Die EU-Agentur für Grundrechte
der Abgeordneten Rainder Steenblock, Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Dr. Uschi Eid, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Winfried Nachtwei, Claudia Roth (Augsburg), Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Dezember 2003 hat der Europäische Rat der Kommission den Auftrag erteilt, eine Agentur der Europäischen Union für Grundrechte auf dem Fundament der seit 1998 bestehenden Beobachtungsstelle für „Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ in Wien zu errichten. Ein entsprechender Auftrag ist auch in dem von den Staats- und Regierungschefs im November 2004 verabschiedeten „Haager Programm zur Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Recht in der Europäischen Union“ enthalten. Die Agentur soll ihre Arbeit im Januar 2007 aufnehmen.
Nach Darstellung der Kommission soll die Agentur nicht in Konkurrenz zu bestehenden Institutionen der Union, der Mitgliedstaaten oder des Europarates treten. Sie soll keine Beschwerdeinstanz sein, sondern grundrechtsrelevante Informationen sammeln und auswerten und die Öffentlichkeit für Grundrechtsfragen sensibilisieren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Welches Mandat soll die EU-Agentur für Grundrechte erhalten?
Welche thematischen Bereiche europäischen und nationalen Rechts soll die Agentur bearbeiten?
Inwieweit soll die Agentur in den Prozess der EU-Rechtsetzung eingebunden sein?
Soll die Agentur die Kompetenz erhalten, auf eigene Initiative Entscheidungsgrundlagen für Sanktionsverfahren nach Artikel 7 EUV zu erstellen?
Ist die Reichweite der Arbeit der Agentur auf die Mitgliedstaaten beschränkt oder soll sich die Zuständigkeit der Agentur auch auf Drittstaaten erstrecken, und wenn ja, soll die Agentur auf eigene Initiative oder nur auf Ersuchen der Kommission tätig werden können?
Wie kann gewährleistet werden, dass die Agentur keine Duplizierung der Arbeit anderer Institutionen der EU, der Mitgliedstaaten oder des Europarates ausführen wird?
Wie soll gewährleistet werden, dass die Agentur ihre bedeutenden Aktivitäten im Kampf gegen Intoleranz, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit fortsetzt und unter Einbezug aller EU-Mitgliedstaaten vertieft?
Welche Rolle spielt bei dem Mandat der EU-Agentur die gleiche Inanspruchnahme der Grundrechte gemäß Artikel 13 des EU-Vertrages?
Wie schätzt die Bundesregierung die Befürchtung von Lesben- und Schwulenorganisationen ein, ihre Belange würden bei der Agentur nicht adäquat berücksichtigt?
Wie soll die Struktur der Agentur ausgestaltet sein?
Wie soll die Agentur finanziell und personell ausgestattet werden, und wie werden die Ressourcen auf die Aufgabengebiete verteilt?
Wie soll die Unabhängigkeit der Agentur gewährleistet werden?
Wie soll die Zusammensetzung der Leitungsgremien der Agentur aussehen?
Soll die Agentur einen wissenschaftlichen Beirat erhalten?
Welche Aufgaben soll die Agentur haben?
In welchem Umfang soll die Agentur zur Informationsgewinnung ermächtigt sein?
Soll die Agentur ihre Erkenntnisse und Empfehlungen publizieren können?
Soll die Agentur selbst Sachverständigengutachten in Auftrag geben können?
Wie soll die Transparenz der Arbeit der Agentur in der Öffentlichkeit gewährleistet sein?
Wie ist die Haltung der Bundesregierung zu der Einrichtung der Agentur?
Wie ist die Haltung der anderen EU-Mitgliedstaaten zur Einrichtung der Agentur?