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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Die Zielsetzung des "European Centre for Minority Issues" und seine Verbindung zur "Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen" (G-SIG: 13012438)

Institutionelle Förderung des ECMI durch EU und Bundesregierung, Mitarbeit anderer europäischer Staaten, Definition der Begriffe "nationale Minderheit" und "traditionelle (autochthone) Volksgruppe", Mitarbeit der FVEV im ECMI

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

07.05.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/745915. 04. 97

Die Zielsetzung des „European Centre for Minority Issues" und seine Verbindung zur „Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen"

der Abgeordneten Annelie Buntenbach, Angelika Beer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 4. Dezember 1996 wurde das „European Centre for Minority Issues" (ECMI) in Flensburg eröffnet. Wenngleich der Name eine umfassende Befassung mit verschiedensten Minderheitenproblemen nahelegt, will sich das ECMI lediglich mit sogenannten „nationalen Minderheiten" und „traditionellen (autochthonen) Volksgruppen" beschäftigen. Vor dem Hintergrund der Vielzahl von religiösen, kulturellen, sozialen oder sexuellen Minderheiten in Europa, deren Geschichte häufig von Benachteiligungen, Diskriminierungen und Verfolgungen geprägt wurde und wird, scheint diese Ausrichtung des ECMI keineswegs zufällig zu sein. Zwar enthält dessen Satzung keine Definition des Minderheitenbegriffs, aber die Aufgabenstellung und -beschränkung legt eine völkische Perspektive in der Minderheitenpolitik der Institution nahe.

Auch sogenannte „neue Minderheiten" von Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten sollen nicht in die Arbeit des ECMI einbezogen werden. Obgleich viele Angehörige der „neuen Minderheiten" seit mehreren Jahrzehnten in der Bundesrepublik Deutschland leben oder in der zweiten und dritten Generation hier geboren wurden, haben sie nach Ansicht der Bundesregierung „das Zentrum ihrer ethnischen, kulturellen und sprachlichen Identität in einem anderen Land". Während bei diesen Gruppen von der Bundesregierung eine Integration und Assimilierung angestrebt wird, bemüht sie sich mit ihrer Beteiligung am ECMI „Kultur, Sprache und Identität als eigenständige Volksgruppe" der „nationalen Minderheiten" zu bewahren (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, . „Das Europäische Zentrum für Minderheitenfragen", Drucksache 13/5392).

Zwar soll sich das ECMI aus einer „gesamteuropäischen Perspektive" mit Minderheitenproblemen befassen, die vakanten Vorstandspositionen sollen mit Vertretern anderer europäischer Staaten besetzt sowie dessen Finanzierung durch einen EU-Beitrag ergänzt werden. Dennoch handelt es sich keineswegs um eine europäische, sondern um eine binational von der Bundesregierung, dem Land Schleswig-Holstein und dem Königreich Dänemark getragene Institution. Gerade weil die Behandlung von Problemen der „nationalen Minderheiten" die inneren Angelegenheiten anderer europäischer Staaten berührt und damit auch eine Gefahr für die zwischenstaatlichen Beziehungen darstellt, scheint dieses Vorgehen äußerst fragwürdig. Tatsächlich ist das Themenfeld, mit dem sich das ECMI befassen soll, auf europäischer Ebene - bis hin zu einer einheitlichen Minderheitendefinition - umstritten. Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 3. Dezember 1996 ist die Aufgabenstellung des ECMI selbst unter den Initiatoren nicht eindeutig geklärt. Demnach hat sich der „dänische Partner" über die Antwort der Bundesregierung auf die oben genannte Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „geärgert", dernach das ECMI sich nur mit den „alteingesessenen Minderheiten" zu befassen habe.

Die vom ECMI angezielte einseitige Ausrichtung auf ethnisch definierte Minderheiten bereitet den ideologischen Boden für eine Ethnisierung gesellschaftlicher Konflikte. Denn durch diesen Betrachtungswinkel werden gesellschaftliche Konflikte aus ihrem sozialen und ökonomischen Kontext gelöst und statt dessen zu Problemen zwischen ethnisch definierten „Volksgruppen". Solche Art völkischer Überhöhung und ihre politische Funktionalisierung tragen zur Verschärfung von Konflikten bei und nicht zu ihrer Beilegung. Es ist daher zu befürchten, daß das ECMI Minderheitenkonflikte verschärfen wird, gerade auch dadurch, daß es eine Organisation wie die „Föderalistische Union europäischer Volksgruppen" (FUEV) in die Arbeit einbeziehen will, deren Verantwortliche sich selbst in die Tradition nationalsozialistischer Minderheitenpolitik stellen und auf der Grundlage einer völkisch, rassistischen Minderheitendefinition agieren.

