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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

FCKW-Entsorgung (G-SIG: 13012473)

Vorhandenes, noch zu entsorgendes FCKW, Entsorgungsmöglichkeiten ohne Freisetzung, Deponieverbot nach Ablauf der Übergangsfrist

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

21.05.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/757228. 04. 97

FCKW-Entsorgung

der Abgeordneten Dr. Angelica Schwall-Düren, Dr. Liesel Hartenstein, Brigitte Adler, Hermann Bachmaier, Hans Büttner (Ingolstadt), Marion Caspers-Merk, Peter Dreßen, Gernot Erler, Katrin Fuchs (Verl), Arne Fuhrmann, Monika Ganseforth, Iris Gleicke, Reinhold Hemker, Uwe Hiksch, Ingrid Holzhüter, Eike Hovermann, Klaus Kirschner, Horst Kubatschka, Eckart Kuhlwein, Heide Mattischeck, Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Günter Oesinghaus, Karin Rehbock-Zureich, Renate Rennebach, Marlene Rupprecht, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Dagmar Schmidt (Meschede), Gisela Schröter, Reinhard Schultz (Everswinkel), Ilse Schumann, Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Ludwig Stiegler, Siegfried Vergin, Dr. Konstanze Wegner, Matthias Weisheit, Heidemarie Wieczorek-Zeul

Vorbemerkung

Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) sind über viele Jahre hinweg in Kühlsystemen, Spraydosen, Schaumstoffen etc. verwendet worden. Die direkt in die Umwelt gerichteten Anwendungen (z. B. Spraydosen, Lösemittel) sind beendet; die noch in der Technosphäre vorhandenen Vorräte sind für Deutschland in etwa bekannt.

Für Kühlanlagen existieren Rücknahmesysteme auf kommunaler Ebene, die zur teilweisen Erfassung und umweltverträglichen Entsorgung der FCKW führen. Der große Einsatzbereich „Dämmstoffe" jedoch findet bislang zu wenig Beachtung. Nach einer für Österreich erstellten Stoffstrombilanz finden sich 55 % der vorhandenen FCKW („Lager") in Dämmstoffen des Baubereichs und weitere 19 % in anderen Schaumstoffen, aber nur 5 % in Kühlanlagen. Als nahezu nicht rückholbar gelten die FCKW in bereits deponierten Produkten (Obernosterer und Brunner, Müll und Abfall 1987, 89-95).

Es erscheint daher dringend zu klären, ob diese Analyse für Deutschland in analoger Weise zutrifft und welche Folgerungen für die gesicherte Entsorgung zu ziehen sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das noch vorhandene Potential an FCKW in Produkten und Anlagen?

Wenn diese Kenntnisse nicht vorliegen: Wie will die Bundesregierung diese Daten ermitteln?

2

Wie verteilen sich die FCKW auf die Bereiche Kälte- und Klimatechnik, Kunststoffschäumung und Labor?

3

Wie hoch sind die laufenden Jahresemissionen an FCKW — aus dem „Lager" der Hartschäume, — aus der Verschrottung von Kühl- und Kälteanlagen?

4

Welche sicheren Entsorgungsmöglichkeiten, d. h. ohne Freisetzung von FCKW, stehen für die Beseitigung von FCKW zur Verfügung aus — Haushaltskühlgeräten, — Anlagen der Gewerbe-, Industrie- und Transportkälte, — Klimaanlagen, — PU-Hartschäume für Bauzwecke, — PU-Hartschäume für Kühlgeräte und Transport-Kältedämmung, — XPS-Schäume für Wärmedämmung?

5

Für welche Bereiche gibt es zur Zeit eine gesicherte Erfassung, Verwertung und Entsorgung der FCKW?

6

Welche Mengen an FCKW wurden in den Jahren 1990 bis 1996 ordnungsgemäß erfaßt, verwertet und entsorgt?

7

Wie wird sich die Menge der zu entsorgenden FCKW-haltigen Materialien und Produkte vor dem Hintergrund entwickeln, daß der Großteil der FCKW-geschäumten Baudämmstoffe und der Altanlagen, insbesondere der Industriekälte, erst in Jahren zur Entsorgung anstehen?

8

Was wird die Bundesregierung unternehmen, um die Erfassung und Entsorgung/Verbrennung der in Dämmstoffen und anderen Produkten enthaltenen FCKW sicherzustellen?

9

Welche Instrumente des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes können bzw. sollen hier eingesetzt werden?

10

Wie hoch sind die jährlichen Ausgasungen aus FCKW-haltigen Produkten und Mineralien, die bereits auf Hausmülldeponien lagern, und wie wird sich die Ausgasungsrate in den nächsten Jahren entwickeln?

11

Welche Instrumente bietet das Abfallrecht, um FCKW-haltige Produkte noch vor Ablauf der Übergangsfrist der „TA Siedlungsabfall" einem strikten Deponierungsverbot zu unterwerfen?

Bonn, den 24. April 1997

Dr. Angelica Schwall-Düren Dr. Liesel Hartenstein Brigitte Adler Hermann Bachmaier Hans Büttner (Ingolstadt) Marion Caspers-Merk Peter Dreßen Gernot Erler Katrin Fuchs (Verl) Arne Fuhrmann Monika Ganseforth Iris Gleicke Reinhold Hemker Uwe Hiksch Ingrid Holzhüter Eike Hovermann Klaus Kirschner Horst Kubatschka Eckart Kuhlwein Heide Mattischeck Dr. Jürgen Meyer (Ulm) Günter Oesinghaus Karin Rehbock-Zureich Renate Rennebach Marlene Rupprecht Horst Schmidbauer (Nürnberg) Dagmar Schmidt (Meschede) Gisela Schröter Reinhard Schultz (Everswinkel) Ilse Schumann Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast Ludwig Stiegler Siegfried Vergin Dr. Konstanze Wegner Matthias Weisheit Heidemarie Wieczorek-Zeul

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