Negative Auswirkungen auf Unternehmen dutch Verfahren wegen Transferrubelverrechnungsverkehr
der Abgeordneten Dr. Christa Luft, Rolf Kutzmutz, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Der Warenverkehr zwischen den Ländern des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe wurde mit Hilfe von Transferrubeln verrechnet. Nach der Währungsunion wurde diese Verrechnungsart in der DDR entsprechend dem Vertrag zur Währungsunion und nach der Vereinigung bis zum Jahresende entsprechend dem Einigungsvertrag fortgeführt. In der Folgezeit wurden Unternehmen mit Ermittlungsverfahren und Prozessen überhäuft, die insbesondere an angebliche Unzulässigkeit der Ausfuhr von nicht in der DDR produzierten Waren anknüpften. Tatsächlich bestand ein solches Ausfuhrverbot nicht. Die Bundesministerien der Finanzen und für Wirtschaft haben mit verschiedenen Stellungnahmen zu diesen Verfahren beigetragen.
Eine Vielzahl von Verfahren wurde wegen mangelnden Tatverdachts eingestellt, die Arbeitsplätze waren aber verloren, da Konten gesperrt waren und die Unternehmen keine Möglichkeiten hatten, für die hohen Prozeßkosten aufzukommen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Gegen wie viele Unternehmen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit dem Transferrubelverrechnungsverkehr ermittelt?
Wie viele Verfahren wurden wegen mangelnden Tatverdachts eingestellt?
Gegen wie viele Unternehmen hat die ursprünglich bundeseigene Deutsche Außenhandelsbank AG (DABA) Prozesse geführt oder führt sie noch wegen angeblich im Jahre 1990 in RGW-Länder exportierte Waren, die teilweise ihren Ursprung nicht in der DDR hatten?
Wie viele Beschäftigte hatten diese Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung 1990?
Gegen wie viele Unternehmen wurden die Prozesse gewonnen?
Ist der Bundesregierung bekannt, welcher Verlust an Arbeitsplätzen infolge der Prozesse eingetreten ist?
Wie viele Arbeitsplätze haben diese Unternehmen gegenwärtig?
Wie viele betroffene Unternehmen haben ihre aktive Wirtschaftstätigkeit eingestellt?
Wie viele Beschäftigte hatten einzelne Unternehmen jeweils, die infolge Kontensperrungen und hoher Prozeßkosten die Wirtschaftstätigkeit infolge der Prozesse nicht fortführen konnten?
Mit welcher Begründung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Anklagen erhoben?
Trifft es zu, daß eine angebliche Wertlosigkeit der Transferrubelguthaben angeführt wurde?
a) Welche gutachterlichen Stellungnahmen des Bundesministers der Finanzen oder/und des Bundesministers für Wirtschaft wurden dazu abgegeben?
b) Welche Auffassungen vertritt die Bundesregierung hierzu heute?
Trifft es zu, daß eine Weigerung der Anerkennung oder Rückzahlung der Transferrubelguthaben durch ehemalige Mitglieder des RGW als Begründung angeführt wurde?
a) Welche gutachterlichen Stellungnahmen des Bundesministers der Finanzen oder/und des Bundesministers für Wirtschaft wurden dazu abgegeben?
b) Welche Auffassungen vertritt die Bundesregierung hierzu heute?
Trifft es zu, daß die Bundesregierung von einer Unzulässigkeit der Ausfuhr von nicht in der DDR produzierten Waren ausging?
a) Welche gutachterlichen Stellungnahmen des Bundesministers der Finanzen oder/und des Bundesministers für Wirtschaft wurden dazu abgegeben?
b) Welche Auffassungen vertritt die Bundesregierung hierzu heute?
c) Gibt es dazu andere Rechtsauffassungen?
Trifft es zu, daß die Bundesregierung davon ausging, daß nur Unternehmen, die Mitte Mai 1990 Vertragsverpflichtungen gegenüber den RGW-Ländern hatten, am Transferrubelverrechnungsverkehr teilnehmen konnten?
a) Welche gutachterlichen Stellungnahmen des Bundesministers der Finanzen oder/und des Bundesministers für Wirtschaft wurden dazu abgegeben?
b) Welche Auffassungen vertritt die Bundesregierung hierzu heute?
Trifft es zu, daß die Bundesregierung davon ausging, daß die Teilnahme von Handelsunternehmen am Transferrubelverrechnungsverkehr grundsätzlich nicht möglich war?
a) Welche gutachterlichen Stellungnahmen des Bundesministers der Finanzen oder/und des Bundesministers für Wirtschaft wurden dazu abgegeben?
b) Welche Auffassungen vertritt die Bundesregierung hierzu heute?
Trifft es zu, daß die Bundesregierung davon ausging, daß vor dem 3. Oktober 1990 von DDR-Stellen erteilte Ausfuhrgenehmigungen für nicht in der DDR produzierte Waren oder an nach Mitte Mai 1990 gegründete Unternehmen grundsätzlich nichtig seien?
a) Welche gutachterlichen Stellungnahmen des Bundesministers der Finanzen oder/und des Bundesministers für Wirtschaft wurden dazu abgegeben?
b) Welche Auffassungen vertritt die Bundesregierung hierzu heute?
Betrachtet die Bundesregierung die zeitweilige Fortführung des Transferrubelverrechnungsverkehrs als Subvention?
a) Wurden dazu Gutachten erstellt? Wenn ja, welche sind das, und zu welchem Ergebnis haben sie jeweils geführt?
b) Welche Feststellungen gibt es dazu jeweils in den einzelnen Haushaltsplänen und Subventionsberichten?
Welche EU-rechtlichen Begrenzungen waren in der Frage des Transferrubelverrechnungsverkehrs zu berücksichtigen?
Trifft es zu, daß die Deutsche Außenhandelsbank AG angab, daß die Auszahlung von konvertierten DM-Beträgen aus eigenen Mitteln erfolgte, obwohl per 30. Juni 1990 die Staatsbank Berlin die Finanzierung der Konten übernahm?
Hat die Staatsbank Berlin nach Kenntnis der Bundesregierung einen Schadensnachweis im Zusammenhang mit dem Transferrubelverrechnungsverkehr erstellt? Wurde ein Schadenersatzanspruch gestellt?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob eine Drittschadensliquidation angewendet wurde? War eine solche Liquidation im Recht der DDR vorgesehen?
Erhält die Deutsche Außenhandelsbank bzw. die Westdeutsche Landesbank in Abhängigkeit vom Ausgang der Prozesse eine Kostenerstattung oder eine Erfolgsprovision? Wenn ja, wie hoch ist sie jeweils? Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen des Bundesrechnungshofes zu dieser Frage?