So bezieht sich die FUEV in einer 1994 herausgegebenen „Information" auf ihre Vorläuferorganisation, den „Nationalitätenkongreß " (1925 bis 1938) und dessen Organ „Nation und Staat" aus dem Verlag Braumüller in Wien. Die Jahrgänge dieser schon vor 1933 aggressiv nationalsozialistischen und antisemitischen Zeitschrift werden von der langjährigen Zeitschrift der FUEV, „Europa Ethnica" fortgeschrieben. Erschien die NS-Zeitschrift „Nation und Staat" 1944 im letzten und 17. Jahrgang, so knüpfte „Europa Ethnica" mit seinem erstmaligen Erscheinen 1961 daran an und schrieb die Jahrgangszählung mit dem 18. Jahrgang fort. Die Zeitschrift bot mehreren antisemitischen Autoren ein Forum und warb für deren Schriften aus der NS-Zeit. Franz Hieronymus Riedl, der auch Schriftleiter von „Europa Ethnica" war und damit einen nicht unerheblichen Einfluß auf die Ideologiebildung der FUEV hatte, unterschrieb 1981 das „Heidelberger Manifest" gegen „die Überfremdung unserer Sprache, unserer Kultur und unseres Volkstums". „Völker" werden dort als „(biologisch und kybernetisch) lebende Systeme höherer Ordnung" definiert (vgl. Hirsch, Kurt, Rechts von der Union, München 1989). Walter von Goldendach, Hans-Rüdiger Minow und Martin Rudig haben in ihrer 1996 in Berlin erschienenen Veröffentlichung „Von Krieg zu K rieg" auf weitere Verbindungen mehrerer FUEV-Akteure zum deutschen, belgischen, österreichischen und französischen Rechtsextremismus sowie auf deren NS-Tätigkeit hingewiesen.

Ihren ideologischen Ausdruck finden diese Verbindungen auch in der von der Organisation verbreiteten Weltanschauung. So wird in der „Information" der FUEV die Volksgruppe, in Anlehnung an den organischen Volksbegriff, der auch von den Nationalsozialisten benutzt wurde, als „völkische Gemeinschaft" definiert. „Einen großen Erfolg" in politischen und wissenschaftlichen Kreisen", heißt es weiter, „hatte auch das vom damaligen FUEV-Generalsekretär (...) herausgegebene ,Handbuch der Europäischen Volksgruppen'' . Stellen in diesem 1970 erschienenen Handbuch erinnern in erschreckender Weise an den nationalsozialistischen Blutswahn und die Praxis, „Rassetypen" durch Schädelvermessungen festzustellen. Das „baskische Volk" wird z. B. folgendermaßen beschrieben: „Der in Euzkadi am meisten anzutreffende Menschentyp ist von mittlerer Größe, schlank, mit breiten Schultern, schmalen Hüften und langem Körper; er hat ein dreieckiges Gesicht, ein ausgeprägtes langes Kinn, Adlernase, mescocephalische Schädel mit einer leichten Ausbuchtung über den Schläfen. Er hat helle Haut, im allgemeinen dunkle Augen und kastanienbraunes oder schwarzes Haar. Diesem Menschentyp entspricht eine ganz besondere Blutgruppenzugehörigkeit, die durch das Fehlen der Gruppen B und AB und durch eine sehr starke Dominanz der Gruppe 0 gekennzeichnet ist: 60 % aller Personen. Sie erreicht in gewissen Gebieten, wo gerade der baskische Rassetyp besonders ausgeprägt ist, wie jenem von Hasparren, sogar 66 %." (zit. nach Faksimile in: Goldendach/Minow/Rudig).

In einem vertraulichen Brief an den Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen vom 15. Februar 1961 äußerte das Auswärtige Amt denn auch Bedenken gegen eine Förderung der Zeitschrift „Europa Ethnica" . So wurd der FUEV u. a. vorgeworfen „künstlich Minderheitenprobleme dort zu erzeugen, wo sie bisher noch nicht vorhanden waren" . Diese „künstliche Erweckung von Minderheitengefühlen" sei geeignet, „Unruhe zu stiften" . Auch im europäischen Ausland wurde die Organisation kritisch gesehen. In Frankreich konnten FUEV-Tagungen nicht abgehalten werden, in Italien wurde ein Kongreß verboten (vgl. Goldendach/Minow/ Rudig) .

