EXPO 2005 und die Gefährdung des Kaisho-Waldes
der Abgeordneten Gila Altmann (Aurich) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die japanische Stadt Seto hat sich für die Austragung der EXPO 2005 beworben. Austragungsort soll u. a. der Kaisho-Wald sein. Dieser Wald ist ökologisch besonders wertvoll, da er ein weltweit einmaliges Ökosystem darstellt. Über den Austragungsort wird auf der Generalversammlung des Bureau International des Expositions am 12. Juni 1997 in Monaco entschieden. Das Stimmverhalten des Vertreters der Bundesrepublik Deutschland kann dabei von ausschlaggebender Bedeutung für den Erhalt oder die Zerstörung des Kaisho-Waldes sein.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussichten, daß die Bundesrepublik Deutschland bei der Generalversammlung des Bureau International des Expositions (BIE) am 12. Juni 1997 in Monaco ihre Stimme für die Vergabe der EXPO 2005 an Seto-City geben wird?
Ist bzw. wäre dieses Votum der Bundesrepublik Deutschland aus Sicht der Bundesregierung zu rechtfertigen, insbesondere vor dem Hintergrund, daß
Japan keine Umweltverträglichkeitsprüfung für die EXPO 2005 durchgeführt hat, obwohl mit einem erheblichen Eingriff durch Straßenbau und den geplanten Themenpark in den Wald von Kaisho gerechnet werden muß,
mit erheblichen negativen Auswirkungen auf die Ökosysteme des Waldes zu rechnen ist,
mit erheblichem Widerstand in der japanischen Bevölkerung zu rechnen ist, weil keine Bürgerbeteiligung im Vorfeld der Bewerbung erfolgt ist?
Wie beurteilt die Bundesregierung die konkurrierende Bewerbung Calgarys um den Austragungsort der EXPO 2005, das - dem Vernehmen nach - bereits vorhandene Infrastrukturen (olympische Stätten) zur Durchführung der EXPO 2005 nutzen will und hierbei wesentlich weniger Umweltzerstörung in Kauf nehmen müßte?
Beabsichtigt die Bundesregierung trotz vorhandener ökologischer Gegenargumente, den Vertreter der Bundesrepublik Deutschland mit einem Votum für die Austragung der EXPO 2005 in Seto zu versehen, und wenn ja, wie wird diese Entscheidung begründet?