Agarpolitische und tierschutzrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Genehmigung großer Legehennenanlagen
der Abgeordneten Christel Deichmann, Marianne Klappert, Brigitte Adler, Hans-Werner Bertl, Tilo Braune, Dr. Eberhard Brecht, Elke Ferner, Lothar Fischer (Homburg), Monika Ganseforth, Hans-Joachim Hacker, Manfred Hampel, Reinhold Hemker, Rolf Hempelmann, Dr. Barbara Hendricks, Jann-Peter Janssen, Ilse Janz, Dr. Uwe Jens, Hans-Peter Kemper, Dr. Hans-Hinrich Knaape, Horst Kubatschka, Werner Labsch, Dr. Christine Lucyga, Winfried Mante, Markus Meckel, Herbert Meißner, Michael Müller (Düsseldorf), Jutta Müller (Völklingen), Volker Neumann (Bramsche), Leyla Onur, Albrecht Papenroth, Kurt Palis, Reinhold Robbe, Dieter Schanz, Horst Schild, Dagmar Schmidt (Meschede), Regina Schmidt-Zadel, Dr. Emil Schnell, Walter Schöler, Ottmar Schreiner, Dietmar Schütz (Oldenburg), Bodo Seidenthal, Horst Sielaff, Jella Teuchner, Dr. Gerald Tahlheim, Hans-Georg Wagner, Matthias Weisheit, Hildegard Wester, Heidemarie Wright
Vorbemerkung
Seit 1993 verfolgt eine Interessengruppe, in Mecklenburg-Vorpommern eine Legehenneneinrichtung mit rd. 800 000 Plätzen für Legehennen einschließlich Nebeneinrichtungen für Verarbeitung und Vermarktung der Eier bzw. der Eiprodukte sowie für Lagerung und Verwertung des anfallenden Kots zu errichten und zu betreiben. Offensichtlich steht das Genehmigungsverfahren kurz vor seinem Abschluß. Eine baldige Entscheidung der dafür zuständigen Behörden kann nicht ausgeschlossen werden.
Hinzuweisen ist außerdem darauf, daß neben der beantragten Legehennenanlage noch eine Junghennenaufzuchtanlage für rd. 285 000 Plätze beantragt ist und in unmittelbarer Nähe eine Hähnchenmastanlage mit einer Million Plätze sowie eine Schweinemastanlage mit 6 000 Mastplätzen existieren.
Befürworter und Gegner der Legehennenanlage stehen sich aus zum Teil sehr unterschiedlichen Gründen gegenüber. Befürworter der Anlage heben insbesondere die positiven arbeitsmarktpolitischen Auswirkungen für den regionalen Arbeitsmarkt um Neubukow hervor, wobei allerdings zu berücksichtigen ist, daß mit der zusätzlichen Einrichtung von entsprechenden Anlagen mit derart vielen Tierplätzen der nichtgewerblichen Landwirtschaft Einkommensmöglichkeiten entzogen werden.
Bei der Abwägung des Für und Wider geht es nicht um die Er- haltung oder die Schaffung einer „Museumslandwirtschaft", sondern in erster Linie um die Sicherung von Einkommensmöglichkeiten einer leistungsfähigen, unternehmerischen Landwirtschaft, damit sie möglichst flächendeckend die „erwünschten Aufgaben für die Bevölkerung, wie etwa die Erhaltung und Pflege unserer gewachsenen Kulturlandschaft dauerhaft erfüllen" (Staatssekretär Dr. Franz-Josef Feiter am 22. Februar 1996 anläßlich der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Agrar- und Umweltpolitik) und artgerecht erzeugte Qualitätsprodukte hervorbringen können.
Entsprechende Zielsetzungen sind im agrarpolitischen Konzept aus dem Jahre 1993 des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten enthalten. Dort wird u. a. als „zentrales Ziel eine — leistungs- und wettbewerbsfähige, — marktorientierte und — umweltverträgliche Landwirtschaft" hervorgehoben, wobei die jeweilige Betriebs- und Unternehmensform und auch die Betriebsgrößen von untergeordneter Bedeutung sind, jedoch „entscheidend ist, daß die bewährten Prinzipien bäuerlichen Wirtschaftens volle Gültigkeit behalten. Dazu gehören eine umweltverträgliche, auf Nachhaltigkeit ausgerichtete kostengünstige Wirtschaftsweise, die Bodenbindung der Tierhaltung sowie ein verantwortungsvoller Umgang mit den landwirtschaftlichen Nutztieren." (Agrarpolitische Mitteilungen des BML, Nr. 4/93 vom 16. Juni 1993).