Die damalige Einschätzung des Auswärtigen Amts trifft sich mit jüngeren Äußerungen des Ex-FUEV-Präsidenten Christoph Pan. In einem Referat vor dem bayerischen Landesverband „Paneuropa-Jugend Deutschland e.V." erklärte Christoph Pan am 4. Februar 1995, die Nationalitätenfrage sei eine „Zeitbombe, die Europa zunehmend mehr bedroht. An einen Lösungsautomatismus durch Demokratie und Menschenrechte zu glauben, erweist sich als gefährliche Fiktion. " Christoph Pan forde rte umfangreiche Autonomierechte für die „Volksgruppen", sonst, so drohte er, würden sich „Entwicklungen nicht verhindern lassen, welche zu Sezessionen oder zum Verfall von Staaten führen, ob im Einklang mit geltendem Völkerrecht und Staatenpraxis oder nicht.

In Ihrer Antwort auf unsere Kleine Anfrage „Das europäische Zentrum für Minderheitenfragen" (Drucksache 13/5392) geht die Bundesregierung davon aus, daß die FUEV im Kuratorium des ECMI mitarbeiten wird. Auch im Ergebnisprotokoll der Sitzung des dänisch-deutschen Vorbereitungsausschusses für ein Europäisches Zentrum für Minderheitenfragen (EZM) am 15. Oktober 1993 in Bonn wird der FUEV eine besondere Stellung für die Arbeit des (jetzigen) ECMI zugewiesen. Dort heißt es: „In die Zusammenarbeit sollen auch entsprechende nichtstaatliche Organisationen (NGO) einbezogen werden, insbesondere die Föderalistische Union Europäischer Volksgruppen (FUEV)".

Auch die Besetzung des Vorstandes und der Stelle des Direktors des ECMI deutet auf eine Minderheitenpolitik hin, die geeignet ist, Minderheitenprobleme zu erzeugen und zwischenstaatliche Beziehung zu belasten. So wurde der Minderheitenspezialist Stefan Troebst zum Direktor des ECMI berufen, der 1992 und 1993 für das Auswärtige Amt im jugoslawisch-griechischen Grenzgebiet tätig war. Andreas Papadatos von der Griechischen Botschaft warf Stefan Troebst in der „Frankfu rter Allgemeinen Zeitung" vom 30. August 1996 vor, eine albanische Minderheit im Nordwesten Griechenlands erfunden und mit „apolitischer Leichtigkeit (...) der Revidierung der seit über 70 beziehungsweise 80 Jahre bestehenden Staatsgrenzen das Wo rt geredet" zu haben. Für Stefan Troebst sind Minderheitenfragen mit ethnischen Prozessen gleichzusetzen, wobei „Minderheiten nicht nur verschwinden, sondern auch neu entstehen können. " Dabei „ (gehören) Minderheiten und Grenzen eng zusammen" („Der Nordschleswiger” vom 11. Januar 1997) .

Das ECMI-Vorstandsmitglied Rainer Hoffmann „erinnert" in einem 1994 veröffentlichten Aufsatz daran, daß „die Gefährdung der Existenz von Minderheiten, die als Volk und damit als Träger des Selbstbestimmungsrechts anzusehen sind, durch entsprechende staatliche Politik in der Tat dazu führen kann, daß diesen Minderheiten ein Recht auch auf Sezession zuwachsen kann." (Hoffmann, Rainer, Die Minderheitendeklaration der UN-Generalversammlung, in: Blumenwitz/Murswiek, Aktuelle rechtliche und praktische Fragen des Volksgruppen- und Minderheitenschutzrechts, Bonn 1994).

Die dem „Flensburger Tageblatt" vom 27. Januar 1997 zu entnehmenden, jüngsten Äußerungen der Kieler Staatskanzlei oder des ECMI-Direktors, die Beschränkung auf „länger eingesessene Minderheiten" in „den Spannungsgebieten Europas" seien auf die „begrenzten Möglichkeiten" bzw. die „beschränkten Mittel" des ECMI zurückzuführen, sind kaum geeignet, dessen Aufgabenbeschränkung zu erklären. Wenngleich die Existenz religiöser, kultureller, sexueller oder sprachlicher Minderheiten unbestritten ist, so ist doch fraglich, nach welchen international verbindlichen Kriterien Minderheiten eine „nationale Minderheit" oder „traditionelle (autochthone) Volksgruppe" bilden sollen. Die Nähe des ECMI zur FUEV legt demgegenüber eine Nähe zu deren völkischer Minderheitendefinition und deren organischen Volksbegriff nahe, zumal die Satzung des ECMI keine eigene Minderheitendefinition enthält. Angesichts der Tatsache, daß völkische und rassistische Abgrenzungen in Geschichte und Gegenwart immer wieder zu Krieg und Gewalt geführt haben, ist die bilaterale Begründung des ECMI auf der Grundlage eines nicht definie rten Minderheitenbegriffs höchst beunruhigend.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

In welcher Höhe hat die EU bislang Mittel für das ECMI bewilligt, und welche Auskunft kann die Bundesregierung über den Stand ihrer Bemühungen geben, eine laufende institutionelle Förderung des ECMI in den Haushalt der EU einzustellen?

