Teilweiser Widerruf eines Zuwendungsbescheides für ein Taschenbuch zur „Kriegsdienstverweigerung"
der Abgeordneten Annelie Buntenbach, Angelika Beer, Winfried Nachtwei, Irmingard Schewe-Gerigk und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mit Datum von 28. Oktober 1996 hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen Zuwendungsbescheid vom 21. August 1995 (in der Fassung vom 29. Mai 1996) an den Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes teilweise widerrufen. Dadurch wurde ein Betrag von 18 260 DM und 1004,30 DM Zinsen zurückgefordert, die im Rahmen des Kinder- und Jugendplanes des Bundes für ein Taschenbuch der IG Metall zur Kriegsdienstverweigerung ausgegeben worden waren. In der Begründung des teilweisen Widerrufs wird u. a. ausgeführt, daß das Taschenbuch der „Sichtweise Vorschub" leiste, „es bestehe ein Wahlrecht zwischen Wehrpflicht und Ersatzdienst. Der Wehrdienst ist jedoch nach dem Grundgesetz die originäre und primäre Bürgerpflicht". Zudem wird angemerkt der Ratgeber gebe „der Rechtslage widersprechende Ratschläge" und diskriminiere die Bundeswehr. Auch wird darauf hingewiesen, das nach § 23 BHO nur Ausgaben für Leistungen an Stellen außerhalb der Bundesverwaltung zur Erfüllung bestimmter Zwecke veranschlagt werden dürfen, „wenn der Bund an der Erfüllung durch solche Stellen ein erhebliches Interesse hat."
In ihrer Antwort auf eine Einzelfrage des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz stellt die Bundesregierung darüber hinaus fest: Das „Taschenbuch ,Kriegsdienstverweigerung' wird von der Bundesregierung mißbilligt" (Drucksache 13/5467).
Entsprechend der Entschließung A3-0025/93 vom 11. März 1993 des Europäischen Parlaments zur Achtung der Menschenrechte in der Europäischen Gemeinschaft soll jedes Land eine „ausreichende Information über den Status des Kriegsdienstverweigerers aus Gewissensgründen" ermöglichen. In der Entschließung 1995/ 83 vom 8. März 1995 der VN-Menschenrechtskommission wird „bestätigt, wie wichtig es ist, daß allen betroffenen Personen, die zum Militärdienst herangezogen werden können, Informationen zugänglich sind über das Recht auf Militärdienstverweigerung aus Gewissensgründen und über die Art und Weise, wie man anerkannter Militärdienstverweigerer wird".
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Werden die Wehrpflichtigen im Rahmen des Erfassungs- und Musterungsverfahrens von seiten der Behörden schriftlich oder mündlich über das Recht auf Kriegsdienstverweigerung und dessen Wahrnehmung informiert?
Wenn ja, in welcher Weise und in welchem Umfang?
Wenn nein, warum nicht, und ist die Bundesregierung bereit, diese Praxis zu ändern?
In welcher Höhe und aus welchen Haushaltstiteln förderte die Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren jährlich — die Information und Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Wehrdienst und Nachwuchswerbung und Werbung für die Bundeswehr, — die Information und Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Zivildienst/Kriegsdienstverweigerung?
Aufgrund welcher Gründe wird der Ratgeber zur Kriegsdienstverweigerung „von der Bundesregierung mißbilligt"?
Auf welche rechtliche Grundlage stützt die Bundesregierung ihre Auffassung, der Wehrdienst sei die „originäre und primäre Bürgerpflicht"?
Wieviel Prozent der erfaßten Wehrpflichtigen der Geburtsjahrgänge 1960 bis 1972 haben jeweils Wehrdienst, Zivildienst, sonstigen Dienst bzw. keinen Dienst geleistet, und wie bewertet die Bundesregierung diese Ergebnisse vor dem Hintergrund der Behauptung, daß der Wehrdienst die „originäre und primäre Bürgerpflicht" sei?
An welchen Stellen leistet der Ratgeber der „Sichtweise Vorschub, es bestehe ein Wahlrecht zwischen Wehrpflicht und Ersatzdienst"?
An welchen Stellen und in welcher Weise diskriminiert der Ratgeber die Bundeswehr?
Worin bestehen die „der Rechtslage widersprechenden Ratschläge" in dem Ratgeber?
Würde die Bundesregierung grundsätzlich Publikationen fördern, die über das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung informieren?
Wenn ja, darf eine solche Publikation darüber informieren, was ein Antragsteller, der als Kriegsdienstverweigerer anerkannt werden will, beachten muß?
Wenn ja, darf ein solcher Ratgeber aus den Verteidigungspolitischen Richtlinien für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung aus dem Jahr 1992 zitieren?
Wenn ja, darf ein solcher Ratgeber Zitate von Kurt Tucholsky enthalten?
Wenn ja, muß ein solcher Ratgeber vom Herausgeber selbst gesetzt, gedruckt und gebunden werden, oder dürfen dafür Satz-, Druck- und Bindearbeiten durch Dritte in Anspruch genommen werden?