Anhängig ist außerdem eine Normenkontrollklage des Landes Nordrhein-Westfalen beim Bundesverfassungsgericht gegen die Hennenhaltungsverordnung. Tierschutzgesichtspunkte werden insbesondere gegen die Käfighaltung geltend gemacht. Eine Entscheidung noch in diesem Jahr ist angekündigt.
Vor dem Hintergrund des agrarpolitischen Konzepts des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und der anhängigen Normenkontrollklage und im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung der 800 000er Legehennenanlage ergeben sich einige grundsätzliche agrarpolitische und tierschutzrechtliche Fragen.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
1. Wie beurteilt die Bundesregierung generell die Auswirkungen der Errichtung von Legehennenanlagen in einer Größenordnung um 800 000 Tierplätze a) unter agrarpolitischen Gesichtspunkten, b) Tierschutzgesichtspunkten, c) aus arbeitsmarktpolitischer Sicht, d) umweltpolitschen Gesichtspunkten, e) im Hinblick auf Qualitätserzeugung und Vermarktung der Produkte?
2. Wie beurteilt die Bundesregierung die Wettbewerbslage und die Vermarktungssituation der flächengebundenen Eiererzeugung in landwirtschaftlichen Unternehmen, wenn, unabhängig von Fragen der Käfighaltung, Legehennenanlagen im in Rede stehenden Ausmaß zusätzlich genehmigt und betrieben werden?
3. Ist zu erwarten, daß durch Kostendegression solcher Bestände einer weiteren Konzentration in der Tierhaltung Vorschub geleistet wird? Wie im einzelnen begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung?
4. Wie beurteilt die Bundesregierung die Verunsicherung der Bevölkerung im Hinblick auf das Betreiben größter Tierhaltungsanlagen und die damit einhergehende weiter zunehmende Konzentration der Tierbestände, wenn dadurch weiterhin, möglicherweise auch verstärkt, prophylaktisch Tierarzneimittel aus seuchenhygienischer Sicht zum Einsatz kommen, und mit welchen Folgen rechnet die Bundesregierung daraus für das Image landwirtschaftlicher Produkte generell?
5. Sind Tierhaltungsanlagen wie die jetzt in Mecklenburg-Vorpommern zusätzlich geplante und beantragte Legehennenanlage im Agrarkonzept des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten enthalten, das als zentrales Ziel der Agrarpolitik eine leistungs- und wettbewerbsfähige, marktorientierte und umweltverträgliche Landwirtschaft fordert, zumal Unternehmensformen und Betriebsgröße nach dem Konzept von untergeordneter Bedeutung sind? Passen also gewerbliche Tierhaltungsunternehmen mit dem geplanten Ausmaß von rd. 800 000 Legehennenplätzen in das agrarpolitische Konzept des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten?
6. Sind die politischen Rahmenbedingungen, soweit sie vom Bundesgesetzgeber und damit auch von der Bundesregierung beeinflußt werden können und die mit ihrer derzeitigen Ausgestaltung die Genehmigung einer solchen Anlage offensichtlich ermöglichen sollen, nach Auffassung der Bundesregierung angemessen gestaltet, und werden sie damit den politischen bzw. agrarpolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung gerecht, wie sie insbesondere im Agrarkonzept des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in der Zielstruktur des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Drucksache 12/6750, niedergelegt sind?
7. Bedarf es nach Auffassung der Bundesregierung der Änderung, und wenn ja, welcher Rahmenbedingungen a) auf der Ebene der EU und/oder b) auf nationaler Ebene, damit die landwirtschaftliche Urproduktion und namentlich die Veredelungsproduktion längerfristig in wettbewerbs- fähigen, unternehmerisch geführten landwirtschaftlichen Unternehmen möglichst vollständig erhalten bleibt bzw. zurückgewonnen werden kann?
8. Welche Anstrengungen hat der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bisher unternommen, um zentrale Elemente seines Agrarkonzepts des Jahres 1993 in Rahmenregelungen z. B. der Raumordnung und Landesplanung, des Umweltrechts, der Arbeitsmarktpolitik einzubringen, falls die geltenden Rahmenbedingungen den Forderungen des Agrarkonzepts in nicht ausreichendem Maße gerecht werden? Worum handelt es sich dabei im einzelnen?