2

Welche Erwartungen knüpft die Bundesregierung an ihre finanzielle und ideelle Unterstützung für das ECMI?

3

Welche Differenzen bestehen zwischen der Bundesregierung und dem dänischen Partner hinsichtlich der Minderheitendefinition und Aufgabenstellung des ECMI, da sich nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 3. Dezember 1996 der dänische Partner über die Antwort der Bundesregierung in Drucksache 13/5392 „geärgert" habe?

4

Welche Bemühungen unternimmt die Bundesregierung, um andere europäische Staaten für eine Mitarbeit im ECMI zu gewinnen, bzw. was ist ihr von entsprechenden Initiativen seitens des ECMI-Vorstandes bekannt?

5

Welche konkreten Definitionen der Begrifflichkeiten „nationale Minderheit" und „traditionelle (autochthone) Volksgruppe" liegen nach Kenntnis der Bundesregierung der Arbeit des ECMI zugrunde, und wie grenzt sich diese Definition von der der FUEV ab?

6

Welche Reaktionen europäischer Staaten mit Bezug auf das ECMI sind der Bundesregierung bekannt, und welchen Inhalt haben diese Reaktionen ggf.?

7

Inwieweit teilt die Bundesregierung unsere Auffassung, daß die Beschränkung der Arbeit des ECMI auf „nationale Minderheiten" und „traditionelle (autochthone) Volksgruppen" geeignet ist, ökonomische, soziale, kulturelle oder religiöse Konflikte innerhalb einer Gesellschaft zu ethnisieren?

8

In welcher Höhe, aus welchen Haushaltstiteln und für jeweils welche Zwecke hat die FUEV jeweils in den Jahren 1990 bis 1996 Bundesmittel erhalten?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung die in der Vorbemerkung zitierte Äußerungen in dem von der FUEV herausgegebenen „Handbuch der Europäischen Volksgruppen" im Hinblick auf eine Mitarbeit der FUEV im ECMI?

10

War das „Handbuch der Europäischen Volksgruppen" Gegenstand eines Verfahrens der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften, und welches Ergebnis hatte dieses Verfahren ggf.?

11

Wie reagiert die Bundesregierung auf die in der Vorbemerkung zitierte Äußerungen des ehemaligen FUEV-Präsidenten Christoph Pan im Hinblick auf eine Mitarbeit der FUEV im ECMI?

12

Welche Gründe waren nach Kenntnis der Bundesregierung dafür maßgeblich, über den Kongreß der FUEV im Mai 1996 in der von der Bundesregierung finanzierten Zeitschrift „Auslandskurier spezial 18" zu berichten, der in den Minderheitengebieten Polens verteilt wird?

13

Welche Gründe veranlassen die Bundesregierung, davon auszugehen, daß die FUEV im Kuratorium des ECMI mitarbeiten wird?

14

Wie beurteilt die Bundesregierung heute die Einschätzung des Auswärtigen Amts von 1961, in der der FUEV vorgeworfen wurde, „künstlich Minderheitenprobleme dort zu erzeugen, wo sie bisher noch nicht vorhanden waren" und diese „künstliche Erweckung von Minderheitengefühlen" sei geeignet, „Unruhe zu stiften"?

15

Wie lautete der genaue Auftrag des heutigen ECMI-Direktors Stefan Troebst 1992/93, als er im Auftrag des Auswärtigen Amts im jugoslawisch-griechischen Grenzgebiet tätig war?

16

Wie reagiert die Bundesregierung auf die oben angeführten Veröffentlichungen Stefan Troebsts auch im Hinblick auf die von Andreas Papadatos formulierte Kritik, Stefan Troebst habe eine albanische Minderheit im Nordwesten Griechenlands erfunden und mit „apolitischer Leichtigkeit (...) der Revidierung der seit über 70 beziehungsweise 80 Jahren bestehenden Staatsgrenzen das Wort geredet"?

Bonn, den 15. April 1997

Annelle Buntenbach Angelika Beer Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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