Anwendung der EU-Zins-Steuer-Richtlinie und massiver Kapitalabfluss aus Europa nach dem mittleren und fernen Osten
der Abgeordneten Christine Scheel, Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae, Dr. Thea Dückert, Markus Kurth, Anna Lührmann, Brigitte Pothmer, Elisabeth Scharfenberg, Margareta Wolf (Frankfurt) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Zins-Steuer-Richtlinie gilt seit Juli 2005 in allen 25 EU-Mitgliedstaaten. Sie soll sicherstellen, dass Anleger ihre im EU-Ausland erzielten Zinsen in ihrem Wohnsitzland versteuern. Entsprechende Regelungen gelten auch im Verhältnis zur Schweiz, Andorra, Liechtenstein, Monaco und San Marino sowie zu den Kanalinseln, der Isle of Man und abhängigen oder assoziierten Gebieten in der Karibik.
22 EU-Staaten tauschen seit 1. Juli 2005 Auskünfte über die Zinserträge von EU-Bürgern aus. Österreich, Belgien und Luxemburg beteiligen sich nicht an dem Auskunftsverfahren. Sie behalten eine niedrige Quellensteuer ein. Der Anleger bleibt anonym. 75 Prozent der durch diese Quellensteuer erzielten Einnahmen erhält der Staat, in dem der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz hat.
Leider enthält die Zins-Steuer-Richtlinie erhebliche Regelungslücken. Damit bieten sich dem Anleger vielfältige Möglichkeiten, die Zinsbesteuerung auf legalem Wege zu umgehen, z. B. durch andere Geldanlageprodukte. Deshalb sind bisher nur geringe Steuereinnahmen aus dem Ausland in Folge der Anwendung der EU-Zins-Steuer-Richtlinie erzielt worden; eine Trendwende ist auch in Zukunft nicht zu erwarten.
Neben diesen Umgehungsmöglichkeiten gibt es vielfältige weitere Strategien, Erträge aus Kapitalanlagen steuerfrei im Ausland zu erzielen. Uns interessiert, was die Bundesregierung konkret gegen diese weit verbreiteten Praktiken der Steuerflucht unternimmt: in der Europäischen Union, bei den Neuverhandlungen von Doppelbesteuerungsabkommen, bei den Vereinbarungen im Rahmen der OECD und bei ihrer praktischen Finanz- und Außenpolitik auch im Rahmen der G8.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass einige europäische Länder mit dem Finanzmarkprodukt der „Ein-Mann-Fonds“ werben, die mit einem liquiden Mindestvermögen von beispielsweise 1 Mio. Franken arbeitet, die es dem ausländischen Steuerpflichtigen ermöglichen, sein Privatvermögen zu „institutionieren“, also juristisch von der natürlichen Person zu trennen, um sich so aller Steuerlasten zu entledigen (vgl. dazu Kommentar in FAZ 4. Februar 2006, S. 26)?
Betrachtet die Bundesregierung diese steuerfreien „Ein-Mann-Fonds“ als unlauteren Steuerwettbewerb im Rahmen des Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und als aktive Umgehung des Vertrags zwischen der EU auf der Grundlage der EU-Zins-Steuer-Richtlinie mit einigen europäischen Ländern, und wenn ja, was wird die Bundesregierung dagegen unternehmen?
Befinden sich die Länder, die mit steuerfreien „Ein-Mann-Fonds“ werben, auf den Schwarzen Listen der OECD?
Wie werden Gewinne deutscher Staatsbürger aus Anteilen an ausländischen „Possession Trusts“ und „Life Interest Trusts“, die sich seit der Einführung der Richtlinie in einer rechtlichen Grauzone befinden, steuerlich behandelt?
In welchem Maße haben nach der Einführung der Zinsrichtlinie Umschichtungen in die genannten und weitere Anlagen stattgefunden, die von der Zinsrichtlinie nicht betroffen sind, beispielsweise Altanleihen, Fonds mit weniger als 15 Prozent schädlichen Anleihen, thesaurierende Investmentfonds mit einem Forderungsanteil bis zu 40 Prozent oder Versicherungsleistungen?
Was gedenkt die Bundesregierung gegen die Praxis der Kanalinseln (Guernsey, Jersey) zu tun, ihre Unternehmenssteuern auf Null zu senken und so systematisch die Umgehung der Zinsrichtlinie zu ermöglichen?
Wie reagiert die Bundesregierung in der EU und im Rahmen der Beratungen der G8 auf die Tatsache, dass sich deutsche und europäische Banken mit eigenen Beratungskapazitäten sowie mit Filialen im mittleren und fernen Osten daran beteiligen, dass finanzstarke Kunden aus Gründen der Steuerfreiheit den verstärkten Kapitalabfluss nach außereuropäischen Finanzplätzen wie z. B. Singapur und Dubai vorantreiben?
Wie beurteilt die Bundesregierung die verschiedenen Möglichkeiten der legalen und illegalen Umgehung der Zinsbesteuerung im Rahmen der EU-Zins-Steuer-Richtlinie, und was unternimmt die Bundesregierung auch auf EU-Ebene gegen diese verbreitete Steuerumgehung?
Mit welchen Ländern finden zurzeit (Neu-)Verhandlungen über Doppelbesteuerungsabkommen statt, und seit wann laufen diese jeweils?
Welche Aspekte sind in den jeweiligen Verhandlungen über Doppelbesteuerungsabkommen von besonderer Bedeutung und spielen insbesondere folgende Punkte eine Rolle: Eine breitere Anwendung der Anrechnungsmethode, die Einarbeitung von Missbrauchsklauseln sowie die Verstärkung der zwischenstaatlichen und regionalen Amtshilfe?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, auch ohne Veränderung der Doppelbesteuerungsabkommen bestehende Steuerschlupflöcher bei Kapitalerträgen unilateral zu schließen?
Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, Steuerumgehung durch so genannte Tafelgeschäfte, die eine vollkommen anonyme Abwicklungsform von Kapitalanlagen ermöglichen, zu unterbinden?
Inwieweit betrachtet die Bundesregierung die Anwendung der EU-Zins-Steuer-Richtlinie als Erfolg im Kampf gegen Steuerdumping angesichts der Tatsache, dass die Schweizer Regierung bislang für das zweite Halbjahr 2005 lediglich 40 Mio. Euro (Handelsblatt 20. Februar 2006) veranschlagt hat, um die anteiligen Forderungen aus der anonym abgeführten Quellensteuer an alle EU-Länder, die sich aus dem Abkommen der Schweiz mit der EU ergeben, erstmals bedienen zu können?
Wird sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass Gewinne aus kumulierenden Fonds, Hedgefonds, Derivaten sowie Aktiengeschäften langfristig in den Geltungsbereich der Zinsrichtlinie aufgenommen werden?
Welche Aktivitäten hat die Bundesregierung im europäischen und internationalen Zusammenhang ergriffen, damit sich deutsche Staatsangehörige ihrer Kapitalertragsbesteuerung nicht völlig entziehen können und wie bewertet die Bundesregierung die Erfolgsaussichten ihrer Initiativen?
Inwieweit hält die Bundesregierung die Praxis der US-Steuerbehörde IRS, die Erfassung von Wertpapiererträgen zu Gunsten von US-Bürgern bei ausländischen Banken weltweit mittels Kontrollmitteilungen durchzusetzen, als ein für deutsche bzw. europäische Verhältnisse anwendbares Modell?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für Deutschland gegenüber ausländischen Banken, um seine fiskalischen Interessen an einer Quellensteuer auf Wertpapiererträge von deutschen Staatsbürgern weltweit durchzusetzen?