9. Wie werden die „bewährten Prinzipien bäuerlichen Wirtschaftens", so wie dies im Zusammenhang mit dem zentralen Ziel der Agrarpolitik im Agrarkonzept des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Jahres 1993 festgelegt ist, mit der geplanten Anlage in Mecklenburg-Vorpommern realisie rt , bzw. inwiefern können diese Prinzipien nach Auffassung der Bundesregierung beim Betreiben einer solchen Anlage ihre volle Gültigkeit behalten? Wie im einzelnen begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
10. a) Wird bei einer Anlage von einer Größenordnung wie der in Mecklenburg-Vorpommern insbesondere auch die Forderung nach „Bodenbindung der Tierhaltung", die zu den vorgenannten „Prinzipien bäuerlichen Wirtschaftens" laut Agrarkonzept gehört, eingehalten? b) Soll nach Auffassung der Bundesregierung mit dieser Forderung eine umweltverträgliche Kreislaufwirtschaft in landwirtschaftlichen Unternehmen, also eine auf den Flächenumfang des Unternehmens abgestimmte Tierhaltung, beispielsweise auf der Grundlage der Düngeverordnung, erreicht werden? c) Oder wird nach Auffassung der Bundesregierung der Forderung nach „Bodenbindung der Tierhaltung" im Kontext zum Agrarkonzept des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rechnung getragen, wenn ein gewerbliches Tierhaltungsunternehmen vertraglich eine „ordnungsgemäße" Verwertung des anfallendes Kots nachweisen kann?
11. Trägt nach Auffassung der Bundesregierung eine Legehennenanlage mit rd. 800 000 Tierplätzen, in der die Käfige in acht Stockwerken übereinander angebracht sind, Tierschutzgesichtspunkten in angemessener Weise Rechnung und ist ein „verantwortungsvoller Umgang mit landwirtschaftlichen Nutztieren" in einer solchen Anlage gewährleistet, so wie es das Agrarkonzept des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Zusammenhang mit der Realisierung der „Prinzipien bäuerlichen Wirtschaftens" fordert?
12. Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Normenkontrollklage des Landes Nordrhein-Westfalen und ihres eigenen Agrarkonzepts sowie der kritischen Haltung weiter Kreise der Bevölkerung und neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse Handlungsbedarf zur Neufassung der Hennenhaltungsverordnung?
13. Hält es die Bundesregierung für angebracht, über eine gewerbliche Tierhaltungsanlage in der in Mecklenburg-Vorpommern beantragten Ausprägung erst dann zu entscheiden, wenn die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Normenkontrollklage Nordrhein-Westfalens vorliegt? Wie im einzelnen begründet die Bundesregierung ihre Haltung hierzu?
Fragen13
Wie beurteilt die Bundesregierung generell die Auswirkungen der Errichtung von Legehennenanlagen in einer Größenordnung um 800 000 Tierplätze a) unter agrarpolitischen Gesichtspunkten, b) Tierschutzgesichtspunkten, c) aus arbeitsmarktpolitischer Sicht, d) umweltpolitschen Gesichtspunkten, e) im Hinblick auf Qualitätserzeugung und Vermarktung der Produkte?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Wettbewerbslage und die Vermarktungssituation der flächengebundenen Eiererzeugung in landwirtschaftlichen Unternehmen, wenn, unabhängig von Fragen der Käfighaltung, Legehennenanlagen im in Rede stehenden Ausmaß zusätzlich genehmigt und betrieben werden?
Ist zu erwarten, daß durch Kostendegression solcher Bestände einer weiteren Konzentration in der Tierhaltung Vorschub geleistet wird? Wie im einzelnen begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Verunsicherung der Bevölkerung im Hinblick auf das Betreiben größter Tierhaltungsanlagen und die damit einhergehende weiter zunehmende Konzentration der Tierbestände, wenn dadurch weiterhin, möglicherweise auch verstärkt, prophylaktisch Tierarzneimittel aus seuchenhygienischer Sicht zum Einsatz kommen, und mit welchen Folgen rechnet die Bundesregierung daraus für das Image landwirtschaftlicher Produkte generell?
Sind Tierhaltungsanlagen wie die jetzt in Mecklenburg-Vorpommern zusätzlich geplante und beantragte Legehennenanlage im Agrarkonzept des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten enthalten, das als zentrales Ziel der Agrarpolitik eine leistungs- und wettbewerbsfähige, marktorientierte und umweltverträgliche Landwirtschaft fordert, zumal Unternehmensformen und Betriebsgröße nach dem Konzept von untergeordneter Bedeutung sind? Passen also gewerbliche Tierhaltungsunternehmen mit dem geplanten Ausmaß von rd. 800 000 Legehennenplätzen in das agrarpolitische Konzept des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten?
