der Abteilung für Spezialeinheiten (özel harekat daire başkani);
— Mehmet Eymür, stellv. Rat des MIT und Vorsitzender der Anti-Terror-Abteilung;
— Korkut Eken, Berater des Chefs der Nationalen Sicherheitsbehörde;
— Orhan Taşanlar, Gouverneur von Bursa;
— Kemal Yazicioğlu, ehem. Polizeichef von Istanbul;
— Mestan Şener, ehem. stellv. Polizeichef von Istanbul;
— S. D.;
— S. P.?
a) Wenn ja, welche dieser Personen war wann und wo mit welcher bundesdeutschen Behörde/mit welchen Personen in Kontakt, welcher Art waren diese Kontakte, und um welche Themen ging es bei diesen Kontakten?
b) Waren diese Personen in irgendeiner Form an Gesprächen über die Bekämpfung des Drogenhandels, die Verfolgung extremistischer Aktivitäten (insbesondere im Kontext mit dem PKK-Verbot) oder über die Verfolgung anderer extremistischer türkischer Aktivitäten beteiligt?
Gab und/oder gibt es dienstliche oder andere Kontakte zwischen Beamten der Abteilungen zur Terrorismusbekämpfung der türkischen Polizei (özel harekat, terörle mücadele) und bundesdeutschen Behörden?
a) Waren darunter folgende Personen, gegen die z. Z. in der Türkei wegen Verwicklung in verschiedene Straftaten, u. a. die Ermordung von O. L. T., ermittelt wird bzw. die in Untersuchungshaft sitzen: A. A., M. A., C. B., A. C., E. E., O. K., F. T., E. U., O. Y.?
b) Waren die genannten Personen im Rahmen von Polizeischulungen und/oder Ausbildungsmaßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland?
Wenn ja, wann, wo und zu welchen Ausbildungslehrgängen?
c) Haben sich die genannten Personen zu anderen Zwecken in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten?
Wenn ja, zu welchen Zwecken?
Handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei Dr. Celalettin Yavuz, dem Militärattaché der Türkischen Botschaft, um einen der Verbindungsleute zur Bekämpfung organisierter Kriminalität (siehe 6.3), wie es in einem Bericht von Oktay Yildiz vom November 1996 behauptet wurde?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob Dr. Celalettin Yavuz eine leitende Funktion bei den Aktivitäten des türkischen Geheimdienstes MIT auf deutschem Boden hat?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, daß der türkische Geheimdienst die Konsulate in Münster und Stuttgart zu besonderen Stützpunkten gemacht hat?