Sind die politischen Rahmenbedingungen, soweit sie vom Bundesgesetzgeber und damit auch von der Bundesregierung beeinflußt werden können und die mit ihrer derzeitigen Ausgestaltung die Genehmigung einer solchen Anlage offensichtlich ermöglichen sollen, nach Auffassung der Bundesregierung angemessen gestaltet, und werden sie damit den politischen bzw. agrarpolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung gerecht, wie sie insbesondere im Agrarkonzept des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in der Zielstruktur des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Drucksache 12/6750, niedergelegt sind?
Bedarf es nach Auffassung der Bundesregierung der Änderung, und wenn ja, welcher Rahmenbedingungen a) auf der Ebene der EU und/oder b) auf nationaler Ebene, damit die landwirtschaftliche Urproduktion und namentlich die Veredelungsproduktion längerfristig in wettbewerbsfähigen, unternehmerisch geführten landwirtschaftlichen Unternehmen möglichst vollständig erhalten bleibt bzw. zurückgewonnen werden kann?
Welche Anstrengungen hat der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bisher unternommen, um zentrale Elemente seines Agrarkonzepts des Jahres 1993 in Rahmenregelungen z. B. der Raumordnung und Landesplanung, des Umweltrechts, der Arbeitsmarktpolitik einzubringen, falls die geltenden Rahmenbedingungen den Forderungen des Agrarkonzepts in nicht ausreichendem Maße gerecht werden? Worum handelt es sich dabei im einzelnen?
Wie werden die „bewährten Prinzipien bäuerlichen Wirtschaftens", so wie dies im Zusammenhang mit dem zentralen Ziel der Agrarpolitik im Agrarkonzept des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Jahres 1993 festgelegt ist, mit der geplanten Anlage in Mecklenburg-Vorpommern realisiert, bzw. inwiefern können diese Prinzipien nach Auffassung der Bundesregierung beim Betreiben einer solchen Anlage ihre volle Gültigkeit behalten? Wie im einzelnen begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
a) Wird bei einer Anlage von einer Größenordnung wie der in Mecklenburg-Vorpommern insbesondere auch die Forderung nach „Bodenbindung der Tierhaltung", die zu den vorgenannten „Prinzipien bäuerlichen Wirtschaftens" laut Agrarkonzept gehört, eingehalten? b) Soll nach Auffassung der Bundesregierung mit dieser Forderung eine umweltverträgliche Kreislaufwirtschaft in landwirtschaftlichen Unternehmen, also eine auf den Flächenumfang des Unternehmens abgestimmte Tierhaltung, beispielsweise auf der Grundlage der Düngeverordnung, erreicht werden? c) Oder wird nach Auffassung der Bundesregierung der Forderung nach „Bodenbindung der Tierhaltung" im Kontext zum Agrarkonzept des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rechnung getragen, wenn ein gewerbliches Tierhaltungsunternehmen vertraglich eine „ordnungsgemäße" Verwertung des anfallendes Kots nachweisen kann?
Trägt nach Auffassung der Bundesregierung eine Legehennenanlage mit rd. 800 000 Tierplätzen, in der die Käfige in acht Stockwerken übereinander angebracht sind, Tierschutzgesichtspunkten in angemessener Weise Rechnung und ist ein „verantwortungsvoller Umgang mit landwirtschaftlichen Nutztieren" in einer solchen Anlage gewährleistet, so wie es das Agrarkonzept des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Zusammenhang mit der Realisierung der „Prinzipien bäuerlichen Wirtschaftens" fordert?
Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Normenkontrollklage des Landes Nordrhein-Westfalen und ihres eigenen Agrarkonzepts sowie der kritischen Haltung weiter Kreise der Bevölkerung und neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse Handlungsbedarf zur Neufassung der Hennenhaltungsverordnung?
Hält es die Bundesregierung für angebracht, über eine gewerbliche Tierhaltungsanlage in der in Mecklenburg-Vorpommern beantragten Ausprägung erst dann zu entscheiden, wenn die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Normenkontrollklage Nordrhein-Westfalens vorliegt? Wie im einzelnen begründet die Bundesregierung ihre Haltung hierzu?